Wirtschaft an Löhnen, Gehältern, öffentlichen Ausgaben, Frachten nsw. am 1. Januar 1925 gegenüber dem Stand am 1. Januar 1924 schon rund 6,7 Milliarden Reichsmark, aufs Jahr berechnet, ausmacht, — eine Mehrbelastung, die hauptsächlich auf Lohnerhöhungen zurückzuführen ist. Nach vorsichtiger Berechnung beträgt im Jahre 1929 die Gesamtmehrbeanspruchung der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Stand vom 1. Januar 1925
an Steuern 6,400 Milliarden R.M.
an Löhnen 10,026 Milliarden R.M.
an Gehältern 6,050 Milliarden R.M.
an Sozialausgaben 1,261 Milliarden R.M.
an Frachten 0,230 Milliarden R.M.
an Jndustriebelaftung 0,258 Milliarden R.M.
insgesamt 18,225 Milliarden R.M.
In dieser Zahl von 18,225 Milliarden R.M. ist die Mehrbelastung der Wirtschaft durch erhöhte Schulden und Zinsverpflichtungen nicht berücksichtigt. Ich übernehme für die Richtigkeit dieser Zahlen, die in sorgfältiger Weise mit möglichster Genauigkeit ermittelt worden sind. Persönlich die volle Verantwortung. Wenn die Theorie von der Wirtschaftsförderung durch fortgesetzten Mehraufwand an Löhnen und sozialen Abgaben richtig wäre, müßte sich die deutsche Wirtschaft angesichts dieser Ziffern in lebhaftestem Aufstieg befinden. Die Wirklichkeit zeigt leider das entgegengesetzte Bild. Der Einwand, daß die Wirtschaft die fortgesetzte Mehrbelaftbung habe abwälzen können, ist leider nicht stichhaltig. Für die Landwirtschaft, die sich seit Jahren in einer schweren Krise befindet, erübrigt sich ganz offensichtlich von vornherein der Beweis für die llnabwälzbarkeit der Mehrlasten. Das Gleiche trifft für den maßgebenden Teil unserer Ausfuhr zu. Aber auch sonst konnte der größte Teil der Belastungssteigerung nicht abgewälzt werden, wie folgendes Beispiel zeigt: Nach der amtlichen Statistik sind in der Eisenindustrie vom 1. Januar 1925 bis 1. Januar 1929 die Stundenlöhne für gelernte Arbeiter um rund 60 v. H., für ungelernte Arbeiter um rund 45 v. H. gestiegen, während im Durchschnitt die Preise für Stahl- und Walzwerkserzeugnisse eine Steigerung von etwa 4,2 v. H. aufweisen. Bei der Kohle liegen die Verhältnisse ähnlich. Daß durch diese Lastensteigerung in den letzten Jahren unsere Wettbewerbsfähigkeit im Auslande ganz erheblich geschwächt worden ist, bedarf keines besonderen Hinweises. Daß mit jeder Lohnerhöhung auch der Index steigt, die Kaufkraft der Mark im Jnlande sinkt und die Lebenshaltung teurer wird, ist eine Tatsache, die eigerrtlich nicht besonders hervorgehoben zu werden brauchte. Diese Erkenntnis ist leider in Deutschland noch nicht Gemeingut geworden. Die Lohnentwicklung in Deutschland
hat den Lebenshaltungsindex von 135 am 1. Januar 1925 auf 153 am 1. Januar 1929 gesteigert. Im gleichen Zeitraum har sich der Index in denjenigen unserer Nachbarländer, dre unsere Hauptkonkurrenten sind, wie folgt entwickelt: in Frankreich am 1. Januar 1925: 104, am 1. Januar 1929: 108; in Polen 153, 125; in Oesterreich 105, 109; in der Tschechoslowakei 106, 106; in Luxemburg 186, 122; in Belgien (das seinen Index auf das Jahr 1921 aufbaut) 91, 81.
Der Herr Reichsinnenminister hat am 14. April 1929 in Kiel gesagt: „Verbilligung der Produktion und Erhöhung der Kaufkraft der Massen sind unsere Ziele!" Mit diesen Zielen können auch wir uns einverstanden erklären. Die bisherigen Maßnahmen unserer Regierung haben jedoch das erstere Ziel in keiner Weise erreicht. Im Gegenteil: die Erzeugung wurde verteuert, die Ausfuhr ist erschwert, der Index ist gestiegen, die Arbeitslosigkeit hat zugenommen! Erfolgt im Rahmen unserer gesamten Wirtsckskfts- und Sozialpolitik nicht bald eine grundlegende Umkehr, so mutz ein Teil unserer Wirtschaft verkümmern. Besonders gefährdet sckwint mir neben der Landwirtschaft die Schwer- und Rohstoffindustrie. Bei Fortsetzung unserer Politik auf dem bisher eingeschlagenen Wege wird an der Ruhr in 19 Jahren mancher Schornstein nicht mehr rauchen! Ich habe meine Ausführungen nicht gemacht, um die Arbeitnehmer anzugreifen, für deren Bestreben nach besserer Lebenshaltung im Rahmen des Möglichen jeder sozialdenkenüe Mensch Verständnis haben muß, sondern aus dem Bedürfnis heraus, Regierung und gesetzgebende Körperschaften zu warnen, auf dem in den letzten Jahren beschrittenen Weg fortzufahren, ein Weg, der auf.die Dauer das Ziel einer besseren Lebenshaltung nicht erreichen kann, sondern zur Verelendung des Volkes führen muß. Die Not der Zeit zwingt uns, endlich einmal damit aufzuhüren, unsere Kräfte in inneren Kämpfen und Reibungen zu verzehren. Wir müssen vor allem auch die Hemmungen ausschalten. die einer gesunden wirtschaftlichen Betätigung durch übertriebenen Kollektivismus entgegenstehen; Kollektivismus führt zu Verantwortungslosigkeit des Einzelnen und fördert nicht die Moral. Mehr als je ist heute Einigkeit im deutschen Volke notwendig. Wir müssen den festen Willen haben, uns als Volk zu behaupten und uns wieder hochzuarbeiten, trotz der Schwere der Zeit und der ungeheuerlichen Lasten, die uns von unseren ehemaligen Feinden aufgebürdet worden sind. Ich glaube nicht an die Möglichkeit der Durchführung des Aounaplanes. Ich kann nicht glauben an eine Versklavung des deutschen Volkes für den Rest dieses Jahrhundert. Ich glaube an eine göttliche Gerechtigkeit, Der alte Gott im Himmel lebt noch. Er wird hoffentlich bald erhören unser Gebet: „Herr mach uns frei!" (Schluß folgt.)
79 999 Mark Entschädigung für Haas.
Magdeburg, 8. Juli. Der Magdeburger Fabrikant Rudolf Haas, der vor etwa 3 Jahren im Zusammenhang mit der Ermordung des Buchhalters Helling zu Unrecht verhaftet und längere Zeit in Untersuchungshaft festgehalten worden war, hatte eine Entschädigungsforderung beim preußischen Justizministerium geltend gemacht. Das Recht auf Entschädigung wurde ihm auch im Laufe des Prozesses gegen den wirkliche» Mörder Richard Schröder vom Gericht zugesprochen. Mch nahezu dreijähriger Verhandlung ist jetzt zwischen den Beteiligten eine Einigung über die Höhe der Entschädigung erzieh worden. Sie beläuft sich auf 70 000 .Mark. Ein kostspieliger Fehlgriff!
Das Sperrgesetz in Kraft.
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Berlin, 9. Juli. Reichspräsident v. Hindenburg hat an, Samstag das sogenannte Sperrgesetz, das die Aussetzung von Streitigkeiten über die Renten der Standesherren anorduet, unterzeichnet. Das Gesetz ist bereits im Reichsgesetzblatt veröffentlicht und hat damit Gesetzeskraft erhalten. Der Reichspräsident hat die Frage des verfassungsmäßigen Zustandekommens eingehend geprüft. Neben dem Gutachten, das in, Reichsjustizministerium ausgearbeitet worden ist, hat der frühere Oberreichsanwalt Ebermcyer ein Gutachten erstattet, in dem er zu der gleichen Auffassung wie die Juristen des 1 Reichsjustizministeriums gekommen ist, nämlich, daß das Gesetz !! einen verfassuugsänderuden Charakter trägt. t!
Henderson zur Rheinland-Räumung. ,
London, 8. Juli. Dir Stellungnahme der britischen Regie- ! rung zur Frage der Rheinlandräumung, die durch die große Rede des Außenministers im Unterhaus nicht eindeutig geklärt worden war, bildete am Montag wieder den Gegenstand einer Anfrage des arbeiterparteilichen Abgeordneten Oberst Wedge- wood Ben. Außenminister Henderson erwiderte vorsichtig, die Regierung lege großes Gewicht darauf, daß die Räumung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolge. Sie würde es aber bedauern, wenn die Räumung in Abschnitten durchgeführt würde. Das Ziel der britischen Regierung werde darin bestehen, mit den Regierungen Frankreichs und Belgiens zusammenzuarbei- ten, um eine völlige und gleichmäßige Räumung aller Gebiete durchznführen. Dieser Teil der Erklärung fand auf den kon- ! servativen Bänken lebhaften Beifall bei völligem Stillschweigen j der Arbeiterpartei. Auf weitere Fragen erwiderte der Außen- ! minister, daß es ein großer Fehler sein würde, aus den bis- j herigen Erklärungen der britischen Regierung zu folgern, daß - die Räumung nicht Platz greifen werde, bevor die Repara- ' tionsfrage geregelt sei. .
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Maul- und Klauenseuche
2m dem Gehöft des Gottlieb Schucker, Bauers und Holzhauers in Bieselsberg ist die Seuche festgestellt worden.
Bis auf weiteres gelten folgende polizeiliche Anordnungen:
Sperrbezirk: die ganze Ortschaft Bieselsberg mit Feldmark.
15 Km.-Umkreis: 3m Oberamtsbezirk Neuenbürg: Sämtliche Bezirksgemeinden rechts der Enz mit Ausnahme der Enztalorte. Im Oberamtsbezirk Calw: Calw, Hirsau, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaug- stett, Möttlingen, Simmozheim, Ottenbronn, Neuhengstett, Althengstett, Ostelsheim, Unterreichenbach, Oberkollbach, Oberreichenbach, Würzbach, Agenbach, Schmieh, Liebelsberg, Emberg, Teinach, Sommenhardt, Zavelstein, Lützenhardt, Rötenbach, Speßhardt, Oberriedt, Alzenberg, Altburg, Weltenschwann. Im Oberamtsbezirk Leonberg: Friolzheim, Hausen, Heimsheim, Malmsheim, Mönsheim, Wimsheim, Merklingen, Münklingen, Weilderstadt. Im Oberamtsbezirk Maulbronn : Neubärental, Wiernsheim und Wurmberg. Im Amtsbezirk Pforzheim: die von Bieselsberg nicht mehr als 15 Km. entserntliegenden Orte.
Bon der Bildung eines Beobachlungsgebietes wurde abgesehen.
Im Sperrbezirk unterliegen sämtliche Gehöfte der Stallsperre. Die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweinen, sowie deren Einfuhr und Durchtrieb ist verboten.
Fm 15 Km.-Amkreis ist die Abhaltung von Klauenviehmärkten und marktähnlichen Veranstaltungen (Tierschauen, Ausstellungen und Prämierungen, wenn dabei Klauenvieh feilgeboten oder gehandelt wird) verboten, ebenso der Handel mit Klauenoieh, insbesondere auch das Aufsuchen von Bestellungen und das Aufkäufen durch Händler.
Aus diesem Anlaß wird den Biehbesitzern erneut einge- schärst, daß jeder Fall eines Verdachtes oder Ausbruchs von Maul- und Klauenseuche unverzüglich der Ortspolizeibehörde ar>zuzeigen ist. Die Verheimlichung oder nicht rechtzeitige Anmeldung des Seuchenausbruchs unterliegt empfindlicher Bestrafung, auch entfällt hiedurch jede Dieh- seucheneutsthädigung. Weiter wird auf die schon mehrmals im Bezirksamtsblatt veröffentlichten Bestimmungen hingewiesen, wonach sämtliche von außerhalb Württemberg, insbesondere von Baden, eingesührten Wiederkäuer und Schweine ans die Dauer von fünf bezw. zehn Tagen der polizeilichen Beobachtung am Bestimmungsort unterliege». Der Ortspolizeibehörde ist zu diesem Zweck unmittelbar nach Eintreffen solcher Tiere Anzeige zu erstatten.
Die Ortspolizeibehörden und Landjäger werden beauftragt, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften, insbe
sondere die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen von außerhalb Württemberg zu überwachen, ferner bei Zuwiderhandlungen jeder Art sofort die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu verfügen bezw. zu veranlassen und gleichzeitig mit Anzeigen oorzugehen. Eine erfolgreiche Bekämpfung der außerordentlich gefährlichen und schädigenden Seuche wird nur möglich sein, wenn die behördlichen Anordnungen von allen beteiligten Kreisen durchgesührt werden.
Die mit Rücksicht auf die Seuche in Dietlingen und Wurmberg getroffenen Anordnungen (vergl. oberamtliche Bekanntmachung vom 26. Juni und 3. Juli 1929 — Enziäler Nr. 147 und 153 —) bleiben zunächst noch unverändert bestehen.
Für ausreichende und rasche ortsübliche Bekannmachung des Vorstehenden wollen die Ortspolizeibehörden Sorge tragen.
Neuenbürg, den 8. 2uli 1929.
Oberamt:
Dr. Schmid, Regierungsrat.
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