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auf dem Kühleberg, um den Bau des seit Jahren geplanten Aussichtsturms in die Wege zu leiten. Bekanntlich hat man von diesem höchsten Punkt der Gegend eine herrliche Aussicht auf die Bergkette der schwäbischen Alb von ihrem Anfang bis zur Teck. Die weitere Aussicht nach Nordosten (Hohenstaufen, Rechberg, Stuifen, Ell- wanger Berge) wird durch den zur Linken auf­strebenden Wald leider verdeckt. Diesem Uebel- stand soll der in Rede stehende Turm abhelfen und es wäre wirklich schade, wenn nicht weite Kreise sich für die Sache interessieren würden. Die Gemeinde Emmingen hat sich in anerkennens­werter Weise bereit erklärt, das Holz für den 12 in hohen, von Oberamtsbaumeister Schleicher zu 2000 ^ veranschlagten Turm unentgeltlich zu liefern. Zum Schluß der Beratung wurden die Vorstände der Schwarzwaldvereine Nagold und Wildberg ersucht, diesbezügliche Beschlüsse in ihren Vereinen zu fassen, um auf Grund der­selben Schritte tun zu können bei der Haupt­leitung des württ. Schwarzwald- und Albvereins.

Herrenberg 5. Juli. Wie derGäu­bote" meldet, hat die Volkspartei in einer gestern abgehaltenen Versammlung beschlossen, die Kandidatur des von der Deutschen Partei aufgestellten Oekonomierats Ruoff kräftig zu unterstützen. Ruoff soll der Volkspartei ver­sprochen haben, den Bezirk im gleichen Sinne, wie Guoth es getan hat, zu vertreten.

Stuttgart 5. Juli. Die Beschlüsse der neun Mitgliedern bestehenden Kommission der Ersten Kammer zur Volksschulnovelle liegen nun­mehr im Druck vor. Aus dem von Domkapitular Moser, Prälat v. Berg, Staatsrat v. Kern, sowie Fürst zu Löwenstein-Wertheim erstatteten, 62 Druck­seiten umfassenden Bericht, ist zu ersehen, daß die Kommission sich im wesentlichen den Beschlüssen der Zweiten Kammer angeschloffen hat. Hervorzu­heben sind nur folgende Abweichungen: Im ZI ist mit 7 gegen 2 Stimmen eine Bestimmung ausge­nommen worden, wonach ein Zwang zum Eintritt in die Hilfsschulen nicht stattfindet. In Z 2 ist eine Aenderung dahin getroffen worden, daß es den Eltern frei stehen soll, ihre Kinder schon im sechsten Lebensjahr zur Schule zu schicken, wenn sie gehörig entwickelt sind. Bei Art. 3 hat die Kommission den Beschluß des andern Hauses betreffend die Simul­tanschule bei Hilft- und Mittelschulen aufrecht erhalten mit 5 gegen 4 Stimmen. Die im Z 8 fest­gesetzten Mindestzahlen der Schüler einer Klasse find im Sinne des Vorschlags der Regierung und dem­entsprechend gegenüber dem des anderen Hauses wieder erhöht worden. Es sollen bei mehr als 70 Schülern (Beschluß der Zweiten Kammer 60) zwei, bei mehr als 160 (140) Schülern drei Lehrstellen errichtet werden. Bei jeder weiteren Steigerung der Schülerzahl um 80 (70) ist die Zahl der Lehrer um einen zu vermehren. Beim Abtetlungsunterricht kann die Höchstschülerzahl einer Klasse, wo nur eine Lehrstelle ist, auf 80 (70), bei zwei und mehr Lehr­stellen auf 90 (80) steigen. Zu Z 12 hatte das

andere Haus in den Geschäftskreis des OrtSschul- rats verwiesen: die Beschwerdeführung über dienst­liche Verfehlungen der Lehrer bei dem Beztrksschul« aufseher. Die Kommission setzte hierüber fest: Kenntnisnahme von dienstlichen Verfehlungen der Lehrer und Beschwerdeführung hierüber bei dem Bezirksschulaufseher. Die wesentlichsten Aenderungen, die die Kommission beschlossen hat, beziehen sich auf die Aufsicht. Art. 72 a hat mit 6 gegen 3 Stimmen folgende Fassung erhalten: Soweit es keiner Beratung und Entschließung durch den Orts­schulrat bedarf, wird die örtliche Aufsicht über die Volksschule (Schulpflege) im Namen des Orisschul- ratS von dem mitvorfitzenden Ortsgeistlichen, in großen und mittleren Städten von dem mitvor- sitzenden Bezirksschulaufseher ausgeübt. An die Stelle des Ortsgeistlichen tritt, wo dem Ortsschulrat der Vorstand einer 7- oder mehrklasfigen Volsschule angehört, dieser und unter mehreren solchen Vor­ständen der dienstälteste. Die nach Abs. 1 die ört­liche Schulaufsicht führenden Personen sind befugt, durch Besuche von dem Stand der Volksschule Kenntnis zu nehmen. Daneben kann der Ortsschul­rat einzelne seiner Mitglieder mit Schulbesuchen beauftragen, ohne daß sie aber hierdurch die Befugnis zu Anordnungen erhalten. In Z 74 wird im Gegensatz zu dem Beschluß der Zweiten Kammer als Mitglied des Ortsschulrats an erster Stelle auf­geführt der Orisgeistliche und an zweiter Stelle der Ortsvorsteher, wozu dann noch der Bezirksschul­aufseher für die dem Ortsschulrat unterstellte Schule in der großen oder mittleren Stadt tritt, in der er seinen Sitz hat. Bezüglich der Mitgliedschaft der Lehrer wurde mit 6 gegen 3 Stimmen beschlossen, daß dem Ortsschulrat neben den in großen und mittleren Städten durch Wahl zur Verwaltung der örtlichen Angelegenheiten berufenen Organen noch ein oder zwei weitere Schulvorstände ohne Rück­sicht auf das Dienstalter berufen werden können, ferner von den übrigen ständigen Lehrern und Lehrerinnen diejenige Zahl, die mit Genebmigung des Ortsschulrats von den bezeichneten Organen festgesetzt wird. Im letzteren Falle entscheidet das Dienstalter über die Reihenfolge der Berufung. Zu Art. 79' wurde mit 6 gegen 3 Stimmen festgesetzt, daß die Geschäfte des Ortsschulrats von dem Orts­geistlichen oder, wo ihm der Bezirksschulaufseher angehört, von diesem und von dem Ortsvorsteher geleitet werden. Bei den Abstimmungen gebührt dem Mitvorsitzenden Vertreter die erste Stimme. Abgesehen hiervon bestimmt sich die Abstimmungs­ordnung nach dem Dienstalter mit der Maßgabe, daß zuerst der nicht zum Mitvorsitz berufene Geistliche, sodann die Lehrer und nach ihnen die übrigen Mit­glieder abstiwmen. Bezüglich der Bezirksschulauf- ficht ist die Kommission den Beschlüssen der Zweiten Kammer beigetreten. Außerdem hat sie eine Reso­lution gefaßt wonach den Theologen und Angehörigen des höheren Lehrerstandes der Eintritt in die Stellung eines Bezirksschulaufsehers nicht erschwert werden soll. Hinsichtlich der Oberaufsicht wurde der Regierungs­entwurf (evangelischer Oberschulrat und katholischer Kirchenrat) wiederhergestellt. Z 84 des Regierungs- entwurfs, der von der Zweiten Kammer gestrichen worden war und das Oberaufsichtsrecht der Ober­

kirchenbehörde betrifft, ist von der Kommission ein­stimmig wiederhergestellt worden.

Stuttgart 5. Juli. Die Stellung des Christentums und der Sozialdemokratie zur deutschen Arbeiterbewegung wurde gestern abend in einer von der Stuttgarter Ortsgruppe der freien kirchlich-sozialen Konferenz und dem Ortskartell der christlichen Gewerkschaften in den Stadtgartensaal einberufenen öffentlichen Volks­versammlung behandelt. Referent des Abends war der auch hier wohlbekannte Sozialpolitiker I-io. Mumm aus Berlin. Daß Thema und Redner gleich zugkräftig waren, bewies die Tat­sache, daß der Saal von Angehörigen aller Volks­schichten bis auf den letzten Platz besetzt war. Der Referent wies einleitend darauf hin, daß wirkliches Christentum sich in den Nöten unserer Zeit mit den Mitteln unserer Zeit annehmen müsse. Heute werde Aktivität des Christenstandes gefordert. Im weiteren behandelte er den Be­griff und die Entwicklung der Arbeiterbewegung, sowie deren Strömungen, auch die kirchlichen Bestrebungen auf sozialem Gebiet wurden ein­gehend gewürdigt. An der Hand des sozial­demokratischen Parteiprogramms fand die Stellung der Sozialdemokratie zur Arbeiterbewegung eine sehr interessante Beleuchtung. Im Anschluß an den Vortrag entspann sich eine lebhafte Aus­sprache, in der freieste Redezeit gewährt war, bei der sich zahlreiche Gegner zum Wort meldeten. Die Versammlungsteilnehmer folgten mit ge­spannter Aufmerksamkeit den Verhandlungen und spendeten insbesondere dem Referenten und den auf demselben Boden stehenden Diskussionsrednern lebhaften Beifall. Selbst von gegnerischer Seite wurde zugegeben, daß mit der christlich-nationalen Arbeiterbewegung heute ernstlich gerechnet werden müsse. Daß in dieser Bewegung ein von hohen sittlichen Triebkräften durchdrungener Idealismus vorhanden ist, hat die prächtig verlaufene Ver­sammlung und das an deren Schluß begeistert ausgebrachte Hoch auf die christlich-nationale Arbeiterbewegung gezeigt.

Stuttgart 4. Juli. (Einführung von Freimarkenhestchen.) Um dem Publikum die Beschaffung und Aufbewahrung kleiner Vorräte in den gangbarsten Freimarkensorten zu erleichtern, werden spätestens vom 1. Januar 1910 an bei sämtlichen deutschen Postanstalten Freimarken- heftchen und zwar solche mit 20 Freimarken zu 5 o- und 10 Freimarken zu 10 je im Preise von 1 -x/ö für das Stück an das Publikum ab­gegeben werden. Daß diese Neuerung im Ver­triebe der Freimarken einem Bedürfnis entspricht, darüber besteht wohl kein Zweifel.

Stuttgart 5. Juli. Der am Samstag abend zu einer Nachtfahrt aufgestiegene Ballon Württemberg" ist am Sonntag nachmittag ^3 Uhr nordöstlich von Mannheim glatt gelandet. In

Herrn Verteidiger gestellte Frage muß daher unter allen Umständen ver­neint werden.

Aber, meine Herren Geschworenen, selbst zugegeben, daß eine Be­eidigung der Angeklagten nicht hätte erfolgen dürfen, würde dann der zu Unrecht abgenommene Eid weniger ein Meineid sein als der, dessen Ab­nahme nach den Vorschriften der Prozeßordnung erfolgt ist?

Meine Herren Geschworenen, Sie werden selber zugeben müssen, daß davon keine Rede sein kann, und somit ist die Angeklagte für ihre Tat voll verantwortlich. Trotz der angeblichen Bewußtlosigkeit hat die Angeklagte sehr wohl gewußt, daß, wenn sie die Wahrheit sagte, diese dem Mann ihrer Liebe Gefahr bringen könne. Ich will zugeben, daß sich die Angeklagte in einem schweren Kampf befand, aber nachdem sie Gott bei dessen heiligem Namen angerufen hatte, mußte alles andere zurücktreten, vor allem die unerlaubte Liebe zu dem Manne, mit dem sie nichts mehr verbinden durfte, nachdem sie Baron Wilhelm von Ellern geheiratet hatte. Nein, die Angeklagte hat mit voller Ueberzeugung gehandelt, ja, nach der Aussage des Unter- suchungssührenden hat sie sogar mit leuchtenden Augen, wie in heiliger Ueberzeugung von der Wahrheit, ihre eidliche Aussage gemacht.^ Die Angeklagte war durchaus Herr ihres Willens.^

Wie oft kommt es vor, daß ein gänzlich Unschuldiger das Opser einer unheilvollen Verkettung der Geschehnisse wird. Wenn, um solche Folge zu verhüten, jedesmal ein Meineid geschworen werden dürfte, so würde das Verbrechen sich mehren wie der Sand des Meeres sich zu gewaltigen Dünen häuft, und alles Rechtsbewußtsein würde ausgelöscht werden.

Nein, da sei Gott vor. Meineid bleibt Meineid! Ob ein ruchloser Bösewicht ihn geschworen, ob Leichtsinn ihn verschuldet, oder ob er einem liebenden Herzen entspringt, das ändert nichts an der Schuld. So edel der Grund bei der Angeklagten auch gewesen sein mag, der Eid ist heilig, mit ihm darf kein Mißbrauch getrieben werden, auch nicht zu Gunsten eines geliebten Menschen. Dann ist in meinen Augen die Liebe nicht

mehr eine Kraft, die Gutes schafft, sondern sie wird zu unheilvoller Schwäche und führt, wie bei der Angeklagten, zu solch fluchwürdigem Verbrechen.

Daß die Angeklagte, die sich dieses schweren Verbrechens schuldig gemacht hat, zu den Hochgestellten der menschlichen Gesellschaft zählt, darf Sie nicht beirren. Im Gegenteil, ich sage: Wem viel gegeben ist, von dem wird viel verlangt werden. Auch daß sie eine Frau ist, über die Sie den Urteilsspruch fällen sollen, darf Ihr Mitgefühl nicht also wach rufen, daß das Gesetz dabei zu kurz käme. Denken Sie an die Sache selber ohne Ansehen der Person, wie es das hohe Amt, das Sie bekleiden, fordert. Meine Herren Geschworenen, ich erwarte von Ihnen, daß Sie die Hauptfrage mit einem einmütigenJa" beantworten und die zweite ebenso entschieden verneinen."

Der Staatsanwalt setzte sich, kein Laut aus dem Zuhörerraum gab seiner Rede Antwort.

Bei Regina war jedes Wort, das die harte Stimme des Anklägers sprach, zu ebenso vielen Hammerschlägen geworden, die auf ihr Bewußtsein fielen, bis sie nichts mehr vernahm, als ein dumpfes Getöse. Nun er schwieg, tönte eine raunende Stimme an ihr Ohr, die sie früher so oft vernommen hatte es war die Schuld, die so lange Jahre mit ihr gewandert war.Zuchthaus Zuchthaus!" so klang es unaufhörlich in beängstigender Weise, daß sie daran zu vergehen meinte.

Wollte denn noch immer nicht das Ende kommen? Sie sehnte sich nach dem Ende dem Urteil, mochte es lauten, wie es wollte. Nur Ruhe Einsamkeit! Wieder zurück in die Zelle, wo es keinen Menschen gab. Nur fort fort aus den Augen des Anklägers und der Richter, sowie des schwankenden Meeres dieser unzähligen Köpfe, die zu ihr hin­starrten.Eine Mauer um uns baue!" zog es mit den Worten des alten Liedes durch ihr versagendes Hirn, das nur durch den Anruf des Vorsitzen­den zum Bewußtsein dessen kam, was man von ihm verlangte.

(Fortsetzung folgt.)