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da nach der Beiordnung auch diese Betriebe nict)t vor 5, Uhr morgens anfangen dürften und der durch diese Betriebe zu erreichende Vorteil durch das Wegfallen der Zeit des Austragens der Backwaren und der Herstellung nur solcher Mengen von Backwaren, die täglich benötigt werden, die kostspielige Einrichtung solcher eigenen Bäckereien sich nicht lohne- Immerhin habe das Gericht die besonderen Badesaisonverhältnisse Wildbads und das Verlangen der Kranken, möglichst nach dem frühzeitigen Baden zu frühstücken, strafmildernd in Betracht gezogen. Das Gericht hoffe, auch deshalb erheblich unter die ursprünglich festgesetzten Strafen heruntergehen zu können, weil ein wesentlicher Zweck der Strafe, nämlich die Abschreckung, entfalle, da anzunehmen sei, daß in der jetzigen Wintersaison kein Anlaß zum früheren Arbeitsbeginn bestehe, und daß für die kommende Saison mit der Aenderung der Verordnung zu Gunsten der Inhaber von Bäckereien und Konditoreien gerechnet werden könne. Die Höhe der Einzelstrafen richte sich nach den Vorstrafen wegen desselben Vergehens der jeweiligen Beschuldigten. Durch alsbaldigen Verzicht der Beschuldigten und der Amtsanwaltschaft auf Einlegung eines Rechtsmittels erlangte das Urteil Rechtskraft.
Pflege des Kraftfahrzeuges im Winter.
Der Eintritt der ungünstigen Jahreszeit macht sich immer bemerkbarer, zahlreiche Kraftfahrzeuge werden auf Wochen und Monate zeitweilig stillgelegt und der noch verbleibende Rest auf Fahrtbeschränkung zum größten Teile eingestellt. Gerade die ungünstige Jahreszeit stellt trotz Fahrteinschränkung an den Abnutzungsgrad erhöhte Ansprüche und macht sorgsamste Wartung zur Bedingung, wenn sich dies nicht am Geldbeutel unangenehm auswirken soll. Dies gilt auch für die zeitweilig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge. Bei Weiterbenutzung des Fahrzeugs im Winter werden in erster Linie an -en Akku und die Leuchtorgane hohe Anforderungen gestellt. Mithin ist sorgsamste Ueberwachung der Batterie in bezug auf
Säurestand, Säuredichtc, Plattenbcschaffenheit, Oxydfreiheit der Klemmen, Ladezustand, Kabelanschluß und Führung unbedingtes Erfordernis. Weiter hat sich die Kontrolle auch auf einwandfreie Beschaffenheit der Kabelisolierung, deren von Schwingungen freie Führung und auf das Nichtvorhandenfein von Wackelkontakten (Flackerlicht) zu erstrecken. Fahrzeuge älterer Bauart führen teilweise noch starre Drahtkabel, die leicht zu Brüchen neigen, wodurch dann Lichtstörungen hervorgerufen werden. Es kann nicht dringend genug empfohlen werden, derartige Kabel durch flexible Litze zu ersetzen. Blanke Nickelteile bepinsele man mit einer Lösung aus Benzin und Bienenwachs. In diese Kontrolle ist auch der einwandfreie Zustand der Schalter mit einzubeziehen, denn beschädigte Kabel und Schalter rufen die so unliebsamen Kurzschlüsse hervor. Das Aufsuchen derartiger Schlußstellen mit dem erforderlichen Durchprüfen sämtlicher Leitungen gestaltet sich ziemlich zeitraubend. Vorbeugung ist auch hier die Mutter der Weisheit. Bei Fahrten versäume man nie die Mitnahme von Reservesicherungen, die aber auch der Stromstärke entsprechen müssen. Im Notfälle tun es bei Lamellenficherungen provisorisch auch einige Fäden der kupfernen Antennenlitze, wozu allerdings etwas elektrotechnische Kenntnisse gehören. Bei längerer Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges lasse man auch dem Akku besondere Sorgfalt angedeihen, der zunächst kräftig aufzuladen ist. Hierauf schütte man die Säure völlig aus und spüle mehrmals mit destilliertem Wasser nach, damit die Platten von etwaigen Säurespuren befreit werden. Dann kann man den Akku ohne Schaden unbenutzt stehen lassen. Jetzt ist auch die Zeit zum Oelwcchsel gekommen, wobei nur ein Qualitätsöl in Frage kommen sollte. Die Wintervorbereitungen haben sich auch auf den Zustand des Kühlers, Prüfen desselben und der Gummiverbindungen zwischen Kühler und Biotor auf Dichtsein, Zustand des Ventilatorriemens zu erstrecken. Auch kann damit die Kühlerreinigung und das Eingicßen eines Gefrierschutzmittels verbunden werden. Für Fahrten bei starker Kälte empfiehlt sich das Mitnehmen einer Kühler-
schutzhaubc. Besondere Sorgfalt erfordert die Unterbringn,-« des Kraftfahrzeuges in ungeheizten und Wellblech-Garagen während der Kältcmonate, wenn man nicht das Einfrieren des Kühlwassers und die Folgen davon erleben will. Auch die Bereithaltung einer Hand- und Montierlampe zur Behebung etwaiger Störungen auf der Landstraße zur piachtzeit ist er forderlich. Lille schlechtes Licht oder Wackelkontakt zeigenden Birnen sind auszuwechseln. Für Fahrer, die auch in M schlechten Jahreszeit viel fahren, empfiehlt sich im Interesse der Gesundheit der Einbau einer Heizung, die natürlich nur für geschloffene Wagen vorteilhaft'^ist. Für die kommender Tage ist auch dem Scheibenwischer und seiner Gummieinlagi besondere Aufmerksamkeit zu widmen. ZweckmäßigerweK führe mau für die Jetztzeit auch eines der bekannten Scheiän- präpariermittel mit, um um das so lästige Anlaufen der Scheiben zu verhindern. Das Rückblickfenster ist mit einem Zugoder noch besser einem Rollvorhang zur Verhinderung des Blendens von hinten kommender Fahrzeuge zu versehen. Auch die Mitnahme eines Abschleppseiles, einer Schaufel und von ein oder zwei Schneeketten mag man bei weiteren Fährte, in den kommenden Wochen nicht außer acht lassen, bei GlE- eis ist auch die Mitführung von etwas Sand eine gute Por- sichtsmaßregel.
Birkenfeld.
Mütter- Beratlingsstunde
im alten Schnlhaus am Mittwoch, 3. Dez.» von 2 bis 3 Uhr.
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öffentlich gegen Barzahlung versteigert. Zusammenkunft beim Rathaus.
Ferner in Conweiler mittags 1 Uhr
1 Glasfchrank, 1 Fahrrad und 1 Leiterwagen.
Zusammenkunft beim Rathaus.
Gerichtsvollzieherstelle Herrenalb.
I.B.: Keidel.
ZWW-BersteigerW.
Am Mittwoch den 3. Dez. 1930, nachmittags 4 Uhr, kommen in Höfen im Wege der Zwangsvollstreckung öffentlich gegen Barzahlung zur Versteigerung:
eine Kiste mit elektrischem Gerät, Lampen, Heizkissen usw.
Zusammenkunft beim Rathaus.
Gerichtsvollzieherstelle Wildbad: Lander.
Einladung!
Lade zu der am Sonntag den 7. Dezember, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum „Waldhorn" in Nagold ftattfindenden
Bezirks-Versammlung
die Kollegen höflichst ein.
Schneider-Zwangsinnung, Bezirk Neuenbürg. Der Vorstand.
Heeresbestände und Gelegenheitskäufe.
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WM. Amtsgericht Neuenbürg.
In der Konkurssache über das Vermögen des Wilhelm Walz, Schreinermeisters in Birkenfeld und seiner Ehefrau Marie, geb. Bauer, daselbst werden besonderer Prüfungstermin für die nachträglich angemeldeten Forderungen und Schlußtermin zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis bestimmt aus Dienstag, 30. Dezember 1930, vormittags 10V- Ahr.
Gemeinde Dirkenfeld.
Weihnachtsgaben
für die Kleiukinderschule werden auch dieses Jahr von der Kinderschule, vom Pfarramt und Schultheißenamt dankbar entgegengenommen. Man möchte auch in wirtschaftlich schwerer Zeit den Kindern eine kleine Freude machen.
Dirkeuseld, den 1. Dezember 1930.
Neuhaus.
l)is 6sburt eines gssuncien älammdsIlerL reigen in groöer ffceucle unci Dankbarkeit an
Otto stetiger Ulici l^rao
geb. fflsck.
biöten, 2 . Derernber 1920 .
Schwann, 1. Dezember 1930.
ToSss-klnseig«.
Allen Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir hiermit die traurige Nachricht, daß meine liebe, treubesorgte Frau, unsere gute Schwägerin und Tante
Marie Wild
nach kurzem, schweren Leiden im Alter von 72 Jahren sanft entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Der Gatte: Ludwig Wild.
Beerdigung: Mittwoch nachmittag 3 Uhr.
Feldrennach, den 2. Dezember 1930.
vanlckagung.
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme bei dem Hinscheiden meines lieben Mannes
Andreas Zack
sage ich hiermit auf diesem Wege herzlichen Dank, besonders den Militärvereinen Neuenbürg, Feldrennach, Pfinzweiler, Conweiler, die durch ehrende Worte und Kranzniederlegung am Grabe seiner gedachten. Ferner danke ich dem Liederkranz sowie deyi Leichenchor für die erhebenden Gesänge, wie auch der Krankenschwester für die liebevolle Pflege und allen denen, die ihn zur letzten Ruhestätte begleiteten.
Die trauernde Hinterbliebene:
Frau Luise Zäck.
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