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erste Lesung des Republikschutzgesetzes f<rst zur Unnwglichkeit wurde. ZunäclK ging es noch leidlich, wenn man von den Redensarten des kommunistischen Redners und den scharsen Angriffen des deutschnationalen Abg. Everling absieht. Dann aber, als gegen 5 Uhr nachmittags der Minister Severing sich zum Wort meldete, um sein Gesetz zu begründen, brach ein Orkan auf der äußersten Linken los, der mit Unterbrechungen bis )48 Uhr abends, also 3 Stunden anhielt und dann erst durch die Erschöpfung der kommunistischen Lungenkräfte und durch ihre vom Präsidenten dnrchgvführte Dezimierung lang­sam verebbte. Das parlamentarisch-geschäftsordnungsmäßige Ergebnis ist die achtmalige Unterbrechung der Sitzung, mit

anderen Worten, die Notwendigkeit, 9 Sitzungen in 3 Stunden eröffnen zu nrüssen. Ferner steht zu Buch: die Räumung der Tribünen von allen Besuchern, das vollkommene Versagen der Präsidentenglocke, die den Lärm nicht mehr durchdrang, die Verzögerung der Sitzung um 2 Stunden, die Notwendig­keit, bis in die halbe Nacht hinein zu tagen, um die ver­lorene Zeit wieder einzubringen, die Ausweisung von 24 kom­munistischen Abgeordneten, die Abführung des kommunistischen Abgeordneten Könen durch die Kriminalpolizei, um ihn am Wiederbetreten des Hauses zu verhindern und eine schier maß­lose Flut von Schimpfworten gegen den verhaßten Minister der sozialdemokratischen Genossen. Das Haus wurde ein Sau­

stall genannt und Worte wie Bluthund, Mussolini, Schlächter­geselle, Henkersgeselle u. a. waren an der Tagesordnung, dazu fortgesetzter tosender Lärm. Auf der Guthabenseite dieser er­bärmlichen Aufführung steht allein die Verkündigung des Prä­sidenten, daß der Geschäftsordnungsansschuß des Reichstags bereits am Donnerstag die Maßnahmen beschließen werde, die künftig derartige Lärmszenen unmöglich machen sollen. OK das wirklich gelingen wird, bleibt allerdings zweifelhaft. Im übrigen wurde das Gesetz zum Schutz der Republik nnd. zur Befriedung des öffentlickien Lebens dem Strafrechtsaus­schub überwiesen und das Auslieferungsgesetz in dritter Lesung angenommen.

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Die Medaille der König Karl-IubilSumsstistung

wird auch im kommenden Jahr wieder verliehen.

Etwaige Verleihungsgesuche müssen mit den erforder­lichen Unterlagen bis spätestens 5. Januar 1830 beim Oberamt eingereicht werden.

Nähere Auskunft erteilen die Gemeindebehörden. Neuenbürg, den 2. Dezember 1929.

Oberamt: Lempp.

Amtsgericht Neuenbürg.

Die Sitzungen des Schöffengerichts im Jahr 1930 finden Freitags statt und zwar im Januar und Mai an jedem . zweiten, dritten und vierten; im Februar, März, Juni, No­vember und Dezember an jedem ersten, zweiten und dritten; im April, Juli, September und Oktober an jedem ersten, zweiten und vierten; im August am zweiten, dritten und fünften.

Die Sitzungen in Strafsachen vor dem Amtsrichter allein finden mit Ausnahme der Feiertage an jedem Montag, sowie an den Freitagen statt, wo kein Schöffengericht abge­halten wird.

Die Sitzungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden an jedem Dienstag, Donnerstag und Samstag abaehalten, in Mielprozessen an dem Weiten Montag jeden Monats.

Als Gerichtstag (Laustag), an dem mündliche An­fragen, Anträge und Gesuche, insbesondere auch auf gütliche und kostenlose Vermittlung von Streitigkeiten jeder Art, beim Richter oder bei der Geschäftsstelle vorgebracht werden können, wird der Mittwoch jeder Woche bestimmt. An sonstigen Tagen werden nur besonders dringende Sachen entgegen­genommen.

Den 3. Dezember 1929.

Stadtpflege Neuenbürg.

Brennholz-Verkauf.

Am Montag den 8. Dezember 1828, abends 6 Uhr,

werden im Rathaus aus den Waldabteilungen Happey, Hum­melrain, Weinsleige und Buchberg öffentlich versteigert:

1 Rm. eichene, 6Vs Rm. buchene und 87 Rm. tannene Prügel.

Stadtpsleger Essich.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Volksentscheid über dar SreiheitsM.

Die Abstimmung findet am Sonntag de« 22. De­zember 1828 statt. Weitere Bekanntmachung erfolgt später.

Ratschreiber Schäfer.

Herzliche Bitte.

Das Jugendamt erlaubt sich, für besonders hilfsbedürf­tige, in seiner Fürsorge stehende Kinder jeden Alters um Weihnachtsgaben zu bitten. Kleidungsstücke, Lebensmittel, Geldspenden, Spielsachen u. ä. werden dankbar angenommen. Annahmestelle Bezirkswohlfahrtsamt, frühere Sparkasse. Neuenbürg, den 30. November 1929.

Geschäftsführer: Wild. Bezirksfürsorgerin: Uber.

Neuenbürg.

Herzliche Einladung zur

Mhliatzts-AnWruug des Mdchenbun!»

am Sonntag den 8. und 15. Dezember» abds. 8 Uhr, im Gemeindehaus. Eintritt 50 Pfg., die ersten drei Reihen 1. Mark. Saalöffnung ^/r8 Uhr. Karten nur an der Abendkasse oder vorher im Dekanat. Hauptprobe für Schulkinder 8. Dezember, nachm. V-3 Uhr; Eintritt 20 Pfg. Geschenke zur Gaben-Derlosung werden gerne bis Samstag entgegengenommen. Der Reinertrag ist für Weihnachtsgaben in der Gemeinde bestimmt.

Höfen a.E., Dillstein. Aistaig, Frankfurt a.M.,

den 4. Dezember 1929.

vanklagung.

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme bei dem so schweren Verluste meines lieben Mannes, dem besten Vater seiner Kinder

Hm» Wilhelm Friedrich Müller,

für die Kranz- und Blumenspenden, dem Ge­sangverein Sängerbund für die erhebenden Ge­sänge, sowie der Krankenschwester für ihre mühe­volle Pflege, ferner allen denjenigen, die ihn während seiner schweren Krankheit besucht und getröstet und ihm die letzte Ehre erwiesen haben, sagt herzlichen Dank

im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Frau Christiane Mettler» Witwe.

Gemeinde Birkenfeld.

Volksentscheid über dasFreiheitsgesetz".

In der Zeit vom 8. bis 15. Dezember ds. Zs. liegt im Rathaus (Zimmer Nr. 11) an den Werktagen während der üblichen Kanzleizeit und an'den beiden in diese Frist fallenden Sonntagen in der Zeit von vormittags 11 bis mittags 12 Uhr die Stimmkartei zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprüche gegen die Stimmkartei können während dieser Zeit schriftlich angezeigt oder daselbst zur Niederschrift gegeben werden.

Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag (22. De­zember 1929) Reichsangehöriger, mindestens 20 Jahre alt und in die Stimmkartei eingetragen ist oder einen Stimm­schein hat. Die Stimmscheine werden beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag der Stimmberechtigten von der Gemeindebehörde des Wohnorts ausgestellt.

Birkenfeld, den 5. Dezember 1929.

__Schnltheitzenamt: Neuhaus.

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