Aus Württemberg
— Winterlingen Kr. Balingen. (Beim Ausg leiten verunglückt.) In der Dunkelheit glitt ein Mann auf der Straße aus und fiel so unglücklich, daß er einen doppelten Beinbruch erlitt. Der Verunglückte wurde in das Ebinger Krankenhaus übergeführt.
— Eßlingen. Hrof. Adolf Diehl 70 Jahre alt.) Der noch rüstige Siebzigjährige war lange Jahre Vorsitzender des württembergischen Philologenvereins. Das Schwergewicht seines Schaffens lag auf dem Gebiet der geschichtlichen Forschung. Schon früh trat er mit der Bearbeitung von zwei Banden des Urkundenbuches der Stadt Eßlingen hervor, der später die Herausgabe der Eßlinger Chronik des Dionysus Dreytwein folgte In zahlreichen Veröffentlichungen zur schwäbischen Heimatgeschichte hat Prof. Dr. Diehl die Ergebnisse seiner Forschungen niedergelegt.
— Göppingen. ^Glühende Brikettasch« verursacht Brand.) Durch Unvorsichtigkeit entstand in einem Anwesen in der Nähe des Waldeckhofes ein Brand, der vermutlich durch glühende Brikettasche, die auf den Boden gefallen war. verursacht wurde.
- Langenau Kr. Ulm. (90. Geburtstag.) T«r älteste
Einwohner Langenaus. Seiler Johannes Larble, feierte in bester Rüstigkeit seinen 90. Geburtstag. . , — — ,
- Friedrichshofen. (Kamerad en sp e n d e.) Der Soldatenfrau Kreszentia Weber wurde dieser Tage durch den Kreiskriegerführer namens des Reichsknegerführers für ihr« Zwillinge je ein Spargutschein in Hohe von SO Mark überreicht.
Kommissarische Bürgermeister im Kreis Friedrichshofen.
Der Landrat hat mit Zustimmung des Innenministers den Bürgermeister der Gemeinde Langenargen. Oskar Heß. unter Beibehaltung seiner seitherigen Aemter zum Beauf- tragten für die Gemeinde Eriskirch bestellt. Ferner hat der Landrat mit Zustimmung des Innenministers den Bürgermeister der Gemeinde Langenau. Leopold Sul; er, unter Beibehaltung seiner Aemter mit der Führung der Geschäfte des Bürgermeisters der Gemeinde Neukirch beaus-tragt.
Trunkenbold kann nicht Fahrzeuglenker sein.
Am Samstag, 21. Februar, fuhr der 33 Jahre alte Erich Heß, wohnhaft in Stuttgart-Bad Cannstatt, nach Erledigung eines geschäftlichen Auftrags in Waiblingen mit dem Lastkraftwagen seiner Firma unbefugt nach Korb (Kreis Waiblingen) und zechte dort mit noch zwei Arbeitskameraden in verschiedenen Wirtschaften solange, bis er stark angetrunken war. In diesem Zustand fuhr er in Begleitung der anderen und mit zwei Frauen mit dem Lastkraftwagen nach Stuttgart, wo er die beiden Frauen zu ihrer Wohnung hinfuhr. Darauf fuhr er zurück nach Bad Cannstatt. Auf dieser Fahrt stieß er mit erheblicher Geschwindigkeit gegen einen aui dem Hegelplatz vorschriftsmäßig parkenden Lastkraftwagen Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Der Sachschaden beträgt etwa 700 Mark. Da Heß bereits vor zweieinviertel Jahren in betrunkenem Zustand einen Berkehrsunfall hatte, wurde er für vier Wochen in Vorbeugungshast genommen Er wird sich außerdem vor dem Schnellrichter zu verantworten haben. Die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge wird ihm dauernd entzogen. Von seinem Arbeitgeber wurde er sofort entlassen.
Aus Sen Nachbargauen
(I) Ettlingen. (Ael teste Einwohnerin starb.) Mt 95 Jahren hat jetzt die Witwe Maria Rauch geb. Nenmeier. unsere Ortsälteste, das Zeitliche gesegnet.
Maximiliansau. (Hoch betagt gestorben.) Die Hebamme Witwe Christine Kolbenschlag, die älteste Ortseinwohnerin, wurde jetzt unter großer Beteiligung der Bevölkerung im 91. Lebensjahr zu Grabe getragen.
Obermorschweiler. (Der Schutzengel fehlte.) Beim Spiel mehrerer Gleichaltriger verlor der 15jährige Andreas Bulach das Gleichgewicht und stürzte einen Abhang hinab, dabei die Schülerin Maria Monin aus Lümschweiler mit sich reißend. Mit schweren Verletzungen wurden die Kinder in ein Mühlhauser Spital geschafft.
Speyer. (Sturz aus dem F e n st e Aus noch nicht geklärter Ursache stürzt; in der Greifenstraße in Speyer ein IS Jahre altes Pflichtjahrmädchen. das bei seiner Tante weilte, aus einem Fenster etwa fünf Meter tief -in den Hof. Das Mädchen trug bei dem Sturz so schwere Verletzungen davon, daß es ins Krankenhaus eingeliefert werden mußte.
Kaiserslautern. (Kleiderkartenhandel und seine Folgen.) Durch das hiesige Amtsgericht wurde die in Saarbrücken wohnhafte Magdalena Webern zu vier Monaten Gefängnis und die in Mannheim wohnhafte Adelheid Neef zu sechs Monaten Gefängnis wegen Sachhehlerei verurteilt. Beide hatten Einspruch hiergegen erhoben. Das Gericht verwarf den Einspruch der Angeklagten, setzte jedoch die Strafe für die Weberg in eine Geldstrafe von 821 Mark und die Strafe der Neef in eine Gefängnisstrafe von vier Münaten um. Beide Frauen haben sich schuldig gemacht, aus einem Diebstahl herrührende Kleiderkarten gekauft und auch wieder weiterverkauft zu haben. Sie wollen jedoch nicht gewußt haben, daß die Karten aus einem Diebstahl stammten.
Worms. (St l b e rd i e b sta h l.) Unbekannte Täter drangen nachts in die hiesige Bahnhofswirtschaft ein und entwendeten vier silberne Serviertabletts im Werte von nahezu 500 Mark. Die Polizei warnt vor Ankauf Aus einer der Plat. ten ist das Monogramm „E. W " eingraviert.
Butzbach. (Sein Koffer hatte doppelte Wände) Ein junger Mann stand im Verdacht, drei Kleiderkarten gestohlen zn haben, die sich hinter den doppelten Wänden sei- nes im Gefängnis angefertigten Koffers befanden Es konnte jedoch zu seiner Entlastung festgestellt werden, daß die Kleiderkarten von einem anderen gestohlen worden waren und daß er sich nur der Hehlerei schuldig gemacht hatte. Er kam daher mit drei Monaten und drei Wochen Gefängnis davon.
Frankfurt a. M. (Schwindel mit Zuckerkarten.) Unlautere Manipulationen mit zwei Lebensmittelkarten trugen einer unbestraften 62jährigen Frau eine Gefängnisstrafe von einem Monat ein. Sie hatte sich ungefähr gegen ein Dutzend Gesetzesparagraphen vergangen. Auf die eine Karte war schon Zucker bezogen worden und die Angeklagte versuchte durch ihr Enkelkind nochmals Zucker holen zu lassen, nachdem auf der Karte eine Fälschung vorgenommen worden war, die angeblich nicht von der Frau begangen wurde. Die ander; Karte, die neu war, wollte sie gefunden haben.
Fraukfurt a. M. (Und sowas wird nun Vater.) Ein junger Bursche war in eine heikle Lage geraten. Sein Mädchen sah einer Niederkunft entgegen und um den Ungemütlichkeiten daheim zu entgehen, beschloß er. sich heimlich
von seinem Wohnort im VordertannuS zu eniserneu. «e nahm Großmutters Sparbuch an sich und fuhr mit eines neugewonnenen Freundin und einem Bekannten zunächst nach Frankfurt. Hier wurden 100 Mark von dem Sparbuch abgehoben, wobei der Freund einen Schein mit dem Namen der Großmutter ausfüllte. Dann ging es weiter nach Mainz. Unterwegs zog der Freund die Uniform eines Scharführer- an, ohne dazu berechtigt zu sein. In Mainz wurde neue- Geld vom Sparkonto geholt, dann reiste das Trio nach Luxemburg. kehrte aber bald um, weil es mit der Esserei nicht klappte; einem Wirt hatte man schon aus der Theke Brotmarken gestohlen. Der Freund trug bei der Spritztour ein« Schußwaffe bei sich. Er, wurde wegen Urkundenfälschung. Diebstahls, verbotenen Waffenbesitzes, Betrugs und Hege- hens strafbarer Handlungen in der Uniform einer Parteigliederung vor das Sonderg-richt Frankfurt gestellt, das di« Vorgänge als einen Dummenjungenstreich wertete und den Angeklagten mit drei Monaten Gefängnis davvnkommen ließ. Wegen Waffenbesitzes wurde der Angeklagte nicht verurteilt, weil er keine Munition bei sich führte.
Gew«ltverbrecher zweimal zum Tode verurteilt
Darmstadt. Wegen Gewaltverbrechens hatte sich vor dem Sondergericht in Darmstadt der 36jährige Heinrich Schmidt aus Weitersladt zu verantworten. Schmidt ist sowohl als Gewalt. und Sittlichkeitsverbrecher wie auch infolge seiner früheren Büätigung und Gesinnung als Kommunist öfters vorbestraft.
Nach Arbeitsschluß am 27. Februar hielt sich Schmidt bi- zur Feierabendstunde in einer Altstadtwirtschaft in Darmstadt auf und verbrauchte dort seinen gesamten Wochenlohn ohne Rücksicht auf seine Frau und seine vier Kinder. Danach begab er sich in den südlichen Stadtteil, wo er unter dem Schutz der Dunkelheit auf der Straße ein Mädchen ansprach und es bald zu Boden warf. Seine Absicht, sich das Mädchen gefügig zu machen, scheiterte an dem Hinzukommen eine- Mannes, der durch die halberstickten Hilferufe des Opfers aufmerksam ^worden war. Schmidt ging flüchtig und drang dann in ein Haus, in dem er früher schon einmal gearbeitet hatte, ein. Er versuchte nun hier bei einer allein anwesenden Hausbewohnerin zu seinem Ziele zu kommen. Bei seinem Vorhaben kamen ihm die Kriegsverhältnisse — Verdunke» lung und Abwesenheit der übrigen Familienmitglieder — zu statten, was er ganz bewußt ausnutzte. Noch in der gleichen Nacht wurde Schmidt von der Kriminalpolizei scstgenommen und durch unverzügliche Anklagevorbereitung sechs Tage nach seinen schweren Taten verurteilt.
Den für seine Taten voll verantwortlichen Verbrecher verurteilte das Sondergericht als Volksschädling in beiden Fällen zum Tode. Der schnelle Zugriff der Behörden und des Gerichts ist Warnung und Beruhigung zugleich, daß da- im vollen Kriegseinsatz stehende Volk gegen derartig: Verbrecher durch die ganze Schärfe des Gesetzes geschützt wird.
Zwei britische SchlepMetzLampser versenkt
Die britische Admiralität gibt die Versenkung der brauchen Schleppnetzdämpfer „Sorta" und „Claugton" z». Ls handelt sich dabei um Schiffe, die vorwiegend iM Vor- wsten- und Minenräumdtenst eingesetzt werden. Die Trawler, mter welchem sie besser bekannt sind, sind gewöhnlich mit Naschinengewehren und leichter Flak ausgerüstet. Sie führen mßerdem zur U-Boot-Abwehr Wasserbomben mit.
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Erfassung des Gebnrtsjahrgangs 1S24
der weiblichen Jugend für den Reichsarbettsdienst.
i.
Reichsarbeitsbienstpflicht der weiblichen Jugend.
Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke. Alle Angehörigen der weiblichen deutschen Jugend sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen (RÄD.-Gesetz in der Fassung vom 9. 9. 1939 — RGBl. I S. 1747 — und Verordnung über die Erfassung der weiblichen Jugend für den Reichsarbeitsdienst vom 28. 6. 1940 — RGBl. I S. 935).
ll.
Bezeichnung des dienstpflichtigen Personenkreises und Aufforderung zur Meldung.
Dienstpflichtig sind alle, auch die verheirateten, verwitweten und geschiedenen, weiblichen Angehörigen des Geburtsjahrgangs IM, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und am 1b. März 1942 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt im Kreis Calw haben.
Die Dienstpflichtigen haben sich am Ort ihres dauernden Aufenthaltes Lei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) zur Anlegung der Erfassungsmittel Persönlich in der Zeit vom 10. 3. bis 4. 4. 1942 zu melden.
Der genaue Zeitpunkt wird von den Herren Bürgermeistern der Aufenthaltsgemeinde noch jeweils örtlich bekannt gemacht werden.
II!.
Die Dienstpflichtigen haben bei der persönlichen Meldung vorzulegen:
s) Geburtsschein (Familienbuch, Ahnenpaß, Taufschein); b) Schulabschlußzougnisse, Lehrverträge, Nachweise über Berufsausbildung;
o) Arbeitsbuch, soweit es ausgestellt ist; dieses hat der Unternehmer der Dienstpflichtigen zu diesem Zweck ausznhän- digen;
ck) Ausweise oder Bescheinigungen über Zugehörigkeit zum BdM, zur NSDAP,
zum RLB (Reichsluftschutzbund), zu einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes (dazu auch Nachweis über die Ausbildung, Sanitätsschein oder DRK-Pers onalausweis);
e) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens;
f) Freischwimmerzeugnis, Rettuirgsschwimmerzeugnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen LeLensrettungsgemeinschaft (DLRG).
Für einen etwaigen Zurückstellungsantrag sind erforderliche Beweismittel mitzubringen.
IV.
Wer durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzuilegen. Die Versäumung der Anmeldefrist entbindet nicht von d»r Anmeldepflicht. Wer seiner Pflicht zur persönlichen Anmeldung nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 150.— RM. oder mit Hast bestraft; auch hat sie Vorführung durch die Polizei zu gewärtigen.
Calw, den 7. März 1942.
Der Landrat: Dr. Haegele.
Verordnung
zur Bekämpfung von Blattsaugern, Schildläusen und anderen Obstbaumschädlingen während der Winterruhe.
Auf Grund des tz 3 der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (RGBl, l S. 1143) wird mit Zustimmung des Reichsmimsters für Ernährung und Landwirtschaft für die bereits im Jahr 1941 festgelegten und ortsüblich bekanntgemachten Spritzgebiete in den Gemeinden Altbulach, Arnbach, Beinberg, Birkenfeld, Dachtel, Deckenpfronn, Ebershardt, Ebhausen, Effringen, Egenhausen, Feldrennach, Gräfenhausen, Gnltlingen, Katterbach mit Ortsteil Altnuifra, Holzbronn, Kapfenhardt, Loffenau, Möttlingen, Nagold, Neubulach, Neuenbürg, Niebelsbach, Ostelsheim, Ottenhausen, Rotfelden, Schönbronn, Schwann, Simmozheim, Sommenhardt, Spielberg, Sulz, Walddorf mit Ortsteil Monhardt, Wart und Wenden hiermit verordnet:
8 l.
Zur Bekämpfung vou Blattsaugern, Schildläusen und anderen Obstbaumschädlingen während der Winterruhe sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Obstbäumen oder Obststräuchern verpflichtet, alle Obstbäume und Obststräucher während der Winterruhe mit Obstbaumkarbolineum aus Mittel- oder Schweröl oder Obstbaumkarbolineum emulgiert (Baumspritzmittel), die den Normen der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft entsprechen, sachgemäß zu bespritzen.
8 2 .
1. Die Ueberwachung der angeordneten Maßnahmen M- kiegt neben der Ortspolizeibehörde dem Pflanzenschutzamt und dessen Beauftragten; ihren Weisungen über die Art der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist Folge M leisten.
2. Kommen die in 8 1 genannten Personen den ihnen ob
liegenden Verpflichtungen trotz besoirderer Aufforderung durch die Ortspolizcibehörde, das Pflanzenschutzamt oder dessen Be- austragte nicht nach, so können diese die Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten der Verpflichteten selbst -vornehmen oder vornehmen lassen. '
8 3.
Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelß, wird nach ß 13 des Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bestraft.
8 4.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 30. April 1942 außer Kraft.
Calw, den 7. März 1942.
Der Lanbrat: Dr. Haegele.
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NS.-Frauenschaft — Deutsches Frauenwerk
Wildbad.
Dienstag abend 8 Uhr Hausschuh-Nähen im Heim
Starke Häkelnadel» mitbringen.