Ladenschluß am 24. Dezember.
Nach dem Gesetz vom 13. Dezember 1929 (Reichsgesetzblatt S. 219) dürfen offene Verkaufsstellen am 24. De» zember nur bis fünf Uhr nachmittags. Verkaufsstellen, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel. Genuß» mittel oder Blumen verkaufen, bis sechs Uhr nachmittags für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein. Die beim Ladenschluß schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Diese Vorschriften gelten auch für Verkaufsstellen von Konsum- und ähnlichen Vereinen, für solche auf Eisenbahngelände und für das gewerbsmäßige Feilbieten außerhalb offener Verkaufsstellen. Sie gelten nicht für Apotheken, für den Marktverkehr und den Handel mit Weihnachtsbäumen.
Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Um eine Schädigung der ansässigen Ladengeschäfte zu verhindern, wird den Ortspolizeibehörden empfohlen, bei einem etwa um diese Zeit stattfindenden Markte auf Grund des § 69 der Gewerbeordnung die Verkaufszeit entsprechend den oben festgesetzten Zeiten zu beschränken.
Neuenbürg, den 19. Dezember 1929.
Oberamt:
Dr. Schmid, Regierungsrat.
Amtsgericht Neuenbürg.
Eintragung in das Handelsregister, Abt. s. Ges.-Firmen, vom 16. Dezember 1929 bei der Firma Herrenalber Sprudel, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Herrenalb, Sitz Herrenalb: Zn der Gesellschafteroersammlung vom 27. Februar 1929 wurde das Stammkapital von 50 000 RM. um 55000 RM. auf 105000 RM. erhöht. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 14. November 1929 wurde der bisherige Geschäftsführer der Gesellschaft Friedrich Bienz, früher Hotelier, jetzt Direktor in Herrenalb, als Geschäftsführer abberufen. An seiner Stelle wurden zu Geschäftsführern bestellt Oswald Zobel und Eduard Wiisthsff, beide Hotelier in Herrenalb. Die Abberufung und Bestellung geschah mit sofortiger Wirkung.
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Feldrennach. Ein Paar starke
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hat zu verkaufen
Ludwig Mitfchele.
Herrenalb.
Ztvangs-Verfteigerung.
Am Samstag den 21. Dezember 1929, vormittags 10 Uhr, bringe ich im Wege der Zwangsversteigerung an den Meistbietenden gegen Barzahlung zum Verkauf:
3 Herrenmäntel, 4 Damenmäntel» 1 Anzug.
Treffpunkt: Gerichtsoollzieherstelle.
Gerichtsvollzieher i. V. Maier.
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Am Sonntag den 22. ds. Mts. (4. Advent), abends 6 Uhr, findet unsere
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im Gasthaus zum »Bären« statt, verbunden mit turnerischen, gesanglichen und theatralischen Aufführungen, wozu unsere w. Mitglieder, tit Behörden und Freunde unserer Sache herzlich eingeladen sind. Beginn 6 Uhr.-Saalöffnung '/s6 Uhr.
Eintritt für Mitglieder: 20 Pfg. mit Programm. Einführung einer weiblichen Person gestattet. Nichtmitglieder 1 Mb., mit Einführung einer weiblichen Person 1.50 Mb. mit Programm.
GaLen-Verlosung.
Etwa uns zugedachte Gaben zur Gabenverlosung bitten wir von morgens 9 Uhr ab im „Bärensaal" abzugeben.
Der Turnrat.
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Wie alljährlich findet am 26. De-
__ zember 1929 (Slefanus-Feiertag) im
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statt. Es werden zur Unterhaltung geboten: Gesangs- und Musik-Vorträge sowie humoristische Darbietungen von Toni Keller, Stuttgart.
Nach Schluß des Programms kleine Tanz- Unterhaltung.
Eintritt für Mitglieder und deren Angehörige pro Person RM. —.50, sür Nichtmitglieder pro Person RM. 1.— je einschließlich Programm.
Saalöffnung 6V- Uhr. Beginn Punkt 6 Uhr.
OM-F Schiefertafeln, Keöeckaften Griffelkasten
mit Golögriffel,
Schulhefte, Bleistifte Bleistiftspitzer Leüermäppchen für die Schule Dntenzeuge, Reißzeuge Jeichenblocks
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im DezirksLrankenhaus findet am Samstag de« 21. Dezember, abends 8 Uhr, statt, wozu Freunde und Gönner eingeladen sind. Freiwillige Gaben wollen abgegeben werden bei
Oberamtspsleger Kübler. Oberschwester Wagner.
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Lurn-Verein VirkenielS.
Am Sonntag den 22. Dezember 1829,
abends 6'/s Uhr, findet im Lokal zum „Schwarzwaldrand" unsere
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statt, verbunden mit turnerischen und theatralischen Ausführungen, wozu die Mitglieder und Freunde unserer Sache herzlich eingeladen sind. Saalöffnung 6 Uhr.
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Etwa uns zugedachte Gaben können beim Vorstand oder im Lokal zum „Schwarzwaldrand" abgegeben werden.
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laden wir die verehrliche Einwohnerschaft herzlich ein. Beginn abends V-8 Uhr.
Der Vorstand.
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