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Sonntag, 16. Juni
Umflicht.
Ja den Ruhestand versetzt wurde Schullehrer Kimmerle in Spielberg.
Ernannt wurde Amtsgerichtsschreiber Bauer 1 in Calw zum Expeditor bei dem Landgericht Rottweil.
* Altensteig, 15. Juni. Missionsfreunde dürfte es interessieren, daß der bekannte Missionar Ramseyer, der von den Asante s gefangen gehalten und von den Engländern wieder befreit wurde, morgen Sonntag in Freudenstadt über seine Erlebnisse berichten wird.,
* (Handwerkerkammer Reutlingen.) Unsere Handwerkerkammern gehen mit Nachdruck an die Erfüllung ihrer Aufgabe, dem Gewerbestand als Führer und Berater zu dienen. Sie beschränken sich daher nicht blos auf ihre gesetzlichen Obliegenheiten, vielmehr streben sie darnach, ihr Arbeitsfeld möglichst auch auf freiwillige Gebiete auszudehnen. In diesem Sinne ist die Reutlinger Kammer bereits vorgegangeu, indem sie in einem Rundschreiben an die gewerblichen Bereinigungen besonders diese freiwillige Arbeitsleistung betont und hervorhebt, daß sie die Stelle sein will, an die sich einzelne Handwerker wie Vereine jederzeit mit Fragen und Wünschen wenden können, in dem Vertrauen, dort sicher Aufklärung, Belehrung, Rat, Förderung zu finden. Demgemäß erteilt der Beamte der Kammer (der Sekretär) mündlich oder schriftlich — im Bureau oder in Vereinsversammlungen — Auskunft auf Fragen, welche an ihn (oder an das Bureau) von der Handwerkerschaft des Kammerbezirks gerichtet werden : mögen diese Fragen Angelegenheiten des gesamten oder eines einzelnen Handwerks, oder allgemein gewerbliche, wirtschaftliche oder soziale Zustände oder Verhältnisse, oder im besonder» gesetzliche Bestimmungen, staatliche Einrichtungen u. dergl. betreffen. Auch kann sein Rat oder seine Mitwirkung z. B. bei der Fassung schwieriger geschäftlicher Schriftstücke, bei der Bearbeitung neuer Statuten, bei der Gründung beruflicher oder wirtschaftlicher Vereinigungen u. f. w. in Anspruch genommen werden. Ferner wird der Sekretär aufklärend und belehrend wirken durch Vorträge, und durch kurze, gemeinverständlich geschriebene Mitteilungen an die Presse des Bezirks. (Vereine, welche wünschen, daß ihnen von seiten der Kammer ein Bortrag geboten werde, wollen sich an den Vorsitzenden wenden.) Auf dem Bureau arbeitet der Sekretär in der Regel täglich (Sonn- und bürgerliche Feiertage ausgenommen) von 8—12 und 2—6 Uhr. Auswärtigen Herren, welche ihn persönlich sprechen wollen, wäre zu empfehlen, daß sie sich vorher schriftlich anmelden, da er dann und wann im Dienste der Kammer abwesend ist.
* Stuttgart, 13. Juni. Gegen den Leiter der deutschen „Föderation revolutionärer Arbeiter", den Bürstenwarenfabrikanten Wilhelm Klink von Bietigheim sind verschiedene Strafsachen anhängig gemacht. Klink, der in der Anarchistenbewegung eine führende Rolle spielt, zog sich kurz hintereinander wegen Beleidigung und Verbreitung des Anarchistenblattes „Die Freiheit" Anklagen zu. Außerdem schwebt gegen ihn noch ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. Die württ. Polizei überwacht alle von den Anarchisten abgehaltenen Diskussionen. Die Versammlung, die bei Stuttgart im Walde mit dem Thema: „Die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz in dem Rechtsstaate Württemberg" stattfinden sollte, wurde verboten und der Wald durch Polizei abgesperrt. Auch andere 'geplante Auarchisten-Ver- sammlungen wurden Polizeilich verboten. Gegen dieses Vorgehen der Polizei haben die Anarchisten beim Minister des Innern und der Kreisregierung in Stuttgart Beschwerde erhoben.
* Stuttgart, 13. Juni. Die Erste Kammer hat beschlossen, verschiedenen von der Kammer der Abgeordneten gefaßten Resolutionen nicht beizutreten. So dem Beschlüsse über die Verminderung der Offiziersstellen Leim Landjägerkorps, ferner dem über die Hebung der Privatpferdezucht und endlich dem bekannten Votum der 2. Kammer betreffs der Feuerbestattung. Erbgraf Waldburg-Wolfegg bemerkte zu letzterer Sache: „Die Bevölkerung halte an dem alten, auf christlicher Anschauung beruhenden und durch fast 2000- jährige Hebung zu einem Stück der staatlichen Ordnung gewordenen Beerdigungsshstem fest. Außerdem liege auch kein Grund vor, hieran dadurch zu rütteln, daß den Vertretungen der Gemeinden überlassen werde, gegenteilige öffentliche Einrichtungen zu treffen und zu betreiben auf Kosten der größeren Menge der Steuerzahler, die von dieser Einrichtung nichts wissen wolle, vielleicht auf das Andrängen einer ganz kleinen Zahl aufdringlicher Verbrennungsliebhaber. Die Kommission beantrage daher, dem Beschluß der Kammer der
Abgeordneten nicht beizutreten." — Sodann hat die Kammer der Standesherren einstimmig den Antrag angenommen, der sich für die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit Württembergs in der Verwaltung seiner Eisenbahnen und gegen ein etwaiges Aufgeben dieser Selbständigkeit durch den Beitritt zur preußisch- hessischen Gemeinschaft erklärt, dagegen die Erlassung eines Retchseiseubahugesetzes und Verwirklichung des Art. 42 der Reichsverfassung fordert.
* Schramberg, 13. Juni. Im Schiltachthal, etwa 3 üm von Schramberg bei dem großen Bogen unter dem Bühlhof, brach am letzten Dienstag ein Waldbrand aus, der vom Vormittag bis zum Anbruch der Nacht andauerte und ziemlich bedeutenden Schaden anrichtete, sofern auch ein Stück Hochwald zu Grund gerichtet wurde. Das Feuer wurde verursacht durch Funken der Lokomotive des um 9 Uhr 5 Minuten hier fälligen Güterzuges. An der Löscharbeit, die der Steilheit des Geländes halber nicht nur beschwerlich, sondern auch sehr gefährlich war, beteiligten sich außer den mit einem Hitfszug zur Brandstelle abgesandten Bahnarbeitern die Feuerwehren Schramberg, Lauterbach und Schiltach. Durch vom Bergabhang herabrollende Steine kamen mehrfache Verletzungen von Feuerwehrleuten vor. Einige trugen auch nicht unbedeutende Brandwunden davon.
* Bon der Blaubeurer Alb, 12. Juni. Leider hat das sehnlichft erwartete Gewitter am letzten Sonntag nachmittag zwischen 2—3 Uhr nicht blos wohlthätigen Regen, sondern auch schweren Hagel über unsere Gegend gebracht. Gegen 200 Morgen im nordwestlichen Teil der Markung Machtolsheim nebst angrenzenden Teilen der Markung Merklingen wurden von dem Hagelschlag betroffen, der bis znr Hälfte den Ertrag der so schön dastehenden Wintersaaten vernichtete.
* Berlin, 13. Juni. In einem eigenartigen Gegensatz zu den vom Zaren dem deutschen Kaiser gewidmeten persönlichen Aufmerksamkeiten — u. a. wird an der letzten Depesche Nikolaus II, deren Inhalt der Kaiser im Offizierskasino des 2. Garderegiments inhaltlich wiedergab, die „besondere Herzlichkeit" gerühmt —stehen die Handlungen der russischen Regierung Deutschland gegenüber. Man hat ja wiederholt in neuerer Zeit Proben erfahren; in frischer Erinnerung sind noch die heftigen Angriffe aus dem russischen Finanzministerium auf den Grafen Bülow und die deutsche Handelsvertragspolitik, Angriffe, die vom Reichskanzler selbst in der vorsichtigen Diplomatensprache als „ungewöhnlich" bezeichnet wurden. Heute wieder liegt die Meldung vor, daß alle Bemühungen der Regierung, um wenigstens eine Milderung der neuen scharfen russischen Paßvorschriften zu erreichen, erfolglos gewesen sind. Man wird nach diesen Akten der russischen Regierungspolitik die „Freundschaft mit Rußland" zutreffender abschätzen können, als nach den Liebenswürdigkeiten des Zaren. Sind doch auch die großen russischen Zeitungen seit langem auf einen nichts weniger als freundlichen Ton gegen Deutschland gestimmt. Bei den bekannten Zensurverhälnissen erkennt man an den Auslassungen der russischen Presse immer am besten, wie der Wind geht in den oberen Regionen des Zarenreiches.
jj Berlin, 14. Juni. Der „Lokalanzeiger" meldet: Professor Virchow wurde auf dem Wege nach seiner Wohnung von einem Windstoß gepackt und mit solcher Heftigkeit gegen einen Baum geschleudert, daß er über dem linken Auge eine ziemlich tiefe Stirnwunde erlitt. Eine ernste Bedeutung hat der Unfall nicht.
* Berlin, 14. Juni. Nach einer Meldung des „Lokalanz." aus Petersburg begibt sich der Zar auf Einladung des Kaisers Wilhelm zu den Flottenmanövern nach Danzig, begleitet vom Großfürst, Großadmiral Alexis.
* Wien, 14. Juni. Der Transvaal-Gesandte Dr. Leyds telegraphierte dem hiesigen Burenkomitee, alle Meldungen über Friedensverhandlungen seien falsch, vielmehr sei die Fortsetzung des Krieges bis zum Sieg oder bis zur völligen Bernichtnng des Burenvolkes beschlossen. Frau Botha bringe diesen Beschluß aller Burenführer mit. Die Richtigkeit der letzteren Nachricht wird bezweifelt.
* Aus Steiermark, 13. Juni. Mit einem schauerlichen Fall von Kannibalismus hatte sich am 11. ds. das Schwurgericht in Marburg an der Donau zu beschäftigen. Angeklagte waren die Winzerehelente Bratuscha, die ihre 11jährige Tochter getötet, zerstückelt und im Backofen gar gebraten hatten, worauf der Mann von dem einen Oberschenkel ein Stück Fleisch verzehrte. Der Bater
Bekanntmachungen aller An finden die erfolgreichste Verbreitung.
Verwendbare Beiträge werden dankbar angenommen.
1901,
erstattete bei einem Gendarmen Anzeige über den Verlust des Kindes. Eine Zeit lang wußte infolge günstiger Umstände Bratuscha die Annahme aufrecht zu erhalten, seine Tochter sei als Leiche weit entfernt aufgefunden und beerdigt worden. Später aber schöpfte ein Gendarm Verdacht, nahm eine Haussuchung vor und fand die blutgetränkten Kleider des Kindes, worauf Bratuscha ein Geständnis ablegte. Am 11. Mai vorigen Jahres habe er im Wald Holz geklaubt und plötzlich seine Tochter, abgemagert und halb verhungert, auf der Straße kauernd erblickt. Er habe sie angerufen, da sei sie aber davongeeilt, vor Schwäche aber gleich zusammengesunken. Da habe er sie an sich gezogen und ihr etwa 4 Minuten lang die Kehle zugedrückt, bis sie nicht mehr atmete. Dies sei nachmittags geschehen, am Abend habe er die Leiche nach Hanse gebracht, die Gattin aufgefordert, im Backofen ein starkes Feuer anzurichten und nunmehr die Leiche teils mit dem Brotmesser, teils mit der Hacke zerstückelt und in den heißen Backofen geworfen. Vor dem Untersuchungsrichter wiederholte er dieses Geständnis mit allen grauenhaften Einzelheiten und schilderte auch ganz umständlich, daß er das oberste Stück des gebratenen Oberschenkels abschnitt und verzehrte. Er legte es zuvor auf einen Teller. Ob auch seine Gattin davon gegessen habe, wisse er nicht. Das Essen von Menschenfleisch und selbst von Fleisch des leiblichen Kindes kann in Oesterreich als strafbar nicht unter besondere Anklage gestellt werden, denn die Verfasser des österreichischen Strafgesetzes konnten nicht voraussetzen und annehmen, daß ein solch scheußlicher Fall in Oesterreich je Vorkommen könnte, und so vermag der Kannibalismus als solcher nur als Erschwerungsumstand in Betracht kommen. Es ist keineswegs Unwissenheit, vernachlässigte Erziehung oder Irreligiosität im Spiele, vielmehr bezeichnet die Anklage den Bater als „intelligenten Menschen." Er selbst gab an, in der Jugend Märchen von Menschenfressern gehört und später von Insulanern gelesen zu haben. Das Urteil des Schwurgerichts lautete, gegen Franz Bratuscha auf Tod durch den Strang, gegen seine Frau auf drei Jahre Zuchthaus.
jj Paris, 14. Juni. (Deputiertenkammer.) Beratung über die Unruhen in Marguerite. Etienne verlangt Bestrafung der Schuldigen, spricht sich aber gegen allgemeine scharfe Maßnahmen aus. Drumont erhebt Widerspruch gegen die Verläumdungen, welchen die Algerier ausgesetzt seien, rühmt die Thätigkeit der Maires und greift in heftiger Weise mehrere Beamte und namentlich den Präfekten Lutand an, den er einen Schurken nennt. (Große Bewegung.) Drumont sagt weiter, in der Regierung säßen übelberüchtigte Persönlichkeiten. Auf Anlaß des Präsidenten Deschanel beschließt die Kammer, über Drumont die Zensur mit zeitweiliger Ausschließung zu verhängen. Da Drumont sich weigert, die Tribüne zu verlassen, schließt der Präsident die Sitzung und läßt die Tribünen räumen. Als eine Abteilung Soldaten den Saal betritt, verläßt Drumont unter Hochrufen auf die Armee und Schmährufen auf die Juden seinen Platz.
jj London, 14. Juni. (Unterhaus.) O Kennt) fragt an, ob die Beibehaltung einer deutschen Besatzung in Shanghai im Einklänge mit den Bestimmungen des englischdeutschen Abkommens sei und wenn nicht, ob die englische Regierung Deutschland auffordern werde, alle deutschen Truppen aus der britischen Einflußsphäre zurückzuziehen. Unterstaatssekretär des Aeußern Cranborne erwidert, das englisch-deutsche Abkommen sei gerichtet auf die Sicherung der Freiheit des Handels für alle Nationen auf den Flüssen und an der Küste Chinas und auf die Erhaltung des unverminderten Territorialbestandes Chinas und habe zu dem Gegenstand von O'Kermy's Anfrage keinerlei Beziehung.
Handel und Verkehr.
tz Pfalzgrafen Weiler. Auf dem Viehmarkt am letzten Dienstag herrschte keine rege Kauflust. Ochsen galten Pr. Paar bis zu 900 Mk., Kühe Pr. Stück bis zu 380 Mk., Jungvieh 80 bis 170 Mk. Der Schweinemarkt zeigte reges Leben, bei anziehenden Preisen wurde die ganze Zufuhr abgesetzt.
Verantwortlicher Redakteur: W. Rieker, Alten sin,.
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