Lümmiimg-gM der ReWreglermg

klr. Berlin, 5. November.

I» der am Montast vormittag abgehalte- neu Sitzung des Reichskabinetts wurde auch ein Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsäbnlichen Ver­anstaltungen (Sammlungsgesetz) verabschie­det.

Danach unterliegen Sammlungen auf Straßen oder Plätzen, in Gast, und Vergnü- gungsstätten, in jedermann zugänglichen Räumen, von Haus zu Haus oder von Per­son )u Person, durch Sammellisten, Werbe- schreiben oder Aufrufe der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Der glerchen Genehmigung bedarf, wer zum Eintritt in eine Vereinigung, zur Entrichtung von Bei­trägen, aufsordern und die auf Grund dieser Aufforderung einkommenden Beiträge oder Leistungen entgegennehmen will, wenn es ausschließlich oder überwiegend auf die Er­langung von Geld oder Leistungen an­kommt.

Der Verkauf von Karten zum Eintritt in eine öffentliche Veranstaltung ist genehmi­gungspflichtig, ausgenommen in Räumen, die dem gewerbsmäßigen Kartenverkauf die­nen, in den Geschäftsräumen des Veranstal­ters und am VeranstaltungZorte selbst.

Die Ankündigung von Veranstaltungen mit dem Hinweis, daß ihr Ertrag gemein­nützigen oder mildtätigen Zwecken zuaesührt wird, ist gleichfalls genehmigungspflichtig. Das gleiche gilt für den Vertrieb von Waren zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken, ebenso eine Sammlung im Auslande.

Die Behörden haben das Recht, die Ge- schästsgebaruna von Sammlern und Veran­staltern zu überprüfen und im Falle von Mißständen auch einen Verwalter zu bestim­men.

Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes kann mit Gefängnis bis zu sechs Wochen und mit Geldstrafe geahndet wer­den. Der Ertrag nichtgenehmigter Samm­lungen wird eingezogen.

Ausgenommen find von den Bestimmun­gen des Gesetzes öffentliche Sammlungen, dis von der Reichsregierung oder einer obersten Reichsbehörde oder von einer Polizeibehörde für einen bestimmten Bereich zur Behebung eines außerordentlichen Notstandes angeord­net werden, Sammlungen der NSDAP., ihrer angeschlofsenen Gliederungen und Ver­bände, sofern sie durch den Reichsschatzmei- ster der NSDAP, genehmigt find.

Das Gesetz ist mit dem 1. November 1934 in Krast getreten.

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Protest der deutschen Bevölkerung

«8- London, K. November.

Als die kürzlich abgehaltenen Wahlen in Südwestafrika der Vereinigten Partei die Zweidrittelmehrheit brachten, nachdem kurz vorher die nationalsozialistische Bewegung verboten und ihr Führer, Major Weigel, ausgewiesen worden war, wurden auch gleich die ersten Schritte zur Eingliederung Südwestafrikas in die Südafri­kanische Union als fünfte Pro­vinz emgeleitet. Ein diesbezüglicher Ge­setzentwurf wird in der ersten Satzung der neugewählten gesetzgebenden Versammlung am 28. November eingebracht werden.

Südwestafrika, die ehemalige deutsche Kolonie, ist aber ein Mandatsland, d. h. nach dem Friedensvertrage wurde das Ge­biet vom Völkerbund der Südafrikanischen Union nur zur Verwaltung übergeben. Eine Einverleibung der ehe­maligen deutschen Kolonie in die Südafrikanische Union wäre ein offener Bruch des Friedens­vertrages. Die deutsche Bevölkerung SüdwestafrikaS lehnt diese Einverleibung auch ab und beabsichtigt, in den nächsten Tagen eine Abordnung nach Kapstadt zu entsenden, um gegen den Versuch der Der- einigten Partei Einspruch zu erheben.

Der Reichsinnenminister stellt fest:

Ich habe bisher folgenden Standpunkt vertreten: Aus dem Gesetz zur Wiederherstel­lung des Berufsbeamtentums ergibt sich zweifelsfrei der Wille des Gesetzgebers, dem auS dem Dienst entlassene» Beamten neben den vermögensrechtlichen Ansprüchen auch den Anspruch auf Weiterführung der Amts­bezeichnung und des Titels zu entziehen. Gleiches gilt auch in den Fällen des Para­graphen 2 a des Gesetzes zur Wiederherstel­lung deS Berufsbeamtentums in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1933 (Entlassung wegen kommunistischer Betätigung). In Paragraph 4 des Verussbeamtengesetzes (Entlassung wegen der früheren politischen Betätigung) fehlt dagegen eine die Wetter­führung der Amtsbezeichnung und des Titels untersagende Bestimmung. Da die nach Paragraph 4 entlassenen Beamten jedoch kein Ruhegeld, sondern eine Rente in Höhr von drei Vierteln des Ruhegeldes beziehen, wird der Zusatz zur Amtsbezeichnung nichti. N."

nura. D." kanten dürfen.

Licht in der Marseiller Mordtat

Südslawisch« Vorwürfe gege» Nogar» Waffe» au» Trieft

Belgrad, 6. November.

Die halbamtlicheVreme", hält das Mar­seiller Verbrechen für nunmehr vollkommen ge­klärt. Nach dem Blatt soll die Untersuchung einwandfrei sestgestellt haben, daß Pawe- litsch, der Chef der Terroristen- Organisati n, de-Auftrag zur Ermordung des Königs Alexan­der gegeben habe. Ferner habe der in Wie« verhaftete Oberstleutnant.Pertschewitsch auf Janka-Puszta druck dasSchwarze Los" eine Gruppe von drei Mann bestimmt, die den Befehl zum Anschlag erhalten hätten. Der Haupttäter Geo greif sei jedoch von Pawe- litsch ausgewählt worden. Er sei aus Italien nach Zürich gekommen und zwar in Gesellschaft von Kwaternik, wo die beiden die aus Ungarn kommende Gruppe erwartet hätten. Kwater­nik habe an die Terroristen Geld und Waffen verteilt; die Waffen feie« in Triest beiderFi maA gellni und Ber« nardon gek ft worden.'Die ita-? lie irische Police h be dies §uge^ geben. Dieselbe Waffenfirma habe fett jeher mit Pawelitsch wegen der Ausrüstung der süd­slawischen Aufständischen in Verbindung ge­standen, die in verschreo-nen Lagern in Italien und Ungarn unte-gebracht gewesen seien.

Nach Abschluß der polizeilichen Untersuchung werde derVrem" zufolge der Völker­bund das Wort erhalten, um den politischen Hintergrund des Anschlages zu klären. Süd- flawien werde aber noch mit Frankreich und der Kleinen Entente eingehend darüber beraten, ob und wann der Völkerbund angerusen wer­den solle.

Auch diePolitika" sagt, daß der Mordauf­trag von seiten des in Italien weilenden Pa­welusch gekommen lei, betont jedoch, daß der

Hauptorganisator der Verschwörung der Oberst­leutnant PertsHewitsch gewesen sei. Das Blatt 'wiederholt in diesem Zusammenhang seine B e- !s «Huldigungen geg^n diehabsbur- stischen Legiti":tften in Oester­deich und weist darauf hm, daß Pertsche­witsch mit ihnen die engste, Beziehungen un­terhalten habe. Die monarchistischen Blätter in Wien,Der Oesterreicher",Wiener Zeitung" undReichspost" hätten ihn auch, ohne das Ergebnis der Marseiller Untersuchung abzu­warten, sogleich verteidigt und ihn als einen (.«gesehenen und ehrenhafte:. Mann" hinge­stellt. Die österreichischen Monarchisten seien wiederum ein wesentlicher Bestandteil der Wie­ner Reaierungsfront.

Die Blätter spitzen ihre Angriffe auf Ungarn zu und belasten Budapes fast ausschließlich mit der Verantwortung für den Königsmord. Auch die Heftigkett der Angriffe hat keineswegs nach­gelassen, sie steigett sich her von Tag zu Tag. ES werdenSa .tionen" gegenüber Ungarn gefordert. Wi° verlautet, haben inzwischen die Behörden begonnen, einzelne ungarische Staa. '-ärger, die in Südslawien Geschäften nachgingen, auszuweisen.

Me halbamtlicheVreme" geht in einem Be­richt aus Paris, in dem dieirredentistischen Vereine des Teß und Möwe" der Finanzierung deS Königsmordes beschuldigt werden, zu di­rekten Angriffen aufden ungari­schen Ministerpräsidenten Göm- iböS über. Die in Frankreich vorhandenen »Terroristen Pospischill, Rajitsch und Krals hat­ten, diesem PariserDreme'-Bericht zufolge, gestanden, nnt ungarischen Generalstabs- und Truppenoffizieren eng zusammengearbeitet zu haben.Vreme" nennt sogar eine Reihe dieser - «Offiziere mit Namen.

Systembonzen des AmidslmkS vor Gericht

Berlin, K. November. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts -Berlin begann Montag vormittag der große Mundfunkprozeß gegen die Rundfunkgewalti­gen des alten Systems, Magnus, Bre­dow, Flesch und Genossen.

Die Anklage wurde vertreten durch den zuständigen Abteilungsleiter, Oberstaatsan­walt Dr. Reimer, der unterstützt wird von den Staatsanwaltschaftsräten Seiden, ispinner und Stier. Um 10.20 Uhr er» ösfnete der Vorsitzende der 6. Strafkammer, Landgerichtsdirektor Rosemann, die Ver­handlung. Um bei der Dauer des Prozesses, der zum Teil auch auf Rundfunk übertragen werden soll, durch etwaige Erkrankungen von Richtern keine Behinderung eintreten zu las­sen. ist die Strafkammer außer mit den drei Richtern und zwei Laienbeisitzern mit einem HilsSrichter und zwei Ersatzschössen beseht.

Beim Aufruf der Angeklagten wurde fest- gestellt, dsß der Angeklagte Ernst Nardt fehlte. Es lag beim Gericht ein Te­ilegramm dieses Angeklagten vor, in dem er jnntteilt, daß er sich im St.-Annen-Hospital in Köln befinde. Der Verteidiger des Ange­klagten Hardt beantragte, seinen Mandanten Von der Pflicht zur Anwesenheit zu entbin­den und, da er bloß reiseunfähig, aber ver­nehmungsfähig sei, ihn in Köln unter Bei­ordnung eines Pflichtverteidigers richterlich zu vernehmen. Staatsanwaltschaftsrat Sei­denspinner stellt demgegenüber den Antrag, die Verband'..mg auszusetzen, bis das ärzt­liche Gutachten über den Gesundheitszustand Hardts vorliege. Er hoffe, dieses spätestens in einer Viertel- bis einer halben Stunde übergeben zu können.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung teilte der Vertreter der Anklaqcbehörde das von ihm aus Köln übermittelte gerichtsärztliche Gutachten über den Angeklagten Ernst Hardt mit. Darnach sei der Angeklagte Hardt nicht vernehmungsfähig. Der Staatsanwalt be­zeichnest dieses Gutachten jedoch als unvoll­ständig und beantragst entsprechend,dem Antrag des Verteidigers, Hardt von seinem Erscheinen zur Verhandlung zu entbinden, bis ein endgültiges Gutachten vorliegt. Das Gericht beschloß nach kurzer Beratung dem­gemäß.

Als erster Angeklagter gab der frühere Staatssekretär im Reichspostministerium und Neichsrundfunkkommissar Dr. Hans Bre- dow eine Darstellung seines Lebenslaufes, in der er eingehend ferne frühere Tätigkeit in den verschiedenen rundfunktechnischen Gesell­schaften schilderte. Es folgte die Schilderung des Lebenslaufes des angeklagstn früheren Rechtsanwaltes Dr. Magnu 8.

Bredow und Magnus sind gegenwärtig die beiden einzigen Angeklagten, die sich noch in Untersuchungshaft befinden. Die übrigen An­geklagten sind im Verlauf der Vorunter­suchung aus der Haft entlassen, bzw. gegen Sicherheitsleistung mit der Durchführung der Untersuchungshaft verschont worden.

Die übrigen Angeklagten sind der frühere Nundfunkintendant Dr. med. Hans Flesch, der 59jährige Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Otto (Leipzig), der 49jährige Kauf­mann Dr. Felix Kohl (Leipzig), der 63jäh- rige Arzt Dr. Erwin Jäger (Leipzig), der 54;ährige kaufmännische Direktor Paul Körte (Kandern in Baden) und der 59jäh- rige Bankdirektor Emil Zorek (Breslau).

Ursprünglich richtete sich die Anklage auch

gegen ven Myeren Jntendanren urw Schrift­steller Fritz Bischofs, der aber amnestiert worden ist, und gegen den früheren Rechts­anwalt Dr. Erich Frey, der zurzeit flüchtig . m Auslande weilt und gegen den das Ver- ahren wegen Abwesenheit vorläufig eistge- tellt worden ist.

Nach der ersten Vernehmung der Ange­klagten, von denen, wie sestgestellt wurde, 'keiner Vorstrafen aufzuweisen hat, wurde der Eröffnungsbeschluß verlesen. Den An­geklagten wird darin fortgesetzte Untreue und einzelnen von ihnen Unterschlagung und Urkundenfälschung zum Nachteil der Reichs­rundfunkgesellschaft, sowie der örtlichen Sendegesellschaften Berlin (Funkstunde AG), Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Leip­zig und Köln zur Lust gelegt. Ztzn wesent­lichen richtet sich die Anklage gegen MagnuS und Bredow.

Budapest, 6. November.

Vor dem Strafsenat des Budapester Land­gerichts begann am Montag unter starkem Andrang der Zuhörer die Schwurgerichts­verhandlung gegen den Eisenbahnattentäter Sylvester Matuschka, der in der Nacht zum 14. Setpember 1931 durch Sprengung des Eisenbahnübergangs bei Bia Tor- bagy den Balkan-Expreßzug zur Entglei­sung brachte.

Als Matuschka hereingeführt wurde, ver­suchte er offenbar den Eindruck eines Irr­sinnigen zu erwecken. Er zeigte einmal ein aufgeregtes, dann wieder ein scheues, ge­drücktes Wesen. Die Verteidigung wird, wie man bereits weiß, den Nachweis zu erbrin­gen suchen, daß Matuschka geistig unnormal ist. Der Generalstaatsanwalt verlas die um­fangreiche Anklageschrift, in der Matuschka für die Eisenbahnattentate von Bia Tor- bagy, Jüterbog und Ansbach verantwort­lich gemacht wird. Die Anklageschrift schil­dert, daß Matuschka Nach eigenem Geständ­nis die Sprengung der Eisenbahnlinie Paris- Marseille und Paris-Ventimiglia vorbereitet hatte. Eingehend schildert die Anklageschrift die krankhafte Veranlagung des Angeklag­ten, erwähnt seine zahlreichen Frauen­bekanntschaften in Wien und Budapest und berichtet, daß er in Berlin bereits am 6. August in einem Elektrogeschäft sich die notwendigen Materialien für den An­schlag besorgt und gleichzeitig mit den bei­den Verkäuferinnen Zusammenkünfte ver­abredet habe. Nach der Anklageschrift hat Matuschka jetzt angegeben, daß derGeist Leo", der ihn zum Anschlag getrieben habe, in der Person eines gewissen Leo Berg­mann zu suchen sei, mit dem er 1927 eine religiöse Sekte mit kommunistischem Ein­schlag gegründet habe. Matuschka war 1931 in Berün von neuem mit Leo Bergmann zur Errichtung einer Berliner Filiale dieser Sekte zusammengetroffen. Zum Schluß der Anklageschrift wird gegen Matuschka die An­klage wegen 22 mit Vorbedacht durchgeführ­ten Morden und 14 Mordversuchen erhoben.

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Dresden, 5. November.

Der Führer und Reichskanzler stattete azn Montag mittag auf dem Weißen Hirsch b-t Dresden dem erkrankten Neichswehrministöx, Generaloberst von Blomberg, einen etwa Vrstündigen Besuch ab.

Generaloberst von Blomberg befindet sich auf dem Wege der Besserung. Sein Befinden ist sehr gut.

London, 5. November.

Am Montag um 7.30 Uhr MEZ. läuft die für das Lustrennen England Australien gesetzte Frist ab. Von den 20 Flugzeugen, die in Mildenhall vor 16 Tagen ausgestiegen waren, haben neun das Ziel Melbourne er­reicht. Ein Flugzeug ist in Italien ver­unglückt. wobei dre beiden Insassen, Englän- der. den Tod fanden. Die drei noch im Ren­nen liegenden englischen Maschinen, vost

denen die vorderste am Sonnttzg in Kal­kutta eingetroffen war, kommen nüMehr für den Wettbewerb nicht mehr in Frage. DM' holländischeFliegende Hotel" rst auf deM Rückweg nach Holland am Sonntag um: 20.25 Uhr von Port Darwin abgeflogen.. -

13 Verschüttet«

M «s f l n a, S. November.

Infolge eines Wolkenbruches lösten sich von dem Hügel bei dem Dorfe Vordr- n aro in der Nähe von Messina große EM Massen, die ein an dem Hügel gendesHauszumEinsturzbraM ten. Zur Hilfeleistung wurde Feuerwehr aus Messina herangezogen. Bisher wurW von 13 in dem Haus befindlichen Personen lediglich zwei als Leichen geborgen.

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250 Tote

Schanghai, 4. November.

Wie erst jetzt bekannt wird, wurden die an den Golf von Tonking angrenzendest Gebiete von einem furchtbaren Taifun heim­gesucht. Am schwersten waren die Verheerung gen in dem Bezirk von Vinh, wo 25h Menschen getötet und mehr er­laufend Häuser zerstört wurden. Auch die Verluste an Bieh und ErntS- schäden sind ungeheuer groß.

In der Nacht zum 8. November gingen über Tokio starke Wolkenbrüch^ nieder, die einen beträchtlichen Schaden an­gerichtet haben. Nach bisher vorliegendest Meldungen wurden in Tokio 1332 uny in Pokohama 800 Häuser zerstört. Ueber die Zahl der Todesopfer wurde bisher von den japanischen Behörden nichts be­kannt gegeben.

Wie halbamtlich mitgeteilt wird, hat das Unwetter, das in Japan wütete, auch die Insel Formosa leicht berührt. Der Hafen Tansui wurde leicht beschädigt. Nach den bisherigen Mitteilungen wurden in Tansui und einem Nachbarort 120 Per­sonen durch den Taifun getötet. Eine Anzahl dieser Opfer befand sich beim Fischfang auf See.

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Dr. Schulz von Neckarsulm verunglückte mit feinem Motorrad aus der Fahrt von Neckar- sulm nach Kochendorf. Er erlitt einen schweren Schädelbruch.

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Der Metzgermeister Karl Bienzle von Vai­hingen a. d. F. stürzte so unglücklich vom Pferd, daß er sich dabei einen doppelten Schädel­bruch zuzog.

Leonberg 5. November. (Folgen von Familienstreitigkeiten.) In der Nacht auf Sonntag mußte ein sich rabiat ge­bärdender verheirateter junger Mann, der seine Familienangehörigen ernstlich bedrohte, in polizeiliche Verwahrung ge- nommen werden. In derselben Nacht kam es in der Siedlung bei der Schillerhöhe in einer- Familie wiederholt zu Zwistigkeiten. Die Frau beabsichtigte, sich und ihren Kin­dern das Leben zu nehmen. Durch Einschrei­ten der Polizei konnte sie an ihrem Vor­haben verhindert werden. Tie Lebensmüde wurde ebenfalls in polizeilichen Gewahr­sam genommen.

Brackenhrim, 5. November. (Lebens­gefährlicher Sturz.) Am Sonntag erlitt ein Motorradfahrer einen schweren Sturz. Kurz nach dem Unfall fand ein Neipperger die beiden Gestürzten und über- sührte sie in das Bezirkskrankenhaus Bra k- kenheim, wo der eine der beiden, der noch glimpflich davongekommen war, wieder nach kurzer Zeit entlassen werden konnte. Der andere Fahrer, der eine schwere lebens­gefährliche Kopfverletzung davon­getragen hatte, wurde abends noch operiert.