zungen. ^as rseinp! erraunre gegen den An­geklagten, dessen. Schuld einwandfrei erwic-sen War. ans eine Gesängnisstrafe von drei Mona­ten. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass er noch nicht vorbestraft war und unter dem Ein­fluss des Alkohols sich der Tragweite seiner Handlungsweise nicht bewusst war.

Wege« Tuberkulose gekündigt

Beachtenswerte Gerichtsentscheidung in einer Räumungsklage

Berlin, 5. Juni. Mit einer beachtenswerten ..Klage, die eines tragischen Hintergrundes nicht entbehrte, hatte sich daS Landgericht in Alto- 'na zu befassen. Obgleich man geneigt ist, das -Landgericht mit dem bedauernswerten Kläger ^sprechen zu lassen,.muß Wohl anerkannt werden, daß die Entscheidung des Gerichtes, in der dein ,Räumungsberlangen eines Hausbesitzers ge­genüber einem an Tuberkulose leidenden Mieter stattgegeben wurde, im Sinne der Volksge- z undheit und des- gesunderr VolkSenihfindens

Die Bezugnahme in der Begründung des .Urteils auf die Unterbringungspflicht der Be­hörden lässt erkennen, das; der kranke Mieter nicht herzlos auf die Strasse gesetzt werden soll sondern auf Unterbringung in einer Anstalt -rechnen kann, wenn er einen entsprechenden iAntraa stellt und begründet.

7 Nach Mitteilung derD eutschen Wohn- 'wirtschaft". des Zentralorgans für die ge­samte deutsche Haus- und Wohnwirtschaft, lag dem Prozess folgender Tatbestand zu Grun­de: Ein Hausbesitzer bewohnte in seinem Zwei­familienhaus niit seiner Familie die eine Woh­nung, die andere hatte er an einen Rentner vermietet, der seit längerer Zeit tuberkulose­krank ist und sehr viel hustet. Wegen der be­trächtlichen Störungelt hierdurch hatte ihm der Hauswirt gekündigt und ein Räumungsurteil erlangt, das dem Mieter eine RäumuugSfrist von sechs Wochen gewährte. Als der Mieter er­neut darum einkam, die Räumung uni ein Jahr htnauszuschiebeu, hatte daS Amtsgericht seinen Antrag abgelehnt. Seine Beschwerde gegen die­sen Beschluß hatte der kranke Mieter aus das Gesetz vorn 13. 12. 1931 gegen den Mißbrauch der Zwangsvollstreckung gestützt mit der Be­gründung. er könne wegen seiner Krankheit keine andere Wohnung finden, und cs bedeute deshalb eine dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härte, einen Men­schen in so bedauernswerter Laae zur Räu­mung zu zwingen.

Das Landgericht in Altona hat die Be­schwerde des Mieters zu rückg ew i e sen. In seinem Beschluß führt es aus, daß es für den Beschwerdeführer schmerzlich ist, seine Wohnung räume» zu müssen, da er wegen seiner Krankheit nirgends Unterkunft finden kann und überall abgewiesen ivird. Jedoch Würde ihm die einjährige Frist auch nicht hel­fen, denn mit einer der Gewißheit gleichkom- weuden Wahrscheinlichkeit sei anzuneymen, daß Ae Sachlage nach einem Jahre dieselbe sein werde wie setzt. Der Mieter würde dann eine neue Räumungsfrist erbitten, und es würde darauf herauskommen, daß der Hausbesitzer auf Unabsehbare Zeit, vielleicht für immer, von der Urteilsvollstreckung absehen und den kranken Mieter bebakten mimte.

Ein solcher Zustand liege aber nicht im Sinne des Vollstreckungsmißbrauchgesetzes, das auch hie Belange des Gläubigers wahren will. Die­ser habe ein berechtigtes Schutzbedürf­nis, denn es sei ihm billigerweise nicht zuzu- muten, den kranken Mieter, dessen Nähe aller­lei Unannehmlichkeiten mit sich bringt, dauernd zu behalten und so der Behörde ihre Pflicht abzunehrnen, den Kranken in geeigneter Weise ünterzubringen. Vollstrsckungsmißbrauch könn­te dem Gläubiger borgeworfen werden, wenn der Schuldner in kurzer Zeit eine andere Woh­nung beziehen könnte, und de; Gläubiger dar­auf nicht warten wollte. Ein solcher Fall 'm hier aber nicht gegeben.

ft immer die Sicherung

Keine Nachteile für Kraftfahrer aus der Geschwindigkeits-

Begrenzung

motorisierten Länüern (z. B. Engl» Amerika) seit vielen Jahren bestehenden Ge. schwindigkeitsbegrenznngen. In England z R beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb' schlossener Ortsteile 30 Meilen, also 18 Kilo­meter. In USA. haben die meisten Staaten Geschwindigkeitsbegrenznngen, die weit unter den jetzt in Deutschland festgesetzten liege«

Zur Geschwiudigkeitsbegrenznng der Kraft­fahrzeuge veröffentlicht Direktor Jakob Wer­lin von der Daimler-Benz-AG. einen Artikel. Es ist interessant, ivas ein Mann, dessen Fir­ma die schnellsten Wagen der Welt baut, zu diesem Thema sagt. Wir bringen im folgen-. den einen Auszug ans seinen Ausführungen:

Welche Nachteile erwachsen dem Kraftfahrer aus der Geschwindigkeitsbcgrenzung? Sagen -vir es rundheraus: gar keine. Die 60- Kilometer-Grenze im Stadtverkehr wird> das dürste Wohl kaum in Zweifel gestellt werft den können eine Herabsetzung sämtlicher' Unfallarten, verursacht durch übermäßige Ge­schwindigkeit (27 500 im Jahre 1938), Vorfahren (50 700), falsches Einbiegen (21000), falsches^ Ueberholcn (27 000) nach sich ziehen, da bei ge­ringerer Geschwindigkeit die Bremswege kür­zer und selbstverständlich auch die Wnckit der Zusammenstöße geringer sind. Schon die erste Woche seit der Geschwindigkeitsbeschränkung hat eine erfreuliche Abnahme der Unfälle ge­bracht.

Man ivird nicht fehlgehen in der Annahme, daß die meisten Kraftfahrer für die 60-Kilo- meter-Grenze volles Verständnis haben. Was ihnen mehr not tut, ist die Beschränkung der Maximalgeschwindigkeit auf 100 Kilometer im Fernstraßenverkehr. Auf den Fernstraßen und Autobahnen konnte man in den letzten Jahren aus dem unmittelbaren Verkehrsleben heraus die Beobachtung machon, daß man mit einem Tempo von 100 Kilometer rund 90 v. H. aller- Kraftfahrer überholte. Auch aus der Zusam­mensetzung der in Deutschland zngelassenen Kraftfahrzeuge nach ihren verschiedenen Kate­gorien und Größenklassen geht dies hervor.^ Nehmen wir die Motorräder, so ergibt sich, daß eigentlich nur die Maschinen über 350 ecm das sind vom Gesamtbestand 18 v. H. ein höheres Dauertempo als 100 Kilometer fah­ren können. Bei den Kraftwagen liegt die Si­tuation so, daß über 80 v. H. aller laufende« Wagen unter 2 Liter Motorgröße haben. Di< Fahrlerstung aller dieser Fahrzeuge übersteigl kaum die 100-Kilometer-Grenze. Weitere 15 v. H. der Wagen zwischen 2 und 3 Liter Motor­größe sind zioar in der Lage, ein höheres Dauertempo zu fahren, jedoch nur unter Auf­wendung erheblicher Mehrkosten für Treibstoff und Bereifung.

Selbst mit stärkeren Wage« waren aber Durchschnitte von über isv Kilometer aus Ber kehrsrücksichte» nur selten erreichbar. Der Zeit­unterschied zwischen den; vorgrschrirbenen Maximaltempo von loa Kilometer und dem höchstmögliche» Durchschnitlslempo eines Wa­gens von 8,1 Liter Motorgrüße betrug auf einer Autobahustrecke wie etwa München Stuttgart kaum mehr als eine Viertelstunde.

Von dem gesamten Personenwagen-Bestand (rd. 1,5 Millionen Fahrzeuge) entfallen Prak­tisch nur etwa 135 000 Wagen unter die Be­schränkung. Bei einer Durchschnittsleistung dieser 135000 Fahrzeuge von 25 000 Kilometer Pro Jahr ergibt sich schon bei geringer Ein­schränkung eine Ersparnis von rund 67 Mil­lionen Liter Treibstoff. Wenn darüber hinaus auch die Fahrer schwächerer Wagen ihre Ma­schinen picht voll ausfahren würden, ergäbe dies eine Einsparung, die für unsere Treib­stoffwirtschaft geradezu von ausschlaggebender Bedeut»»» ist.

ES kommt noch dazu der Verbrauch an Rei­fen, der bei Geschwindigkeiten von über 100 Kilometer bis zur siebenfachen Höhe zunimmt. Es ist heute erwiesen, daß der Treibstoffver- ürauch mit der Zunahme der Geschwindigkeit biS zn 50 v. H. und mehr ansteigt. Hierfür einige Vergleichszahlen: Ein Wagen von 3,1 Liter. Motorgröße hat einen Verbrauch bei einer Geschwinöigkeit von 60 Kilometer l!,2 Liier, 80 Kilometer 12/i Liter, 100 Kilometer ll,5 Liter, 120 Kilometer 18 Liter.

Außer den 3000 Kilometer Neichsautvüahnen besteht der größte Teil des- übrigen Straßen­netzes, das sind 283 000 Kilometer, ans nor­malen Landstraßen, auf welchen erfahrungs­gemäß die Maximalgeschwindigkeit bei ver­nünftigen Fahrern zwischen 60 und 80 Kilo­meter liegt. Es kann also die vorgeschriebene Maximalgcschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden und der Sinn der Verordnung ist auch nicht der, daß nun etwa auf diesen Straßen gesäubert" werden soll. Ebenso wie es nicht der Stolz der Kraftfahrer sein soll, im dichte­sten Verkehrsnetz der Stadt die Geschwindig­keit von 60 Kilometer unter allen Ilmständen zu erreichen. Der ^Kraftfahrer muß sich dessen bewußt sein, daß die übrigen gesetzlichen Vor­schriften nicht außer Kraft gesetzt sind.

Hier sei angeführt, daß der Führer, wovon ich mich oft selbst überzeugen konnte, auch auf de» Autobahnen keine größere Geschwindigkeit fährt als 8V-Stundenkilometer und niemand dürfte es eiliger haben als er. Das sollten sich zuerst alle Kraftfahrer merken, die glauben, daß ihnen die I0v-Kilomete>.-Grenze nicht ge­nügt.

Die künftigen Käufer von großen Wagen werden trotzdem von ihren Fahrzeugen wesent­liche Vorteile in bezug ans Fahrleistung Häven, demj nicht die Spitzengeschwindigkeit allein ist entscheidend für die Qualität eines Fahrzeu­ges, sondern die Elastizität, Beschleunigung, Kurvenlage, Bergsteigefähigkeit, Bremssiihig- keit, räumliche Bequemlichkeit und der Vorteil der leisen Schnellfahrt. Es ergibt sich für alle Wagen mit höherer Spitzengeschwindigkeit als 100 Kilometer somit eine Leistungsreserbe und Seukung des Verschleißes, welche die Lebens­dauer aller Teile wesentlich steigert.

Für den Auionwbilkonstrukteur eröffüet die Verordnung neue Perspektiven. Es wird dar­auf ankommen, daS 100-Kilometer-TemP-o mit der geringsten Drehzahl des Motors und da­mit die größte Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Hier wird der Fern- und Schnellgang, soweit er nicht schon von den Fabriken serienmäßig eingebaut wird, wie überhaupt der Getriebe­bau eine ausschlaggebende Rolle spielen.

Man hört nun in Laienkreisen hänsig die Frage: Warum baut ihr denn noch Renn­wagen? Die Beantwortung ist sehr einfach: Die Herstellung der Rennwagen dient konstruktiven Höchstleistungen und der Ermittlung von Grenzwerten in bezug auf daS Material, sowie zur Stärkung unseres Ansehens im Ausland und der Exportförderung. Außerdem sind Rennwagen- und Flugmotorenbau verwandte Gebiete. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch kommt beiden zugute.

Daß mit der Verordnung über die Gsschwin- digkeitsbegrenzung keine drakonischen Maßnah­men gebracht werden, bestätigen die in hoch­

Es ist zu hoffen, daß durch die neue Verord­nung eine erhebliche Verminderung der Unfäll­ziffern eintritt. Hierzu beizntragen, sind dings nicht nur die Kraftfahrer, sondern in gleicher Weise auch Fußgänger und Radfahrer verpflichtet.

Die Zahl der Todesfälle von 8000:-«d 180 000 Verletzte jährlich ist einfach für die Zu­kunft unhaltbar, abgesehen von dem enormen Sachschaden, den dip Versicherungsgesellschaften allein mit 300 Millionen RM. im vergangenen Jahre angeln«, wabei zu berücksichtigen ist, daß infolge der hohen Prämien nur etwa 75 o. H, der Kraftwagen und 21 v. H. der Krafträder versichert sind. Die Unsummen, die jährlich von den Versicherungen für VerkehrSnnfälle erleg! werden, sind vergeudet, sie dienen am aller­wenigsten dem Ausbau.

Zur Eröffnung der Automobilausstellnng 1939 prägte der -Führer den Satz:Deutschland muß nicht nur zum Land des dichtesten, son­dern auch des sichersten Verkehrs werden"..

Für alle Kraftfahrer muß deshalb in Zu­kunft der Grundsatz gelten:In der Beschrän- knng zeigt sich erst der Meister".

ViMSK als KMUPgLfrMrmg

KulI« ü » ch, 3. Juni. Auf der Tagung Sei Hauptamtes für Technik, die dieser Tage all! der Plassenburg stattsindet, sprach Reichslei­ter Alfred Rosenberg am Samstag übei das ThemaBauen als Knlturgestal tung". Dabei führte er u. a. ans:

Bei einem Ueberblick über die Tätigkeit allen Berufe im nationalsozialistischen Reiche könne« wir die eine entscheidende Feststellung macheu daß sie alle eine innere Umfor m u n g i« bezug ans ihre Aufgabe, aber auch in ihre« ganzen inneren Haltung dnrchzumachen habe«. Manche dieser Nenformungen bedeuten dabei einen Versuch zur Wiederherstellung einet früheren Ansehens, das dank mancher Vertre­ter dieser Berufe in den letzten Jahrzehnte« schwere Einbuße erlitten hat.

Jede Tab des BauenS, jede Tat der gesamte« Technik ist entweder ein Stück .Kultur oder ein Stück Unkultur, und es liegt in der Hani des Menschen und einer Zeitepoche, sich i» Werken einer höchsten Kunst zu verewigen. Da Erfindungen uud Entdeckungen neue Probleme zeitigen uud neues Bauen fordern, so muß eben dieses neue Bauen angesichts einer allge­meinen Neuordnung unseres Lebens auch einem neuen Stilwillen eingefügt werden.

Die Sünden der Väter können nicht in >ve- rügen Jahrep gntgemacht werden. Die falschen Warenhauspaläste und die öden Straßenkreu­zungen der Großstädte, die man anmaßend Plätze nennt, können nicht in einigen Jahr­zehnten überall neuer Gestaltung Weichen, aber eine große Anzahl von Beispielen soll zeigen, welch ein Unterschied zwischen Haus und Haus, zwischen Technik und Technik und letzten En­des zwischen Weltanschauung und Weltanschau­ung besteht.

Die Ehrf u r ch t vor der großen Berg a.u- genheit und der harte Wille zur Er- kämpfung einer ebenso großen Zukunft, verbunden mit der Weltanschauung des A. Jahrhunderts, das erscheint uns als jene Bm- dung, die alle Berufe heute mit neuen schofte- rischeu Antrieben erfüllen kann.

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