Oie Znvaliöenveksicherung

Erhaltet Euch dir Anwartschaft!

Leider kommt es häufig vor, daß Renten- und Heilver- sahrensanträge sowie Anträge von weiblichen Versicherten auf Beitragserstattung (im Falle der Verheiratung) abgelehnt werden müssen, weil nicht genügend Beiträge entrichtet wor­den sind. Diese bedauerliche Tatsache beweist, datz viele Volksgenossen ihrer Invalidenversicherung nicht die erforder­liche Beachtung schenken. Seit 1. Januar 1938 sind zur Er­haltung der Anwartschaft sowohl bei der Pflichtversicherung als auch der der freiwilligen Versicherung (Weiterversicherung und Selbstversicherung) m jedem Kalenderjahre mindestens 26 Woä>enbelträge zu entrichten. Für die Erhaltung der Anwartschaft werden jedoch m gewissen Fällen, ohne datz Beiträge zu entrichten sind, Ersatzzeiten angerechnet (z. B. ber Wehrpflicht, Reichsarbeitsdienstpflicht, Krankheit).

Während des jetzigen besonderen Einsatzes der Wehrmacht sind, auch wenn Bezüge in irgendeiner Form gewährt wer­den, keine Beiträge zu entrichten. Die Dauer der Einberufung gilt als Ersatzzeit für die Erhaltung der Anwartschaft und die Erfüllung der Wartezeit. Es wird jedoch den Versicherten empfohlen, über diese Zeit nach Möglichkeit freiwillig Bei­träge zu entrichten, da hierfür besondere Steigerungsbeträge gewährt werden. Pflichtversicherten, die für das Jahr 1938 nicht mindestens 26 Beiträge einschlietzlich etwaiger Ersatzzei­ten Nachweisen können, wird dringend empfohlen, die noch fehlenden Beiträge freiwillig nachzuentrichten, da andernfalls die Anwartschaft erlischt. Dies gilt auch für freiwillig Ver­sicherte, wenn sie im Kalenderjahr 1933 unter Anrechnung von Ersatzzeiten noch keine 26 Beiträge geleistet haben.

Postsendungen an Zivilinternierte

An Zivilinternlerte in Feindesland sind folgende Post­sendungen gebührenfrei zügelaffen: Gewöhnliche Postkarten» gewöhnliche Briefe bis zu M g und außerdem gewöhnliche Pakete bis S kg. Die Sendungen müssen die deutliche Auf­schriftInterniertensendung, gebührenfrei" tragen und sind verschlossen bei den Postanstalten aufzuliekern. Es können an Zivilinternierte erst dann Postsendungen eingeliefert werden, wenn die genaue Interniertenanschrift dem Absen­der bekannt ist Paketen mutz eine Auslandsvaketkarte und eine Zollinhaltserklärung beigesügt sein. Bei der Aufgabe von Paketen Hai sich der Absender auszuweisen.

Es ist grundsätzlich verboten, in Paketen und Briefe folgende Gegenstände zu versenden: Alle neuwertigen Textilien und Lebensmittel, die im Grotzdeutschen Reich der Karten- oder Bezugscheinpflicht unterliegen. Tabakwaren und Alkohol. Zeitungen und Zeitschriften, ferner Druckschrif­ten und sonstige Werke, di? nach dem l..Januar 1633 erschie­nen sind soweit sie nicht ausschließlich der Unterhaltung die- - nen. Auch die Uebersendung von Geld und Wertvavieren ist unstatthaft. Paketen dürfen keinerlei persönliche Mitteilun­gen des Absenders an den Zivilaefanaenen beiaefügt werden, s In allen Zweifelssällen empfiehlt es sich, vor Verpackung der ' Sendungen bei dey Postämtern rückzufragen, die auch über die Länge. Breite. Hohe usw. Auskunft geben.

Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes ver­schickt an Zivilinternierte in Feindesland Liebesgaben» Zendungen auf Bestellung und gegen Bezahlung. Diese Sendungen dürfen in gewissem Umfang auch Rauchtabak und einige andere Gegenstände enthalten, deren Versendung dem Angehörigen selbst nicht gestattet ist. Ueber den Inhalt sol­cher Sendungen im Einzelnen unterrichtet daS Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes. Berlin SW. Klein beeren str. 7.

Feindliche Sender abgehört

Es wird scharf dur^egrisfen

Berlin. 21. Dezember. Das Trierer Sondergerichi verurteilte in seiner Sitzung am Mittwoch den 45 Jahre alten Theodor Herges aus Bernkastel» der vom 7. Sep­tember bis zu seiner Festnahme am 1. November fortgesetzt ausländische Sender abgehört hatte» wegen Verbrechens ge­gen 8 1 des Gesetzes über außerordentliche Nundfunkmaß- nahmen entsprechend dem Anträge des Staatsanwaltes zu einer Zuchthausstrafe von 15 Monaten.

* !

Die letzthin ergangenen Urteile beweisen auf das ein­dringlichste» datz das deutsche Volk in dem Kampf um seine Lebensrechte, den es aus Leben und Tod zu führen bereit ist. nicht dulden kann und will, wenn einzelne gewissenlose oder dumme Menschen diese geschlossene Front der Heimat auch nur im geringsten gefährden. Es ist eine der Stärken der deutschen Kriegsführung, die auch vom neutralen Aus­land zu wiederholten Malen anerkannt wurde, daß das deutsche Volk über alle Ereignisse dieses Kampfes mit den plulokratijchen Mächten wahrheitsgetreu informiert wird. Die unbeirrbare Treue des deutschen Volkes zu sich selbst und die kalte Verachtung für die Niedertracht eines mit den un­erwartetsten Waffen der Gemeinheit kämpfenden Gegners tragen den Existenzkampf des Reiches. Wenn heute irgend­ein Schwächling oder Verräter glaubt, sein Wissen um Deutschlands Lebenskampf aus den üblen Quellen feindlicher Ereuelhetze beziehen zu müssen, so trifft ihn die ganze Ver­achtung des deutschen Volkes Dieses Volk, im nationalsozia­listischen Geist geschult und wohl wissend um die Londoner und Pariser Sudelküchen, ist nicht geneigt, über solche idioti­schen Verbrecher. die den Lügen des Feindes ihr Ohr schen­ken. mitleidig zu lachen. Mit der gleichen Härte, mit der unsere Soldaten zu Lande, zur See und in der Luft den Kamps bis zur Vernichtung des Gegners führen, werden auch die Elemente bekämpft, die durch das Abhören eines Feind­senders eindeutigen Landesverrat begehen.

Orei Todesurteile

Berlin» 21. Dez Auf Grund außerordentlichen Ein­spruches des Oberreichsanwaltes gegen rechtskräftige Ur­teile trat der besondere Strafsenat beim Reichsgericht unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten erneut zu zwei Sitzungen zusammen.

Die erste Verhandlung richtete sich siegen Franz Schraufstetter und Cölestin Kraußner, zwei vielfach vorbe­strafte Verbrecher, die nach einem Wirtshausstreit einen Arbeitskomeraden in qrausamster Weise zu Tode gemartert hatten. Beide Täter wurden zum Tode ver­urteilt.

In der zweiten Sitzung wurde gegen Rudolf Bromüller und Wilhelm Iungklaus aus Würzburg verhandelt, die unter Ausnutzung der Verdunkelung einen erst tags zuvor aus Polen zurückgekehrten Heeres-Hand- werker überfallen und beraubt hatten. Der Senat verur­teilte Bromüller. einen gefährlichen Gewohnheitsverbrech?r. zum Tode Jungklaus, der noch jung und unbestraft ist. an der Tat auch nur ln geringerem Maße beteiligt war. wurde mit acht Jahren Zuchthaus bestraft,

Dem Tode entronnen

AK Sechzehnter vor den polnischen Gewehren

Danztg. 2V. Dezember. In den letzten Wochen verging kein Tag, an dem nicht neue Grabstätten von polnischen Mordbanditen im Auftrag Englands ermordeter Volksdeut­scher Kameraden aufgefunden wurden. Ueber die in der Ge­schichte beispiellosen Grausamkeiten, mit denen die ent­menschte polnische Soldateska die verschleppten Deutschen Gehandelte, ist bisher noch lange nicht alles bekannt gewor­den. Von manchen Zügen der Verschleppten wird man auch nie etwas erfahren, da kein einziger der entführten Deut­schen mit dem Leven daoonkam. In einzelnen Ortschaften de» Kreises Hohensalza beispielsweise wurden fastalieMän- ner deutscher Volkszugehörigkeit hingemetzelt. Besonders furchtbar war das Los der Deutschen aus Ostburg, einem nahezu völlig deutschen Dorf wenige Kilometer östlich von Hohenlalza. Einer von den wenigen Ostburger Deutschen, die dem grauenvollen Tod entrinnen konnten, war der Schneidermeister Erwin Boy In seinem erschütternden Er­lebnisbericht von dem Todesmarsch der Ostburger nach Standau lagt er:

As wir Männer nun alle dastanden, wurde uns von den Polen alles, was man bei uns fand, bis auf die Ringe, die man wohl übersehen hatte, abgenommen Danach wurden wir Ins Dorf getrieben Dort mußten wir mit erhobenen Armen stehen bleiben. So wurden wir fast eine halbe Stunde lang geschlagen und verhöhnt. Endlich durften wir weitergehen, aber nur wenige Schritte. An der Kneipe des Ortes mutzten wir mit dem Gesicht zur Wand Halt machen. , Jetzt sahen wir alle schon unseren Tod vor Augen, doch er § war noch nicht soweit. Man ließ uns nun zu vieren nach ; Luijenfelde abmarschieren. Hier müßten wir uns in einer - Reihe aus einem Felde hinlegen Nun wurden-uns noch die - Ringe von den Fingern gezogen Wir erwarteten.jetzt das > Schlimmste Es waren furchtbare Minuten Endlich wurden die ersten Namen verlesen und bald krachten die er­st e n Schüsse. Es folgte ein furchtbares herzzerbrechendes Stöhnen Fast alle waren schlecht getroffen. Nun kam auch ich als Sechzehnter an die Reihe. Den ersten Schuß er­hielt ich in die rechte Bauchseite. Fast im gleichen Augenblick erhielt ich einen zweiten Schuß Es war zum Glück nur ein Streifer am rechten Oberarm. Jchstelltemichtot. Jetzt hörte ich, wie auf die letzten meiner Kameraden geschossen wurde Ihr Stöhnen war markerschütternd . . . Meine To­desangst wuchs. Nach dem letzten Schuß hörte ich, wie die polnsiche Horde losgröhlte. in die Hände klatschte und brüllte:

Da liegen nun die Hitleristen und ihre Jungdeutsche Par­teil Gleich daraus kamen zwei Männer und grubenfür uns die Löcher. Mittlerweile wurde es dunkel Jetzt kam mein Grab an die Reihe Als es fertig war. stand ich , auf und bat denTotengräber" mir doch mein Leben zu ! lassen, da ich nur ein armer Schneider ie! und Frau und l K>nd Hobe Cr aber zog seinen Revolver und gab llnen Schuß auf mich ab der zum Glück fehlqing Dielen Augen­blick nutzte ich aus. entriß dem Polen seine Schußwaffe, »er­setzte Ihm einen kräftigen Magenstoß un^ lies davon Er^ folgte mir noch ein paar Schritte, ständig um Hilfe nach dem Militär rufend."

Krakau. Im Verlauf einer Besichtigungsfahrt der im Generalgouvernement eingesetzten Polizeikräfte weilte der Chef der Polizei, General Daluege» in der Gouvernements- bauvtstadt Krakau.

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XVeilioseliten 1919

Abwehr des Kartoffelkäfers

Anordnung von Aufklärungspflichtversammlungen

Der Kartoffelkäfer ist im Jahr 1S39 im Kreis Calw so stark ausgetreten, daß seine künftige Bekämpfung außerordentliche Matznahmen erfordert.

Aus Grund des Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 des Polizeistraf­gesetzes ordne ich deshalb für die Monate Januar und Februar 1910 die Veranstaltung von Aufklärungsversammlungen über die Bekämpfung des Kartoffelkäfers in allen Gemeinden des Kreises Calw an. Sämtliche Personen, die auf eigenen oder gepachteten Grundstücke» Kartoffeln, Tomaten, Eierfrüchte »Her andere Nachtschattengewächse anbauen, sind verpflichtet, an die­sen Borträgen teilzunehmen oder sich durch eine erwachsene, zu ihrem Haushalt gehörige Person vertreten zu lassen. Die Ver­anstaltungen werden als Film- oder Lichtbildervorträg« durch­geführt werden.

Ort und Zeit der Versammlungen werden jeweils von den Herren Bürgermeistern b-kanntgegcben. Wer zu de» Pflicht. Versammlungen nicht erscheint, wirb mit Geldstrafe bis zu 15V RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Ca l w, den 20. Dezember 1939.

Der Lanbrat: Dr. Haegele.

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2u der am 8onntag den 31. verember 1939, nackmtttags 2 vkr, Im llastkaus rum ^Ooldenen Untrer" In La 1 mback stattkindenden ordentliciien

ttsupt-Vsrssmmlung

laden wir unsere Mtzlieder kreundlictist ein.

IVIr bitten unsere dlltglleder, Brauen und öLinrier, um pllnkt- licbes und rablreicbes llrscbeinen.

T ä 0 L 8 - 0 K 0 dl v dl «-

1. Verlebt des Vorstandes Uber das OesekSktsjakr 1938/39.

2. Verlebt des /luksickisrats.

3. Oenebmigung der Isbresabrscbnung und Entlastung von Vor­stand und /tuksicblsrst.

4. kescbluökassung ü er die Verwendung der llriibrlgung.

5. IVablen rum Vorstand und kluksicktssat.

6. Verscbiedenes.

Der Vorsitrende des ^ukstcktsrats. Karl füg er.

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