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eine» dort stehenden Fahrrade» durchschnitten hatte. Da» Gericht diktierte ihm acht Tage Gefängnis.

Nürnberg 24. Jan. Etwa 700 Per­sonen liegen hier an der Influenza krank darnieder. Die Seuche verläuft vielfach sehr bösartig.

Nürnberg 24. Jan. Der Magistrat von Nürnberg hat zur Feier des 90. Geburts­tage» des Prinzregeuten die Errichtung einer Stiftung für die Veteranen im Betrage von 100 000 ^ beschlossen.

Würz bürg 23. Ja». Gestern nach­mittag zwischen V-2 und 3 Uhr wurde in der Uhren-, Juwelen-, Gold- und Sckberwaren- handlung von Siegmund Silberihau auf der Dowstraße ein raffinierter Einbruchdiebstahl verübt. Der oder die Einbrecher, die sich nach Schluß de» Geschäfte» in da« Hau» ein geschlichen hatten, bohrten vom Hauiflur aus ein Loch in die Wand und stahlen au« dem Laden Uhren, Goldsachen und Juwelen im Wert von 40 bis 50 000 Da der überaus freche Diebstahl am Hellen Nachmittag verübt wurde, so nimmt man an, daß einer von der Gesellschaft vor dem Hau» Schildwache stand. Man vermutet, daß die Täter einer professionellen Einbrecherbande angehören, denn der Raub war außerordentlich geschickt durchgesührt und wohl schon lange vor­bereitet. Die Bewohner des Hauses haben ein starkes Klopfen gehört, waren aber der Meinung, es werde im Keller Holz gespalten. Der Be­stohlene ist gegen Einbruchdiebstahl versichert.

Metz 24. Jan. Da« Feuer de« Garnisonlazarett« war gestern abend neun Uhr immer roch nicht gelöscht, doch hoffte man, in einer Stunde seiner Herr zu werden. Die Erttstehungsmsache ist unbekannt. Der Dach­stuhl ist eingeäschert, ebenso ein Teil des zweiten Stockwerk», in dem sich die Vorratskammern befinden. Von den Feuerwehrleuten wurde eine Anzahl leicht verletzt. Drei Leuten drohte der Erstickungstod, sie wurden j doch mittels d<s Sauerstoffapparate« wieder ins Leben zurück- gerufen.

Frankfurt a. M. 24. Jan. Die Kriminalpolizei entdeckte in einer Vorstadtstraße eine große Falschmünzerwerkstatt. An einer seichten Stelle de» Main» wurden in einer Tasche für 600 ^ falsche Fünfmarkstücke gefunden, die aus dieser Werkstatt stammen. Die Gesellschaft scheint auch in anderen Städten Deutschlands Niederlassungen zu haben, denn gleichzeitig wurde in Mannheim eine ebenso wie die in Frankfurt eingerichtete Falschmünzerwerk­statt aufgefunden.

Berlin 24. Jan. (Reichstag) Am BundeSratStisch: Staatssekretär Wermuth: Auf der Tagerordnung steht zunächst die Fort­setzung der zweiten Lesung de« Wertzuwachtsteuer- gesetze». Die Debatte beginnt mit der Er­örterung über 8 49, der die Verteilung der Steuererträge an da» Reich, die Bundesstaaten und die Gemeinden regelt. Auf Antrag des Abg. Weber (vatl.) wird die Beratung über die 88 49 a und 50 (Festsetzung der Zuschläge) ver­bunden. Trimborn (Ztr.) beantragt Hinzu­fügung eines Abs tzes zu 8 49, wonach 31 durch da» Rayongesetz beschränkte Festungen au» dem Ertrag der Zuwachrsteuer einen Anteil von 60 °/o erhalten sollen. Diese Maßnahme ist ge­rechtfertigt, weil die Festungsstädte in ihrer Ent­wicklung ganz außerordentlich gehemmt sind und für da» Reich die größten Lasten getragen haben. (Sehr gut!) Staatssekretär Wermuth: E» muß daran ftstgehalten werden, daß dem Reich in erster Linie die Wertzuwachssteuer zugute­kommt. Wir beabsichtigen, unabhängig von den Eingängen au» der Wertzuwachtsteuer, den Veteranen etatsmäßig bestimmte Beträge zu- zuwenden. (Bravo im Zentrum.) Dazu be­dürfen wir aber der Erträgnisse aus der Wert­zuwachtsteuer. Eine besondere Kategorie von Gemeinden zu bevorzugen, ist wegen der sich «gebenden Konsequenzen nicht möglich, da dann Städte, die mit anderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ebenfalls eine Entschädigung beanspruchen würden. Die Festungsgemeinden haben doch auch Vorteile aus den starken Gar­

nisonen und die Grundbesitzer doppelten Nutzen au« der Wertzuwachssteuer, wenn die Rayon» fallen Abg. Dr. Weber (natl.): Das Gesetz bedeutet einen schweren Eingriff in die Selbst­ständigkeit der Kommunaloerwaltungen. Der Antrag Trimborn ist un« sympathisch. Brühne (Soz.) befürwortet einen Antrag seiner Partei auf Beteiligung des Reiche« mit 40 resp. 30 °/o. Abg. Feldman» (kons.): Da« Reich ist in erster Linie zur Erhebung einer Wertzuwachssteuer berechtigt. Der Antrag der Sozialdemokraten hat nur agitatorischen Wert. Abg. C uno (f. Vp): Wir waren bereit, eine Reichswertzuwachssteuer zustande zu bringen, die eine Einnahme von 20 bis 25 Millionen ergeben sollte. Dadurch sollte eine Herabsetzung des Umsatzstempels erreicht werden. Der jetzige Entwurf läßt un« ober nicht mrhr die Hoffnung, daß der finanzielle Effekt erreicht würde. Dr. Arendt (Rp.): Eine Be­einträchtigung der Rechte der Gemeinde« ist nicht zu vermnden. Wenn der Anteil de» Reiches auf 50°/°, berechnet wird, dann kann man die Eirrzelstaatcn nicht mit weniger als 10°/» betei­ligen, sonst würden die Lasten der Bundesstaaten vielfach die Einnahme» übersteigen. Wir körn en der Steuer nur zustimmen, wenn für das Reich auch wirklich nennenswerte Erträgnisse heraus­kommen. Die Zuschläge der Gemeinden dürfen nicht zu hoch bemessen werden. Dr. Jager (Ztr.) befürwortet einen Antrag seiner Partei auf Festsetzung der Höchstgrenze für Gemeinde­zuschläge. Böhle (Soz.): Die den Gemeinden zugestardenen 40°/» der Steuer reichen nicht au». Die Schuld daran, daß die Veteranen immer noch nicht zu ihr-m Rechte gekommen sind, tragen allein die Konservativen. GieSberts (Z.) er­klärt sich für einen Antrag Weber, der die Zu­schläge für die verschiedenen Gruvdstückrarten verschieden f-flgrstellt wissen will. Erzberger (Z.): Eine bestimmte Summe für die Vrteranen einzusetzen, ist nicht angängig. Im Etat ist eine Veteranenbeihilfe vorgesehen. Sorgen wir da­für, daß der Jahresbeitrag von 120 allen Veteranen zugute kommt, v. Savigny (Z): Wenn auch einige Gemeinden Nachteile haben, so erhalten durch dieses Gesetz doch sehr viele andere Städte erhebliche Gewinne. Trimborn (Z.): die Lasten, die die Festungtstädte für da« Reich zu tragen haben, lassen sich mit den Lasten anderer Städte nicht vergleichen. Staatssekretär Wermuth: Es ist nicht einzusehen, weshalb die FestungSstädts besondere Zuwendungen erhalten sollen. Im Rayongesctz sind die Fälle genau festgelegt, in denen Entschädigungen gegeben werden können. Nach weiterer unerheblicher Debatte werden die Anträge auf Festsetzung einer Moximalgrenze für kommunale Zuschläge ange­nommen. Der Antrag Trimborn und die meisten AbänderungSanträge werden abgelehnt und so­dann 8 49 a angenommen. Zu 8 49 d wird ein Antrag Mülle r - Fulda (Z.) angenommen, wo­nach die Gemeinde», die vor dem 1. Okt. 1910 eine WertzuwaLssteuer gehabt haben, besonders bedacht werden. 8 50 wird ebenfalls angenommen. Morgen 1 Uhr Fortsetzung, Reichsbesteuerung»- gesetz, Fernsprechgebührenordnung. Eventuell findet morgen auch eine Abendsitzung statt.

Pari» 23. Jan. (Priester-Elend.) In den Niederalpen, da« eine« der ärmsten und vielleicht das ärmste aller französischen Departe­ment« ist, hat da« Elend der Geistlichkeit seit der Kirchentrennung einen solchen Umfang an­genommen, daß sich Bischof Castellan von Digne entschloß, sogar außerhalb seiner Diözese Geld für den Unterhalt seiner Priester sammeln zu lassen. Man machte ihm darauf von anti­klerikaler Seite den Vorwurf, er solle lieber zu­erst seinen eigenen Haushalt vereinfachen, bevor er für seine Untergebenen betteln gehe. Darauf antwortete der Bischof in einem wahrhaft rüh­renden Briefe. Er schreibt u. a.:Wie soll ich meinen Haushalt vereinfachen? Ich habe keinen Kammerdiener und keinen Wage», wie jedermann in Digne weiß. Meine Dienerschaft beschränkt sich auf eine Magd, die letztes Jahr für ihre fünfzigjährige Dienstzeit eine Medaille erhalte» hat. Sie führt die Wirtschaft und fl ckt meine Kleider, die wie meine Schuhe oft geflickt werden müssen. Für unsere gemeinsame Nahrung und die unserer Gäste habe ich im ganzen Jahr bloß

600 Franken außgegebe». Finden Sie das für zu viel? Auf der Reise bediene ich mich der zweiten Klasse und ersetze die Mietwagen durch Omnibus und Trambahn."

Vermischtes.

Hildes heim 23. Jan. (Die Vogel­stellerei im Harz.) Auf dem Zug von den nördliche» Ländern nach dem Süden bietet der Harz den Singvögeln eine vorübergehende Ruhe­stätte ; sie Hallen sich dort etwa vier Wochen auf. Während dieser Zeit treiben die Vogel­fänger mit ihren Lockvögeln und Leimruten ihr strafbarer Gewerbe. Unzählige Singvögel werden zu dieser Zeit im Oberharz ei» Opfer der Leimruten. Für wenig Geld verkauft der Vogelfänger die gefangenen Vögel dann an die Vogelhandlungen der Großstädte. Die Behörden scheinen nicht imstande, dem Unfug Einhalt zu tun. Sie haben die Zuwiderhandlungen gegen die zum Schutz der Vögel erlassenen gesetzlichen Bestimmungen allerdings mit nicht unwesentlich erhöhten Strafen belegt. Während die Strafe früher im ersten Uebertretungsfall 6 ^ betrug, sind seit etwa 2 Jahren die Uebertretungen de« Vogelschutz-» im ersten Uebertretungsfall mit einer Geldstrafe von 20 in letzter Zeit von 30 ^ geahndet worden. Auch die Schöffengerichte gehen mit aller Schärfe vor. Infolgedessen war im Oberharz ein erheb­licher Rückgang in der Vogelstellerei eingetreten. Aber im letzten Herbst war der Vogelfiug inso'ge de« sonnigen und trockenen Wetter» viel be­deutender als in früheren Jahren, und es ist auch die Vogelstellern im vorigen Herbst im Oberharz wieder in größerem Umfang betrieben worden. Da» hat j-tzk der kgl. Regierung zu Hildesheim Veranlassung gegeben, an die KreiS- skulinsp ktoren in Claustal, Zellerfeld, Herzberg und Osterode a. H. eine Verfügung zu richten, wonach die Schulkinder durch die Lehrer mit allem Nachdruck auf die Schädlichkeit des Vogel­fangs und die schweren Strafen, mit denen Zu­widerhandlungen geg'N die zum Schutz der Vögel erlassenen gesetzlichen Bestimmungen g-ahndet werden, immer wieder aufmerksam gemacht werden sollen. Doch wird die Vogelstillerei nicht eher aushören, al« bi« der Verkauf einheimischer Singvögel verboten werden wird.

Von der Post. Bei der Einzelauflieferuvg von Postanweisungen auf Kartenformulare nach deutschen Bestimmungsorten sied, soweit die Post­anweisungen nicht in ei« Einlieferungsbuch oder Verzeichnis eingetragen sind, vom 1. Juli d». I». an ausnahm«lo« Formulare mit ««hängendem, vom Publikum vorzufchreibenden Posteinlieferung»- schein zu verwenden. Die Kartevformulare ohne anhävgenden Posteinlieferungsschein können daher zu dem angegebenen Zweck nur noch bi» 30. Juni d». I«. benützt werde».

(Da» großeLoS um einFrühstück verscherzt.) Ein seltene» Pech hatte ein Maurer, der mit Kollegen zusammen in Groß- Umstadt bei Darmstadt arbeitete. Sie kauften zusammen ein Lo» der hessischen Staatslotterie, in der Hoffnung, einen recht fetten Gewinn davon zutragen. Einige Tage vor der Ziehung reute aber einen der Lotteilnehmer das dafür aulgegebene Geld, und er bot sein Zehntellos den Arbeitskollegen zum Kaufe an. Niemand wollte aber so recht anbeißen, bis sich schließlich ein Kamerad fand, der den Anteil für ein Früh­stück, bestehend in leckeren Schweinsrippchen, erstand. Ein paar Stunden später kam eilend» ein Bote des Lotteriekollekteurs, bei dem die Maurer spielten, und teilte ihnen freudestrahlend mit, daß da» Lo» mit dem großen Gewinn von 200000 und der Prämie von 300000 -^7, zusammen also mit 500000 gezogen worden sei. Auf jeden der Mourer enificlm also 50 000 Man kann sich die Verzweiflung de» armen Teufel« denken, der die 50000 ^ um ein paar Sckwnnirippchen dahingegeben hatte. Es war nur ein gelmder Trost für ihn, al« der glückliche Gewinner der beiden Zehntel­lose, der also 100 000 ^ heimträgt, ihm erklärte, er wolle ihm 2000 ^ von seinem Gewinn ab­geben.