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Nr. 12« Freitag de« 2. Juni 1S33 SI. Jahrgang

Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Neuenbürg

Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckerei (Inhaber Fr. Biesinger). Für die Schristleitung verantwortlich Fr. Biesinger in Neuenbürg.

Ser ArheitSbeiAMmgSplm»

Belebung der Mafchiueniudustrie Berschwlegene Spende« der Steuerdelinquenten Ehestaudshilfe der Ledige« zur Finanzierung der Ehestandsdarlehen

Berlin, 1. Juni. Nachdem das Reichskabinett in seiner letzten Sitzung einen Gesetzentwurf zur Verminderung der Arbeitslosigkeit verabschiedet hat, machte am Donnerstag Staatssekretär Reinhardt vom Reichsfinanzministerium nähere Mitteilungen über den Inhalt dieses vom Reichsfinanzmini­sterium vorgeschlagenen Gesetzes. Es umfaßt sechs Abschnitte: 1. Arbeitsbeschaffung, 2. Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffnngen,

3. freiwillige Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit,

4. Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft,

5. Förderung der Eheschließungen sowie schließlich 6. Bestim­mungen über die Durchführung und Ergänzungen.

Staatssekretär Reinhardt äußerte sich zunächst über die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen.

Es ist, wie er betont, vorgesehen, daß Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaft­lichen Anlagekapitals im Steuerabschnitt der Anschaffung oder Herstellung voll von dem Einkommen bei der Steuerberech­nung abgezogen werden können. Voraussetzungen dafür sind, daß der neue Gegenstand inländisches Erzeugnis ist, daß her Steuerpflichtige ihn nach dem 30. Juni 1933 und bis zum Ablauf des Jahres 1934 angeschafft oder hergestellt hat, daß der neue Gegenstand ersetzt und daß schließlich die Verwendung des Gegenstandes nicht zu einer Minderbeschäftigung von Ar­beitnehmern führt. Es soll mit dieser'Maßnahme eine an­sehnliche Belebung der deutschen Maschineninüustrie erreicht werden.

Was weiter die

Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit

anbelangt, so verwies der Staatssekretär auf die zahlreichen Gesuche um eine Steueramnestic von Leuten, die glauben, irgendwie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Es soll diesen Volksgenossen die Möglichkeit gegeben werden, die Steuern nachzuzahlen, ohne daß sie der Gefahr einer Bestrafung ausgesetzt sind Es ist vorgesehen, daß jeder bei einem Notar einen Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit einzahlen kann. Der Notar leitet diesen Betrag an das Finanzamt weiter, ohne den Namen des Spenders zu nennen, den das Finanzamt nicht erfährt. Das Finanzamt quittiert über den Betrag, der Notar gibt die Quittung dem Spender.

lieber diese verschwiegenen Spenden hinaus ist eine offene freiwillige Spende vorgesehen. Auch wer keine Steuern hinter­zogen hat oder hinterzogen zu haben glaubt, soll freiwillig zur Förderung der nationalen Arbeit spenden. Er bekommt einen Spendenschein und darf diesen Betrag von seinem steuer­pflichtigen Einkommen abziehen. Die aus Leid en Spenden - arten aufkommenden Beträge werden ausschließlich für Zwecke der Arbeitsbeschaffung Verwendung finden.

Die Bestimmungen über die

Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaften

befreien Hausgehilfinnen von der Arbeitslosenhilfe und setzen sie beim Haushaltsvorstand in einkommensteuerlicher Hinsicht einem minderjährigen Kinde gleich.

Staatssekretär Reinhardt beschrieb dann die Maßnahmen, die zur

Förderung der Eheschließungen

ergriffen werden. Es soll jungen Leuten, die heiraten wollen, em zinsloses Ehestands-Darlehen im Betrage bis zu 1000 Mark gegeben werden. Voraussetzung dabei ist,' daß die künftige Ehefrau in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate rn emem Arbeitnehmerverhältnis gestanden hat. aus ihrer gegenwärtigen Stellung ausscheidet und die Verpflichtung übernimmt ein Arbeitsverhältnis erst nach Tilgung des Dar- leyens wieder aufzunehmen. Die Tilgung des Darlehens erfolgt mit 1 v. H. Die Mittel für die Ansgabe der Bedarfs- deckungsscherne werden aufgebracht durch eine Ehestands-Hilfe, Et ^digen Männer und Frauen bedacht werden.

L,er bisherige Ledigenzuschlag wird mit Wirkung vom 1. Juli wegfallen und durch die Ehestands-Hilfe ersetzt werden. Staatssekretär Remhardt ist der Ansicht, daß auf diesem Wege im ersten Jahr mindestens 150 000 Ehen finanziert werden können.

^ . Reinhard! beschäftigte sich sodann mit dem ersten Kapit des Gesttzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, nämlü Mit der Arbcstsbeschastung. Zur

Förderung bau Jnstandsetzungsarbeitcn

an Verwaltungs- und Wohngebäuden, an Brücken und sor

stigen Baulichkeiten der Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften, ferner zum Umbau von Kleinwoh­nungen, zur Förderung der vorstädtischen Kleinsiedlung, der Flußregulierungen von Tiefbanarbeiten der Gemeindever­bände usw. werden zinslose Darlehen und verlorene Zuschüsse gewährt. Auch den Hausbesitzern wird ein verlorener Zu­schuß nach dem bisherigen Verfahren gegeben. Außerdem sind Sachleistungen an Hilfsbedürftige vorgesehen.

Was die Finanzierung angeht, so ist der Entwurf im Einvernehmen mit der Reichsbank zustande gekommen. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, Arbeitsschatzanweisungen im Betrage bis zu einer Milliarde Mark zur Förderung der nationalen Arbeit auszugeben. Diese Anweisungen werden der Gesellschaft für öffentliche Arbeiten in Berlin zur Ver­fügung gestellt. Die Anträge sind beim Reichsarbeitsmini­sterium zu stellen.

Staatssekretär Reinhardt hofft, daß mit Hilfe der ge­planten Tiefbanarbeiten schon in den nächsten Wochen 400 000 Manu herangezogen werden können. Die Materialkosten und Lohnkostenzuschüsfe werden nur für solche Arbeiten geleistet, die volkswirtschaftlich wertvoll sind. Mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten muß spätestens am 1. August begonnen werden. Die Arbeiten müssen mit Hilfe menschlicher Arbeit durchgeführt werden, sofern Maschinen nicht unerläßlich sind.

Durch die Heranziehung von Arbeitslosen wird ein Ar- bcits- oder Dicnstrecht begründet. Der für diese Arbeiten her­angezogene Arbeitslose erhält

1. seinen alten Arbeitslosenbcitrag,

2. eine warme Mahlzeit für den Arbeitstag oder einen hierfür angemessenen Betrag,

3. eine Vergütung von 25 Mark für vier Arbeitswochen in Form von Bedarfsöeckungsscheinen. Diese Scheine berech­tigen zum Erwerb von Kleidern, Schuhen und Hausgerät? Ferner wird eine noch unbekannte Summe an die Bezirks­fürsorgeverbände gegeben in Form von Bedarfsdeckungsschei­nen. die zum Bezüge von Kleidern usw. berechtigen sollen und an die Hilfsbedürftigen gegeben werden.

Staatssekretär Reinhardt schloß seine Ausführungen mit einem Aufruf an alle Volksgenossen, an diesem gewaltigen Werk zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach allen Kräften mitzuwirkcn.

Sie Ehestandshilfe

Berlin, 1. Juni. Die mit dem Arbeitsbeschaffungsgesetz neu eingeführte Ehestandshilfe wird aus der neuesten Nummer des Reichsgesetzblatts jetzt auch in ihren Einzelheiten bekannt. Die bisherigen Ledigenzuschläge werden ab 1. Juli nicht mehr erhoben. Von der Ehestandsbeihilfe, die an ihre Stelle tritt, sind Arbeitseinkommen bis 75 RM. monatlich befreit. Dar­über hinaus gelten folgende Sätze: von 75150 RM. aus­schließlich 2 Prozent, von 150-^300 RM, ausschließlich 3 Proz., von 300500 RM. ausschließlich 4 Prozent, von 500 RM. und darüber hinaus 5 Prozent.

Für die Einkommen der Veranlagten gelten bei der Ehe­standsbeihilfe die folgenden Sätze: von 7501300 RM. aus­schließlich 2 Prozent, von 13003100 RM. ausschließlich 3 Pro­zent, von 31005500 RM. ausschließlich 4 Prozent und für 5500 RM. und darüber 5 Prozent. Die Ehestandsbeihilfe wird gleichzeitig mit der Einkommensteuer veranlagt.

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Spende zur Förderung der nationalen Arbeit. Eine Ablösungsfähigkeit der Steuerschulden eines Spenders durch Leistung einer freiwilligen Spende zur Förderung der natio­nalen Arbeit besteht nicht, sohald diese Steuerschulden entfal­len auf:

1. Vermögensstücke, die sich am 1. Juni 1933 im Anslande befinden oder auf zum gleichen Termin anbietungspflichtige Devisen;

2. auf Zahlungsmittel, die zum Erwerb der unter 1 be- zeichneten Werte unmittelbar oder mittelbar verwendet wor­den sind;

3. auf Ertrag und Einkommen aus den unter 1 und 2 bezeichneten Werten und

4. auf Umsatz, der die gleichen Werte betrifft.

Die durch Hingabe eines Spendenscheines zu erlangende Straffreiheit für Steuerzuwiderhandlungen sowie der Erlaß von Zinsen und Verzugszuschlägen auf Steuerschulden kom­men nicht in Betracht, wenn die Spende erst nach dem 31. März 1934 geleistet wird.

..Das Problem der Arbeitslosigkeit an de Wurzel angesatzt"

Das Arbeitsbeschaffungsprogramm Ser Reichsregierung

1- Juni (Conti.) Zu dem gestern vom Reich Arbeitsbeschaffungsprogramm schreibt dl Völkische Beobachter": Das großzügige Gesetz zur Verum tz^l^?^A^eitslosigkeit, durch das Arbeitsschatzanweisungi nn Gesamtbeträge brs zu einer Milliarde Mark zur Förd rung der erwähnten Arbeiten ausgegeben werden sollen, Um deutschen Oeffentlichkeit, von Arbeitnehmer ^J^Egebern und vor allem von der gesamten Wirtschal werden. Hand in Hand mit den neuen Arbeit veicyafsungsmaßnahmen werden also neue Stcuererleichterm ^ir Ausgleich in den bestehenden soziale Harten geschahen, der die bisherigen weitgehenden Mal

nahmen der Reichsregierung Hitler auf diesem Gebiet noch weit übertreffen wird. Der Führer hat Persönlich weitere bedeutungsvolle Vorschläge zur Behebung der Ärbeitslosennot gemacht, die für die gesamte Wirtschaft von einschneidender Bedeutung sind. Schon jetzt kann gesagt werden, daß mit der Schaffung dieses Gesetzes und den Beschlüssen des Reichs­kabinetts neue Wege beschritten worden sind, die keine frühere Regierung beschritten hat, und die geeignet sind, das Problem der Ärbeitslosennot in Deutschland an der Wurzel anzupacken.

Neue Besprechungen HitlerBrüning

WB. Berlin, 1. Juni. Reichskanzler Adolf Hitler empfing, Blättermeldungen zufolge, den Führer des Zentrums, Dr. Brüning, zu einer politischen Aussprache. Eine weitere Be­sprechung soll in Aussicht genommen sein.

Vertagung der Abrüstungskonferenz

Scharfe Opposition in Genf Eine Flut von französischen Anträgen

WB. Genf, 1. Juni. Der Hauptausschuß der Abrüstungs­konferenz hat heute vormittag zu den gestrigen Beschlüssen des Erweiterten Präsidiums und den weiteren Gang der Arbeiten der Abrüstungskonferenz Stellung genommen. Gleich zu Be­ginn entfaltete sich eine heftige Opposition, insbesondere seitens der Staaten, die im Präsidium nicht vertreten sind. Der Vertreter Jugoslaviens legte einen scharfen Vorbehalt ein, dem sich verschiedene andere Delegierte, meist Vertreter kleinerer und mittlerer Staaten, anschlossen.

Der französische Außenminister Paul-Boncour verwahrte sich dagegen, daß der englische Entwurf als Grundlage der künftigen Abrüstungskonvention erklärt werde, bevor über­haupt die erste Lesung zu Ende sei.

Es entwickelte sich eine uferlose Debatte, in der es zeitweise so schien, als ob die gestrigen Beschlüsse des Präsidiums um- gestotzen würden.

Henderson faßte das Ergebnis der langen Anssprache in einem einstimmig angenommenen Vorschlag zusammen. Da­nach verragt sich der Hauptausschuß der Abrüstungskonferenz nach Erledigung der ersten Lesung, alo voraussichtlich in we­nigen Tagen. Als äußerste Frist für den Wiederzusammentritt des Hnuptausschusses ist der 3. Juli festgesetzt worden. Die technischen Ausschüsse der Abrüstungskonferenz sollen inzwi­schen weiter tagen, bis ihre Arbeiten abgeschlossen sind. Die Entscheidung darüber ob der angebliche Entwurf nun end­gültig als Grundlage siir die künftige Abrüstungskonferenz angenommen wird, soll erst am Schluß der ersten Lesung ge­troffen werden.

Der Hauptausschuß hat heute in erster Lesung die Kon- trollbestimmungen des englischen Entwurfes behandelt, die sich im wesentlichen auf die Einsetzung eines Abrüstungsausschusses beziehen.

Es ist bezeichnend, daß die französische Delegation, die sich bisher peinlichst sorgfältige Zurückhaltung auferlegt hatte, nunmehr mit einer Flut von Anträgen hcrvorgetreten ist, die darauf abgestcllt sind, die im allgemeinen elastisch gehaltenen englischen Vorschläge zu verschärfen.

Welches Schicksal diese französischen Anträge haben wer­den, wird üch vermutlich erst bei der zweiten Lesung des Ent­wurfes zeiaen. In der allgemeinen Aussprache schlossen sich heute die Vertreter Polens und der Kleinen Entente vorbe­haltlos den französischen Anträgen an.

Die amerikanische Delegation stimmt, wie Norman Davis erklärte, den französischen Anträgen grundsätzlich zu, bebält sich aber ihre Stellungnahme zu den Einzelheiten vor. Die Frage der Sanktionen, die Frankreich fordere, müsse außer­ordentlich sorgfältig geprüft werden.

Botschafter Nädölny wiederholte, daß Deutschland bereit ist, jedes Kontrollverfahren anzunehmcn, das auch von allen anderen Staaten angenommen werde.

Reuter dementiert Gerüchte von einem bevor­stehende« Rücktritt Sir 3oh« Simons

WB. London, 1. Juni. In den Wandelgäu gen des Unter­hauses lief gestern abend das Gerücht um, Staatssekretär des Aeußeren. Sir John Simon, beabsichtige zurückzutreten. Als Grund hierfür wurde einerseits sein Gesundheitszustand, der deutliche Symptome starker Ueberarbeitung zeige, andererseits die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Staatssekretär und der Mehrheit des Kabinetts in der Frage des Lustbombarde­ments zu Polizeizwecken angeführt. Das Reutersche Büro er­fährt zu diesem Gerücht, daß Sir John Simon nicht beabsich­tigt, wegen der Frage des Lustbombardements zurückzutreten, und daß seine Freunde ihn drängen, nach dem 2. Juni einen' Erholungsurlaub anzutreten.

Der Reichskanzler nimmt die Hitlerfpende des Reichslandbundes entgegen

WB. Berlin, 1 . Juni. Der Reichskanzler empfing heute den gcschästsführeuden Präsidenten des Reichslandbuudes, Heinberg, Direktor Kriegsheim und den Kreislaudbundführer Bclbe-Templin zur Entgegennahme der Hitlerspcude des Reichslandbundes. Darnach werden über 50 000 Mitkämpfer von SS., SA., NSBO. und Stahlhelm aus den Städten zu mehrwöchiger Erholung bei Landbundmitgliedern ausgenom­men. Der Reichskanzler sprach seinen Dank und seine be­sondere Befriedigung darüber aus, daß durch diese Tat des Rcichslandbundes die Volksverbundenheit zwischen Stadt und Land in so starker uird herzlicher Weise zum Ausdruck komme.

Die Loeeumer Bereinbarnngeu über die Bischofsfrage

Berlin, 1. Juni. (Conti.) Von amtlicher kirchlicher Seite wird wie der Evang. Pressedienst meldet mitgeteilt: Durch einige Blätter geht erneut die Behauptung, die Loc- cumer Vereinbarung (modus Procedeudi) sei hinsichtlich der Wahl des Reichsbischofs" verletzt worden. Dies ist unrichtig. Es handelt sich bei jener Vereinbarung um eine auch von dem Wehrkreispfarrer Müller Unterzeichnete Verabredung über ein schrittweises Vorgehen in dem kirchlichen Reformwerk. Darin heißt es (Punkt 2), daß bei der Beratung der Vertreter der Landeskirchen über den Grundplan der Verfassung eine Einigimg über die Person des zukünftigen Reichsbischofs er­folgen sollte, aber es ist mit keinem Wort davon gesprochen worden, daß die Wahl des Reichsbischofs noch irgend einer weiteren Abstimmung unterstellt werden müßte, vielmehr waren sich alle Beteiligten darin einig, daß dies unzweckmäßig sei, und einen Rückfall in das allseitig bekämpfte parlamenta­rische System bedeuten würde. Damit fallen alle Vorwürfe, die Loeeumer Vereinbarung sei durch die kirchlichen Bevoll­mächtigten verletzt worden, in sich zusammen.