^-chulbeurlaubungkn für Zwecke der H2.
Zur Abstimmung der Interessen einer Konzentration der Schulerziehnngsarbeit und der erforderlichen Befreiungen für Zwecke der HI hat der Reichserziehungsminister im Einvernehmen mit dem Retchsjugendfnhrer eine Regelung getroffen. Danach sind Beurlaubungen vom Schulunterricht für Zwecke der HI nur zulässig im Rahmen der vom Reichserziehungsminister erteilten Ermächtigung. Hiernach kann Urlaub erteilt werden 1. zur Teilnahme an Mihrerschumngs- lehrgängen, die in einer Führerschule oder einem Führerlager der HI veranstaltet werden, 2. zur Teilnahme an Wehrertüchtigungslagern, 3. zum Einsatz als Lagermannschaftsführer oder Lagermädelführerin bei der Kinderlandverschickung und 4. zur Teilnahme an vom Reichserziehnngsminister genehmigten Konzertreisen. In Einzelfällen ist beantragt worden, Schüler und Schülerinnen wegen ihrer hervorragenden -sportlichen Leistungen zur Teilnahme an den alljährlichen Bann-, Gebiets- u. Reichsmeisterschaftskämpfen sowie Spitzenlehrgängen der ReichsleisKmgsgruppen zu beurlauben. Angesichts der Bedeutung des Leistungssports für die Erziehungsaufgabe der Hitlerjugend erklärt sich der Minister damit einverstanden, daß Schüler und Schülerinnen auf Antrag der zuständigen Gebietsführung zur aktiven Teilnahme an diesen Kämpfen vom Schulunterricht beurlaubt werden, wenn ihre Schulleistungen zu Bedenken keinen Anlaß geben. Die Schüler von Berufsschulen dürfen in diesen Fällen nur beurlaubt werden, wenn auch der Betriebsführer sie beurlaubt. In allen Fällen der Erteilung von Schul-Urlanb richtet sich die Entscheidung der Schule ausschließlich nach schulischen Gesichtspunkten und ist unabhängig von der Stellungnahme des Erziehungsberechtigten. Der Urlaub kann nur solchen Schülern erteilt werden, die nicht als Luftwaffenhelfer eingesetzt sind. Im übrigen gelten die Vorschriften der Iugenddienstverord- nnng, soweit es sich um Pflichtdienst der HI handelt.
3m Streit den Bruder erstochen
Augsburg, 15. Jan. Zwischen den Brüdern Wilhelm' und Richard R., die in zwei getrennten Wohnungen in einem Eigenheim bei Augsburg lebten, bestand schon seit einiger Zeit kein gutes Einvernehmen. In den Abendstunden des 12. Januar kam es zwischen Wilhelm und seinem 24 Jahre alten Bruder Richard aus geringfügiger Ursache im Hausflur zu einer Auseinandersetzung, die sich in der Wohnung des Richard fortsetzte, in der auch die Mutter der beiden wohnt. Im Verlauf des Streites versetzte Richard seinem Bruder Wilhelm mit einem Dolch zwei lebensgefährliche Stiche in die Herzgegend und zwei weitere in den Rücken. Der Verletzte konnte sich noch in die e'gene Wohnung schleppen, brach aber dort tot zusammen. Der Täter, der Notwehr geltend zu machen versucht, wurde iu Haft genommen.
Das Schriftbild im Kriege
NWD. Das Schriftbild der Zeitungen, Bücher, Drucksachen usw. wurde in Friedenszeiten im wesentlichen von ästhetischen und modischen Gesichtspunkten bestimmt. Im Verlaus von vier Kriegsjahren aber hat die Typographie aus wirtschaftlichen Gründen ihr Gesicht wesentlich gewandelt. Dazu haben Maßnahmen auf ganz verschiedenen Gebieten beigetragen. Den entscheidendsten Eingriff bedeutete das grundsätzliche Verbot der Fraktur, der sog. deutschen Schrift, an deren Stelle schon in vielen Zeitungen die Antiqua getreten ist. Diese Umstellung wurde mitten im Kriege vorgenommen, um den Weg der deutschen Literatur ins Ausland zu erleichtern. Weder der Italiener noch der Franzose, weder der Bulgare noch der Däne vermag, selbst, wenn, er deutsch kann, die „deutsche Schrift" zu lesen. Allerdings war es nicht möglich, sofort iw-Kriege alle Drucksachen auf Antiqua umzu- stcllen, dazu hätte es an Buchstaben gefehlt, aber die Antiqua herrscht doch weitgehend vor. Die schon damit eingetretene Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schriftbildes wurde ferner dadurch gefördert, daß heute nicht mehr wie früher regelmäßig in jedem Jahr neue Schriften aufkommen. Heute werden keine neuen Schriften mehr gegossen, der Abgang vo« alten überlebten und verbrauchten Typen ist aber geblieben. Die Folge ist, daß einzelne Schriftarten immer häufiger wiederkehren Diese Tendenz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung wird dadurch noch verstärkt, daß der Mangel an Arbeitskräften zu rationellsten Arbeitsmethoden zwingt. Deshalb werden z. B. auch Schriftmischungen kaum noch angewandt. Die geringe Anzahl der noch tätigen Setzer, meist ältere Leute, haben alle ihre Lieblingsschriften, mit denen sie am schnellsten arbeiten. Der Uebergang von der stehenden aus die sitzende Arbeitsweise trägt weiter zur Vereinheitlichung des Satzbildes bei. Denn der sitzende Setzer muß noch mehr als der stehende zeitraubende Gänge und häufigen Kasten- Wechsel vermeiden. Ist also schon die Schriftauswahl einfacher und einheitlicher geworden, so hat das Satzbild im Kriege durch die Formatbeschränkungen bei Drucksachen noch weiter an Bewegungsfreiheit verloren. Und schließlich hat die Einführung der Einheitsbriefblätter und der Einheitsrechnung das Satzbild für einen großen Teil der Drucksachen des täglichen Geschäftsverkehrs, festgelegt. Nur für den Briefkopf bleibt dem Setzer hier noch Gestaltungsfreiheit. Aber so einschneidend diese Aendexungen sind, so wenig kann man behaupten, daß die Setzerkunst im Kriege zurückgegangen ist. In dem einfachen, klaren, sauberen Schriftbild von heute spricht sich nur der Stil unserer Zeit aus und dieser Stil ist von dem Gewicht des Krieges geprägt.
20000 RM. Belohnung
Frauen- und Mädchenmord — Tatort vermutlich Berlin
8m Mittwoch, dem 24. November 1843, nach dem großen Terrorangcifs auf die Reichshauptstadt, wurden in den Morgenstunden in den Fluren dev Häuser Berlin W3S. Potsdamer- strahe ISS und Awenslebensfiraße 4. in zwei Pakete« Teile einer Mädchen- und einer Frauenleiche gefunden.
Weitere dazugehörige Leichenteile waren bereits am Montag, dem 22. November 1943. in Weil am Rhein im Vorraum des dritten Wagens der Zuges D92 Berlin—Basel (Abfahrt ab Berlin Potsdamer Bahnhof am 21. November 1S43 um 21.1S Uhr), in einem Karton und einem rötlichbraunen Werkstoffkoffer verpackt, von deL dortigen Grenzpolizei entdeckt worden. Bisher fehlen noch von beiden Leichen die Köpfe und von der Frauenleiche der-rechte Obrschenkel sowie beide Hände. Nach den gsrichtsärzt- liehen Feststellungen dürften die Frau und das Mädchen etwa am 20. November 1943 ermordet worden sein. Der noch unbekannte Täter hat die Zerstückelung der Leichen mit auffallender Sicherheit vorgenommen
Die ermordete Frau dürfte etwa 30 Jahre alt und kleinwüchsig, etwa 1.58 Meter groß gewesen sein. Das Mädchen ist etwa 0 bis 8 Jahre alt, etwa 1.10 Meter groß gewesen und hat wahrscheinlich dunkelblondes Haar gehabt. Auf Grund des Blutgrup- penb'sfundss kann angenommen werden, daß es sich ccm Mutter und Tochter handelt.
Von dem Verpackungsmaterial, das bei der unten bezeichneten Dienststelle besichtigt werden kann, sind besonders erwähnenswert: Ein 59X41X19 Zentimeter großer, stark abgenutzter, rötlich-brauner gerippter Werkstoffkoffer mit zwei Messingschlössern, auf denen sich Reste eines rötlichen, durchsichtigen Lackes befinden; der Kofferbügel ist aus Metall; die beiden Haltegurte im Innern (unter der Griffseite- sind zusammengeknotet. Ein hellbrauner Pappdeckel ohne Seitenwände, 37X45 Zentimeter, mit dem Firmenaufdruck „M. Boden, Kürschnermsister, Breslau, Ring 38, Hoflieferant vieler Höfe". Ein Bogen graues Packpapier, 50X57 Zentimeter, auf welchem mit Kopierstift der Name „Zabinski" in lateinischen Buchstaben geschrieben steht. Eine graue starke Pappschachtel ohne Deckel, 40X30X15 Zentimeter, mit aufgedruckter Beschriftung in roter Farbe; Längsseite: „Maggi", auf der einen Schmalseite „Glas" und auf der anderen: „Glas! Maggis Würze 3 Flaschen Nr. 6 Glas!" und die Zahl „15". Ein vrauner um- schlag, wie er bei Lesezirkeln Verwendung findet, mit dem Stem
pelaufdruck „Hermann Forstrevier, Bromberq, Albert norner. Str. 24", für die Zeitschrift „Koralle", von welcher auch ein Tett des Heftes Nr. 15 vom 16. Mai 1943 als Verpackung aedient ba Teile folgender Zeitschriften und Zeitungen: „Da- Reich vom 29. November 1942; „Münchener Illustrierte Presse" vom 22 °t„li 1943; „Berliner Illustrierte" vom 5. August 1943; „Reclams Universum" Nr. 23 vom 5. November 1942 und '„Illustrierte- Blatt" Nr. 43. Ein 1,12 Meter langer und 2,8 Zentimeter breiter, abgenutzter, brauner Leibriemen mit Lederschlaufe und gewöhnlicher Eisenschnalle, der durch einen faserigen Bindfaden ver- längert war.
Für die Mitteilung, die zur Ermittlung des oder der Täter stühren. ist eine Belohnung in Höhe vonRM 20000 aus gesetzt. Die Verteilung derselben erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Personen, zu deren Bsrufspflichten die Verfolgung starfbarer Handlungen gehört, sind davon ausgeschlossen. Die Kriminalpolizeileitstelle Berlin bittet die Bevölkerung, jede verdächtige Wahrnehmung zu melden, damit dieses verabscheuungswllrdige Verbrechen im Interesse der Allgemeinheit seine Aufklärung findet.
Es kommt der Kriminalpolizei vor allem auf folgendes an:
1. Mo wird eine Frau mik Tochler, auf die die gegebenen Beschreibungen zukreffen könnken, vermißt?
2- Mer kann Angaben machen über den Besitzer der oben aufgeführken Verpackungsmiliel? Bei wem wurden der Koffer, der Pappdeckel des Breslauer kürschncrmeisker usw. vorher gesehen?
3. Wer ist am Sonntag, dem 21. November 1943, mit dem D—Zug Berlin-Kassel um 21.15 Ahr ab Potsdamer Bahnhof im dritte» Maas» t3 Klallel aekakre» »>-b ba» dar» verdächtw" Wabr- neymungen gemacyc vzw. geseyen, omz in vresem wagen oer braune, stark abgetragene Koffer sowie ein Karton abgeskelkk wurden? Ls handelte sich um ziemlich schweres Gepäck, denn der Soffer wog 34 Kilogramm und der Karton 18 Kilogramm.
Alle sachdienlichen Mitteilungen und Hinweise, welche auf Wunsch streng vertraulich behandelt werden, werden liebsten, an die Krimmalpolizeileitstelle Berlin (Polizeipräsidium), Berlin C 2, Dircksenstraße 14, 3. Stock, Zimmer 810 M I 2, Anruf: 51 00 23, Apparat 699 oder an jede andere Polizeidienststelle unter Bezugnahme auf diese Veröffentlichung. ' ,
Oie Kmtaxfrage neu geregelt
. llnter Zusammenfassung der bisherigen Vorschriften hat der Relchsminister des Innern durch Erlaß die Kurtaxfreiheit nku geregelt. Es wird unterschieden zwischen einen» Personenkreis, von dem eine Kurtaxe nicht zu erheben ist, und einem solchen, der von der Kurtaxe befreit ist.
Der erstgenannte Personenkreis hat im allgemeinen keinen! Anspruch auf unentgeltliche Benutzung der Küreinrichtungen, hat also nicht die Rechte eines Kurgastes; der zweitgenannte Personenkreis erhält dagegen auf Änfordern ohne Bezahlung eine Kurkarte und kann dann in gleicher Weise die Kureinrichtungen benutzen wie jeder andere Kurgast. Zum erstgenannten Personenkreis, von dem also di« Kurtaxe nicht erhoben wird, gehören:
1. Wehrmachtangehörigs und Gleichgestellte, wenn sie dienstlich in Fremdenverkehrsgemeinden untergebracht sind, z. B. zu einem Kursus kommandiert wurden oder als Angehörige von Stäben oder von Ersatztruppenteilen in der Fremdenverkehrsgemeinde liegen. Zu Kurveranstaltungen, die die Lösung besonderer Eintrittskarten erfordern, soll nach einer Empfehlung des Ministers Soldaten dieser Gruppe Ermäßigung gewährt werden.
2. Sendlings der Volksdeutschen Mittelstelle, die amtlich in einer Fremdenverkehrsgemeind« untergebracht sind. 3. Flieger geschädigte und vorsorglich U in quartierte in solchen Fremdenverkehrsgemeinden, in denen sie nach den bestehenden Vorschriften über Ilmquartierung untergebracht wurden. Sie müssen eine Abreisebescheinigung' der Gemeindebehörde ihres Wohnortes besitzen oder alsbald nachreichen. Hält sich also z. B. eine Hamburger Familie, ohne dort amtlich untergebracht zu sein, in Baden-Baden auf, so hat sie Kurtaxe selbst dann zu entrichten, wenn sie fliegergeschädigt ist. Zst sie aber im Wege der Verwand- tenhilse untergebracht und wird das von der Gemeinde anerkannt, io wird die Kurtaxe nicht erhöben. Volksdeutsche, Fliegergeschädigte und vorsorglich Umquartierte, also der Personsnkreis der Ziffern 2 und 3, sind bei Benutzung von Kureinrichtiskgen — nicht aber beim Kurmittelgebrauch — wie Einheimische zu behandeln.
Bon der Kurtaxe zu befreien sind die fotgenoen zum zweitgenannten Personenkreis gehörenden Gruppen: Verwundete oder kranke Insassen von Lazaretten und Genesungsheimen der Wehrmacht und Gleichgestellte, soweit Verwundung oder Krankheit während des kriegsmäßigen Einsatzes eintraten, weiter Kinder aus luftgefährdeten Gebieten der Erweiterten KLV und deren Begleitpersonen, Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren aus luftgefährdeten Gebieten, die im Rahmen der NSV-Mtion „Mutter und Kind" in Fremdenverkehrsgemeinden untergebracht werden — gebrauchen sie in einem Heilbad die Kur, so entfällt die Befreiung — sowie Mütter aus luftgefährdeten Gebieten, auf die sich die Erweiterte Kinderlandverschickung erstreckt, wenn sie sich mit ihren Kindern bis zu drei Jahren auf eigene Kosten in Frcmdenverkehrs- gemeinden aufhalten und während dieses Aufenthalts laufend Zuschüsse von der NSV erhalten. Diese letztgenannte Besreiungs- Vorschrift gilt nicht bei einem Aufenthalt in anerkannten Heilbädern oder heilklimatischen Kurörten. Wegen der Kurtaxe für Kriegsversehrte ergeht noch besonders Regelung.
Kurze BeMMsMM
Neue Richtlinien für Gaststätten zur Fettmarkenabgabe. Immer wieder werden Beschwerden der Gäste laut, daß dis Speisen in den Gaststätten nicht soviel Fett enthalten, als vom Gast Marken ge- fordert werden. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gaststätienge- werbe in der Neichsgruppo Fremdenverkehr, Richard Mentberger, nimmt dazu in Mein Appell an die Betriebe Stellung. Cr erklärt u. a., es gäbe leider Betriebssichrer, die sich ihre Pflichten gegenüber der Nllgemeinbeit und ihrem Berufsstand nicht genügend klar gemacht haben. Cs sei besonders zu verwerfen, wenn gegen Abgabe von vier Fettmarken Speisen von unzureichendem Fettgehalt geboten werden. Der Wirt habe die Pflicht, sich in der Festsetzung der Fettmenge äußerster Sparsamkeit zu befleißigen. Der ausnahms- weise zugestandene Höchstsatz an Fettmarken dürfe nicht zur Regel werden, wie dies. in manchen Betrieben und selbst in mancben Gegenden beobachtet werde. Um alle Zweifel auszuschließen, würden die Richtlinien darüber in neuer Fassung erscheinen.
Die Schier tauchen wieder auf. Die Freude am Wintersport hat in den letzten Jahren überall im Reich weite Kreise erfaßt. Trotzdem bedurfte es keiner Ueberlegung, als der Ausruf zur Abgabe von Schiern für die Front herauskam, und viele Tausende trennten sich, wenn auch schweren Herzens, von ihren Wintergcfähclcn. Seit kurzem tauchen nun hier und dort die geliebten Bretter wieder auf. Sie haben sich inzwischen ein weißes Tarnkleid zugelegt, aber anlon- sten sind sie tadellos in Grdnung und keiner sieht ihnen an, daß sie auch „Soldaten" gewesen sind. Diese Schier sind gegen den Schein für die abgelieferten Bretter — soweit -Vorrat vorhanden — käuflich zu haben. Bevorzugte Abgabe erfolgt vöregst dort, wo der Schilauf der vormilitärischen Ertüchtigung zu dienen hat. Doch sollen auch alle anderen, die sich in vorbildlichem Gpfergeist von ihren Brettern trennten, bedacht werden.
Holz für Behelfsheime. Der Reichsforstmeister hat tn einem Erlaß die Erwartung ausgesprochen, daß sich der Waldbesitz aller Belihärien weitestgehend an der Errichtung von Behelfsheimen, die aus Holz errichtet werden, beteiligt. Die benötigten Holzmengen, die über die Umlage hinaus einzuschlagersi sind, rechnen zum Eigenbedarf. Der Waldbesiher soll weiterhin an Bau- willige, die ein Behelfsheim aus Holz zu bauen beabsichtigen, Holz abgebsn. Dieses Holz ist ebenfalls über die Umlage hinaus einzuschlagen und möglichst durch Selbstwerbung zu gewinnen. Die Abgabe ist auf die Fälle zu beschränken, in denen das Behelfsheim in der Nähe des Waldes ohne größere Transportaufwendungen für das Hol^ erricbtet werden kann.
Großer Skeppenbrand in Australien. Bei einem Steppenbrand, der sich eine Woche lang über die Provinz Victoria (Australien) ausdehnte, kamen zahlreiche Menschen ums Leben. Hunderte von Wohnungen wurden zerstört >knd Tausende Acres Ackerland und Waldgebiet verwüstet. Man rechnet mit einem Schaden von über einer Million Pfund Sterling. Hunderte von Soldaten waren zur Unterstützung der Feuerwehr eingesetzt, die zum Teil noch gegen einen starken Nordwind zu kämpfen hatte, der die Flammen immer wieder von neuem anfachte.
äen 16. sanuar 1944
Vsrwanätsn, ktt«uncien unä Bekannten geben wir äie traurig« dlscbnetit, äsk unser lieber, guter Vater, Oroövatsr, Sckwieger- vater, öruäer, 8ckwager unä Onkel
Zoksnn«? Xrstt
im KIter von naberu 66 sabren In äer Britin es 8onntag von reinem langen u. rebweren eiäe» erlört wurä«.
Im dlsmen aller tcauernäen Hinterbliebenen
Ukllttolin Uuokt uoel Wer»», keil» r Tt. im Orten unel Wrou
sowie 6 Bnkeikinäer.
Beeräigung vienrtag nackmittag 2 Ilkr.
mn«n»o«>, äen 16. 1-muar 1944
vonUiogon,
Bür äie vielen Beweise berrl. Knteilnalnne, äie wir beim Binsckeiäen meiner Ib. klllege- mutter, 8ckwester, 8ckwägerin unä Tante Trau krioU»»»«« 01i,e>«r M««., geb Bentsctiler erkskren äurktsn, ciankeo wir kerrlicti. Besonderen Dank ciem Herrn Gsist- licken unä äem Gesangverein aus pkorrksim, sowie Allen, äie ikr äas leiste Geleit gaben.
«NUdsa, 16. sanuar 1944
0»nk»sg»ii»N
Bür äie wobltuenäe unä mitfüblenäe An- teilnskme, äie icb snlSklict» äer loäe» meiner Heben brau erkabrsn äurkts, sprecke ick kiermit lierrlicben Dank aus.
gsvuiirrt» kutterksIKmisrbung »psr»»in voetosnoon;
äeskalb nickt im TrLnkvwssser versd toigeo, immer unter äas Buner miscken l
k». X. »4aZ,L«ISrk«r, Kau-VIm.
Lriilok ävr Hnrvigviisimslimv 8Mr vorm.
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verloren gegangen.
Die Uhr gehört einem Soldaten. Der Finder wird gebeten, dieselbe gegen Belohnung im Fundbüro oder Bernsteinweg 9 abzugeben.
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LrsMalirvr, Lulvruliug« Lir-Nvklvr aaä llsnÄ- «vrlisr, Kim. Personal, Lücke a. klvisckvr, 8tvao- hMSiliiniei», Kontoristinnen, tiöckinnen u. 8on8t.
Einsatz weitgehendst nach Wunsch.
MW
Also nun ein 8treikbanä um äas Heimatblatt unä kort mit ikm an äie kttont. Oer 8ol- äat interessiert »Ick kür nickt» medr als kür sein« ^ Heimat, um äie er kämpkt.