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Gespsnsier mit historischen „Unterlagen" - Zwischen Vuüinghampalafl
und Windsor Lastle
Wie man erfährt, soll in diesem Jahr die Weihnachtsfeier der engtischen königlichen Familien in Sandringham stattfinden. Nun Wird von den englischen Spiritisten und7von den Kreisen, die sich mit den Gespenstergeschichten Englands ausgiebig befassen, darauf hingewiesen, dass aller Wahrscheinlichkeit nach das eine oder andere Mitglied der königlichen Familie das Gespenst von Sandringham, die weiße Nonne, zu Gesicht bekommen werde. Denn immer, wenn um die Weihnachtszeit jemand in Sandringham wohnte, fand sich die weiße Nonne ein, um zu verkünden, daß sie noch immer keine Ruhe in ihrem Grab gefunden habe.
Die weiße Nonne ist nur eines der vielen Gespenster des englischen Königshauses. Die ganzen Schlösser die gesamten alten und neuen Häuser und Besitztümer der königlichen Familie sind von Geistern und Gespenstern mit geschichtlichen Hintergründen „besetzt". Weshalb aber taucht angeblich die weiße Nonne von Sandringham immer um die Weihnachtszeit herum in dem genannten Hause auf? Die Geschichte dieser Nonne geht weit zurück in die Zeit der englischen Ritter. Diese Nonne war ursprünglich ein Waisenkind, die Tochter eines Ritters, die von der Stiefmutter aufgezogen wurde. Eines Tages begegnete das Mädchen im Wald einem lungen Mann, einem sehr huvschen Burschen, in den sie sich verliebte. Ihre Neigung wurde erwidert. Das Mauchen ahnte nicht, daß dieser junge Mann au»ersehen war, als Abt in ein großes Kloster einzutrcten. Alles war schon vorbereitet ge- lvesen. Nun weigerte sich der junge Mann, die ihm zugeteilte Rolle eines Abtes zu spielen. Man ahnte, daß das junge Mädchen daran schuld sei. Eines Nachts wurde das Mädchen von Beauftragten entführt und mit Zustimmung der Stiefmutter selbst in ein Kloster gebracht. Hier aber zeigte'sich das Mädchen so aufsässig, daß man eS schließlich in ein Kellergewölbe brachte und dord angeblich einmauerte. Das Kellergewöibe aber soll zu den Grundmauern des Schlosses von Sandringham gehören, und deshalb geht die weiße Nonne in den Weihnachtsnächten um, nachdem sie in einer Weihnachtsnacht zum letztenmal ihren Geliebten sah.
Den Rekord unter den Schlössern und Burgen Englands hält in bezug auf die Geister Windsor Castle. Denn nicht weniger als 23 „nachgewiescne Geister" gehen in diesem Hause um. Der einzige Trost für diejenigen, die dauernd oder zeitweilig das Schloß bewohnen, -ist der, daß diese Geister sämtlich einen sehr freundlichen Charakter haben. Der Geist der Königin Elisabeth z. B. wurde sehr oft gesehen, ebenso die Erscheinung des unglücklichen König» Charles 1. Auch Tiere, die sich zufällig in dem gleichen Raum mit den von den Geistern „beehrten" Menschen befanden, zeigten angeblich alle Aenßerungcn des Schreckens und der Angst.
Anch im St. James-Palast in London leben zwei Geister, wenn man den alten Aufzeichnungen und den Angaben der Diener Glauben schenken darf. Dieser Palast wurde von Heinrich Vllt. auf einem Grundstück erbaut, wo vorher ein Leprahospital gestanden hatte. Man behauptet nun auch, daß die Geister von Lepra Zanken in dem Gebäude umgingen. AVer nacygewiesen — soweit davon überhaupt die Rede ieni kann — ist der Geist der Her
zogin von Mazariu, die die Geliebte Charles II. war.
In Balmoral, deni kleinen Schloß im schottischen Hochland, lebt natürlich auch eine Anzahl Geister, die sich jedoch in der Regel damit begnügen, in der Küche umherzujagen. Offenbar handelt es sich um Geister mit einem besonders großen Appetit. Die Geister aber sollen aus der schweren Zeit der schottischen Könige stammen. alS Brandstiftung, Verrat und lleberfällc an der Tagesordnung ivaren.
Sogar in dem doch vollkommen modernisierten Bnckinghampalast wird von Zeit zu Zeit ein Geist gesichtet — es soll sich um das Gespenst eines sehr bleichen und ganz langen Mönches handeln. Dieser Mönch schreitet, vorsichtig nach rechts und links spähend, durch die Räume. Er soll zu seinen Lebzeiten aus diesem Grund und Boden, der einst der Kirche gehörte, zahlreiche Verbrechen begangen haben und fühlt sich nun mit unsichtbaren Ketten an die Erde gebunden, die ihn nicht freigeben will, nachdem sein Körper längst in Staub zerfallen ist.
Im sogenannten Hampton Court geht eine Anzahl Gespenster um. Die bekanntesten unter ihnen sind auch iu die Geschichte eingegangen — cs handelt sich um die Geister der Anna Bolehn und der Katherina Howard. Vor allem Katherina Howard jagt den Wächtern von Hampton Court von Zeit zu Zeit einen furchtbaren Schrecken ein, wenn sie plötzlich mit einem gräßlichen Schrei durch die Gänge rast, in der Richtung zui alten Kapelle, die sie unter allen Umständen erreichen will.
Man kennt sogar die Einzelheiten der Geschichte dieses unheimlichen Geistes. Sie soll eines Taaes Zusammen mit Lminri-b vm ln
ver »rapeUe geweilt haben, als einer ihrer Gegner dem König im Gebetbuch Mitteilungen über Fehltritte der Gattin zusteckte. Der König gab seiner Leibwache ein Zeichen. Ehe die Königin sich versah, war sie verhaftet. Aber zwei Tage später gelang es ihr, aus der Haft in ihren eigenen Räumen zu entfliehen. Sie wollte Heinrich VIII. in der Kapelle treffen. Sie wollte ihm die Wahrheit zurufen. Sie lief >
Blättert man in alten Chroniken, so stößt man immer wieder darauf, daß die deutsche Einstellung den Juden gegenüber eine scharf ablehnende war. Besonders im Mittelalter fanden sich zahlreiche Gesetzgeber, die dem Volksempfinden Rechnung trugen und dem volksfeindlichen Charakter jüdischen Gehabens durch scharfe Gesetz zu begegnen suchten So heißt es beispielsweise in der Reichssatzung zu Augsburg, der sogenannten „Reichs-Abschiede", die im Jahre 1530, also im ausgehenden Mittelalter, erging, wie folgt: „...daß die Juden, so wuchern, von niemands im Heiligen Reich gehauset, gehalten oder gehandhabt werden, daß auch dieselben im Reich weder Friede noch Geleit haben, und ihnen an keinen Gerichten um solcher Schulden mit was Schein der Wucher bedeckt, geholffen."
Achtzehn Jahre später, im Jahre 1548. erfolgte eine weitere Verschärfung der Augsburger Judengesetzgebung. Daraus geht unzweifelhaft hervor, daß das Gebaren der Juden allmählich unerträglich geworden sein muß. Wahrend der Zinssatz, der im deutschen Handel üblich war, etwa 4 bis 5 vom Hundert jährlich betrug, nahmen die Inden zwölf v. H. und mehr. Ueberdies war es bei den Juden Brauch, die Schuldverschreibung über eine höhere Summe auszustellen, als sie dem
also, so schnell sie konnte, durch den langen Gang in der Richtung zur Kapelle. Aber ihr« Wächter holten sie ein und schleppten die Schreiende zurück in ihr Gefängnis. Einige Tage später war das Urteil vollstreckt. Sie hatte ihren Gatten nicht mehr wiedergesehen. Aber noch heute soll ihr Geist durch den langen Gang laufen — schreiend, die letzte Chance des Lebens erkämpfend.
Darlehnsnehmer gegeben hatten. Errechnet« man also den Zinssatz nach der tatsächlich geschuldeten Summe, so ergab sich nicht nur ein Zinssatz von 12, sondern ein solcher von 20 v. H. und mehr.
Die Spezialgebiete der Juden aber waren der sogenannte „Getreidewucher", der die Wucherer reich und die Bauern arm machte, sowie die Hehlerei. Sie nahmen mit Vorliebe gestohlene Güter in Pfand oder kauften sie zu niedrigen Preisen an, um somit aus der berufsmäßigen Hehlerei (wie auch das Gesetz von 1518 feststellt) ein recht lukratives Geschäft zu machen.
Strenge Gesetze sowie Androhung drakonischer Strafen vermochten nicht, dem Unwesen zu steuern. So stieg der Haß des Volkes aeaen die Juden ins unermeßliche. Es war keineswegs der Haß gegen den Andersgläubigen, sondern der gesunde, aus dem Volksempfinden entspringende Haß gegen die Volksschädlinge, die hartherzig, unerbittlich die arbeitsame Bevölkerung ansbcutetcn und Not und Verzweiflung über die Familien brachten. So gab der Gesetzgeber nur deni Drängen des Volkes nach, als die „Reichs-Abschiede zu Augsburg 1518" erlassen wurde, worin es u. a. heißt: „Von Juden und ihrem Wucher: Item, nachdem in etlichen Orten im Reich Deutscher Nation Juden, die wuchern, und nit allein auf hohe Verschreibung, Bürgen und eygen Under- pfand, sondern auf raubliche und diebische Güter leyhen, durch solchen Wucher sie das gemcyn, arm, notthürfftig, unvorsichtig Volck, mehr denn jemands gnng rechen kann, beschweren, jämmerlich und hoch verderben und sie zu vielen bösen Thaten verursachen: Setzen, ordnen und wollen wir,'daß hinfüro niemand Juden aufzunehmen oder zu halten gestattet werden soll, dann denjenigen die von Uns und dem Heiligen Reich Rcgalia haben, oder insonderheit derhalben privilegiert sind: daß auch alle und jede Oberkeit, unter der die Juden gesessen, nothwendige und gebürliche Einsehens thun, und solche billichc gleiche Ordnung vornemen sollen, damit ihre und andere srembde Unterthanen durch die Juden und ihren ungöttlichen Wucher nit so jämmerlich beschwert und verderbt, und in dem gleiche Ordnung mit den Frembden und Heymischcn gehalten werde. Daß sich auch die Juden ge- stohlnen oder ranblichen Haab und Güter zu kauften enthalten."
Judengesetze sind Gesetze, die zum Schutze des Volkes erlassen werden. Schon vor mehr als 100 Jahren, um 1500, erschien eine lange wissenschaftliche Abhandlung darüber ob es überhaupt angängig sei, gemeinsam mit Juden Geschäfte zu betreiben. Das Ergebnis dieser Abhandlung gipfelt darin, daß dem deutschen Kaufmann nur Schaden und Nachteil daraus entstünde, zumal die Geschäftsmoral des jüdischen Kaufmanns — wie es in dieser Abhandlung von 1500 wörtlich heißt — „unehrenhafft und gewissenlos" sei. Richard Pilaczek.
Ein Hindenburg-Gc Venkzimmer eröffnet. Weltbild (M).
Im Märkischen Museum in Berlin wurde ein Hinüenburg-Gedenkzimmer eröffnet. Unser Bild zeigt links den Schreibtisch, an dem am 30. Januar 1933 die Aussprache des Führet mit Hinoenburg stattgefunden hat. Zwischen dem Schreibgerät liegt der Arbeitskalender, auf- geschlagen ist das Datum des letzten Arbeitstages der 5 Juni 1934. Die Uhr zeigt die
Todesstunde, 9 Uhr morgens, an.
»trense Gesetze gegen AudenwuAn
Was alle Lhwailea erzählen
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Von Oberlehrer Wildbrett, Wildbad
Auf der Bühne des hiesigen Rathauses hat mir der Zufall dieses alte, vergilbte Büchlein in die Hand gespielt. Und weil so etwas für mich eine Rarität ist, habe ich es durchgelesen und soweit es ging, entziffert. Es stehen keine Geheimnisse drin, dagegen lauter Dinge, die uns Heute interessieren und nach denen wir uns heute ein Bild vom damaligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben machen können. Dieser Bärenwirt war ein äußerst gewissenhafter Mann, der alles, was er täglich tat, handelte, einnahm, ausgab genau notierte. Auch persönliche und familiäre Ereignisse, die ihm wichtig dünkten, fanden ein Plätzlein in diesem Tagebuch. So ein großer Betrieb erforderte eine gute Buchführung. Er war nicht bloß Wirt, sondern auch Metzger und Viehhändler. Wie man damals den Handel betrieb, sollen ein paar Beispiele zeigen:
Den 27. Hornung 1686 habe ich dem Jerg Werner, Weber, ein Kuo verstellt, ist und bleibt der alte Stamm mein. Wenn er daS Kalb zeucht, ist cs halb sein und halb mein. Wenn er aber das Kalb nicht zeucht, so ist es allein mein für den Milchzins.
Zeit dato Dezembris 1689 Hab ich noch bei Jerg Bodamer zum Höffen ein schwarz 2jäh- rig Kalbing im Bestand, hat zum Voraus 6 fl. auf halb Gewinn und Verlust. Bis nächst Jakobi ist cs teilig. Gott geb Glück derzua.
Er hat sich den Handel recht leicht gemacht. Das Vieh hat er einfach bei andern Leuten eingestellt und schließlich einmal etwas Waidgeld bezahlt.
Allem nach hatte er auch einen Holzhandel und Fuhrwerksbetrieb: 1681 Hab ich an Holz genommen
auf dem Meistern 36 Bohm — 125 Klötz,
" auf dem Köpfle 10 Bohm — 121 Klötz,
auf dem Löwenkopf 32 Bohm — 91 Klötz,
auf dem Saustall 16 Bohm — 10 Klötz.
Dieselben hat er auch in die Mühl geführt und sie dort sägen lassen. Eigene Hauer muß er auch gehabt haben. So lesen wir: mit den Hauern abgerechnet.
Auch einen Landwirtschaftsbetrieb hatte er. Wir hören vom Dung führen. Mist spreiten, herrschen und säubern, auch vom Wasensetzen auf dem Hechiuger. Alles, was er den Taglöhnern hiefür ausbezahltc, hat Frankh alles aufgeschrieben. Z. B. dem Bayer Hann- sen Hab ich den Hechinger verdingt zu mähen. Vom Heuen tut 3 fl., wieder Von dem Embt zu machen 2 fl. 13 kr. oder
dem Mattheus.von den Gräben zu
machen bezahlt 26 kr.; den 2 Weibern Nonnen- männen davon zu säubern 1 Heller.
Auch damals mußte man eine Reihe von Abgaben bezahlen: Landgeld, Familien- und Zusatzgeld, Herrenzins und Hauszehend.
Bei einer Verteilung von Hauszielern erfahren wir auch die übrigen Familienmitglieder:
Veit Christoph Frankh,
Hans Jakob Frankh,
Anna Sybille Kainitzen, geb. Frankh, Vftcher'sche Kinder.
Michel Frankh'sche Kinder.
Schwager Hans Jakob Muth iu Vaihingen. An anderen Familienangehörigen finden wir: Den 1. Dezember 1691 neue Zeit haben Hochzeit gemacht Matthäus Frankh und sein Ehe- genmhl auf dem Dobel. Das Geschirr hat maW in Wildbad geholt (das zinnerne, kupferne und silbernes Der Bärenwirth hat es
genau ausgeschrieben und nachher wieder kontrolliert und eingetragen.
29. Dez. 1700 ihr erstes Kind geboren. Des Zeichen im Krebs um 11 Uhr zu Mittag. Marta getauft.
22. März 1700 im Zeichen des Widders Hab ich meinem Herrn Gefatter Heinrich Kiefer zu Calmbach das 5. Kind, welches mit Namen Justine Regina getauft, aus der Taufe geheüt.
9. Jan. 1703 des Zeichens Waag bin ich wieder zu dem 6. Kind zu Gefatter gebeten worden, so ich aber wegen Blödigkeit (Krankheit) nicht selber konnte. Nun aber hat cs die Frau Base Schultheißen im Namen meiner aus der Taufe gehoben. Ebenso beim 7. Kind, Veit Heinrich.
- Unser Bärenwirt war um diese Zeit Wohl ein betagter Witwer, der im Ausdiug lebte. Da machte er oft Aufzeichnungen über seine Habe, besonders über sein Mobiliar. Da vermachte er schon zum Voraus einzelne Tinge seinen Verwandten:
Jakobitag 1705 Hab ich mir eine neue Mütze machen lassen, wenn ich sie sollte nit mehr verbrauchen, soll sie meinem Göttlc Jakob Kiefer in Calmbach vermacht sein. Und geben dem Philipp Kiefer die 2 willcne Strumpf; dem Hans Fischer zu Calw soll mein Mantel ansgemacht sein. Diese Verwandten waren alle vermögende Leute; sie haben sich aber nicht gescheut, solche Erbstücke anzunehmcn.
(Schluß folgt.)
B i l d e r - N ä t! e I: Sage nicht immer was du weißt, aber wisse immer, was du sagst Stlbenwechselräisei: 1. Arles. 2. Nizza, 3. Torgau, 4 Arnstadt. 5. Riga. 6. Kammin, 7. Tanger. 8. Idar. 9. Smyrna. — Antarktis.
Der Lichterbaum
Vater schmückt den Weihnachtbsaum. Das ist ein uraltes Vorrecht aller Väter in Deutschland. Er schmückt ihn so, daß er hübsch anssieht und den Kindern Freude macht. Väter hängt Aev'el und Nüsse an die Zweige, auch Schokoladenringe bindet er an. Dieses alles, Aepfel, Nüsse und Schokoladenringe, ist nach altem Brauch den Kindern verfallen, die den Baum plündern, kaum daß die Festtage vorbei sind. Vater hängt aber diese schönen Sachen nicht an die untersten Zweige, denn im vergangenen Jahr versuchte der kleine Hans, vier Jahre ist er. sc^ einen rotbackigen Apfel zu pflücken, als die Lichter brannten und alle andern andächtig die alten Lieder sangen. Ter Baum kippte natürlich um. cs gab ein großes Hallo. Gott sei Dank war Vater geschickt genug, erst mal rasch alle Lichter auszulöschcn. Eines hatte schon die Tischdecke in Brand gesetzt; es ging aber noch mal alles gut ab. In diesem Jahr will Vater uicht Feuerwehr spielen; er gibt deshalb höllisch auf den Baum und besonders auf die L-chter acht. Mit den Bränden, verursacht durch leichtsinnigen Umgang mit dem brennenden Lichterbaum, ist nicht zu spasscn. Wie viele Brände jedes Jahr am Heiligen Abend entstchen, nur weil uicht aufgepaßt wurde das wagt der Va- er gar uicht zu sagen, obwohl er es mal gelesen hat, weil er meint, Mutter würde dann überhaupt gegen den Baum sein. Das möchte er aber nicht; er freut sich ia selber so darauf, und deshalb paßt er lieber auf, schon weil er davon überzeugt ist, daß alle Väter in Deutschland das gleiche tun.
u» MsrmLöHch flaS Ldrrlculrild tiiindr W für das ltzßN. «Miz.
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