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Oberleutnant» Hofrichter in der Strafanstalt Möllerdorf wird berichtet, der Gefangene habe die Erlaubnis, Schreiberdienste zu verrichten, mißbraucht. Außerdem unternahm Hofrichter im Laufe eine» Monat» zwei Selbstmordversuche. Er lernte Netze binden und schmuggelte täglich einige Fäden Baumwolle in seine Zelle. Daraus machte er einen Strick, um sich zu erhänge». Vor einiger Zeit gestattete man ihm de» Besuch seiner Schwester. Nach dem Besuch weinte und tobte er tagelang und wollte nichts essen.

Petersburg 4. Juni. Au» den Gouvernement» Kiew und Cherson werde» schwere Gewitter mit Regengüssen und Hagelschlägen gemeldet. Hagelkörner in der Größe von Taubeneiern haben die Saaten auf Tausenden von Hektar Land vernichtet. Mehrere Windmühlen sind umgerissen worden, und durch Blitzschlag sind viele Brände entstanden.

Vom neuen Gesangbuch.

sx. Die mit den Vorbereitungen zum neuen Gesangbuch der ev. Landeskirche betraute Kommission hat ihre Arbeit vollendet und «ächst- dem soll der Entwurf der Oeffentlichkeit über­geben werden. Wir sind in der Lage, nach dem Vorwort zu diesem Entwurf, da» vom Vor­sitzenden der Gesangbuchkommissio«, Prälat v. Herrmann, verfaßt ist, heute schon einiges mitzuteilen.

Die Gesangbuchkommissio» begann ihre Tagungen am 2. Januar 1908 und schloß sie am 4. Januar 1911. Sie war sich wohl bewußt, daß ein Kleinod der evangelischen Kirche Würt­temberg», ein im gottesdienstliche» Leben der Gemeinde», wie im Gebrauch vieler Gemeinde­glieder in langer Zeit bewährte» Buch mit dem Gesangbuch von 1842 in ihre Hand gelegt sei. Aber die Anerkennung dieser Tatsache durfte doch nicht blind machen gegen die Mängel, die a«S seiner Entstehungszeit Hera«» wohl erklärlich an ihm sich bemerklich gemacht hatten. Man mußte, um der Aufgabe gerecht zu werde», die Bedürfnisse der Gegenwart allseitig und unbe­fangen prüfe» und sich bemühen, unter Benutzung der reichen Hilfsmittel, welche die hymnologische Forschung, wie die GesavgbuchSentwicklung in

andere» deutschen Landeskirchen darbietet, einen Ersatz für das Gesangbuch von 1842 zu schaffen, der sich diesen nicht unwert zur Seite stellen und um freundliche Aufnahme in den Gemeinden de» Landes bitten dürfe.

In der Durchführung dieser Arbeit stand man vor einer dreifachen Aufgabe, mit welcher jede Gesangbuchserneuerung sich befassen muß. Da» erste ist die Auswahl der Lieder, da» zweite ihre Fassung, das dritte ihre Ordnung und die Gliederung de» Gesangbuchs.

Hinsichtlich der Liederauiwahl ist man bei 550 Liedern stehen geblieben. Aus dem Gesangbuch von 1842 wurden aus­geschieden: 252 Lieder; somit 399 Lieder be­halten. Neuaufgenommen wurden 151 Lieder.

Unter den neuaufgenommenen Liedern stehe» 28, die bisher den Zugang zu einem Ge­sangbuch noch nicht gefunden hatten; darunter sind namentlich auch solche von württembergischen Dichtern de« letzte» Jahrhunderts (Barth, Blum­hardt, Gerok, Kemmler, Schott, M. Zeller u. a.). Im ganzen sind 45 neue Dichternamen, den verschiedensten Zeiten und Gegenden angehörig, in dem Verzeichnis der Liederdichter zu finden.

Wa« die Fassung der Lieder anbelangt, so stand die Kommission vor einer schwierigen Aufgabe.

Da» Gesangbuch von 1842 besitzt hinsicht­lich der Liederfafsung eine Reihe von Vorzügen, die bei einer Neubearbeitung nicht verschwinden dürfen. Eine geglättete und wohlverstävdliche Sprache schützt den Leser vor einem Uebermaß von Wortformen oder Ausdrücken, die der heutigen Sprache fremd geworden sind. Auch hinsichtlich sachlich zu beanstandender Stelle» der Original­texte Wendungen, die dem heutigen Empfinden geschmacklos erscheinen durfte da» bisherige Gesangbuch als in langjährigem Gebrauch be­währt zur Richtschnur genommen werde».

Diesen Vorzügen de» Gesangbuch» von 1842 gehe» aber auch unleugbare Schwächen zur Seite. In der Glättung der Sprache ist es weiter gegangen, al» notwendig war. Ferner wurden an manchen StellenVerbesserungen" angebracht, die nicht nur eine« Verlust an dichterischem, sondern auch an religiösem Gehalt der Lieder bedeute».

Die Zahl der Stelle», an welchen so in denalten" Liedern der Originaltext hergestellt werden konnte, beläuft sich auf etwa 1700. Wesentlich ander» lagen die Verhältnisse bei den neuaufgenommenen Liedern. Hier fiel die Rück­sicht auf eine liebgewordene Ueberlieferung weg. Viele der Lieder stammen au» der neueren Zeit, und enthalten deshalb keine sprachlichen Härten. So konnten von den 151 ne« aufgenommenen Liedern 141 ganz (51), oder fast ganz (60) in der Originalfassung ausgenommen werden.

Faßt man alle« zusammen, so sind unter den 550 Liedern de» Entwurf» 217 Lieder ganz oder fast ganz originalgleich; die anderen mehr oder weniger stark geändert.

Am Glaubensgehalt der Lieder ist da» kann man ruhig erkläre» durch die neuen Fassungen nicht» geändert worden, er ist derselbe geblieben, wie im bisherigen Ge­sangbuch.

Die Anordnung der Lieder hält in wichtige« Punkten an dem Gewohnten fest: dem Festzyklus, Advent bi» Pfingsten, geht wie bisher ei» allgemeiner Teil voran»; in den einzelnen Abteilungen stehen die in Württemberg besonders gebrauchten Lieder an hervorragender Stelle. Aber da e» doch nicht möglich war, die bisherigen Liedrrnummern beizubehalten, so entschloß sich die Kommission, eine Neuanordnung unter dem Gesichts­punkt de» praktischen Gebrauchs und de» Gehalt» der Lieder durchzuführen.

Möge der Entwurf selber, sobald er er­scheint, überall freundliche Aufnahme und vor­urteilslose Prüfung finden, damit in gemeinsamer Arbeit aller Kreise des evangel. Volkes etwa» Gute» zustande komme, dessen wir uns freuen dürfen!

verlege

Amtliche «ud PrimtauMeu.

Eröffnung am Dienstag, den b. Zuni IM.

Badezeit: Werktags von vormittags 9 Uhr ab bis abends 8'/- Uhr. Sonntags von vormittags 7 Uhr ab bis abends 8'/- Uhr. Die Badezeiten sind folgendermaßen festgesetzt worden:

Für Herren: Schwimmbad und Badezellen: Die ganze Badezeit, ansgenommen 24 Uhr nachmittags und am Dienstag und Donnerstag die Zeit von 36 Uhr nachmittags. Für Frauen: Schwimmbad und Badezellen: Am Dienstag und Donnerstag von 36 Uhr nachmittags, an den übrigen Tagen von 24 Uhr nachmittags; Badezellen (Frauen­abteilung) auch in der übrigen Badezeit.

Preis der Bäder:

ES werden bezahlt:

I. Eine Badezelle für eine Person (auch wenn die Zelle nur

als AuSkleideraum benützt wird). 20 H

/ die 1. Person .... 20 A

für 13 Personen ( ^ 2. und 3. Person . . 10 A

Mehr wie 3 Personen werden in eine Zelle nicht zugelassen.

U. Schwimmbad (Schwimmtrog und im Freien):

für Erwachsene. 10

für Kinder bis zu 14 Jahren. 5 A

III. Preisermäßigung bei Mehrheitskarten, nur gültig für

das laufende Jahr:

10 Zellenbäder für Erwachsene.1 80 S

10 Schwimmbäder für Erwachsene. 80 A

IV. Wäsche: Eine Badehose und ein Handtuch. 10 A

Das Baden im freien Fluß ist nur geübten Schwimmern gestattet.

Nichtschwimmer find auf die Benützung der Badezellen und des Schwimmtrogs angewiesen. Einen durch Außerachtlassung dieser Vorschriften entstehenden Schaden hat die Stadt nicht zu vertreten.

Anmeldungen zum Schwimmunterricht nimmt die Badfrau entgegen.

Zu fleißiger Benützung der Badeanstalt wird eingeladen.

Calw, den 3. Juni 1911.

Stadtschuttheitzenamt.

Conz.

Gemeinde Hirsau.

Das Zerkleinern von

Kalksteinen

wird am Donnerstag, den 8. Juni d. I., vormittags 10 Uhr, auf hies. Rathaus im Abstretch vergebe«.

Gemeinderat.

Lonvoräi»

«ist» Nächste Singstunde

Mittwoch Abend

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Der Vorstand.

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