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205. Amis- NAd KuzeigkblalL für den Aezirk tzakw. 8v. Jahrgang.

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Samstag, den 30. Dezember 1905,

Abonrivüsrrllpr.ind. Stadt pr.Mertclj. Mt. I.IOincl.rrSgerl. BtertsltLhrl.Poübsuarpkiir ohne Bestell«. f. d.OrtS- u. Nachbar- ortsoert-hr t Mt., f. d. sonst. Sertehr Mi.l.to, Bestellgeld 20 Psg.

Amtliche HSekauutmachuugen.

Aufforderung zur Anmeldung der Wanver- geweededeteiebe dehufs der Besteuerung und Erteilung der Wandergewerdescheine für das Kalenderjahr 1906.

Gemäß Z 12 dcr Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug d-.s Gesetzes vom 15. Dezember 1899 über die Wandergewerbestener (Reg.-Bl. S. 1185 ff) werden alle diejenige« Personen des Oberamisbezirks. welche beabsichtigen, im Kalenderjahr« 1906 das Wandergewerbe zu betreibe«, aufge­fordert, sich behufs der Besteuerung (Ausstellung des Steuerschein-) und Erteilung des Wsnder- gewerbeschtins für das Kalenderjahr 1906 bei den Ortssteuerämtern ihres Wohnorts bezw. bei dem Unterzeichneten Bezirkssteneramt und dem Ober­amt rechtzeitig anznmelden.

Der Besteuerung nach Maßgabe des Wander- gewerbesteuergesctzes vom IS. Dezember 1899 unter­liegen bezüglich ihres Gewerbebetriebs:

Alle Personen, welche in Württemberg außerhalb ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung im Umherziehm

1) Waren ftilSletsn (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern).

2) Warenbestellungen bei Nichtkanflenten aufsnchen (Dstailreisende) oder Waren bei andern Per­sonen als bet Kaufleuten oder an andern Orten als in offenen Verkaufsstellen zum Wiederver­kauf ankaufen.

3) gewerbliche Leistungen anbieten (Scherenschleifen, Schirm- und Kesselflicke«, Photographieren, Dreschen mit Maschinen und ähnliches).

4) Mufikauffühmugen, Schaustellungen, theatra­lische Vorstellungen und sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Kunst- oder wissenschaft­liches Interesse obwaltet, darbietsn wollen.

Der Beg nn mit dem Wandergewerbebctrieb ohne Steuerschein ist strafbar und nur ans Grund des Steuerschetns darf ein Wandergewerbeschein erteilt werden.

Wandergewerbesteusrpfttchttg tst nicht «nd bedarf daher keines Stenerscheins:

1) wer selbstgewonnen« oder rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaus, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei feilbictet;

2) wer in der Umgegend seines Wohnorts bis zu 15 km Entfernung selbstbereiteis, bezw. selbstverfertigt« Waren, welche zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören (Butter, Schmalz, Brot, Fleisch und Fleisch­waren rc.) feilbietet oder gewerbliche Leistungen, hinsichtlich deren dies Landesgebrauch ist, an­bietet ;

3) wer ans Messen, Jahr- und Wocheumärkten Waren zum Verkauf anbietet.

Die Octssteuerämter find angewiesen, auf Ersuchen nähere Auskunft zu erteilen.

Calw,

Htrsarr) Dezember 1905.

K. Oberamt. K. Kameralamt. Amtm. Rippmann. Voelter.

An die Ortsbehörde«

bete. Wandergewerbescheine.

Unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Er­laß des K. Oberamts und K. Kameralamts vom 28. Dez. d. I., werden die Ortsbehörden veranlaßt

bei dem Antrag auf Erteilung eines Wander-

gewerbefcheinS nach den Bestimmungen des 8 1 der Vollz.-V-rf. zur Gkw.-Ordnung vom 31. Jauuar 1898 (Reg.-Bl. S. 36) zu verfahren und womöglich sämtliche Anträge gesammelt z« gleicher Zeit hieher etnzusenden. Bezüglich des Sportelansatzes wird auf 8 22 der Min.-Verf. vom 24. Januar 1900, Reg.-Bl. S. 61, hingewieseu.

In zweifelhaften Fällen wird sich die Octs- behörde die Sporteln hinterlegen lassen.

Calw, 28. Dezember 1905.

K. Oberamt.

Amtmann Ripp mann.

Die Ortsbehörden

werden beauftragt in der Neujahr-nacht die Ortspolizei strenge zu handhaben, Hilfspersonal zur Unterstützung der Polizetdiener aufzustsllen und die Excsdenten zur Anzeige zu bringe»; das Ober­amt wird empfindliche Straft« verhängen.

Calw, 28. Dezember 1905.

K. Oberamt. Voelter.

Tagesneuigkeiten.

X. Calw, 28. Dez. Die bürg. Kollegien haben heute beschlossen, beim K. Ministerium um die Erlaubnis zur Weitererhebung des Zuschlags zur Grundstücksumsatzstener bis zum 31. März 1910, und der Verbrauchsabgaben von Fleisch und Bier bis zum 31. März 1907 nachzusnchsn. Längster reichsgesetzltch zulässiger Termin zur Erhebung der FleischverbranchSabgabe ist bekanntlich der 31. März 1909. Der Grundstückssteuernmsatzznschlag hat im Jahr 1904/5 2873 die Verbrauchsabgabe von Fleisch 10997 diejenige von Bier 6432 ertragen. Im Steuerjahr 1905 werden die

637 682 ausmachenden Kataster: (Grundkataster

48920 abzüglich 20'/°-41682 Gebäudc-

kaiaster 234788 Gewrrbekataster 446962 abzüglich durchschnittlich 25°/» ^361212 ^ bei einem Gemeindeschaden von 62 300 ^ mit 9,76 °/° belastet. Am Schluß der Sitzung sprach der Vorsitzende den am Ende einer 6jährigen Wahl­periode stehenden Gemeinderatsmitgltedsrn den Dank für ihre bisherige Tätigkeit auf dem Rathaus ans und verabschiedete den Gemeinderat Hrn. Stroh, welcher neben seiner Mitarbeit auf dem Rathaus insbesondere durch seine mühevolle Tätigkeit in der Waldwirtschaft sich den Dank seiner Mitbürger er­worben habe.

)( Calw, 28. Dez. Die Weihnachts­feier derConcordia" fand,am Stephanus­feiertag von abends 7 Uhr an in herkömmlicher Weise im I. Dreiß'schen Saale statt. Das reichhaltige und interessante Progamm, das 12 Nummern um­faßte, hatte soviel Mitglieder und Freunde des Vereins augezogen, daß nicht nur sämtliche Lokalitäten der Brauerei Dreiß bis auf den letzten Platz dicht gefüllt waren, sondern daß sich viele mit einem Stehplatz begnügen mußten und Hr. Dreiß an die Vergrößerung seines Saales denken muß. Der Abend wurde eröffnet mit dem stimmungsvollen ChorHeii'ge Nacht" von Beethoven. Weiterhin wurden unter der Direktion von Hrn. Lehrer Alber noch gesungenZur Maienzeit" von Wengert,

Wir saßen am sonnigen Morgen" von Schubert undDer Waldköntg" von Döring. Auch die Quartette und Solostücks wurden gut abgewickelt. Namentlich aber fanden große» Beifall die Violin- vorträge von Hrn. Kaufmann Carl Beißer und besonders die beiden TheaterstückeRotkäppchens Weihnacht" undDer Herr Stadtschultheiß" oder Der Vetter ans Mexiko", die zeigten, daß jedes der Mitwirkenden seine Rolle gut einstudiert hatte. Viel Humor riefen die Gabeuverlosung, eine Glücks- lotterie und die Versteigerung des Christbaums hervor. Der Gesangverein Concordia kann somit wiederum auf eirCen gelungenen Festabend zurück­blicken. Um einem vielseitigen Wunsch nachznkommen, sollen die beiden Theaterstücke am Nachmittag des Neujahrsfestes von 4 Uhr ab wiederholt werden, um besonders auch der Jugend Gelegenheit zu geben, die interessanten Stücke zu hören.

* Calw,29.Dez. Die letzte Gemeinde­ratswahl wird voraussichtlich ein anderes Ergebnis haben als das von der Wahlkommisfiou beschlossene. Bekanntlich fielen auf Güterbeförderer Friedrich Bauer 219 Stimmen. Von diesen 219 Stimmen lauteten 8 Stimmen auf Friedrich Bauer senior oder Güterbeförderer a. D. und 211 Stimmen ein­fach ans Friedrich Bauer, Güterbeförderer. Die Kommisston zählte die 211 Stimmen nicht dem Friedrich Bauer imüor sondern dem Friedrich Bauer senior zu und es ist mit Gewißheit anzunehmen, daß sämtliche Wähler, die einen Wahlzette! mit Friedrich Bauer, Güterbeförderer in die Urne legten, dies ebenfalls so meinten. Darüber kann cS keinen Zweifel geben, baß unter den Kandidaten nur Friedrich Bauer senior gemeint war. Rechtlich war aber Friedrich Bauer innior gewählt, da sein Vater zur Zeit nicht mehr Güter­beförderer war. Wie wir vernehmen, hat nun auch das K. Oberamt vom gesetzlichen Standpunkt ans entschie­den, daß nicht Bauer senior, sondern Bauer innior als gewählt zu betrachten sei. Da nnn jeder Bürger die Pflicht hat eine ans ihn gefallene Wahl in die bürgerlichen Kollegien anzunehmen, so müßte Bauer innior in den Gemeindsrat eintreten; wenn derselbe die Wahl wegen seiner Stellung als amtlicher Güterbeförderer aber nicht annehmen kann und will, so wird er wohl auch von seiner Pflicht im Wege der Dispensation entbunden werden. In diesem Falle würde aber nicht Bauer ssnior in das Kolle­gium eintreten, auch würde keine Neuwahl statt­finden, sondern es würde der Kandidat mit der uächst höchsten Stimmrnzahl, also Konditor H. Mar­quardt, als gewählt bezeichnet werden.

Calw. Am SonuLag, den 31. Dezbr., ist der Postschalter geöffnet: von 1112 und von 2-3 Uhr.

(Amtliches aus dem Staatsanzeiger.j Die Prüfung im Hufbeschlag hat mit Erfolg bestanden: Karl Reutter von Stammheim OA. Calw.

Telephon und Telegraph. Mit Genehmigung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkchrsabtcilung, stad in Alt­bulach, Holzbroun, Liebelsberg und Sommenhardt OA. Calw öffentliche Sprechstellen errichtet worden. Diese An-