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i Durch das Gesetz zur Aenderung des Ge. setzeS gegen den unlauteren Wettbewerb soll nachdrücklicher, als eS bisher möglich war, Mißbräuchen bei Ausverkäufen entgegenge- treten werden. Deswegen wird nicht nur, wie schon nach bisherigem Recht, dem Aus. Verkäufer selbst, sondern auch Personen, die zu ihm in naher Beziehung stehen, die Er- öffnung oder Fortsetzung eines gleichen Ge- schäfteS innerhalb emes Jahres nach dem Ausverkauf untersagt. Weiter soll verhin- dert werden, daß beim Wechsel des Ge­schäftsinhabers Ausverkäufe stattfinden. Deswegen ist es nach Beginn des Ausver­kaufes jedermann verboten, mit Waren aus dem Ausverkaufsunternchmen den Geschäfts­betrieb in denselben oder in unmittelbar be­nachbarten Räumen aufzunehmen.

Während bisher Saisonschluß-, Inventur- Verkäufe und andere Veranstaltungen von der höheren Verwaltunasbeliörde maelassen werden konnten, sieht das neue Gesetz in erster Linie den Erlaß der den Verkauf re­gelnden Bestimmungen durch, den Reichs­wirtschaftsminister oder eine von ihm be­stimmte Stelle vor. Diese Gesetzesvorschrift soll eine einheitliche Handhabung für benach­barte Gebiete mit engem wirtschaftlichen Zusammenhang ermöglichen. Da die Zu­lassung durch den Neichswirtschaftsminister »bereits die Gewähr bietet, daß die Belange -der Wirtschaft und der Volksgemeinschaft berücksichtigt werden, sind im Gesetz ein­schränkende Voraussetzungen für die Zulas­sung nicht aufgestellt. Wenn der Reichswirt- schaftsminister von der Ermächtigung keinen Gebrauch macht, kann dje höhere Verwal­tungsbehörde die Zulassung aussprechen.

Schließlich wird dem Neichswirtschafts­minister die Ermächtigung erteilt, zur Rege­lung von Verkaussveranstaltungen beson­derer Art Bestimmungen zu treffen, die dann inrDeutschen Neichsanzeiger" be- lanntznmachen sind.

Zsdmlrs der LMdtvNMsft M UMUkrUW

Das neue Gesetz zur Befriedigung des Be­darfes der Landwirtschaft an Arbeitskräften ersetzt den 8 3 des Gesetzes zur Regelung des Arbeitseinsatzes vom 15. Mai 1984 durch folgenden Wortlaut:

1. Zur Befriedigung des Bedarfes der Landwirtschaft au Arbeitskräften kann der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsver­mittlung und Arbeitslosenversicherung an- ordnen, daß Arbeiter oder Angestellte, die innerhalb bestimmter Zeit vor Erlaß der Anordnung in der Landwirtschaft tätig waren, aber zur Zeit de^ Erlasses der An­ordnung in anderen als landwirtschaftlichen Betrieben oder Berufen mit, anderen als landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt sind, vom Unternehmer (Arbeitgeber) ihres Be­triebes ,u entlassen sind.

2. Tie Vorschriften, nach denen eine Kün­digung nur mit Zustimmung der Hauptfür­sorgestellen zulässig ist, bleiben unberührt. Von der Befugnis soll, wie in der Begrün­dung erklärt wird, auch künftig nur insoweit Gebrauch gemacht werden, falls der Kräfte- bcdarf der Landwirtschaft aus andere Weise nicht befriedigt werden kann.

Das Deutschtum in Santiago de Chile, bisher in 20 deutschen Vereinen organisiert, hat sich in einen ständigen Ko­lonie-Ausschuß zusammengeschlossen, dessen Vorsitzender der jeweilige LandeSgruPpenlei- ter der NSDAP, ist.

Sie neue VergleichSor-niurg

Maßgebender Einfluß des Bergleichsgericht» Schutz gege» Mißbrauch

Die neue Vergletchsordnuna, oie auch in der Akademie für Deutsches Recht beraten wurde, verwirklicht national- sozialistische Wirtschaftsgrund- iätze. Sie erschwert dem Schuldner die Ab- fchüttelung seiner Verbindlichkeiten. Sie hält unwürdige Schuldner wirksamer als bisher vom Verfahren fern. Sie unterbindet Ver­suche einzelner Gläubiger, sich Sondervor­teile zu verschaffen, nachdrücklicher als im bisherigen Recht und stärkt den Einfluß der Vergleichsrichter.

Das Gesetz schreibt vor, daß den Gläubi­gern in jedem Vergleich 35 v. H. ihrer For­derungen (bisher 30 v. H.) gewährt werden müssen, und führt diesen Mindestsatz auch für den Liquidationsvergleich ein. Wird dem Schuldner eine Zahlungsfrist von mehr als einem Jahr gewährt, so muß der Mindest­satz 40 v. H. betragen. Kommt der Schuldner mit der Erfüllung des Vergleiches in Ver­zug, so wird nicht nur der Erlaß, sondern auch die Stundung von Forderungen hin­fällig.

DaS Erüffnungsverfahren ist gegenüber dem bisherigen Recht dahin geändert, daß es nicht mehr der Einverständniserklärung der Gläubigermehrheit für die Eröffnung des Verfahrens bedarf. Um während der zur Prüfung des Eröffnungsantrages benötigten Zeit die Geschäftsführung des Schuldners zu überwachen und daS Vermögen des Schuld­ners gegen den Zugriff einzelner Gläubiger und gegen seine eigenen Verfügungen zu schützen, hat das Gericht alsbald nach Ein­gang des Eröffnungsantrages einen vorläu­figen Verwalter zu bestellen. Auch kann es dem Schuldner Verfügungsbeschränkungen auferlegen und auf Antrag des Verwalters Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuld­ner auf die Dauer von sechs Wochen einst­weilen einstellen.

Damil unwürdige Schuldner vom Ver­gleichsverfahren ausgeschlossen werden, sind einige neue Ablehnungsgrttnde zu denen des bisherigen Rechtes hinzugekommen. So muß die Eröffnung des Vergleichsverfahrens ab­gelehnt werden, wenn der Schuldner inner­halb der letzten fünf Jahre ein Konkurs­

verfahren oder ein Vergleichsverfahren durchgemacht oder den Offenbarungseid ge­leistet hat, ferner wenn der Schuldner eme so mangelhafte Buchführung hat, daß ein hinreichender Ueberblick über seine Ver­mögenslage nicht ermöglicht wird. Schließ­lich muß die Eröffnung abgelehnt werden, wenn durch den Vergleich das Unternehmen des Schuldners nicht erhalten werden könnte.

Bei der Bestellung des Vergleichsverwal­ters, der an die Stelle der Vertrauensperson RS bisherigen Rechtes getreten ist, ist das Gericht nicht wie nach dem bisherigen Recht an die Vorschläge der Gläubigermehrheit gebunden, sondern in seiner Entschließung völlig frei. Das neue Gesetz stärkt auch die Stellung des Vergleichsverwalters gegen­über dem Schuldner und bestimmt, daß der Schuldner Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebe gehören, nur mit Zustimmung des Vergleichsverwalters eingehen soll. Der Schuldner soll auch die Eingehung von gewöhnlichen Verbindlich­keiten unterlassen, wenn der Verwalter da­gegen Einspruch erhebt, und hat aus Ver­langen des Verwalters zu gestatten, daß alle eingehenden Gelder von dem Verwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem Verwalter geleistet werden.

Ter AusdruckOsfenbarungseid"' für die eidliche Erklärung des Schuldners über seine Vermögenslage ist beseitigt. Auch ist nicht mehr erforderlich, daß der Schuldner feiner Firma den Zusatzim Vergleichsverfahren"' beifügt. Entgegen der bisherigen Regelung wird nach der Bestätigung des Vergleiches das Vergleichsverfahren in der Regel noch nicht aufgehoben, sondern läuft zur Ueber- wachung der Vergleichserfüllung weiter. Bei juristischen Personen kann nach neuem Recht auch noch im Liquidationsstadium ein Ver­gleichsverfahren stattfinden.

Neben diesen grundsätzlichen Neuerungen enthält die neue Vergleichsordnung eine Reihe gesetzestechnischer Verbesserungen und beseitigt verschiedene, auf Grund der bis­herigen Regelung aufgetauchten Zweifels­fragen des Ver(r'"ichsrechtcs.

VolMscher KrrrzdsrichL

Die Mutter des Reichsver­kehrsministers, Freifrau von Eltz- Rübenach, ist am Mittwoch im 86. Lebens­jahre den Folgen eines Gehirnschlags er­legen. -

Der Reich sbischof wurde am Mittwoch vom Führer zum Vortrag empfangen.

Der Führer und Reichskanzler hat den wegen Mordes an seinen drei neu­geborenen Kindern zum Tode verurteilten Nikolaus Janssen zu lebenslänglichem Zucht­haus begnadigt.

Das Photographieren bei den Saarfeiern ist jedermann ohne beson­deren Ausweis gestattet worden.

252 943,19 Reichsmark weisen der 109. und IlO. Spendenausweis der Reichsführung des Winterhilfswerks vom 22. und 23. Februar auS.

Die Kriegsgewinne derBethle- hem Steel and ShiP Building Co., dieses größten Rüstungskonzerns der

Ver. Staaten, betrugen in den vier Welt­kriegsjahren 49 Millionen Dollar. Der Prä­sident des Unternehmens, Eugen Grace, er­hielt in diesen vier Jahren als Vergütung 3,67 Millionen Dollar. In den vier Jahren vor dem Kriege betrug der Gewinn der Ge­sellschaft 6 Millionen Dollar.

Msrörrrmsen und ErnZnuuugeu

an den Feier: agen der Nation

kk. Berlin 26. Februar.

Um die Verbundenheit der Beamtenschaft mit dem Führer und der nationalsozialistischen Be­wegung besonders zu betonen, hat der Reichs­innenminister angrordnet, daß Eri ennun - gen und Beförd rr. ngen, Titelver­leihungen, Höherein st ufungen nach dem Tarif usw. vor ugsweise an den Feiertage.' der Nation, also am Tag der nat'onalen Erhebung (30. Jan.), am Gebur*s^ag des Führ, rs (20. April), am Tag der Arbeit (1. Mai), am Erntedanktag und a. Tag der nationalsoziali­stischen Erhebung in München (9. Nov.) zu er- wlgen haben.

Stk lrttrudey Gerlörilichkeittn de- Staate- uad der Gartet

Zweite Durchführungsverordnung zum 8e» setz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei

kk. Berlin, 27. Februar.

In der soeben im Neichsgesetzblatt ver­öffentlichten zweiten Durchführungsverord­nung zum Gesetz gegen heimtückische An­griffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniformen wird bestimmt, wer als leitende Persönlichkeit im Sinne des Gesetzes anzusehen ist:

1. Der Führer u n b.R e i ch s k a u z - ler; 2. Leitende Persönlichkeiten des Staates (Neichsminister, Reichs- statthalter, Vorsitzende und Mitglieder der Landesregierungen, Staatssekretäre des 'Reiches und der Länder, preußische Ober- Präsidenten und der Staatskommissar der Neichshauptstadt Berlin); 3. Leitend! Persönlichkeiten der NSDAP. (Neichslciter und Gauleiter),

AutokOarr mutzte verlängert werden

Berlin, 26. Februar.

Der ungeheure Ansturm, der in den ersten zehn Tagen auf die größte Automobilaus­stellung der Welt eingesetzt und bewiesen hat, daß in dieser Schau etwas noch nie Dage­wesenes gezeigt wurde, hat den Veranstalter, den Neichsverband der Automobilindustrie, einem Wunsche des Führers folgend, veran­laßt, die Ausstellung um eine ganze Woche zu verlängern. Ein Vertreter deS DNB. hatte diese Maßnahme zum Anlaß genom­men, den Leiter der Fachgruppe Automobil- Industrie, Jakob Werlin, über die Ge­sichtspunkte zu befragen, die maßgebend waren, die Ausstellung gleich um sieben Tage zu verlängern.

Während der zehn Tage der eigentlichen Dauer der Ausstellung, so führte Jakob Wer­lin aus, besuchten 600 000 deutsche Volksgenossen diese Ausstellung deut­schen Fleißes und deutschen Könnens. Das sind also durchschnittlich 60 000 Besucher täglich. Selbstverständlich war es bei die­sem ungeheuren Andrang nur schwer mög­lich, dem Nachwuchs Deutschlands, dcrIu- gend, und den an der Motorisierung stark interessierten Kreisen einen umfassenden Ueberblick über diese klar aufgebauis. lehr­reiche Schau zu geben. Man hat sich also trotz größter Schwierigkeiten und unter gro. ßen Opfern für eine Verlängerung um sie­ben Tage entschlossen, hauptsächlich deshalb, um die größte Automobil- und Motorrad- Ausstellung der Welt, die von anerkannten Fachkreisen des In- und Auslandes zugleich als die interessanteste und schönste bezeichnet wurde, als Lehr, und Unterrichts- schau wirkeir zu lassen. Es handelt sich ja jetzt nicht allein darum, Automobilkäuser zu gewinnen, sondern mit einem breiten Besuch durch die verschiedensten Formationen der Partei den pädagogischen und ideel- lenWertderSchauwirkenzulas. sen. Auf dieses gemeinnützige Ziel ist die Verlängerung der Ausstellung hauptsächlich abgestellt.

*

Die Polizeistunde in der Nacht v o m 1. z u m 2. M ä r z ist auf Anordnung des Reichsinnenministers aus Anlaß der Saarheimkehr im ganzen Reiche aufgehoben.

Komtesse Friedl

Roman von ÄeleneN ordert

ürheberrechtsschutz durch Verlageanfialt Manz, RegenSburg 10. Fortsetzung. Nachdruck verboten.

Mannshoch ist die Saat und Samuel Kohn läßt zärtlich die prallen, gefüllten Ähren durch seine Finger gleiten. Durch Finger, die zugreifen können, auch wenn sie nicht gesät.

Doch wie der Mann in die Sicht des Birkenhofes kommt, schwindet der zufriedene Ausdruck seines Gesichtes. Die vielen Falten und Runzeln legen, dehnen, beugen und biegen sich zu sorgenschwerer Bekümmernis. Ein Mensch, der Lasten trägt, schwere Lasten, der sich in fatalistischer Ergebenheit zum Packträger fremder Sorgen macht.

So tritt der alte Jude Jodokus Birkenhofer gegenüber.

Herr Birkenhofer ist schlechter Laune. Dieser Fant, dieser Filou, dieser Don Juan von einem Kurt Degenhof hat auf Rechnung feiner zu erwartenden Erbschaft Schul­den gemacht. Nun stürb der alte Herr nicht. Jodokus Bir- kenhofer war zäh, trotzdem er täglich mehr als ein Dutzend der schwersten Zigarren rauchte.

Verdammtes Pech, das der Junge hatte! Ein wütendes Lachen blieb um den Mund des alten Herrn hängen. Mit seinen gerillten, blauen Fingernägeln strich er den im ersten Zorn zerknüllten Bogen glatt.

Fein gedrechselt und gezirkelt legte ihm hier ein Herr Krause eine Forderung von dreitausend Mark vor, die sich Herr Kurt Degenhof als künftiger Erbe des Virkenhofes von ihm entlehnt hatte. Nun wäre aber Herr Degenhof nach zweimaliger Verlängerung auch gegenwärtig nicht imstande, diese unbedeutende Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, weshalb er mit Rücksicht auf die hochange­sehenen Namen der beiden Herren auf diesem Wege den Versuch wage, sie zu ordnen.

Dieser Krause war ein Esel. Lieh dem Jungen die Mo­neten, ohne sich zu erkundigen, ob der überhaupt als Erbe des Birkenhofes in Betracht kam, und wenn er schon der glatten, unwiderstehlichen Larve des schönen Kurt ver­traut hatte, so blieb es noch immer eine haushohe Dumm­heit, sich das Erbe nicht näher zu besehen-

Schallend lachte Birkenhofer über die alten, schweren Eichenmöbel des Zimmers hinweg, als er den Samuel Kohn unter der Türe erblickte.

Mit weit vorgeschobenen Schultern dienerte sich dieser in das Zimmer herein.

Herr Birkenhofer scheinen zu fein gottlob ganz aus­gezeichneter Laune."

Ausgezeichneter Laune, alter Gauner!"

Die seelische Beschaffenheit des Besuchers litt nicht an llberfeinerung. Jodokus Brrkenhofers Gruß glitt .wir­kungslos ab. Das Schimpflexikon des Gutsbesitzers war dem alten Samuel längst hinreichend bekannt. Knapp vor Jodokus machte er seinen letzten Bückling.

Mit verschränkten Armen sah dieser auf die grauen, spärlichen Haare, die im Vorneigen eine breite, fettig- glänzende Glatze freigaben.

Hast zu wenig Knoblauch gefressen, alter Knabe, sonst würde dein Mond nicht so wundersam durch mein Zim­mer leuchten."

Ruhig brachte der so freundlich Angesprochene die in Unordnung gebrachten Haare mit seinen dürren Fingern in die alte Lage.

Wohlwollend lachte er:Ich sag's ja, so ein Humor ist 'ne Gottesgab'!"

Ja, eine Gottesgabe, von der du verdammt wenig ab­bekommen hast." Der Blick des Birkenhofer wurde scharf. Was gibt's?" fragte er barsch.

Umständlich nestelte fein Besuch an dem langen, schwar­zen Rock, der seine körperliche Magerkeit mehr verratend als verhüllend umschloß. Endlich kam aus der Vrusttasche eine Tabelle, vollgeschrieben mit Zahlen, zum Vorschein.

Es tut mir leid, sehr leid, Herr Birkenhofer, aber die Zeiten sind miserabel und darum möchte ich Sie machen

aufmerksam, daß in fünf Tagen die zehntausend Märker vom letzten Jahr und die achtzigtausend Märker von den frühe­ren Jahren fällig sind. Mit den Zinsen macht das aus"

Laß gut sein, alter Knabe!" unterbrach ihn Jodokus. Die Litanei betest du mir ein andermal vor; du weißt besser als ich, daß auf Virkenhos die besten Dreher ein Stier und ein Ochs sind. Der Stier, der mir täglich nach­rennt, und der Ochs, zu dem ich mich gemacht habe, als ich mich dir in die Hand gegeben habe. Also..

Erschöpft, unglücklich und unaufgefordert ließ sich der alte Kohn in den Sessel fallen.

Ach Gott, ach Gott, ach Gott! Wo soll das hinsühren? Zugrund werd ich gehen, wenn mir der Herr nicht bald gibt mein schönes Geld."

Ist nit viel hin," bemerkte Jodokus gleichmütig.

Ein Blick des uneingedämmten Hasses schoß zu dem starken Mann empor, aber sofort sanken die Lider über die spre­chenden Augen. Sein Partner hat diesen Blick nicht ge­sehen und dennoch kennt er die Gefühle des alten Samuel genau, der sich wie ein Wurm treten läßt, um Geschäfte zu machen. Noch würde er sich biegen wie eine Weiden­rute, in zwei Jährlein aber würde er wie aus Erz ge­gossen vor ihm stehen und fordern, kurz, scharf, auf Ruin und Verfall.

Schwer sank seine Hand aus die Schulter der vor ihm sitzenden Jammergestalt nieder.

Ich kann nicht zahlen, Samuel, auch in einem halben Jahre nicht; schreib es auf's Konto und komm mir nicht so schnell wieder."

Die Augen des Samuel Kohn glänzen. Er sieht sein Ziel in greifbarer Nähe. Gott der Gerechte wird ihm zu­schanzen das prachtvolle Gut, das trotz seines zerrissenen Rockes ein fünfmal so großes Vermögen wert ist, als er wird geben. Aber noch muß er zulegen, so leid es Ihm tut. Die Summe soll in die Höhe schnellen, daß kein anderer Lust bekäme, das, was er begehrte, an sich zu reißen.

Mit einem blauen, weiß geränderten Taschentuch fährt er sich über die Stirn, um den Schweiß wegzuwischen, den er dein andern vortäufchen will. (Fortsetzung folgt.^ ^