Satzung

-es Kreisverbands Calw

(Tesinfektionsordnung).

Zur Ausführung der 88 23 und 37 des Gesetzes betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (RGBl. 2. 306) mit 8 9 der Verfügung, betreffend den Vollzug dieses Gesetzes, vom 23. Mai 1910 (Reg.Bl. S. 261) und des Z 21 der VO. zur Bekämpfung übertragbarer Krank­heiten vom 1. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1721) mit 8 70 der Verfügung, betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, vom 9. Februar 1910 (Reg.Bl. S. 61) wird auf Grund des Art. 57 der Kreisordnung vom 29. Januar 1931 (Reg.Bl. S. 51) und des Art. 3 des Gemeindcsteuergesetzes in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1929 (Reg.Bl. S. 283) nach Anhörung des Kreisrats folgende Krcissatzung erlassen:

1. Allgemeines.

8 1. Kreisdesinfektoren.

Für die Desinfektionen und Ungezieferpertilgungen im Landkreis Calw werden die erforderlichen Desinfektoren vom Kreisverband bestellt. Diese müssen einen gültigen Be- fähigungsansweis nach 8 der Verfügung, betr. die Be­kämpfung übertragbarer Krankheiten, vom 9. Februar 1910 (Reg.Bl. 2. 84) besitzen. Ihre Rechte und Pflichten werden rm Rahmen der allgemeinen Vorschriften und der nachstehen­den Bestimmungen durch Dieustvertrag oder Dienstanweisung geregelt. -

8 2. Desinfcktionsgeräte und -mittel.

Die für: die Desinfektionen und Ungeziefervertilgungen erforderlichen Geräte, Einrichtungen und Mittel werden vom Kreisverband beschafft. Die Desinfektoren sind verpflichtet, hiemit sorgfältig umzugeheu.

2. Gebühren.

' 8 0- Freiwillige Desinfektionen.

' Für eine Desinfektion oder Ungeziefervertilgung, die von dem Betroffenen freiwillig beantragt wird, wird eine Gebühr in Hohe der gesamten sachlichen und Persönlichen Kosten der Desinfektion oder Ungeziefervertilgung von dem Antragsteller erhoben.

8 7. Polizeilich airgeordnete Desinfektion,

(1) Für eine Wohnungsdesinfektion oder Ungezieserver- tilgung, die zur Bekämpfung einer gemeingefährlichen oder übertragbaren Krankheit durch die Ortspolizeibehörde unge­ordnet worden ist, wird eine Gebühr von 5 RM. erhoben.

(2) Für eine Dampfdesinfektion mit den Desinfektions- apparateu der Kreiskrankenhäuser Calw, Nagold und Neuen­bürg, die zur Bekämpfung einer gemeingefährlichen oder über­tragbaren Krankheit durch die Ortspolizeibehörde angeordnet Worden ist, wird eine Gebühr von 2 RM. 50 Rpf. erhoben.

(3) Die gleichen Gebühren werden erhoben, wenn eine Desinfektion zur Vermeidung einer Polizeilichen Anordnung i. 2. der Absätze 1 und 2 von dem Betroffenen freiwillig beantragt wird.

(1) In Ausuahmefällen (z. B. bei der Desinfektion sämt­licher Räume eines grasten Gebäudes) können die vorstehenden Gebühren angemessen erhöht werden.

3. Inkrafttreten.

8 5.

Die Kreissatzung tritt am 1. April 1939 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser 2atzuug treten die bisherigen Rege­lungen auster Kraft.

i Calw, den 11. Mai 1939. - . ^ ,

i Der Landrat: Dr. Haegele.

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keldrennacti, 9. suni 1939.

8ckmerrerkuIIt teile icb allen Verwandten, küeunden und öelcannten mit, daö mein lieber lKann, kruder und 8cliwager

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im über von 36 saliren unerwartet rascli in der Klinik in lubingen gestorben ist.

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ki'su kbsrlokts 8!oII, geb. Uesselscliwert. keerdigung kindet am Samstag mittag um '/, 4 Ulir statt.

Heinrich Aoch Alarchcr Aoch, geb. Vlmch

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K/Iorgsn beginnt unser neuer Komsn

Kamps um Mickael

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Koma» von 1 . 5 <Äubl«/

Mit einer Sturzwelle von Blut und Brand begann die Schreckensherrschaft der Bolschewiken. Die rote Brandfackel flackerte wie der geöffnete Höllenrachen vom Osten her über die Erde. Verfolgt und gehetzt von den Spürhunden ent­fesselter Rache, seelisch todwund, innerlich gefoltert über das ungewisse tragische Schicksal seiner unschuldigen, dem Verderben preisgegebenen Schwester, irrte Fürst Michael Semikoff unerkannt in der Weltstadt Paris umher, von einem Versteck ins andere. Ein gutherziges, uneigennüt­ziges Madel aus einem Variete nahm den ihr unbekann­ten, kranken Mann gerührten Herzens in Schutz und Pflege. Eine aus Dankesschuld erwachsene Liebe zu diesem Mädchen wird fortan in seinein Innern wohnen. Doch seelische Qua­len treiben ihn zum Selbstmord. Von einer Seinebrücke aus stürzt er sich in die Fluten, wird aber auf eine wunder­bare Weise gerettet und sein Schicksal führt ihn, den unbe­kannten, stattlichen, aber gebrochenen Mann, an der ener­gischen Hand der schönen unternehmenden, jungen, ameri­kanischen" Millionärin Mary Stevenson über weite Meere, ungeahnten Abenteuern entgegen. In den Schrecken der Ele­mentargewalten der Südsee, in den Strudeln der haus­hohen Brandung, als das eigenwillig von Mary gesteuerte Motorboot zerschellte, erweist sich Michael, der unbekannte, geheimnisumwitterte, stille Mann mit den schwermütigen Rätselaugcn plötzlich als todesmutiger Held. Eine leiden­schaftliche Neigung zu dem Unbekannten entbrennt im 'Herzen-der schönen Frau, aber Semikoff kann die uneigen­nützige Großmut des Pariser Mädchens nicht vergessen und sein Leben scheint ihm außerdem verspielt, als er weiß, daß seine geliebte Schwester als unglückliche Gattin eines unwürdigen Halunken zur gewöhnlichen Bardame herab- gewürdigt und von diesem, dem gemütsrohen und betrüge­rischen Glücksspieler, gewissenlos auSgcbeutet wird. Die Pari­ser Unterwelt tut sich auf in ihrer ganzen verbrecherischen Vielfalt und ihrem roten, spinnengleichen, bolschewistischen Spitzeltum, und in dieser Welt drohender Gefahren folgen wir atemlos dem fahndenden, klug gespannten Netzwerk eines geniale!: Kriminalisten. Aus ungeheuren Spannungen und seelischen Konflikten heraus wird endlich den verfolgten Opfem der beseligende Preis verstehender Herzen.

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Lollweiler/ZtuttZnrt-k'euerbÄcft, 8. juni 19Z9.

bur äie Ireloevolle, üiierwältiZenä fterrlicfte Verlnaftme äer bteimat an unserem Zroüen I-eicke sprechen wir unseren innißsten Dank aus.

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Ich warne Jedermann, meiner Frau etivas auf meinen Namen zu verabfolgen oder zu borgen da ich für nichts aufkomme.

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