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Fensterscheiben des Kraftwagens traf. Für die Namhaftmachung des Täters ist eine Belohnung ausgesetzt.

London, 3. März. Am Schluß der heutigen Unterhaussitzung wurde ein liberaler Abänderungsantrag, das Gehalt Chamberlains zum Ausdruck des Mißtrauens um 100 Psuad zu kürzen, mit 271 gegen 146 Stimmen abgeichnt.

Gebühre« für Fachkurse.

Stuttgart, 3. März. Auf die Kleine Anfrage des Abg. Schlumpberger (Völk.) betr. Zahlung von Kursgeldern für die vom Landcsgewerbeamt veranstalteten Fachkurse hat das Wirt- schaftsmrmsterium im Einvernehmen mit dem Finanzministe­rium folgende Antwort erteilt: Entsprechend dem Staatshaus­haltsplan werden für die Teilnahme an den Fachkursen des Landesgewerbeamts seit dem Jahr 1921 Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und Dauer der Kurse. Die Gebühren Lecken nur einen Teil der durch die Kurse entstehenden Kosten. Wie die Zahl und der Besuch der Fach­kurse zeigen, übersteigt die Höhe der Kursgelder für die Regel nicht die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer. Im Falle der Be­dürftigkeit werden die Gebühren aus Antrag ermäßigt oder nachgelassen. In besonderen Fällen können auch Beihilfen zum Aursbesuch gewährt werden. Die Gebühr wirkt nach den Er-

" "g, als eine Kreise ge­rben kann;

insbesondeer hat die Erhebung von Kursgeldern einen weit regelmäßigeren Besuch des Unterrichts durch die einzelnen Teil­nehmer gezeitigt und dadurch den Unterrichtserfolg gesichert und gesteigert.

Das Urteil gegen Aubele.

München, 3. März. Die Verhandlung gegen den Obcr- lokomotidsührer Aubele wegen des schweren Unglücks am Ost- dahnhos in München wurde heute nachmittag zu Ende geführt. Aubele ist verurteilt worden, und zwar zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten, abzüglich drei Monate Untersuchungshaft, io daß er noch zwei Monate Gefängnis zu verbüßen hätte. Auch sämtliche Kosten, die für das Aufgebot bei diesem Prozeß sicher nicht gering sein werden, hat Aubele zn tragen. Dannt wirb die Angelegenheit aber noch nicht abgeschlossen sein,- denn Aubele, der erklärt hat, daß er die Strafe nicht annehmen werde, hat Berufung eingelegt, schon deswegen, weil er keinen Vertei­diger hatte. Das Urteil muß aber ans einem andern Grund überraschen: Wenn Aubele nämlich wirklich schuldig ist, so ist dir Strafe für das entsetzliche Unglück sehr mäßig.

In der heutigen Verhandlung wurde zunächst mit den Gut­achten der Sachverständigen fortgefahren: Eisenbahnrat Ta- schinger-Rosenheim. der unmittelbare Vorgesetzte Aubeles, stellt diesem in dienstlicher Hinsicht ein glänzendes Zeugnis ans und anerkannte, daß es sich um einen außerordentlich tüchtigen und fleißigen Beamten handle, der hinsichtlich seiner Kenntnisse und Fähigkesten in der Unterhaltung und Bedienung der Lokomo­tive Hervorragendes geleistet habe. Das Unglück sei um so tragischer gewesen, als es einen der besten Lokomotivführer ge­troffen habe, die die Station Rosenheim überhaupt auszuweisen hätte. In der weiteren Verhandlung wurde auf Fragen der Sachverständigen festgestellt, daß die von Aubele aus der Strecke RosenheimMünchen ausgeführten Fahrten seit der Wieder­aufnahme des Blocksignals nur bei Tage stattgefunden haben. Kerner wurde festgestellt, daß das Blocksignal nach 11.40 Uhr nachts nicht mehr bedient wird und von den Zugführern nicht mehr beachtet zu werden braucht. Auch der weitere Sachver­ständige Geheimrat Cauer, Professor der Technischen Hochschule Berlin, stellt in einem Gutachten fest, daß die Möglichkeit eines verbrecherischen Anschlags oder einer sonstigen Veränderung der Signaleinrichtnng ausgeschlossen sei. Die Ausführlichkeit

durch die Sachverständigengutachten gerechtfertigt werde, die so gründlich und erschöpfend ausgearbeitet seien, daß eine Beein­flussung durch eine Fragestellung seitens eines juristischen Ver­teidigers schlechterdings ausgeschlossen sei. Professor Halter von der Technischen Hochschule München wurde als Sachverstän­diger darüber vernommen, ob etwa die baulichen Anlagen des Ostbahtthofs mit schuld an den: Unglück seien. Der Sachver­ständige gab offen zu daß der Ostbähnhos als eine unzulängliche Anlage betrachtet werden müsse, weil er vor allem nicht die nötige Anzahl von Geleisen besitze, sodaß die Züge mehr als sonst sich kreuzen müssen, wodurch sich sogenannte Gesahren- jpunkte ergäben. Das Unglück habe sich aber nicht an einem solchen Gesahrenpunkt abgespielt, sodaß behauptet werden rönne, die Katastrophe habe mit der baulichen Unzulänglich­keit des Ostbahnhoses nichts zn tun. Der ärztliche Sachverstän­dige Geheimrat Marbe-Würzburg versicherte, es könne kein Zweifel bestehen, daß die Signale aus -Halt standen. Er habe sich eingehend mit der Persönlikeit des Angeklagten beschäftigt, der ein durchaus tüchtiger, zuverlässiger Lokomotivführer sei. Möglich, ja sehr glaubhaft sei aber, daß Aubele die Ueberzeu- gung hatte und noch hat, daß die Signale auf freie Fahrt stan­den; was Aubele passiert sei, kehre immer wieder. Allein das schließe den Tatbestand der Fahrlässigkeit nicht aus. Dann wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Der Staatsanwalt hielt in seinem Plaidoher die Aistlage nach dem Eröffnungsbeschluß aufrecht und beantragte gegen Aubele eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren sechs Monaten unter Anrechnung der erlittenen Unterinchungshaft. Das Gericht verkündete nach halbstündiger Beratung das Urteil. Aubele erwiderte, er erkenne das Ur­teil nicht an. Er könne die Ueberzeugung mit ins Grab neh­men, daß er unschuldig sei. Die Signale hatten aus freie Fahrt gestanden. Das sei die Wahrheit, so wahr Gott ihn erschaffen habe. Nach diesem Abschluß wurde die Verhandlung geschlossen.

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Haftentlassung der deutschen Gendarmen.

Speyer, 3. März. Wie amtlich mstgeteilt wird, hat Rechts­anwalt Führ die pfälzische Regierung telegraphisch davon in Kenntnis gesetzt, daß die Leiden verhafteten deutschen Gendar­men Ulrich und Grosser heute mittag aus der Hast entlassen werden.

Die Verhandlung vor dem französischen Kriegsgericht in Landau gegen die beiden nunmehr aus der Hast entlassenen Gendarmeriekommandanten von Winden und Steinfeld dürste in etwa acht Tagen stattfinden. Die Anklage lautet nach einer Meldung derVossischen Zeitung" aus Körperverletzung und beleidigendes Verhalten gegenüber einem Angehörigen der Be­satzungsarmee. Das Kriegsgericht, vor dem die Verhandlung stattfinden soll, ist das gleiche, das den Unterleutnant Rouzier freigesprochen hat. Von einer Körperverletzung des Agenten Lucien Tond, der von den Gendarmen aus dem Zuge gesetzt worden war, weil er sich geweigert hatte, sich auszuweisen, war bisher in der Oeffentlichkeit nichts bekannt.

Kabrnettssitzung über die Aufwertungsfrage.

Berlin, 3. März. Das Reichskabinett hat sich heute mit den verschiedenen Anträgen auf Abänderung der Äufwertungs- gesetze beschäftigt. Als Grundsatz ist wieder festgesteÜt worden, daß eine umfassende Aenderung der Auswertungsgesetzgebung nicht erfolgen könne, um nicht die privatwirtschaftlichen und staatswirtschastlichen Verhältmsse zu erschüttern. Zu den Ab­änderungswünschen, die genauerer Prüfung unterzogen werden sollen, gehört aber auch der demokratische Antrag, der die An­leiheablösungsschuld des Reiches in eine sofortige Verzinsungs­anleihe umwandeln will. Die finanziellen Rückwirkungen einer solchen Maßnahme sollen im Reichsfinanzministerium nachge- prüst werden. Die Zulassung eines Volksbegehrens in der Auf- wertungssrage wird als ganz ausgeschlossen bezeichnet, weil damit neue Beunruhigung in die Bevölkerung getragen werden würde.

Für die Wahrheit!

Berlin, 3. März. In der 'heutigen Sitzung des Frauen­ausschusses zur Bekämpfung der Schuldlüge im Reichstag er­griff Reichskanzler Dr. Marx, das Wort zu einer Ansprache, in der er u. a. ausführte: Wrr dürft« es ohne Anmaßung mit einem berechtigten Stolz aussprechen: Wir Deutsche Ware« die ersten, die den Weg zur Enthüllung der Wahrhert betraten. Wir haben ohne Rücksicht auf uns selbst die Schleier von un­seren Geheimnissen gelüstet und drei einwandfreien Gelehrten die bisher sorgfältig verschlossenen Archive geöffnet und Me Urkunden, die irgendwie ein Licht auf unsere Politik in der Epoche von 1871 vis ISI4 werfen konnten, der Oeffentlichkeit unterbreiten lassen. Wir wollten so der Welt die Möglichkeit geben, die Wirklichkeit klar zu sehen. Wir dürfen Wohl heute schon feststellen, daß auf Grund der von uns veröffentlichten Asten niemand mehr an den Beschuldigungen festhalten kann, die eine haßerfüllte Kriegspropaganda gegen uns über die ganze Welt verbreitete. Gerade hierin aber erblicken wir einen gro­ßen Fortschritt zugleich im Sinne der Versöhnung, denn wie kann eine wahre Eintracht erzielt werden, solange im Kreise der Völker eines oder einige moralisch gebranomarst sind.

Autoüberfall auf Berliner Bankiers.

Berlin, 3. März. Gestern abend wurde aus einer Chaussee im Kreise Jüterbog der Kraftwagen zweier Berliner Bankiers durch zwei über Ke Chaussee geworfene Bäume zum Halten gezwungen. Drei junge Burschen, die aus dem Unterholz her- aussprangen, zwangen die Insassen mit gezogenem Revolver zur Herausgabe des Geldes und der Wertsachen und verschwan­den dann im Dunkel des Waldes. Heute vormittag gelang es einem Landjäger, auf dem Bahnhof Niedergörsdorp die drei Räuber zu verhaften.

Die Dienstzeit der Beamten.

Berlin, 3. März. Der Reichsminister des Innern empfing Vertreter der Bcamtenorganisationen zu einer Besprechung über Fragen des Beamtenrechts usw. Dabei wurde aus die Schwierigkeit einer einheitlichen Regelung der Dienstzeit hin­gewiesen. Gegenwärtig liegen die Verhältnisse so, daß die Ar­beitszeit 48, 51 und 54 Stunden je nach der Diensteinteilung der verschiedenen Behörden beträgt. Bei der Reichsbahn macht die Regelung so wurde geltend gemacht ganz besondere Schwierigkeiten, da der Betrieb eine schematische Durchführung der Forderungen nicht gestattet. Die Beamtenorganrsationen wollen nun. wie verlautet, mit der Reichsbahn in Verbindung treten und dort die Forderung erheben, die Arbeitzeit einheit­lich festzusetzen. In den nächsten Tagen dürften bereits ent­sprechende Anträge dem Verwaltungsrat zugehen, der freilich in dieser Frage nicht selbst entscheiden kann, sondern seine Schlüsse im Einklang mit den andern Reichsbehörden fassen muß.

Beschlagnahme der im Wiener Arsenal gefundenen Waffen durch die interalliierte Militärkontrollkommission.

Wien, 3. März. Die österreichische Regierung hat heute die interalliierte Militärkontrollkommission von der Aushebung eines Waffenlagers im Arsenal verständigt und ihr mitgeteilt, daß sie im Sinne des Friedensvertrages von St. Germain und des Geietzes über die Entwaffnung der Zivilbevölkerung diese Waffen beschlagnahmt habe. Die interalliierte Militärkommis­sion hat im Laufe des Nachmittags ihre Organe entsandt, um die Quantität und Qualität der aufgefundenen Waffen ftst- znstellen. Es wurden ungefähr 6000 Gewehrläufe und etwa 1300 andere eiserne Gewehrbestandteile gesunden. Die Vertreter der Interalliierten Militärkommission nahmen den Tatbestand auf und beschlagnahmten die Waffen.

Die Voraussetzungen für den Frieden in Europa.

Paris, 3. März.Paris Midi" veröffentlicht heute Erklä­

rungen des Reichstagsabgeordneten v. Rheinhaben über den Gedanken einer Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Fuße absoluter Gleichheit und gegenseitigen Vertrauens. Ich glaube, so sagte v. Rheinhaben, daß Ke erste und wichtigste Frage für Ke Verständigung Ke ist, daß Frank­reich sich nicht mit schönen Worten begnügt, wie sie in Genf und Locarno gesprochen wurden, sondern sich offen entscheidet, ob die Politik von Locarno fortgesetzt werden soll. Die wichtig­sten zu lösenden Probleme seien 1. Räumung des Rhrinlandes und Rückkauf der Saar, 2. Revision des Daivesplanes zwecks beschleunigter Erfüllung und Anpassung der Lieferungen an die wirtschaftlichen Möglichkeiten Deutschlands und an den inter­nationalen Finanzmarkt, 3. allgemeine Verständigung über die Ostprobleme unter Berücksichtigung der besonderen Lage -es Reiches gegenüber Rußland und Polen. Eine Zusammenarbeit Deutschlands, Frankreichs, Englands und Italiens, gestützt auf diese Hauptlinien der großen Politik und aus eine für alle vor­teilhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit, werde eine lange Frie­densperiode einleiten können, die besser als alle juristischen Fein­heiten Ke Regelung des Entwaffnungsproblemes beschleunigen könne.

Italiens Pläne in Albanien.

Newyork, 3. März. Wie LenNewhork Times" aus glaub­würdigen Kreisen in Tirana gemeldet wird, ist man der An­sicht, daß Italien mit stillschweigender Zustimmung des albani­schen Präsidenten den Ausbruch einer Revolution in Albanien Anfang April vorbereitet, um den Faschisten, laut den Bestim­mungen des italienisch-albanischen Vertrags das Recht zu geben, Truppen in Albanien zu landen und das Land zu besetzen. In wohlinformierten diplomatischen Kreisen in Tirana ist mau davon überzeugt, daß Italien mit seinen militärischen Vor­bereitungen gegenüber Saseno, Valona und in Albanien selbst genügend weit vorgeschritten ist, um einen aus die militärische Intervention hin erfolgenden scharfen Einspruch Südslaviens ruhig hinnehmen zu können.

Großfeuer in Newhork.

Newhork, 3. März. Vergangene Nacht brach in New-Jersey am Hudsonuser gegenüber dem Wolkenkratzerviertel Feuer aus, das einen großen Umfang annahm und die ganze Nacht über anhielt. Zwei Piers der Pennsylvania-Eisenbahn, 50 beladene Güterwagen und verschiedene Werkstätten wurden von den Flammen zerstört. Der Schaden wird aus eine Million Dollar veranschlagt. Der Brand begann auf einem der sechs Piers der Pennsylvania-Eisenbahn, die für die Ein- und Ausfuhr benutzt wurden. Die Flammen zerstörten den oberen Teil des Piers, 30 Waggonladungen Frachtgut, die bereits ausgeladen waren, und drei Warenhäuser. Insbesondere ist eine bedeutende Menge Rohgummi verbrannt. Der Verladebetrieb wird durch die Folgen des Brandes nicht beeinträchtigt. 27 Feuerwehrzüge, sämtliche Feuerlöschzüge der Stadt Newhork und 50 Feuerlösch­boote, die den verschiedenen Eisenbahnlinien gehören, waren zur Bekämpfung des Brandes herangezogen worden.

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Dobel, den 4. März 1927.

Danksagung.

Für die liebevollen Beweise herzlicher Teil­nahme an dem schmerzlichen Verluste unserer lieben Entschlafenen

Sofie Pfeiffer» Witwe,

sagen wir allen denen, die sie zur letzten Ruhe­stätte begleitet haben, herzlichen Dank. Auch danken wir Herrn Oberlehrer Auch für den er­hebenden Grabgesang.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

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