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gekündigt haben, werde« ohne Unterbrechung weiterbeschäftigt. Die organisierten Arbeiter verpflichten sich, diese in keiner Weise zu belästigen.

Heilbronn 5. Aug. Sieben falsche Zweimarkstücke, die au» Messing hergestellt und versilbert waren, wurden an verschiedenen öffentlichen Kaffen angehalten und auf ihre Echt­heit vom Münzamt geprüft. Sämtliche Geldstücke wurde« von dem Gericht auf Koste« der Kgl. Staatskasse eingezogen.

Heilbronn 5. Aug. Wie dasNeckar­echo" erfährt, wollen die in den hiesigen Schuh­fabriken und kleineren Stoffschuhgeschäften be­schäftigten Arbeiter in eine Lohnbewegung eintreten, da in dem größten Teil der Betriebe seit 1900 eine Verbesserung der Löhne nicht stattgesunden hat und auch die Arbeit»» äume in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig lassen.

Gundelrheim OA. Neckarsulm 5. Aug. Einem hiesigen Bürger wurde in einer der letzten Nächte von ruchloser Bubenhand der Traubenstock am Hause, den er jahrelang mit Sorgfalt pflegte, und der in ungemein schöner Weise das Haus zierte, direkt über der Wurzel abgesägt.

Hall 5. Aug. Au» dem hiesigen LandeS- gefävgnis ist der 31 Jahre alte Strafgefangene Franz Duschler entwichen. Anscheinend hat dieser auf seiner Flucht in der Nähe von Vell- berg einen Schäferkarren erbrochen und darau» verschiedene Gegenstände und Kleider gestohlen. Jedenfalls hat er die Gefängnitkleider teilweise abgelegt und trägt die gestohlenen Kleider.

Friedrichshafen 5. Aug. Haus- und Grundstücksbesitzer haben sich in einer Eingabe an die bürgerlichen Kollegien gewandt mit dem Ersuchen, dahin wirken zu wollen, daß die Karbonium-Gasfabrik nicht mehr an der seitherigen Stelle, sondern an einem Platze er­richtet werde, wo eine Gefahr für Leben und Besitz ausgeschloffen erscheine.

Mannheim 4. Aug. Aus schwerer Sorge befreite der hiesige Polizeihund Harras die Familie eines am Friedrichsring wohnenden In­genieur». Die 11jährige Tochter war wegen eines ungünstigen Schulzeugnisses nicht heim­gegangen. Abends wandte man sich an die Kriminalpolizei, die mit einem Polizeihund sofort ans die Suche ging. Der Hund verfolgte eine Spur bi» zum Neckar, das die schlimmsten Be- ^ fürchtungen - zu bestätigen schien. Die Polizei versuchte es dann andern Tag« früh mit einem andern Hunde,Harra»", den Kriwinalschutz- mann Lauer dressiert hat. Dieser nahm eine ganz andere Spur auf, die über den Friedrichs­ring und die Fnedrichsbtücke nach der Schimper- straße führte, in welcher der Hund dann auf- und ablief. Nun entsann sich die Mutier de» Kinde», daß diese» hier eine Freundin wohnen habe. Man fragte nach und erfuhr, daß das Mädchen in der Tat dort Zuflucht gesucht hatte.

Berlin 5. Aug. Nach einem ausführ­lichen Bericht über das vorläufige Ergebnis der Untersuchung über die Ermordung de» Kauf­mann» Bretschneider in Südkamerun verließ Breischneider am 9. Mai Along Mbang am oberen Nyong zum Anwerben von Arbeitern. Unterwegs ist er vom Hävptling der Makkas mehrfach gewarnt worden, setzte aber in der Hoffnung, die Makkas würden ihm nichts tun, da er in friedlicher Absicht komme, den Marsch fort. Gleich hinter Ngamba begannen die Makka» die Karawane mit Sperren und Pfeilen zu be­schießen. Bretschneider erhielt einen Schuß in den Hals, der den sofortigen Tod herbeisührte. Die Leiche wurde unter die an dem Ueberfall beteiligten Häuptlinge verteilt. Die Zeitungen stimmen darin überein, daß sich Bretschneider keinerlei Uebergriffe gegenüber den Eingeborenen zu schulden kommen ließ. Die Motive der Tat bedürfe» noch der Aufklärung.

Vermischtes.

Geteerte Straßen und Pflanzen­wuchs. Der Eir fluß des Teerens der Straßen auf die Vegetation ist schon vor zwei Jahren von Forestier, dem Direktor des Pariser Lois äs LouIoANtz, auf dem Kongreß für Straßenbau behandelt und als ungünstig bezeichnet worden. Neuerdings hat sich Forestier, wie aus Paris berichtet wird, wieder zu dem Thema geäußert und erklärt, daß seine damaligen Mitteilungen durch zahllose Beobachtungen bestätigt worden seien. Von dem Augenblicke an, wo auf öffent­lichen Straßen, die durch Parkanlagen führen, der Teer aufgebracht ist, werden die dem Teer entsteigenden Gase für die Pflanzen verderblich. Später, wenn die Teermasse hart geworden ist, wirkt der Staub auf gewisse Gewächse schädlich. Von den Bäumen find Linde und Ahorn am empfindlichsten gegen die Wirkungen des Teerens, und eine Anzahl amerikanischer Nußbäume hat im Boi» bereits gt fällt werden wüsten. Von denjenigen Bäumen, die den Einflüssen de» Teerens bisher noch leidlich widerstanden haben, fangen einige auch bereits an, abzusterben, wie z. B. die Erlen und die Roßkastanien. Am meisten leiden die Sträucher und Blumen. Die Wirkungen der Teergase auf die Bäume zeigen sich darin, daß braune oder schmutzig weiße Flecken sich auf den Blättern bilden. Bald schrumpfen dann auch die Blätter ein, der Baum kränkelt und geht schließlich ein. Einmal ist da» Teeren auch Tieren verhängnisvoll geworden. Es war im Anfang, als die Straßen frisch geteert waren und ein heftiges Gewitter niederging. Das Ge­misch von Rege« und Teer floß in» Bassin von Longchamps und dadurch wurden sämtliche darin befindlichen Enten vergiftet. ^

(Eine Vogelsteller-Zunft aus dem 18. Jahrhundert.) DerFrkf. Ztg." wird geschrieben: Es ist wohl nicht allgemein bekannt, daß in früheren Jahrhunderten unsere beliebtesten Sin gvögel regelmäßig in die Küche wandelten und als Leckerbissen verspeist wurden. Große

Scharen von Amseln, Lerchen, Meisen, Gold­ammern, Finken und Wachteln wurden mit Hilfe von Decknetzen (Tirasten), Fallen, Leimruten und dergleichen gefangen und in größeren Partien auf den Märkten verkauft. Meisten» wurden die armen Vögel an bestimmte Futterplätze ge­wöhnt oder die Vogelsteller lockten sie durch Nach­ahmung ihre» Rufes an. Oft bediente man sich auch eines Lockvogels, der in bestialischer Weise vorher geblendet worden war, damit er durch seine eigentümlich klagenden Töne die andern Vögel herbeilocke. Auch in Frankfurt war der Mastenfang von Singvögel« noch zu Beginn de» 18. Jahrhunderts ganz verbreitet. Den Rat»- herren wurde zu jener Zeit noch alt Bestandteil ihres Diensteinkommens ein Lerchenherd an der Landwehr angewiesen, d. h. ein Platz, wo sie ungestört den Fang von Lerchen betreibe« konnten. Weniger bekannt wird wohl sein, daß in einzelnen Fällen diejenigen, welche sich ge­werbsmäßig mit dem Fang solcher Singvögel be­schäftigten, auch Künstlerisch organisiert waren. Der Fall war gewiß selten, ist aber für den Ort Zuckmantel (Oestreichisch-Schlesien) nachgewiesen. Die Artikel dieser Vogelstellerzunft sind in ver Zeitschrift für Geschichte und Kulturgeschichte Oestreichisch-Schlesiens", 5. Jahrgang, Seite 67, leider ohne nähere Erläuterung, abgedruckt. Da­nach gab es in dieser Zunft Krimes- (Beißkern), Gimpel-, Dohnen, Mäsen- (Meisen), Hampflich- (Hänfling) und Finkensteller. Die Mäsenstellrr mußten nach den Vorschriften der Zunftartikel so gut die Vogelstimme nachahmen können, daß sie dieKohlmäsen, Schleermäsen, Blohkoppe, Thantschitschen, Pfannstiehle und Goldhenel" auf die Spillen zu locken imstande waren. Alle Sonn- und Feiertage wurden Zusammenkünfte abgehalten, wo die Lernbegierigen in die Geheimnisse de» listigen Vogelfangs" eingeweiht wurden. Wer sich nicht über die Kenntnisse eines geschickten Vogelstellers ausweisen konnte (Nachahmen der Vogelstimmen, richtiges Aufstecken der Netze, Ver­wendung richtigen Vogelleim» usw), der wurde dadurch bestraft, daß er eine gewisse Anzahl seiner gefangenen Vögel der Zunft abzuliefern hatte. Eine besonders grausame Art de» Fanges bestand darin, daß die Tiere an einen Futterplatz ge­wöhnt und dann von einer herabfallenden Bret­terwand erschlagen wurden. Diese Favgmethode, welche hauptsächlich bei Spatzen und Goldammern angewendet wurde, hatte die Zunftordnung zwar erlaubt, aber dabei vorgeschrieben, daß die Vögel dabei nichtjämmerlich zerquetscht" werden sollen. Ueber die Bestrafung der Zuwiderhandlung sagt die Ordnung folgende»:Wird aber einer be­troffen von dieser Uebertretung, der soll auf sein Angesicht sich strecken, eine Türe auf den xoätzx und Rücken gelegt und mit Steinen oder anderen gewichtigen Dingen dergestalten durch eine Viertel­stunde beschwert und beängstiget werden, bi»

daß.. wie au» einem eingequätschte«

Quarge." Von dieser ebenso drakonischen wie unästhetischen Strafe konnte sich jedoch derVer­brecher" durch Lieferung von 18 Quart guten Biere» oder eines halben Topfes Wein loskaufen.

Amtliche und Privatanzeigen.

Zwarrgs-Bersteigeruir-.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die ans Markung ^ Neuhengstett belesenen, im Grundbuch von Neuhengstett, Heft 123, OMA Abteilung I Nr. 1, 2, 3, 4. 5, 6, 7, 8, 9, 10,11, 12, 13, 14,20,

21, 22, 23, 24, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- Vermerkes auf den Namen des Heinrich Ayafse, Wilhelm's Sohn, Bauern und Kaufmanns in Neuhengstett eingetragenen Grundstücke:

Anschlag:

Geb. Nr. 35 4 s 8 qm Wohnhaus mit Scheuer, Schweinstall

und Hofraum in der unteren Gasse 5000 ^

Güter Nr. 4

7

61

Gras- u. Baumgarten

100

,. 463

23

37

Acker in Bergäckern

400 ^

663

16

74

Acker in Plattenäckern

200

464

22

60

,,

Acker in Bergäckern

400 ^

685

17

,, 9

Acker in Klingenäckern

200

,,

920

15

82

,,

Acker und Wiese im großen Gewand

250 ^

960

15

64

Acker im kurzen Gewand

200

919

16

43

Acker und Wiese im großen Gewand

250

809

14

57

Acker im langen Gewand

200

138

16

84

,,

Acker in WäldleSäckern

350 ^

258

7

98

Acker in Melonenäckern

150

Güter Nr. 259 1049

569

462

961

139

.. S26

8 s 34 qm Acker in Melonenäckern 16 65 Wiese in Grabenwiesen 16 33 Acker in Madenäckern

18 26 Acker in Bergäckern

15 4 Acker im kurzen Gewand

16 3 Acker in WäldleSäckern

16 Wiese im langen Teilacker

150

400

100

300 ^ 200 ^ 250 ^ 300 ^

Gesamtanschlag 9400 ^

am Dienstag, den S. August 1910, vormittag- 10Uhr, auf demRathause in Neuhengstett versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Juni 1910 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden, und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. .

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden anfgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens Herbeizufuhren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Calw, den 22. Juni 1910. .

Kommissar:

Bezirksnotar Feucht.