Präsidenten der Synode einschließlich des Vorstands. Der Mitberichterstatter Dekan Lang begründet den Minderhcttsantrag, welcher dahin geht, statt „3 Geheimen Räte" zu setzen »2 Geh.-Räte und einen von der Landessynode zu wählenden General-Superinden- tmten." Ferner soll der Name „Kircheuregiment" durch „Kirchenregiening" ersetzt werden. Der Mitreferent glaubt, daß die Genossen der evangel. Landeskirche es gerne sehen würden, wenn durch die Berufung wenigstens eines geistlichen Mitglieds in das Kollegium ein Gegengewicht gegen eine allzu bureau- kratische Bevormundung geschaffen würde. Ein weiterer Antrag zu Art. 1, den Prälat von Lechler einbringt, geht dahin, statt „dem Präsidenten derMndessynode" zu setzen „ein von der Landesshnode freigewähltes Mitglied." Es entwickelt sich eine lange Debatte über die verschiedenen Anträge. Man bricht die Sitzung um 2 Uhr ab.
* Stuttgart, 7. Nov. (Evang. Landessynode.) 12. Sigung. Man setzt die gestern abgebrochene Beratung über die Reltgtonsreversalien Art. 1 fort. Bei der Abstimmung über Art. 1 wird der Antrag Lang (Minderheitsantrag) mit 32 g-gen 24 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Dr. Braun mit 45 gegen 11 Stimmen angenommen. Hiernach soll die Kirchenregierung bestehen aus 3 evang. Mitgliedern des Geh.-Rats, dem Präsidenten des Konsistoriums, dem Präsidenten der Synode und einem Generalsuperintendenten, der von der Oberktrchenbehörde und dem Synodalausschuß gemeinsam mit einfacher Stimmenmehrheit zu wählen ist. Seitens der Kommission wird zu Art. 1 ein Absatz 4 beantragt, folgenden Inhalts: „Wird der Präsident und Vizepräsident der Landessynode aus derselben (dem Kirchenregtmente) ausscheiden, so ist die Landessynode eirizaberufen." Minister v. Sarwey giebt seinem Bedenken über diesen Zusatzantrag Ausdruck. Derselbe sei nicht notwendig und legt der Regierung eine Verpflichtung auf, die unbequem und auch mit nicht unbeträchtlichen Kosten verknüpft ist. Halte die Regierung den Alterspräsidenten nicht für den geeigneten Mann, so werde sie die Synode schon von sich aus etnberufen. Der Antrag wird angenommen. Art. 2 handelt von dem Vorstand der evang. Kirchenregierung und dessen Beschlußfähigkeit. Er soll in der Zahl von 3 Mitgliedern beschlußfähig sein. Vorstand ist der Kultus^ minister. Die Kommission will extra festgesetzt wissen, daß k^in Mitglied außer dem Falle, wenn der Gegenstand dasselbe persönlich angeht, von der Teilnahme an der kollegialischen Beratung ausgeschloffen werden kann. Wetter will die Kommission besonders festsetzen, daß im Fall vorübergehender Verhinderung eines der Gehetmerats-Mitglteder das im Dienstalter nächste Geheimeratsmitglied evang. Religion zu berufen ist. Minister v. Sarwey hält diese Anträge nicht für nötig, hat aber nichts dagegen einzuwenden. Regierungsdirektor v. Bockshammer stellt einen Antrag, wornach dem Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme erteilt wird. Pfarrer Völter wünscht, daß die Beschlußfähigkeit auf die Zahl von 4 Mitgliedern festgesetzt wird, lieber verschiedene Punkte mehr redaktionellen und formellen Charakters entspinnt sich eine längere Debatte, worauf Art. 2 mit dem Anträge des Herrn v. Bockshammer angenommen wird.
drang ihm schon der blanke Stahl in die Brust: dann brach er röchelnd zusammen, nur noch stammelnd:
„Mein Blut komme über dich und brenne unauslöschlich auf deiner Seele!"
Gleich darauf lag er bleich und stumm im Moose, die glanzlosen Augen starr auf Jakob gerichtet, welcher in unheimlicher Scheu auf sein Opfer niederblickte. Erst die Habgier und seine verzweifelte Lage bewogen ihn dazu, den Ermordeten auch noch zu berauben. Es gab eine reiche Beute, denn der breite Ledergurt des Juden war gefüllt mit Gold und Stlbermünzen. Aber auch eine prächtige Uhr mit Kette fand sich vor. Als er eben daran gehen wollte, die Leiche in einen nahen Abgrund zu schleudern, vernahm er die Stimmen herannahender Männer, weshalb ihm nichts übrig blieb, als zu entfliehen. In aller Stille löste er bei dem Wucherer in der Stadt die Schuldverschreibung ein, welcher auch dann nicht über das vorteilhafte Geschäft sprach, das er gemacht, als Jakob eingezogen wurde, wodurch dessen Angehörigen die kleine Wirtschaft erhalten blieb. Die geraubte Uhr, die er prahlend seinen Wirtshauskumpanen gezeigt, wurde zum Verräter an ihm. Da man auch noch einen großen Teil des Geldes bet ihm fand, gab es eine kurze Gerichtsverhandlung, die mit seiner Verurteilung zu zwanzig Jahren schweren Kerker endete. Und nach dieser ihm so ewig lang gewordenen Zeit stand er abermals an der Stelle, an welcher er einst den Mord verübt, und nun war es ihm auf einmal, als wenn das Fürchterliche gestern erst geschehen.
Art. 3 regelt die Berufung von Ersatzmännern in die Kirchsnregierung, wenn die erforderliche Zahl von Mitgliedern des nach Art. 1 zu bildenden Kollegiums nicht mehr vorhanden ist. Hiebei ist mindestens die doppelte Anzahl der erforderlichen Ersatzmänner zu bezeichnen, aus welchen der König die nicht Genehmen streichen kann. Referent v. Schad beantragt den Art. 3 zu streichen, der uns vor die Möglichkeit stellt, daß alle Minister, auch der Kultminister der katholischen Kirche angehören können. Ec wisse sich frei im Mißtrauen gegen einen etwaigen katholischen Landesherrn, er sei vielmehr voll des Vertrauens, daß ein katholischer König nimmermehr Einflüssen oder Einflüsterungen zugänglich sein wird, die darauf gerichtet wären, der evang. Landeskirche das wieder zu nehmen oder auch nur zu entwerten, was hier sein Vorgänger in der Regierung mit seiner evang. Landeskirche vereinbart. Wir könnm dieses Vertrauen nicht feierlicher aussprechen, als dadurch, daß wir auf den Schutz, den uns Art. 3 des Entwurfs geben will, verzichten. Denn damit übernehmen wir die heilige Pflicht, die Rechte unserer Kirche und die unschätzbaren Güter der Reformation gegen jeden Angriff mit Kraft und Entschlossenheit bis aufs äußerste zu verteidigen und indem wir den Lauen und Gleichgtltigen unter uns die Möglichkeit abschneiden, sich hinter die schwache Schutzwehr einer Hilfe, Wieste Art. 3 bieten werde, feige zurückzuziehen, versichern wir uns des Beistands der doch gottlob noch großen Zahl von Mitgliedern unserer Landeskirche, die ein Herz für sie haben. Reg.-Rat Huzel betont, daß es für die Kommission sachliche Gründe waren, die sie veranlaßten, den Art. 3 anzunehmen. Wir haben es bezüglich der katholischen Minister nun einmal mit einer staatsrechtlichen Möglichkeit zu thun und da gelte es, Vorsorge zu treffen. Ari. 3 wird angenommen, ebenso Art. 4, welcher die Verpflichtung der Mitglieder durch Eid feststellt. Art. 5 spricht
von der Geschäftsaufgabe dieses Kollegiums und der,
gegenüber dem
Abgrenzung seiner Kompetenzen gegenüber dem evangel. Konsistorium. Die Kirchenregterung übr ihre Befugnisse selbständig ohne Anbringen an den König aus. Dem Kirchenregiment kommt auch die Besetzung der Generalsuperintendenzen, sowie der Dekanate zu, im übrigen die Behandlung aller innerkirchlichen Angelegenheiten. Die Kommission beantragt, daß die Kirchenregierung auch den „Stiftsprediger in Stuttgart" ernennen soll. Minister v. Sarwey hat hiergegen nichts einzuwsnden. Oberamtmann Wendel wünscht, daß alle Kirchenstellen von der Kirchenregierung zu ernennen sind. Wenn die Ernennung, wie vorgeschlagen, durch die Oberkirchenbehörde geschieht, so ist zu befürchten, daß dadurch das Ansehen der Geistlichen in den Augen des Volkes einbüßen werde. Konststorial-Prästdent v. Gemmtngen wendet sich gegen den Antrag. Schon unter den katholischen Herzogen sei die Ernennung der Geistlichen durch die Konsistorien erfolgt. Wendel zieht seinen Antrag zurück. Art. 5 wird mit obigem Kommissions-Antrag genehmigt.
* Stuttgart, 8. Nov. Im Gasthaus zum Hirsch fand gestern abend eine von etwa mehr als 100 Personen besuchte anarchistische Versammlung statt. Auf der Tagesordnung stand ein Referat
über „Internationale Reaktionsgelüste." Als der Referent nach einem kurzen Überblick über die anarchistische Bewegung in Amerika und Spanten auf Ravachol zu sprechen kam und die Meinung äußerte, zur Mißachtung Ravachols liege kein Grund vor, ließ der überwachende Polizetkommiffac die Versammlung auf Grund des § 130 R.-St.-G. für aufgelöst erklärien. Die Dauer der Versammlung belief sich auf nur 10 Minuten. Ausschreitungen kamen bet der Räumung des Saales nicht vor.
* Heilbronn, 7. Nov. Die Kunde von einer Mordthat durcheilte heute mittag unsere Stadt. I» dem Hause der Nordbergstraße 24 wurde die 62 Jahre alte Witwe Karoline Schuhmann erdrosselt in ihrem Wohnzimmer aufgefunden. Sämtliche Behälter standen offen, so daß kein Zweifel darüber herrschen kann, daß es sich um einen Raubmord handelt. Die alte, aber noch sehr rüstige Frau hatte noch gestern abend Einkäufe gemacht. Die That muß somit unmittelbar nach ihrer Heimkehr auszeführt worden sein, denn das Bett war unberührt. Eine Fcmndtn, die sie heute vormittag nach 10 Uhr besuchen wollte, fand die Unglückliche mit einem Strick um den Hals auf dem Boden liegen, die Lampe.brannte noch auf dem Tisch. Wie viel geraubt wurde, darüber ist noch nichts festgestellt. Der Thäter ist noch nicht ermittelt. — Von anderer Seite wird geschrieben, daß die Wliwe Schuhmann unmittelbar vor ihrer Ermordung ziemlich viel Zins eingenommen hatte. Tags zuvor war ihr Hund vergiftet worden.
* Ulm, 6. Nov. Der hiesige Münsierplatz soll mit gärtnerischen Anlagen versehen werden. Die bürgerlichen Kollegien haben beschlossen, im Verein mit der evangelischen Kirchengememde zwei Preise im Betrag voa 400 und 200 Mk. für die besten Pläne zur würdigen Gestaltung des Platzes auszu werfen.
' (Wie die Mähringer ihre Gerste an den Mann gebracht haben) Der „Langenauer Anzeiger" erzählt: Sitzen da in Mähringen einige Bürger beisammen und sprechen und klagen über die schlechten Fruchtpreise Das wäre nicht so, wenn der Bismarck noch da wäre, meinte der eine und der andere sagt, da sollte man etwas thnn können. Darin stimmen alle überein, daß es so nicht mehr zum Anshalten sei, aber was machen? Endlich sagt einer, machen könn-.e man schon etwas, d'Fraz ist blos, ob ihr milthut. Wo stecken denn unsere Bierbrauer an den Markttagen und sonst? Die sieht man ja gar nicht unter der Fruchtschranne Wenn die wollen, daß wir ihr Bier trinken, dann sollen sie uns unsere Gerste abkaufen. Wolle» die Bierbrauer unsere Gerste nicht, dann wollen wir auch ihr Bier nicht. Großer Beifall folgte dieser Rede und das Resultat war: Wir gründen einen Konsumverein und beziehen unser Bier, woher wir mögen. Schon sind 30 Männer bereit, mitzuthun und alle andern hätten sich angeschlossen. Da wurde die Sache ruchbar, die Bierbrauer bekamen Wind davon und siehe da. jetzt plötzlich waren sie Liebhaber für die Gerste der Mähringer. Die benachbarten Bierbrauer, welche die Mähringer gern in ihrer Wirtschaft sahen, stellten sich ein, entschuldigten sich, daß sie noch keine Zeit gehabt haben, zu kommen oder daß es ihnen noch nicht geschickt gewesen sei, zu kaufen, jetzt aber sei die richtige Zeit zum Gerstenkanfen und sie wollen nichts von fremder Gerste wissen, die einheimische sei ja ganz gut, Die Folge war, daß die Mähringer für ihre Gerste gegen 7 .Mk. lösten, während der Preis sonst nicht viel über 6 Mk. war. So ist der Mähringer Bierstreik gleich beim Entstehen zur Zufriedenheit beider Teile beizelegt worden.
* (Verschiedenes.) In Schopfloch fiel ein Knecht beim Garbenherabwerfen so unglücklich von der 2. Bühne in die Scheuer herab, daß er infolge eines Schädelbcuchs ohne wieder zum Bewußtsein zu kommen, nach einer halben Stunde seinen
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Mit auf die Brust gesenktem Kopfe schritt Jakob dann wieder dahin. Plötzlich sah er einen Mann von hoher, kräftiger Gestalt auf sich zukommsn. Derselbe hatte einen langen, bis auf die Brust reichenden Bart und ein freies, offenes Gesicht, aus welchem Biederkeit und Herzensgüte sprachen. Er trug ein rotes Wams, über dem sich ein breiter grüner Hosenträger befand, schwarze gemslederne Beinkleider, nebst roten Strümpfen, einen Ledergürtel, ans dem sich die Buchstaben A. und H. eingestickt befanden, einen kurzen grünen Rock ohne Knöpfe und einen runden, schwarzen Hut mit einem breiten Rand. Er mochte in dem gleichen Alter wie Jakob stehen, der glühenden Auges in das vom vollen Mondenlichte beschienene Gesicht des Daherkommenden starrte. Dasselbe schien ihm so bekannt, und doch konnte er sich den langen Bart nicht zu demselben reimen. Als er noch einige Schritte von dem stattlichen Manne entfernt war, wandte auch dieser forschend seine Blicke auf Jakob, doch geschah es mehr ängstlich prüfend, da dieser nicht die tiroler Landestracht, sondern die graue Sträfltngskleidung trug, in welcher man ihn entlassen. Scheu wollte Jakob rasch vorüber schreiten, als ihm ein freundlicher Gruß entgegen scholl, auf den er dankend erwidern mußte. „Wo geht die Reise hin, so ganz allein d" wurde ihm noch die Frage, worauf er antwortete: „Ins Dorf hinab l" Es schien, als wenn der Langbärtige noch etwas fragen wollte, denn er blieb einen Augenblick zweifelnd stehen; dann aber entfernte er sich mit einem stummen Gruße. Aber auch Jakob ging wieder
weiterund zwar hoch erregt. Nach einer Weile drehte er sich um und sah dem stattlichen Mann prüfend nach; doch auch dieser hatte ein gleiches gethan. Als sich beider Blicke begegneten, nahmen sie rasch den Weg wieder ans. Während heiße Glutwellen Jakobs Wangen überzogen, rief er wild vor sich hin:
„Das war der Andreas aus dem Sandwtrts- hause, der Andreas Hofer war's! Das Gesicht hält' mich, des langen Bartes wegen, täuschen können, die Stimme aber, nie und nimmer! Wir find zusammen ausgewachsen und waren treue Genoffen, bis — bis ich eben meine eigenen Wege ging!"
(Fortsetzung folgt.)
Dämmerung.
Die Dämmerung ist schuld daran, Die Dämmerung allein . .
Fest zog sie uns in ihren Bann, In ihren Zauber hinein. . . .
Still lag die Haide, dahinter das Moor In müder Abendruh' ....
Leis' lönten Schritte an mein Ohr, . . Und da — da standest Du . . .
Nur ein Gedanke von Sinn zu Sinn. Ein Sehnen von Brust zu Brust,
Wir schritten Arm in Arm dahin,
Zn dämmernder Liebeslust-
Und was so süß, so bitter dann
Gespielt hat zwischen uns Zwei'n,-
Die Dämmerung ist schuld daran,
Die Dämmerung allein....
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