Das Ganze halt!
Manöver der Heeresnachtrichtentruppc Y»I- kommen kriegsmäßig dnrchgeführt
Bald Wildungen, 7. Juli. Die Lage am letzten Tage des Manövers der Heeresnachrichten- truppe hat einige neue taktische Gesichtspunkte gebracht. Der Angriff des linken Flügels der Blauen Armee ist durch den Widerstand der Roten Truppen zum Stehen gebracht worden, nachdem die Mainlinie erreicht wurde.
Am Freitagmittag wurden, wie beabsichtigt, die Manöver abgebrochen, ohne daß sich noch wesentliche Veränderungen ergeben hätten, soweit sie die taktische Lage Letressen.
Seit wir zum letztenmal zahlenmäßig den Stand des Meldenetzes bekanntgaben, ist die Ausdehnung der Fernspruchverbindungen noch erheblich größer geworden. Am vorletzten Tage des Manövers sind von der Nachrichtentruppe 111 Kilometer Heeresfernkadel. 280 Kilometer Feldüauerlcitung. 2330 Kilometer Feldfernkabel lmd 270 Kilometer Feldkabel verlegt worden. Insgesamt sind bei der Hebung etwa 8500 Kilometer des Postnetzes von der Rachrichtcntruppe benutzt worden.
Aeghptisches Dementi
Kerne Beteiligung an der Einkreisungspolitik gegen Tentfchkanb
Berlin, 7. Juli. Die ägyptische Gesandtschaft in Berlin teilt mit: Die Königlich Acgyp- tische Gesandtschaft in Berlin ist bevollmächtigt. ganz kategorisch die Nachricht über einen abgeschlossenen »Ser nbzuschkießenden Militärpakt zwischen der Türkei »nd AegYPicn z» dementieren.
Sie ist ebenso in der Lage, zu versichern, daß der Besuch Seiner Exzellenz des ägyptische» Austerr«misters Jrhia Pascha in de» Baikan- ländcrn in keiner Weise die Absicht verfolgt, die sogenannte Einkrcisungspolitik gegen- Unr Deutschland in irgendeiner Weise zu unterstützen oder zu verstärken.
Die holländische Regierungskrise
Sind Colijns Bemühungen mißglückt?
Amsterdam, 7. Juli. Der ehemalige Ministerpräsident Colijn, der durch die Königin mit der Neubildung einer Negierung betraut ist, hat zwei Tage lang mit den Vertretern der sogenannten bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie verhandelt, um ein Kabinett der „Nationalen Einheit" zu bilden. Von vornherein wurde bekannt, daß Colijn an seinen ehemaligen Koalitionsgenossen, den Katholiken, ausgesprochene Gegner hat. In Politischen Kreisen verlautet, der Riß zwischen Colijn und den Katholiken sei unüberbrückbar. Im Zusammenhang hiermit wurde bereit-) gemeldet, Colijn habe seine Bemühungen eingestellt, da er dir Zwecklosigkeit 'einer Versuche eingesehen habe. Später wiKde nese Meldung von amtlicher Seite als zumin- >est verfrüht bezeichnet, so daß angenommen werden muß, Colijn werde seine Versuche auf anderem Wege sortsetzen. Es ist bekannt geworden, daß der ehemalige Ministerprädent über zwei Stunden lang mit der Königin B e - sprech ungen geführt hat. Zweisellos würde die Krone Colijn gern wieder auf dem Posten des Ministerpräsidenten sehen, und es ist daher auch nicht unmöglich, daß die neuen Kraft- anstrengnngen Colijns ans Persönliches Ersuchen der Königin znrückznsühren sind.
Obgleich diese erste Phase der holländischen Regierungskrise noch nicht abgeschlossen ist, werden bereits schon jetzt die Namen neuer kommender Männer genannt, in erster Linie der Vorsitzende der Römisch-Katholischen Staats- Partei Verschnür, aber dann auch als Kom- Promißkandidat der ehemalige Ministerpräsident und Vorsitzende der Christlich-Historischen Kammerfraktion, de Geer.
Times-Leser über Danzig
Nicht alle Engländer teilen die RegirrungS- mrinung über Danzig
London, 7. Juli. Ter konservative Abgeordnete Arnold Wilson, der kürzlich Danzig besucht hat, erklärt in einer Zuschrift an die Times, in Danzig herrsche Ruhe, und bei seinem Zusammensein mit gut unterrichteten .Ausländischen Kreisen und Deutschen habe er nichts von dem Bild bemerkt, das in gewissen Londoner Sonntags- und anderen Zeitungen gezeichnet wurde, Zeitungen, die jeder Berliner kaufen könne und deren seltsamer Inhalt zur Genüge die weitverbreitete Ansicht erkläre, daß die Londoner die Opfer sinnloser Befürchtungen seien, die auf dunkle Einflüsse zurückgingen. Wilson sei in den letzten vier Jahren dreimal in Danzig gewesen und habe den langsamen, aber natürlichen Wandel, der jetzt abgeschlossen sei, beobachten können. Danzig sei heute dasselbe wie ISIS, nämlich ein Teil Preußens, zu dem es geographisch und völkisch gehöre. _ ...» . . .
Traditionelle Beziehungen
Abe»deu»yfaag bet Ribbentrop z» Ehre« «joffeiwauosfs
Berlin, 7. Juli. Zu Ehre» des I«lg«ri- schen Ministerpräsidenten und Ministers des «entzcr» und Frau Kjosseiwanoff gaben der Reichsmimster des Auswärtige» »nd Fra» van Ribbentrop am Dannerstag ei« Abendessen im Hotel Esplanade.
Bei dem Empfang richtete der Reichsmini- ster des Auswärtigen von Ribbentrop folgenden Trinkspruch an den bulgarischen Ministerpräsidenten:
Herr Ministerpräsidentk
Das deutsche Volk, in Erinnerung an die glorreiche Waffenbrüderschaft des Weltkrieges, weiß sich mit dem heldenmütigen bulgarischen Volk in aufrichtiger Freundschaft verbunden. Jahre der bittersten Prüfung und des schwierigen Wiederaufstiegs, die unsere beiden Völker hinter sich haben, festigten die überlieferten engen Beziehungen. Auch im gegenwärtigen Ringen für eine freie und friedliche Entwicklung stehen wir in Freundschaft und Vertrauen zueinander.
Ihr jetziger Besuch, Herr Ministerpräsident, ist uns ein sichtbarer Beweis dafür, daß Sie in der Vertiefung und in dem weiteren Ausbau unseres Freundschaftsverhältnisses ein natürliches Ziel Ihrer Politik erblicken. Wenn Ihre mannigfachen Pflichten als Ministerpräsident und Außenminister Ihres Landes es Ihnen zu unserem Bedauern auch nicht erlauben, längere Zeit in unserem Lande zu verweilen, so hoffe ich doch, daß Sie bei Ihrem Aufenthalt ein lebendiges Bild des Aufbau- Werkes sowie des Arbeits- und Friedenswillens
ües deutschen Volkes erhalten. Das bulgarische Volk hat unter der weisen Führung seines Herrschers den gleichen Weg des Aufstiegs zu einer glücklichen Zukunft eingeschlagen, einen Weg, auf dem es irnsere wärmsten Wünsche begleiten.
Der Königlich Bulgarische Ministerpräsident und Minister des Asnstern Kjosseiwanoff antwortete in einer Ansprache u. a.:
Herr Reichsmini st erl
Die zwischen unseren beiden Völkern seit se- her bestehenden traditionellen Beziehungen gegenseitiger Shmpathien und Freundschaft wurden ganz besonders gestärkt durch die Waffenkameradschaft während des Weltkrieges, durch die Tage heldenhafter Taten sowie späterer bitterer Enttäuschungen und schwerer Prüfungen, die ein gleiches Schicksal unseren beiden Völkern verheißen hat.
In seinem Bestreben nach dem Vorbilds Deutschlands, die Ungerechtigkeiten zu beseitigen und Bedingungen friedlicher Entwicklung zu schaffen, verfolgt Bulgarien mit Freude den Aufstieg des deutschen Volkes unter der weisen und weitblickenden Leitung des Führers und bekräftigt seinen Glauben an die Zukunft.
Ganz besonders freue ich mich betonen zu können, daß die Bemühungen meines Vaterlandes zum wirtschaftlichen Aufbau stets ein freundschaftliches Verständnis in Deutschland gefunden haben, woraus mir die Verpflichtung erwächst. Eurer Exzellenz die Dankbarkeit des bulgarischen Volkes zum Ausdruck zu bringen.
Neue Verordnung der Indenfrage
DULimg der »ReichsVerewigung der Sude» irr Derrlschlaud*
Wie bekannt wird, hat der französische Innenminister das bekannte faschistische Kampiorgan „Regime fascista" für das gesamte französische Hoheitsgebiet verboten.
Berlin, 7. Juli. Im Reichsgesetzblatt wirb öie 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz veröffentlicht, Seren Matznahmen im wesentlichen öie Förderung öer Auswanöerung -er Juden bezwecken. Die Berorbnnng hat folgenden Wortlaut:
Aus Grund des 8 3 ües Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1146) wird folgendes verordnet:
Art. 1
Reichsvcreinigung Ser Inden Z 1
1. Die Juden werden in einer Reichsvereinigung zusammengeschlossen.
2. Die Reichsvereinigung ist ein rechtsfähiger Verein. Sie führt den Namen „Reicksvereinigung der Juden in Deutschland" und hat ihren Sitz in Berlin.
3. Die Reichsvereinigung bedient sich als örtlicher Zweigstellen der jüdischen Kultusvereinigungen.
§ 2
1. Die Reichsvereinigung hat den Zweck, die
A
uswanderu NL. der Juden zu ford 2. Die Reichsvereinigung ist außerdem
ern.
a) Träger des jüdischen Schulwesens,
b) Träger der jüdischen freien Wohlfahrtspflege.
3. Der Reichsminister des Innern kann der Reichsvercinigung weitere Aufgaben übertragen.
8 s
1. Der Reichsvereinigung gehören alle staatsangehörigen und staatenlosen Juden an, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Reichsgebiet haben.
2. Im Falle einer M ischehe ist der jüdische Teil nur Mitglied: a) wenn der Mann der jüdische Teil ist und Abkömmlinge aus der Ehe nicht vorhanden sind; oder b) wenn die Abkömmlinge als Juden gelten.
3. Juden fremder Staatsangehörigkeit und den in einer Mischehe lebenden Juden, die nicht bereits nach Abs. 2 Mitglieder sind, ist der Beitritt zu der Reichsvereinigung sreigeslellt.
8 i
Die Reichsvercinigung untersteht der Aufsicht des Reichsministers des Innern; ihre Satzung bedarf seiner Genehmigung.
8 5
1. Ter Reichsminister des Innern kann jüdische Vereine. Organisationen und Stiftungen aufiösen oder ihre Eingliederung in die Reichsvereimgimg an ordnen.
2. Im Falle der Auflösung gelten für die Liquidation die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Der Reichsminister des Innern kann jedoch Liquidatoren bestellen und abberufen und die Art der Liquidation abweichend von den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes regeln. Nach Durchführung der Liquidation ist das Vermögen der aufgelösten jüdischen Einrichtungen auf die Reichsvereinigung zu übertragen.
3. Im Falle der Eingliederung fällt das Vermögen der betroffenen jüdischen Einrichtungen an die Reichsvereinigung. Eine Liquidation findet in diesen Fällen nicht statt. Für die Verbindlichkeiten der eingegliederten Einrichtungen haftet die Reichsvercinigung mit ihrem gesamten Vermögen.
4. Der Reichsminister des Innern kann Sat- zungsbeftimmungen und Beschliisse der jüdischen
sicht des Reichsministers für Wisse,,- Erziehung und Volksbildung.
3
Jüdische Wohtfahrtkpflcg:
«atz 1 der Reichsgrundsntzc i..., .
Art und Maß der öffentl-cken Fürsorge von 1. August ISA, Rgbl. 1 S. 430, in der Fassunj der Verordnung über die öffentliche Fürsorg für Inden vom 10. November ll'gg — Rgbl. 1 S. 1649) ' ' ' " " . >-<- ---
dürftige
daß die öffentliche Fürsorge nicht einzutrctcn braucht. Sie hat Vorsorge zu treffen, daß für
Vereine. Organisationen uns Stiftungen aus- heben und ändern, wenn sie über die Verwendung des Vermögens von diesen Vorschriften abweichende Bestimmungen getroffen haben. — Juden, die auf Grund der nachträglich aufgehobenen Satzungsbestimmmlgen oder Beschlüsse etwas erlangt haben, sind der Reichsvereinigung zur Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
Art. 2
Jüdisches Schulwes "
8 «
1. Die Reichsvereinigung der Juden ist ver
pflichtet, für die Beschulung der Juden zu sorgen. . ^
2. Zu diesem Zweck hat die Nerchsverer- nigung die notwendige Zahl von Volksschulen z» errichten und zu unterhalten. Sie kann außerdem Mittel- und höhere Schulen sowie Berufs- und Fachschulen und sonstige Schulen oder Unterrichtskurse unterhalten, die der Auswanderung der Juden förderlich sind.
3. Die Reichsvereinigung hat für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer der von ihr unterhaltenen Schulen zu sorgen.
4. Die von öer Reichsvereinigung unterhaltenen Schulen sind Privatschulen.
8 7
Juden dürfen nur Schulen besuchen, die von der Reichsvereinigung unterhalten werden. Sie find nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften über die Schulpflicht zum Besuch dieser Schulen verpflichtet.
8 8
1. Die bestehenden öffentlichen und pri^
vaten jüdischen Schulen, Einrichtungen der jüdischen Lehrerbildung und sonstigen jüdischen Erziehungseinrichtungen werden aus gelöst, wenn die Reichsvereinigung sie bis zu einem von dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zu bestimmenden Termin nicht übernimmt. ^
2. Vermögen von Juden, das für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen benutzt worden ist, ist der Reichsvereinigung auf Anforderung gegen angemessene Entschädigung zu überlassen. Ueber die Berechtigung der Anforderung solchen Vermögens für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen und über die Höhe der Entschädigung entscheidet in Zweifelsfällen die Schulaufsichtsbehörde unter Ausschluß des Rechtsweges.
8 »
Die im Veamtenverhältnis stehenden Lehrkräfte der jüdischen Schulen treten mit dem Ablauf des 30. Juni 1S3S in den Ruhestand. Sie sind verpflichtet, eine ihnen von der Reichsvercinigung der Inden angebotene Beschäftigung an einer jüdischen Schule anzunehmen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch ans Ruhegehalt.
8 1»
Die Vorschriften des Reichs- und Landesrechtes über die Beschulung von Juden, insbesondere über die Zulassung von Juden zum Schulbesuch, über die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher jüdischer Schulen sowie über die Bereitstellung öffentlicher Mittel für Zwecke des jüdischen Religionsunterrichts, treten außer Kraft.
8 ri
Das jüdische Schulwesen untersteht der Auk-
1^49) nach Maßgabe ihrer Mittel hilfsüc-
ürftige Inden so ausreichend zu unterstützen.
aß die öffentliche Fürsorge nicht einzutrctcn „raucht. Sie hat Vorsorge zu treffen, daß für anstaltspflegebedürftige Juden ausschließlich für sie bestimmte Anstalten zur Verfügung stehen.
Art. 4
Schlußbestimmunger
8 17
Eine Entschädigung für Nachteile, die durch die Durchführung dieser Verordnung entstehen, wird nicht gewährt.
8 ii
1. Der Reichsminister des Innern erläßt die, zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Vorschriften.
2. Soweit das jüdische Schulwesen betroffm wird, werden die Vorschriften von dem Reichs» minister für Wissenschaft. Erziehung und Volks»' bildnng im Einvernehmen mit dem Reichsmini«, ster des Innern erlassen. Das gleiche gilt für Maßnahmen aus Grund des tz 5. wenn die betroffene jüdische Einrichtung zum Geschästsbe« reich des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung gehört
815
Die Inkraftsetzung dieser Verordnung für die Ostmark bleibt Vorbehalten.
Der Reichsminister des Innern:
F r i ck.
Der Stellvertreter des Führers:
Heß.
Der Reichsmlinster für Wissenschaft-
Erziehung und Volksbildung:
Rust.
Der Reichsminister für kirchliche
Angelegenheiten:
K e r r l.
Zur Lösung der Judenfrage in Deutschland liegt in Ergänzung zum Reichsbürgergesetz nunmehr eine zehnte wichtige Verordnung vor; die eine neugegründete „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" zum Träger der Auswanderung der Juden, des jüdischen Schulwesens und der freien jüdischen Wohlfahrtspflege macht.
Weder aus Haß, noch aus irgendwelcher Sympathie ist diese organisatorische Regelung ungeordnet worden, sondern einzig und allein ans der ganz nüchternen Erkenntnis der Rot- lvendigkeit, die restlose Trennung der Inden vom Leben des deutschen Volkes so rasch und so klar als möglich durchzuführen.
Zug um Zug sind die für die Zukmüt bedeutsamen Maßnahmen ergriffen worden, die, wie auch die neue Verordnung, aller» zeigen, daß die Haltung des nationalsozialistischen Deutschland gegenüber dem Judentum kompromißlos ist. Das deutsche Volk wünscht die Entfernung auch des letzten Juden aus dem Reichsgebiet, und erst wenn dieses Ziel erreicht worden ist, kann für uns im Innern die Jndensrage als gelöst betrachtet werden.
Maßnahmen -er Reichsbahn
Neberprüfuug öer Urlanbsgestattung — Neuordnung öer Ortslohnstaffes,r
Berlin, 7. Juli. Mit einer Reihe vordringlicher Fragen der mehr als 900 000 Gesolg- schaftsmitglieder zählenden Deutschen Reichsbahn — des größten Verkehrsunternehmens der Welt — befaßte sich öer Reichsfachgrnppen- beirat des Fachamtes „Energie- und Verkehrs- Verwaltung".
Die Beratungen führten zu folgenden Ergebnissen: Die Urlauüsgestaltung und das System des Entgelts wird neu überprüft werden, damit eine zweckmäßige Gestaltung und Einteilung des Urlaubs der im Gedinge stehenden Arbeiter gewährleistet wird.
Um die Unebenheiten in der Ortslohnstaffel-Einteilung zn beseitigen, die infolge der wirtschaftlichen Strukturveränderungen vorderster Linie steht, hielt in Cleveland eiM im ganzen Lande verbreitete Rundfuns- nnsprache, die in der amerikanischen Presse stark beachtet wird. Hoover setzte sich dafür ein, die Bombardierung der Zivilbevölkerung und die Versenkung oder auch Belästigung von Lebensmittelschiffen im Kriegsfälle abzn« schaffen. Die Durchführung der-zutreffenden internationalen Abmachungen müsse den neutralen Nationen übertragen werden. Hoover ging in einem Vorschlag auf Einzelheiten ein und erklärte, das Schlimmste deS Krieges könne beendet werden, wenn Schiffe, die nur Lebensmittel an Bord hätten, die Immunität von Hospitalschiffen genießen würden, sich frei bewegen könnten, nicht blockiert oder von Kriegsschiffen und Unterseebooten angegriffen werden könnten. Sodann sei eine Bombardierung ausschließlich auf die Kampfzonen oder Munitions- und Waffenfabriken zu A- schränken, die der Zivilbevölkerung dagegen z« vermeiden.
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