ctfcheidrrng.

!r Staats- und außenpolitische :eckte, erstattete en Bericht. Im »er Reichskanz- Zustimmung zu die internatio- n.

ttagssitzung der Bericht ausge- Minister- und -ierung wurden r Reichskanzler iteren Senkung Keichsregierung rden mitgeteilt und Minister­assende Unter- Mittel anwen- l die Wirtschaft ischen Preisbil-

rbinetts.

jeitung", deren em aufgeregten vorteilhaft ab- 1 iiger Form das es Programms age Schwierig- nden doch noch s Blatt verrät ie Kriegsschuld- Vorbehalten"

Es ist möglich, Zonalen sich zu Aber es ist zu nie den Zusam- sich im Schoße jusammenbraut, -wärtigen Aus- Vorbereitungen

ng" meldet aus sich erneut mit enz geschaffene Saran erinnern, rges eine neue Grenze mit drp- der Aussprache ft liege nicht in in Europa und a erfüllt (!) fei.

sich jetzt 440 in r verantworten, mhaft Ausfuhr­en oder sich der das entwendete r sie die geraub- ? t Ballast wieder in ins Ausland.

16 Angeklagten zu 15 Monaren 3 bis 9 Mona- md der Haupt- ilt.

w.

r neuen Firma Pfen im Großen, nann in Wien" esten Sohn des mit seiner Fa- i Umsturz nach Zechte und Titel malige Freifrau ^ ihn des Erzher- , bei einer Film-

r Alhucemas.

amtliche Bericht -n im Frontab- Zwischenfall vor ufen. Im Ver- er mehr als 300 rd machten etwa agente zu requi- mrch den spam­erden, ington.

mer Korrespon- ite morgen, daß i Kredit von 400 ^

Berichterstatter »- wrläufig Frank- denn vorläufig m Reparations- dite in Europa rs seine Finanz- ielmehr mit den Mitteln geschehen. Caillaux fragte, e, als Minimum Caillüux hob i Sie mich frag- igebotes hätten,

! keine Antwort

r «rbgelehnt.

französische Fi- rzösischen Schul- Kommis-sion als > Komitee versam- ährung zwischen i

Man erwartet U

e Angebote ma- ^

e Staatssekretär

akrieg.

rates Wisconsin, ! ein Telegramm, örterungen über !

nch fordern solle.

daß dieses den Krieg in Marokko einstelle. In der Depesche wurden die Franzosen als Barbaren bezeichnet. (Mso auch für sie kam die Zeit, Barbaren genannt zu werden. Schriftl.) Sie werden beschuldigt, daß sie Frauen und Kinder mit dem Gelde töten, das sie Amerika schulden.

Keine Verguickung mit den deutschen Reparationszahlungen.

Washington, 25. Sept. Es verlautet, daß Mellon in einem Gegenvorschlag an Caillaux betonte, daß die Vereinigten Staa­ten keinen Vorschlag seitens Frankreichs annehmen würden, der darauf beruhe, die französischen Schulden mit Hilfe der deut­schen Reparationszahlungen zu bezahlen. Wie wir hören, soll Caillaux einen solchen Vorschlag bereits gemacht haben.

Reichskanzler a. D. Dr. Wirth in Amerika.

Newhork, 25. Sept. Bei dem von der Handelskammer ge­gebenen Frühstück hielt Reichskanzler a. D. Dr. Wirth gestern eine politische Rede, in der er sich besonders eingehend mit der Bedeutung der amerikanischen Mitarbeit bei der Neuordnung der europäischen Verhältnisse befaßte. Einen besonderen Teil der Rede widmete Dr. Wirth der Frage der Verständigung zwi­schen Deutschland und Frankreich und der Frage der Ausfüh­rung des Dawesplanes, d. h. dem Problem des Exports und der Beschaffung des für die Industrie notwendigen Kapitals. Ferner beschäftigte sich Dr. Wirth mit der Frage der Krise der europäischen Demokratie, welche auch auf der interparlamenta­rischen Konferenz in Washington Gegenstand der Aussprache sein werde.

Mails m JWlidkMlschmWmrken.

Die für die Zeit bis zum 27. September 1925 zu ver­wendenden Beitragsmarken alten Wertes find bei der Post bis zum 14. Oktober 1928 erhältlich. In der Zeit vom 28. September 1925 bis 14. Oktober 1925 werden jedoch nur noch Einwochenmarken, nicht dagegen Zweiwochen­marken zum Verkauf bereit gehalten werden; es empfiehlt sich daher der Bezug vor dem 28. September ds. IS.

Jnoalidenoerfichernngsbeitrage, die erst nach dem 15. Oktober 1925 für frühere Zeilen uachentrichtet werden, find ohne Ausnahme nach den neuen Vorschriften zu leisten.

Auf die Bekanntmachung betr. Aenderung -er J»va- lidenoerficherungSbeiträge vom 31. August 1925 (Enztäler Nr. 206) wird hingewiesen.

Neuenbürg, den 25. September 1925.

BerfichernugSamt:

Amtmann Hecke!.

Bekanntmachung.

Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß Neu­anlagen, Erweiterungen und Aenderungen bestehender Anla­gen nur durch uns oder durch einen bei uns zugelasfenen Installateur nach vorhergehender rechtsverbindlicher Anmel­dung und Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Zuwi­derhandlungen haben eine Vertragsstrafe und Stromentzug zur Folge. Es liegt also im Interesse jedes einzelnen Ab­nehmers, unsere Vorschriften zu beachten. Unsere Monteure und die zugelassenen Installateure haben Ausweise und wir möchten unsere Abnehmer dringend ersuchen, sich jeweils diese Ausweise vorzeigen zu lassen.

Weiter geben wir wiederholt bekannt, daß der in Schöm­berg wohnhafte Monteur Pistor nicht mehr in unseren Diensten steht und auch nicht als Installateur zugelassen ist; er ist also nicht berechtigt, elektrische Arbeiten in unserem Versorgungsgebiet auszuführen.

Station Teiuach, den 25. September 1925.

Gemeindeverband Elektrizitätswerk Teinach.Station (G.E.T.) Schömberg

Uener süßer

Frcinsheimer

ist eingetroffen.

ein-Transporte

in eigenen Fässern (mit mod. Lastauto) werden prompt und billig ausgefühlt. Ebenso Fuhre« aller Art, nah

und fern.

Ksbr. 8ctilsnclsrör, Untoi-reiekenbsok,

l'sleLon 2.

Der Pforzheimer

LchlM-W-Mrkt

ist wegen den Feiertagen auf Dienstag, den 28. Sep­tember

SW" verlegt. -Mk

k. Lüdlskeimer, Lömgsd»«-.

Qualitiits-Mbel

Herren-, Speise-, Schlafjimll, Mchen

in allen Holz- und Stilarten anßergewölmlich billig. Zwanglose Besichtigung meiner großen Möbel-Ausstellung

jederzeit.

Möbelhaus Lngetthaler» Pforzheim»

Treuz-Straße, EÜe Maximilian-Straße. Telef. 2533.

Gefellen-Prüfungen.

Die Arbeiten der diesjährigen Herbstgesellenprüfung sind am Sonntag den 27. September 1925, von vor­mittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr, im Tchnlhaus Neuenbürg (Zeichensaal) zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt.

Zum Besuch laden ein

die Prüfungsausschüsse.

I. A. Reile.

ftiL. Die Arbeiten können von den Verfertigern nach Schluß der Ausstellung abgeholt werden. Ueber Arbeiten, die am 4. Oktober 1925 noch nicht abgeholt sind, wird anderweitig verfügt.

Im kommenden Winterhalbjahr wird an der hiesigen Gewerbeschule ein freiw. Unterrichtskurs mit 4 Wochen­stunden in Mechanik, Elektrotechnik «. Aachzeichne« abgehallen.

Nähere Auskunft und Anmeldungen bei

Gewerbelehrer Schneider.

Otto 8 ovslü, lieneudürg,

Steuer-, Luek- unä ^ufivertungs-ZaetiverstAnäjgsr.

8teusi'

kulwei'tung

öüvliei'-

Himeklung

Vel-iiÄgk

8srs>1unx, VersnIgZunZ nscti äen neuen Oeset^en.

dteunnlsAe unä Oiänen von Lucvkükrunzen. öilnnren.

kür Oesellscimkten, leilksber, ?gckt, Ksuk usv.

LtrenZsie Diskretion.

kür Ule SeLuUMvHv

3 mEWM»MSkssrl»il.Mhlm

mit prima Rohmaterial und billigen Preisen empfiehlt sich

I»s. Mmm, Km-AMk«. WM«.

d!8. Das Entfernen der Stuhlsitze durch einen Schreiner und Einsendung per Post märe zu empfehlen.

Grirfenhaits-n.

WM

Rem

MGrWhoiiser Mrlimrmbc«

bringt von morgen ab zum

Ausschank

Lhr. Jordan zmnBären".

Erfahrene

7»

aus Karlsruhe, die jed. Diens­tag nach Herrenalb kommt. Nimmt «och Bchüler a« für Klavier und Violine.

Zu erfragen bei Frau Kir­chenrat Hoehler, Herrenalb, Gernsbacherstr. 86.

Zu sofortigen Eintritt suchen wir ein tüchtiges

Serckrjrsnleiu.

Meldungen mit Zeugnis­abschriften und Lichtbild oder persönliche Vorstellung erbeten.

Gebrüder Mönch,

Posthotel, Herrenalb.

Oesfentliche Aufforderung

zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer für den Steuerabschnitt, der in der erste« Hälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat.

I.

Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer werden Hiernit Steuerpflichtige aufgefordert, deren Steuerabschnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1925 geendet hat.

Steuerabschnitt ist:

a) Bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerb­licher Bodenbewirtschaftung beziehen, das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925; bei reiner Weidewirtschaft und reiner Viehzucht stattdeffen das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 1924 bis 30. April 1925.

b) Bei Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vor­schriften des Handelsgesetzbuchs zu führen verpflichtet sind oder, ohne dazu verpflichtet zu sein, Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs tatsächlich führen, das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern es in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat.

Steuerpflichtige mit mehrern Wirtschaftsjahren, von de­nen ein Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalender­jahres 1925 endet, sind auch dann nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ein Wirtschaftsjahr in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 1925 endet. Diese Steuer­pflichtigen werden vielmehr erst nach Ablauf des Kalender­jahres 1925 zu einer Steuererklärung aufgefordert werden.

II.

Für den unter 1 bezeichneten Steuerabschnitt sind zur Abgabe einer Steuererklärung für die

Einkommensteuer

verpflichtet:

1) Steuerpflichtige, deren Einkommen im Steuerabschnitt den Betrag von 8000 R.-M. überstiegen hat,

2) ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuer­pflichtige, bei denen der Gewinn aus Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist;

3) bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus 3.) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung,

d) an einem Gewerbebetrieb, z. B. an einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft die zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Personen.

III.

Für den unter I bezeichneten Steuerabschnitt sind zur Abgabe einer Steuererklärung für die

Körperschaftssteuer

verpflichtet:

1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschaften,

2. alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Ver­mögensmassen.

IV.

Die Steuererklärungen sind in der Zeit vom 1. bis 17. Oktober 1925 bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk

a) die zu II 1 und 2 bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt,

b) die zu ll 3 uud III bezeichneten Steuerpflichtigen den Ort der Leitung oder Sitz haben.

Ist im Inlands weder ein Wohnsitz, noch ein dauern­der Aufenthalt, weder ein Ort der Leitung, noch ein Sitz gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt ab­zugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird.

V.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer­erklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zu­schlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.

Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer wird bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuer­gefährdung) wird bestraft.

Neuenbürg, den 26. September 1925.

Das Finanzamt.

Dieser Tage trifft ein Waggon erstklassige, sanre

Mostiipfel

ein. Bestellnngen nehmen wir entgegen.

Ksbr. Leiilsnäecei', llntsrreielisnbsok,

Pvlkton 2.

Georg Geyer. Pforzheim»

Große Gerber-Straße 34, Telefon 761

empfiehlt sich in

Is, Treibriemen und Maschinen-Oele

bei billigster Berechnung.

Für unsere Futtermittelabteilung suchen wir einen bei der Landwirtschaft bestens eingefühlten

RettLnSen

gegen Gehalt und Provision. Landwirtschaftliche Han­delsgesellschaft Hesse L Eo., Leipzig, Bauhof Str II.

§