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Donnerstag, 8. Dezember
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1898.
Ucbertragen wurde das erledigte Revieramt Wildberg dem Oberförster Schauwecker in Schrozberg; die Assistentenstelle bei dem Forst- amt Wildberg dem Revieramtsasststenten Mayser daselbst.
Die Eröffnung des Reichstags.
* Berlin, 6. Dez. Der Reichstag wurde heute durch den Kaiser im Weißen Saale des Residenzschlosses mit solgender Thronrede eröffnet:
„Geehrte Herren! Bei dem Beginn einer neuen Legislaturperiode habe Ich Sie zu Mir entboten, um Sie als die gewählten Vertreter des deutschen Volks namens der verbündeten Regierungen willkommen zu heißen; möchte es Ihrer selbstlosen Thätigkeit gelingen, die zahlreichen und wichtigen gesetzgeberischen Aufgaben, welche Ihrer harren, einem der Wohlfahrt des Vaterlandes dienlichen Abschluß entgegenzuführen!
Der weitere Ausbau der sozialen Gesetzgebung liegt den verbündeten Regierungen nach wie vor am Herzen. Auf diesem Gebiete wird Ihnen wiederum ein Gesetzentwurf zugehen, der den Mängeln der Jnvaliditäts- und Altersversicherung m wesentlichen Beziehungen abzuhelfen sucht. Durch eine Novelle zur Gewerbeordnung soll der den gewerblichen Arbeitern bereits gewährte Schutz vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit auf die Gehilfen und Lehrlinge iw Handelsgeschäft ausgedehnt und gleichzeitig Mißständen gesteuert werden, welche sich namentlich in der Konfektionsindustrie gezeigt haben. Eine besondere Vorlage schlägt ihnen vor, die Zulassung von Beauftragten zur Vertretung der Parteien im patentamtlichen Verfahren gesetzlich zu regeln. Der Terrorismus, durch den Arbeitswillige an der Fortsetzung oder Annahme von Arbeit gehindert werden, hat einen gemeinschädlichen Umfang angenommen. Das den Arbeitern gewährte Koalitionsrrcht, welches unangetastet bleiben soll, darf nicht dazu mißbraucht werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen. Hier die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung nachdrücklichst zu schützen, ist nach Meiner und Meiner hohen Verbündeten Uebcrzeugung dis unabweisbare Pflicht der Staatsgewalt, hierzu reichen aber die bestehenden Strafvorschriften nicht aus; sie bedürfen deshalb der Erweiterung und Ergänzung. Diesem Zwecke entspricht ein Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses, welchem Sie, wie Ich zuversichtlich erwarte, Ihre Zustimmung nicht versagen werden. Nach Vorschrift des Bankgesetzes ist bis zum Ablaufe des nächsten Jahres zu beschließen, ob das Privilegium der Reichsbank von neuem verlängert werden soll. Sie dürfen entsprechenden Vorschlägen entgegensehen, welche gleichzeitig bestimmt sind, dem Reichsbank-Jnstitute die Erfüllung seiner finanzpolitischen Aufgaben zu erleichtern, ohne die erprobten Grundlagen unserer Bankgesetzgebung zu verlassen. Um den Gefahren zu begegnen, die der Verkehr mit ununtersuchtem, zum Menschlichen Genüsse bestimmten Fleisch, sei es in- oder ausländischer Herkunft, mit sich bringt, wird von den verbündeten Regierungen die allgemeine Einführung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau erwogen. Ein diesen Gegenstand regelnder Gesetzesvorschlag wird Sie, wie ich hoffe, noch in dieser Tagung beschäftigen. Der in der vorigen Legislaturperiode nicht verabschiedete Gesetzentwurf über einige Aender- ungen auf dem Gebiete des Posttaxwesens und der grundsätzlichen Rechte der Post wird in umgearbeiteter und erweiterter Fassung von neuem Ihrer Beschlußfassung unterliegen. Aus Billigkeitsrücksichten ist darin eine Entschädigung der durch die Erweiterung des Postzwanges unmittelbar Geschädigten vorgesehen; hinzugekommen ist die Neuordnung des Post-Zeitungs-Tarffs. Um den breiten Schichten der Mittelklassen, die kein Girokonto bei der Reichsbank halten können, einen billigen und bequemen Weg für die Ausgleichung kleinerer Zahlungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein Che!- und Ausgleichungsverfahrrn durch Vermittelung der Postanstalten einzurichten. Den Bedürfnissen des mächtig fortschreitenden Fernsprechwesens soll eine Gesetzesvorlage dienen, die der Telegraphenverwaltung die Benutzung der öffentlichen Wege mehr als bisher sichert.
Die Einnahmen des Reichs haben auch im verflossenen Rechnungsjahr und bis zur Gegenwart eine stetig steigende Entwickelung gezeigt. Der Reichshaushaltsplan steht neben dem Aufwands für die Aendernngen der Heeresorganisation reichliche Mittel vor für weitere Verbesserungen der Lage zahlreicher Klassen von unteren und mittleren Beamten, sowie sür die Förderung allgemeiner wirtschaftlicher Interessen insbesondere in den Kolonien. , Wenn infolgedessen zur Herstellung des Gleichgewichts in höherem Maße als in den letzten Jahren auf eine Anleihe zurückgegriffen werden muß, so ist doch bei der ungewöhnlichen Höhe der einmaligen Aus- gaben zu erwarten, daß solche in auch nur annähernd so hohen Beträgen nicht wiederkehren werden, und daß mithin
die Notwendigkeit einer stärkeren Inanspruchnahme des Kredits nur vorübergehend sein wird.
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf des zur Zeit für die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres giltigen Gesetzes werden Ihnen zwei Gesetzesvorlagen zugehen, welche den Zweck verfolgen, wesentliche Lücken unseres Heerwesens zu beseitigen. Mit dem Anwachsen der Armee hat die Schaffung der Kommandostellen nicht überall gleichen Schritt gehalten und es bedarf an einigen Stellen einer anderweitigen, die Einwirkung der Führer mehr gewährleistenden Gliederung der vorhandenen Verbände. Auch ist bei einzelnen Waffengattungen, um den im Ernstfälle zu stellenden Anforderungen und den Fortschritten der Technik gerecht werden zu können, eine Vervollständigung der Organisation nicht länger aufschiebbar. Hierbei soll der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reichs durch allmähliche Durchführung der notwendigen Aenderungen Rechnung getragen werden. Ich vertraue, daß Sie sich von der dringenden Notwendigkeit der Vorschläge der Verb. Regierungen überzeugen und durch die Bewilligung der erforderlichen Mittel der Armee die Erfüllung ihrer hohen Aufgabe, ein zuverlässiger Schutz des Friedens und des Vaterlandes zu sein, auch in Zukunft ermöglichen werden. — Der Voranschlag für die Marine ist durch das Flottengesetz vorgezeichnet und hält sich im Rahmen desselben.
Die Beziehungen Deutschlands zu allen auswärtigen Mächten sind unverändert freundliche. An Meinem Teile mitbeizutragen zur Aufrechterbaltung und immer größerer Festigung des Weltfriedens, ist das vornehmste Ziel Meiner Politik. Mit warmer Teilnahme habe Ich deshalb die hochherzige Anregung Meines treuen Freundes, Seiner Majestät des Kaisers von Rußland, zu dem Zusammentritt einer internationalen Konferenz begrüßt, welche dem Weltfrieden und der bestehenden Ordnung der Dinge zu dienen bestimmt ist; die auf der Konferenz zu Tage tretenden Vorschläge, welche jenen edlen Zweck zu fördern geeignet erscheinen, sind von seiten Meiner Regierung sympathischer Aufnahme gewiß und werden von ihr sorgfältig geprüft und behandelt werden.
Mit tiefem Schmerz und Abscheu gedenke Ich des fluchwürdigen Verbrechens, das Meinem treuen Bundesgenossen, Seiner Majestät dem Kaiser und König Franz Joseph, die erlauchte Gemahlin jäh entrissen hat; die ruchlose That, die ganz Deutschland, Fürsten und Volk, andauernd mit innigem Mitgefühl erfüllt, hat der Regierung Seiner Majestät des Königs von Italien eine Beratung wirksamer Maßregeln gegen die anarchistische Propaganda gebotenerscheinen lassen und ihr Veranlassung zur Einberufung einer Konferenz gegeben. Die Bereitwilligkeit, mit welcher dieser dankenswerten Einladung allerseits entsprochen worden ist, berechtigt zu der Zuversicht, daß ein richtiges Gleichmaß zwischen Rechten und Pflichten als unerläßliche Erfordernisse für die gedeihliche Entwicklung der internationalen Beziehungen nicht nur theoretisch von neuem anerkannt, sondern auch durch praktisch brauchbare Schlußfolgerungen bethätigt werden wird. — Den aus unserer Neutralität im spanisch-amerikanischen Kriege sich ergebenden völkerrechtlichen Pflichten ist Deutschland gewissenhaft und loyal nach beiden Seiten hin gerecht worden.
Die deutschen Kolonien befinden sich in gedeihlicher Entwicklung. Den ruhestörenden Unternehmungen feindlicher Stämme sind Meine Schutztruppen in Ost- und Westafrika siegreich begegnet. Mit der Neu-Guinea-Kompagnie ist wegen Uebernahme ihres Schutzgebietes auf das Reich ein Vertrag abgeschlossen worden, welcher Ihnen zur Genehmigung vorgelegt werden wird. In Kiautschou sind die ersten Schritte zur wirtschaftlichen Entwickelung des Schutzgebietes gethan. Die Grenze ist im Einvernehmen mit der chinesischen Regierung endgültig festgesetzt. Der Freihafen ist eröffnet worden, die Hafenbauten sind in Angriff genommen und der Beginn des Eisenbahnbaues nach dem Hinterlande steht für die nächste Zukunft bevor. Gestützt auf die bestehenden älteren Verträge wie auf die durch den deutsch-chinesischen Vertrag vom 6. März d. Js. neu erworbenen Rechte wird Meine Regierung unter gewissenhafter Achtung der wohlerworbenen Rechte dritter Staaten auch in Zukunft bestrebt sein, die von Jahr zu Jahr gewichtiger werdenden wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit China weiter zu entwickeln und den deutschen Reichsangehörigen den vollen ihnen gebührenden Anteil an der wirtschaftlichen Erschließung des fernen Ostens zu sichern.
Bei Meinem Aufenthalt in Konstantinopel, Palästina und Syrien ist es Mir eine Freude gewesen, Mich durch den Augenschein davon zu überzeugen, wie deutsche Tüchtigkeit und Sitte den im türkischen Reiche lebenden Reichsan- angehörigen zu geachteter Stellung verholfen haben. Mit
bewegtem Herzen habe Ich mit der Kaiserin und Königin. Meiner Gemahlin, an den Stätten geweilt, die durch das Leiden des Erlösers der gesamten Christenheit teuer sind. Dem evangelischen Bekenntnisse dort ein Gotteshaus zu errichten, war schon das sehnliche Verlangen Meiner drei Vorgänger an der Krone Preußens ; daß es Mir vergönnt war, jenes Verlangen zu erfüllen, und die Erlöserkirchr zu Jerusalem dem Dienste des Herrn zu übergeben, ist Mir ein neuer Antrieb, die Mir von Gottes Gnaden verliehene Gewalt auch weiter einzusetzen für die ewigen Grundwahrheiten des Christentums. Von solchen Gefühlen geleitet, hat es Meinem Herzen besondere Genugthuung gewährt, einen langgehegten Wunsch der deutschen Katholiken durch Erwerbung eines ihnen durch weihevolle Erinnerungen geheiligten Besitztums auf dem Berge Zion in Erfüllung zu bringen. So gebe Ich Mich der Hoffnung hin, daß Mein Aufenthalt im türkischen Reiche, die ebenso gastfreundliche wie glänzende Aufnahme, die Ich bei seiner Majestät dem Sultan, entsprechend den freundschaftlichen Beziehungen der beiden Reiche gefunden, und der begeisterte Empfang, der Mir und der Kaiserin allenthalben von der osmanischen Bevölkerung bereitet wurde, dem deutschen Namen und den deutschen nationalen Interessen zu bleibendem Vorteil und Segen gereichen mögen.
Geehrte Herren! Indem Ich Sie hiewit zu Ihren verantwortungsvollen Beratungen entlasse, will Ich dem Wunsche Ausdruck geben, daß die bevorstehende Legislaturperiode durch gemeinsame Arbeit der Regierungen und der Volksvertretung einen bedeutsamen Abschnitt in der geistigen und wirtschaftlichen Entwickelung unserer Volksgemeinschaft bilde.
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Kammer der Abgeordneten.
* Stuttgart, 3. Dez. (246. Sitzung.) Abgeordneter Hähnle begründet die von ihm an die k. Regierung gerichtete Anfrage, ob demnächst der Einbringung eines Gesetzentwurfs entgegengesehen werden darf, wonach die im Jahre 1893 gewählten Mitglieder der Handels- und Ge- Werbekammern bis zum Inkrafttreten des den Ständen vor- zulegenden Gesetzes über die Handelskammern im Amt zu bleiben haben. Minister v. Pischek: Der Gesetzentwurf über die Handelskammern werde nächster Tage dem Staats- Ministerium und dann sehr bald auch den Ständen zugehen. Ob er bereits im Januar zur Verabschiedung gebracht werden könne, erscheine zweifelhaft. In dem Entwurf sei vorgesehen, daß die derzeitigen Handelskammermitglieder bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, d. h. bis nach den vorzunehmenden Neuwahlen, in Funktion bleiben. Sollte das Gesetz erst später zu Stande kommen, so wäre der Erlaß eines Zwischengesetzes in Aussicht zu nehmen. Er sei übrigens der Meinung, daß sich die Angelegenheit auch durch einen Erlaß des Ministeriums erledigen lasse. — Abg. Hähnle: Er habe auch an den vorgeschlagenen Ausweg gedacht, allein die Juristen des Hauses seien anderer Meinung. Abg. Dr. Kiene: Es erscheine ihm nicht wünschenswert, ein Gesetz einfach durch eine Ministerialverfügung abzuändern. Minister v. Pischek: Dann werde die Regierung ein Zwischengesetz einbringen. Abg. H auß m a n n-Balingen: Er teile die Bedenken Kiene's, glaube aber, daß die einfachste Lösung durch die Einbringung eines Jnitiativgesetzentwurfs gegeben sei. Bei dem Rechenschaftsbericht des ständischen Ausschusses kommt Abg. Haußmann-Balingen auf die von dem Ausschuß vorgenommene Prüfung der Verfügung des Ministeriums des Innern über das Verbot der öffentlichen Ankündigung von Geheimmitteln zurück. Es sei von dem Ministerium die Aufstellung einer Liste solcher Geheimmittel gewünscht worden, durch welche unter Umständen die Gesundheit des Käufers geschädigt, im besten Fall ihm aber das Geld aus der Tasche gestohlen werde. Wider Erwarten sei die Aufstellung einer solchen Liste unterblieben und im Verordnungsweg ein Verbot aller Geheimmittel verfügt worden. Dieses Vorgehen involviere auch eine Mitschuld der Presse, indem diese für das Inserieren von Geheimmitteln mit verantwortlich gemacht werde. So sei die Sache nicht gemeint gewesen. — Minister v. Pischek: Das Verbot sei nicht von Württemberg allein, sondern von allen deutschen Staaten ausgegangen. Als Geheimmittel gelte jedes Arzneimittel, dessen Zusammensetzung nicht bekannt gegeben sei. Eine Liste solcher Geheimmittel, vor welchen besonders zu warnen sei, werde noch folgen. — Abg. Haußmann- Balingen: Wenn ein Grheimmittel in der Zeitung mit Angabe der Zusammensetzung inseriert werde, werde der Verdienst des Inserenten bald aufhören, denn dann werde es jeder Beliebige nachmachen. Wenn doch eine Liste Nachfolge, hätte man mit der Ministerialverfügung warten können. — Abg. Gröber stellt die Anfrage, ob