Das Ganze halt!

Manöver der Heeresnachtrichtentruppc Y»I- kommen kriegsmäßig dnrchgeführt

Bald Wildungen, 7. Juli. Die Lage am letz­ten Tage des Manövers der Heeresnachrichten- truppe hat einige neue taktische Gesichtspunkte gebracht. Der Angriff des linken Flügels der Blauen Armee ist durch den Widerstand der Roten Truppen zum Stehen gebracht wor­den, nachdem die Mainlinie erreicht wurde.

Am Freitagmittag wurden, wie beabsichtigt, die Manöver abgebrochen, ohne daß sich noch wesentliche Veränderungen ergeben hätten, so­weit sie die taktische Lage Letressen.

Seit wir zum letztenmal zahlenmäßig den Stand des Meldenetzes bekanntgaben, ist die Ausdehnung der Fernspruchverbindungen noch erheblich größer geworden. Am vorletzten Tage des Manövers sind von der Nachrichten­truppe 111 Kilometer Heeresfernkadel. 280 Kilometer Feldüauerlcitung. 2330 Kilometer Feldfernkabel lmd 270 Kilometer Feldkabel ver­legt worden. Insgesamt sind bei der Hebung etwa 8500 Kilometer des Postnetzes von der Rachrichtcntruppe benutzt worden.

Aeghptisches Dementi

Kerne Beteiligung an der Einkreisungspolitik gegen Tentfchkanb

Berlin, 7. Juli. Die ägyptische Gesandt­schaft in Berlin teilt mit: Die Königlich Acgyp- tische Gesandtschaft in Berlin ist bevollmäch­tigt. ganz kategorisch die Nachricht über einen abgeschlossenen »Ser nbzuschkießenden Mi­litärpakt zwischen der Türkei »nd AegYPicn z» dementieren.

Sie ist ebenso in der Lage, zu versichern, daß der Besuch Seiner Exzellenz des ägyptische» Austerr«misters Jrhia Pascha in de» Baikan- ländcrn in keiner Weise die Absicht ver­folgt, die sogenannte Einkrcisungspolitik gegen- Unr Deutschland in irgendeiner Weise zu un­terstützen oder zu verstärken.

Die holländische Regierungs­krise

Sind Colijns Bemühungen mißglückt?

Amsterdam, 7. Juli. Der ehemalige Mini­sterpräsident Colijn, der durch die Königin mit der Neubildung einer Negierung betraut ist, hat zwei Tage lang mit den Vertretern der sogenannten bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie verhandelt, um ein Kabi­nett derNationalen Einheit" zu bil­den. Von vornherein wurde bekannt, daß Colijn an seinen ehemaligen Koalitionsgenos­sen, den Katholiken, ausgesprochene Gegner hat. In Politischen Kreisen verlautet, der Riß zwischen Colijn und den Katholiken sei un­überbrückbar. Im Zusammenhang hiermit wurde bereit-) gemeldet, Colijn habe seine Be­mühungen eingestellt, da er dir Zwecklosigkeit 'einer Versuche eingesehen habe. Später wiKde nese Meldung von amtlicher Seite als zumin- >est verfrüht bezeichnet, so daß angenom­men werden muß, Colijn werde seine Versuche auf anderem Wege sortsetzen. Es ist bekannt geworden, daß der ehemalige Ministerprädent über zwei Stunden lang mit der Königin B e - sprech ungen geführt hat. Zweisellos würde die Krone Colijn gern wieder auf dem Posten des Ministerpräsidenten sehen, und es ist daher auch nicht unmöglich, daß die neuen Kraft- anstrengnngen Colijns ans Persönliches Er­suchen der Königin znrückznsühren sind.

Obgleich diese erste Phase der holländischen Regierungskrise noch nicht abgeschlossen ist, werden bereits schon jetzt die Namen neuer kommender Männer genannt, in erster Linie der Vorsitzende der Römisch-Katholischen Staats- Partei Verschnür, aber dann auch als Kom- Promißkandidat der ehemalige Ministerpräsi­dent und Vorsitzende der Christlich-Historischen Kammerfraktion, de Geer.

Times-Leser über Danzig

Nicht alle Engländer teilen die RegirrungS- mrinung über Danzig

London, 7. Juli. Ter konservative Abgeord­nete Arnold Wilson, der kürzlich Danzig besucht hat, erklärt in einer Zuschrift an die Times, in Danzig herrsche Ruhe, und bei sei­nem Zusammensein mit gut unterrichteten .Ausländischen Kreisen und Deutschen habe er nichts von dem Bild bemerkt, das in gewissen Londoner Sonntags- und anderen Zeitungen gezeichnet wurde, Zeitungen, die jeder Berliner kaufen könne und deren seltsamer Inhalt zur Genüge die weitverbreitete Ansicht erkläre, daß die Londoner die Opfer sinnloser Befürchtun­gen seien, die auf dunkle Einflüsse zurückgin­gen. Wilson sei in den letzten vier Jahren dreimal in Danzig gewesen und habe den lang­samen, aber natürlichen Wandel, der jetzt ab­geschlossen sei, beobachten können. Danzig sei heute dasselbe wie ISIS, nämlich ein Teil Preu­ßens, zu dem es geographisch und völkisch gehöre. _ ...» . . .

Traditionelle Beziehungen

Abe»deu»yfaag bet Ribbentrop z» Ehre« «joffeiwauosfs

Berlin, 7. Juli. Zu Ehre» des I«lg«ri- schen Ministerpräsidenten und Ministers des «entzcr» und Frau Kjosseiwanoff gaben der Reichsmimster des Auswärtige» »nd Fra» van Ribbentrop am Dannerstag ei« Abendessen im Hotel Esplanade.

Bei dem Empfang richtete der Reichsmini- ster des Auswärtigen von Ribbentrop folgen­den Trinkspruch an den bulgarischen Minister­präsidenten:

Herr Ministerpräsidentk

Das deutsche Volk, in Erinnerung an die glorreiche Waffenbrüderschaft des Weltkrieges, weiß sich mit dem heldenmütigen bulgarischen Volk in aufrichtiger Freund­schaft verbunden. Jahre der bittersten Prü­fung und des schwierigen Wiederaufstiegs, die unsere beiden Völker hinter sich haben, festigten die überlieferten engen Beziehungen. Auch im gegenwärtigen Ringen für eine freie und friedliche Entwicklung stehen wir in Freund­schaft und Vertrauen zueinander.

Ihr jetziger Besuch, Herr Ministerpräsident, ist uns ein sichtbarer Beweis dafür, daß Sie in der Vertiefung und in dem weiteren Aus­bau unseres Freundschaftsverhältnisses ein natürliches Ziel Ihrer Politik erblicken. Wenn Ihre mannigfachen Pflichten als Mini­sterpräsident und Außenminister Ihres Lan­des es Ihnen zu unserem Bedauern auch nicht erlauben, längere Zeit in unserem Lande zu verweilen, so hoffe ich doch, daß Sie bei Ihrem Aufenthalt ein lebendiges Bild des Aufbau- Werkes sowie des Arbeits- und Friedenswillens

ües deutschen Volkes erhalten. Das bulgarische Volk hat unter der weisen Führung seines Herrschers den gleichen Weg des Aufstiegs zu einer glücklichen Zukunft eingeschlagen, einen Weg, auf dem es irnsere wärmsten Wünsche begleiten.

Der Königlich Bulgarische Ministerpräsident und Minister des Asnstern Kjosseiwanoff ant­wortete in einer Ansprache u. a.:

Herr Reichsmini st erl

Die zwischen unseren beiden Völkern seit se- her bestehenden traditionellen Bezie­hungen gegenseitiger Shmpathien und Freundschaft wurden ganz besonders gestärkt durch die Waffenkameradschaft während des Weltkrieges, durch die Tage heldenhafter Ta­ten sowie späterer bitterer Enttäuschungen und schwerer Prüfungen, die ein gleiches Schicksal unseren beiden Völkern verheißen hat.

In seinem Bestreben nach dem Vorbilds Deutschlands, die Ungerechtigkeiten zu beseiti­gen und Bedingungen friedlicher Entwicklung zu schaffen, verfolgt Bulgarien mit Freude den Aufstieg des deutschen Volkes unter der wei­sen und weitblickenden Leitung des Führers und bekräftigt seinen Glauben an die Zukunft.

Ganz besonders freue ich mich betonen zu können, daß die Bemühungen meines Vater­landes zum wirtschaftlichen Aufbau stets ein freundschaftliches Verständnis in Deutschland gefunden haben, woraus mir die Verpflichtung erwächst. Eurer Exzellenz die Dankbarkeit des bulgarischen Volkes zum Aus­druck zu bringen.

Neue Verordnung der Indenfrage

DULimg der »ReichsVerewigung der Sude» irr Derrlschlaud*

Wie bekannt wird, hat der französische Innen­minister das bekannte faschistische Kampiorgan Regime fascista" für das gesamte französische Hoheitsgebiet verboten.

Berlin, 7. Juli. Im Reichsgesetzblatt wirb öie 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz veröffentlicht, Seren Matznahmen im wesent­lichen öie Förderung öer Auswanöerung -er Juden bezwecken. Die Berorbnnng hat folgenden Wortlaut:

Aus Grund des 8 3 ües Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1146) wird folgendes verordnet:

Art. 1

Reichsvcreinigung Ser Inden Z 1

1. Die Juden werden in einer Reichsver­einigung zusammengeschlossen.

2. Die Reichsvereinigung ist ein rechtsfä­higer Verein. Sie führt den Namen Reicksvereinigung der Juden in Deutschland" und hat ihren Sitz in Berlin.

3. Die Reichsvereinigung bedient sich als ört­licher Zweigstellen der jüdischen Kultusvereini­gungen.

§ 2

1. Die Reichsvereinigung hat den Zweck, die

A

uswanderu NL. der Juden zu ford 2. Die Reichsvereinigung ist außerdem

ern.

a) Träger des jüdischen Schulwesens,

b) Träger der jüdischen freien Wohl­fahrtspflege.

3. Der Reichsminister des Innern kann der Reichsvercinigung weitere Aufgaben übertra­gen.

8 s

1. Der Reichsvereinigung gehören alle staatsangehörigen und staatenlosen Juden an, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt im Reichsgebiet haben.

2. Im Falle einer M ischehe ist der jüdische Teil nur Mitglied: a) wenn der Mann der jüdische Teil ist und Abkömmlinge aus der Ehe nicht vorhanden sind; oder b) wenn die Ab­kömmlinge als Juden gelten.

3. Juden fremder Staatsangehörigkeit und den in einer Mischehe lebenden Juden, die nicht bereits nach Abs. 2 Mitglieder sind, ist der Bei­tritt zu der Reichsvereinigung sreigeslellt.

8 i

Die Reichsvercinigung untersteht der Aufsicht des Reichsministers des Innern; ihre Satzung bedarf seiner Genehmigung.

8 5

1. Ter Reichsminister des Innern kann jüdische Vereine. Organisationen und Stiftun­gen aufiösen oder ihre Eingliederung in die Reichsvereimgimg an ordnen.

2. Im Falle der Auflösung gelten für die Liquidation die Vorschriften des bür­gerlichen Rechtes. Der Reichsminister des In­nern kann jedoch Liquidatoren bestellen und ab­berufen und die Art der Liquidation abwei­chend von den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes regeln. Nach Durchführung der Liqui­dation ist das Vermögen der aufgelösten jüdi­schen Einrichtungen auf die Reichsvereinigung zu übertragen.

3. Im Falle der Eingliederung fällt das Vermögen der betroffenen jüdischen Einrich­tungen an die Reichsvereinigung. Eine Liqui­dation findet in diesen Fällen nicht statt. Für die Verbindlichkeiten der eingegliederten Ein­richtungen haftet die Reichsvercinigung mit ihrem gesamten Vermögen.

4. Der Reichsminister des Innern kann Sat- zungsbeftimmungen und Beschliisse der jüdischen

sicht des Reichsministers für Wisse,,- Er­ziehung und Volksbildung.

3

Jüdische Wohtfahrtkpflcg:

«atz 1 der Reichsgrundsntzc i..., .

Art und Maß der öffentl-cken Fürsorge von 1. August ISA, Rgbl. 1 S. 430, in der Fassunj der Verordnung über die öffentliche Fürsorg für Inden vom 10. November ll'gg Rgbl. 1 S. 1649) ' ' ' " " . >-<- ---

dürftige

daß die öffentliche Fürsorge nicht einzutrctcn braucht. Sie hat Vorsorge zu treffen, daß für

Vereine. Organisationen uns Stiftungen aus- heben und ändern, wenn sie über die Verwen­dung des Vermögens von diesen Vorschriften abweichende Bestimmungen getroffen haben. Juden, die auf Grund der nachträglich aufgeho­benen Satzungsbestimmmlgen oder Beschlüsse etwas erlangt haben, sind der Reichsvereinigung zur Herausgabe nach den Grundsätzen der un­gerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.

Art. 2

Jüdisches Schulwes "

8 «

1. Die Reichsvereinigung der Juden ist ver­

pflichtet, für die Beschulung der Juden zu sorgen. . ^

2. Zu diesem Zweck hat die Nerchsverer- nigung die notwendige Zahl von Volks­schulen z» errichten und zu unterhal­ten. Sie kann außerdem Mittel- und höhere Schulen sowie Berufs- und Fachschulen und sonstige Schulen oder Unterrichtskurse unterhal­ten, die der Auswanderung der Juden förder­lich sind.

3. Die Reichsvereinigung hat für die Aus­bildung und Fortbildung der Lehrer der von ihr unterhaltenen Schulen zu sorgen.

4. Die von öer Reichsvereinigung unterhal­tenen Schulen sind Privatschulen.

8 7

Juden dürfen nur Schulen besuchen, die von der Reichsvereinigung unterhalten werden. Sie find nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften über die Schulpflicht zum Besuch dieser Schu­len verpflichtet.

8 8

1. Die bestehenden öffentlichen und pri^

vaten jüdischen Schulen, Einrichtungen der jü­dischen Lehrerbildung und sonstigen jüdischen Erziehungseinrichtungen werden aus gelöst, wenn die Reichsvereinigung sie bis zu einem von dem Reichsminister für Wissenschaft, Er­ziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zu bestim­menden Termin nicht übernimmt. ^

2. Vermögen von Juden, das für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen benutzt wor­den ist, ist der Reichsvereinigung auf Anfor­derung gegen angemessene Entschädigung zu überlassen. Ueber die Berechtigung der Anfor­derung solchen Vermögens für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen und über die Höhe der Entschädigung entscheidet in Zweifelsfällen die Schulaufsichtsbehörde unter Ausschluß des Rechtsweges.

8 »

Die im Veamtenverhältnis stehenden Lehr­kräfte der jüdischen Schulen treten mit dem Ab­lauf des 30. Juni 1S3S in den Ruhestand. Sie sind verpflichtet, eine ihnen von der Reichsvercinigung der Inden angebotene Be­schäftigung an einer jüdischen Schule an­zunehmen. Andernfalls verlieren sie den An­spruch ans Ruhegehalt.

8 1»

Die Vorschriften des Reichs- und Landesrech­tes über die Beschulung von Juden, insbeson­dere über die Zulassung von Juden zum Schul­besuch, über die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher jüdischer Schulen sowie über die Be­reitstellung öffentlicher Mittel für Zwecke des jüdischen Religionsunterrichts, treten außer Kraft.

8 ri

Das jüdische Schulwesen untersteht der Auk-

1^49) nach Maßgabe ihrer Mittel hilfsüc-

ürftige Inden so ausreichend zu unterstützen.

die öffentliche Fürsorge nicht einzutrctcn raucht. Sie hat Vorsorge zu treffen, daß für anstaltspflegebedürftige Juden ausschließlich für sie bestimmte Anstalten zur Verfügung stehen.

Art. 4

Schlußbestimmunger

8 17

Eine Entschädigung für Nachteile, die durch die Durchführung dieser Verordnung ent­stehen, wird nicht gewährt.

8 ii

1. Der Reichsminister des Innern erläßt die, zur Durchführung der Verordnung erforder­lichen Vorschriften.

2. Soweit das jüdische Schulwesen betroffm wird, werden die Vorschriften von dem Reichs» minister für Wissenschaft. Erziehung und Volks»' bildnng im Einvernehmen mit dem Reichsmini«, ster des Innern erlassen. Das gleiche gilt für Maßnahmen aus Grund des tz 5. wenn die be­troffene jüdische Einrichtung zum Geschästsbe« reich des Reichsministers für Wissenschaft, Er­ziehung und Volksbildung gehört

815

Die Inkraftsetzung dieser Verordnung für die Ostmark bleibt Vorbehalten.

Der Reichsminister des Innern:

F r i ck.

Der Stellvertreter des Führers:

Heß.

Der Reichsmlinster für Wissenschaft-

Erziehung und Volksbildung:

Rust.

Der Reichsminister für kirchliche

Angelegenheiten:

K e r r l.

Zur Lösung der Judenfrage in Deutschland liegt in Ergänzung zum Reichsbürgergesetz nunmehr eine zehnte wichtige Verordnung vor; die eine neugegründeteReichsvereinigung der Juden in Deutschland" zum Träger der Aus­wanderung der Juden, des jüdischen Schulwe­sens und der freien jüdischen Wohlfahrtspflege macht.

Weder aus Haß, noch aus irgendwelcher Sym­pathie ist diese organisatorische Regelung unge­ordnet worden, sondern einzig und allein ans der ganz nüchternen Erkenntnis der Rot- lvendigkeit, die restlose Trennung der Inden vom Leben des deutschen Volkes so rasch und so klar als möglich durchzuführen.

Zug um Zug sind die für die Zukmüt bedeut­samen Maßnahmen ergriffen worden, die, wie auch die neue Verordnung, aller» zeigen, daß die Haltung des nationalsozialistischen Deutschland gegenüber dem Judentum kompromißlos ist. Das deutsche Volk wünscht die Entfernung auch des letzten Juden aus dem Reichsgebiet, und erst wenn dieses Ziel erreicht worden ist, kann für uns im Innern die Jndensrage als gelöst betrachtet werden.

Maßnahmen -er Reichsbahn

Neberprüfuug öer Urlanbsgestattung Neu­ordnung öer Ortslohnstaffes,r

Berlin, 7. Juli. Mit einer Reihe vordring­licher Fragen der mehr als 900 000 Gesolg- schaftsmitglieder zählenden Deutschen Reichs­bahn des größten Verkehrsunternehmens der Welt befaßte sich öer Reichsfachgrnppen- beirat des FachamtesEnergie- und Verkehrs- Verwaltung".

Die Beratungen führten zu folgenden Er­gebnissen: Die Urlauüsgestaltung und das System des Entgelts wird neu über­prüft werden, damit eine zweckmäßige Gestal­tung und Einteilung des Urlaubs der im Ge­dinge stehenden Arbeiter gewährleistet wird.

Um die Unebenheiten in der Ortslohn­staffel-Einteilung zn beseitigen, die infolge der wirtschaftlichen Strukturveränderungen vorderster Linie steht, hielt in Cleveland eiM im ganzen Lande verbreitete Rundfuns- nnsprache, die in der amerikanischen Presse stark beachtet wird. Hoover setzte sich dafür ein, die Bombardierung der Zivilbevölkerung und die Versenkung oder auch Belästigung von Lebensmittelschiffen im Kriegsfälle abzn« schaffen. Die Durchführung der-zutreffen­den internationalen Abmachungen müsse den neutralen Nationen übertragen werden. Hoo­ver ging in einem Vorschlag auf Einzelhei­ten ein und erklärte, das Schlimmste deS Krieges könne beendet werden, wenn Schiffe, die nur Lebensmittel an Bord hätten, die Im­munität von Hospitalschiffen genießen würden, sich frei bewegen könnten, nicht blockiert oder von Kriegsschiffen und Unterseebooten ange­griffen werden könnten. Sodann sei eine Bom­bardierung ausschließlich auf die Kampfzonen oder Munitions- und Waffenfabriken zu A- schränken, die der Zivilbevölkerung dagegen z« vermeiden.

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