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war, um das Heer der Arbeitslosen wieder zurückzusühren und mn angesichts der separatistischen Reibereien den völligen Poli­tischen Zusammenbruch und die Absonderung der besetzten Ge­biete vom Reich zu vermeiden. Unter diesen Umständen ent­schloß sich zuerst die Ruhrkohlenindustrie, durch Änivannung ihres privaten Kredits die Reparationskohlenlieserungen auf­zunehmen. Voraussetzung war aber, daß die Reichsregierung eine Verpflichtung zur späteren Erstattung der Leistungen über­nahm. Die Arbeiterschaft trat in einem Schreiben des Ver­bands der Bergarbeiter Deutschlands an die ReichSregierung vom 2V. Oktober für die Beschreitung dieses Weges ein, da nach ihrer Auffassung sonst das Chaos und die Abschnürung des Rhein- und Ruhrgebiets unvermeidlich gewesen wäre. Das arbeitende Volk an Rhein und Ruhr, so lautete das Schreiben weiter, würde es nicht verstehen, wenn die Reichsregierung nicht alle Mittel bis zum äußersten erschöpfe, diese Abtrennung zu verhüten, um der bedrängten Wuhrbevölkerung zu helfen. Um die Verhältnisse des besetzten Gebiets zu ordnen, entschloß sich die Reichsregierung, den Verhandlungen der Industriellen mit der Micum zuzustimmen, die Ausrechnung 2er übernommenen

Lasten aus gewisse Reichssteuern zu gestatten und für die da- hinausgehendsn Leistungen eine Verpflichtung zur Rück-

rüber

Vergütung der vorgelegten Beträge mit der Maßgabe anzuer kennen, daß die Beträge den Zechen zunächst gurgeschrieben und «ach Ordnung der Reichsfinanzen demnächst in Anleihe oder in andrer Weise vergütet werden. Die grundsätzliche Bereitwil­ligkeit der Reichsregierung hierzu wurde auf Grund einer Ka­binettssitzung vom 20. Oktober 1923 erteilt und die näheren Einzelheiten wurden in dem Schreiben des Reichskanzlers Tr. Stresemann an Herrn Hugo Stinnes vom 1., 3 und 13 No­vember niedergelegt. Die Verpflichtung des Reiches zur Rück­zahlung ist also unbestritten. Sie entspricht auch durchaus der Gerechtigkeit, weil es sich hierbei um die Bezahlung von Re­parationslieferungen handelt, die dem Reiche zustanden, die aber das Reich in seiner finanziellen Notlage nicht ausführen konnte. Diese durch die Micumverträge erzwungenen Bar- und Sachleistungen der Industrie sind ausdrücklich mit der Begrün­dung erfolgt, daß sie zur Abdeckung der deutschen Reparations- Verpflichtungen verwendet und der deutschen Regierung auf Repavationskonto gutgeschrieben werden. Die Frage war nun, wann und in welcher Weise diese Verpflichtungen abgedeckt werden sollten. Die bedrohliche Lage einzelner Unternehmun­gen und ganzer Industriezweige in den letzten Monaten des Jahres 1924 bot bei einer schnellen Regelung nicht nur die Aussicht, der Industrie Hilfe zu bringen, sondern auch die Mög­lichkeit, einen bedeutend«, Nachlaß ihrer Forderungen und da­mit einen finanziellen Vorteil für das Reich zu erzielen. Eine schnelle Einlösung der Reichsverpflichtungen war auch notwen­dig, um nicht die späteren Etatsjahre die nnt den Dawes- Annuitäten schon stark belastet sind, noch mehr zu belasten. Die Verpflichtung lautete auf Zahlung in Anleihe oder in anderer Weise. Eine Abfindung in Anleihe brachte der Industrie keine wesentliche Hilfe und wäre für die Währungslage gefährlich gewesen. Andererseits war die Kassenlage des Reiches in diesen Monaten für eine Barlösung günstig. So waren z. B. abge­sehen von den Steuereingängen, im Dezember r om General­agenten bedeutende Rückzahlungen aus früheren Vorauszahlun­gen aus die Dawes-Annuitäten geleistet worden. Die Regelung

SehafräuSe.

Unter den Schafbeständen des Ulrich und Georg Pfrommer, sowie der Bauern Tod und Schanz in Beiv- berg ist die Gchafröttde festgestellt worden.

Neuenbürg, den 13. Februar 1925.

- Oberamt:

Amtmann Hecke!.

Bin von heute ab unter

Nummer 12

an das Telephonnetz Schömberg ««geschlossen.

Schultheiß Krauß.

Jgelsloch, den 16. Februar 1925.

Schwann.

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durch Vergleich erschien deswegen gerechtfertigt. Sie hat dazu geführt, daß über 2oo Millionen Reichsmark gegenüber dem dollen Ersatz erspart worden find. Nach Abzug der bereits früher zu einem großen Teile in k-Schatzanweijungen geleiste­ten Abschlagszahlungen und der seit November 1923 erfolgten Steueraufrechnung verblieb noch eine restliche Verglcichssuunue von 222 Millionen Reichsmark. Auch von diesem Betrage sind noch 110 Millionen Reichsmark Lurch Uebernahme einer Kredit- Verpflichtung des Bergbaus bei der Reichsbahn abgedeckt wor­den, sodaß eine Bar ab sin düng von 112 Millionen Reichsmark verblieb. Im Gegensatz hierzu wurde in der Oesfemlichkeit bisher angenommen, daß plötzlich rund 700 Millionen Gold­mark in bar an die Schwerindustrie der Ruhr ausge>chnitet worden seien. Tatsache ist, daß es sich bei der Schlußabfindung um weniger als ein Drittel dieses Betrags gehandelt habe. Eine schnelle Ablösung ließ sich nicht auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung durchführen. Der Reichstag war aufgelöst und die Reichsregierung befand sich in Demission. Bei einer Ver­zögerung Ware der Reichsfiskus bedeutender Ersparnisse ver­lustig gegangen. Um diesen Vorteil für das Reich zu sichern, wurden die Zahlungen aus Grund einer EtatSübrrschreitung vorgenommen. Dabei bestand von vornherein die Absicht, sich später die Indemnität erteilen zu lassen. Die für die Etats- Überschreitung auf Grund der Haushaltsordnung notwendige Voraussetzung eines unabweisbaren Bedürfnisses ist bei der Gewährung von Abschlagszahlungen, wie auch der Schlußzah­lungen, vom Reichsfinanzminister als gegeben angesehen wor­den, da von den einzelnen Zahlungen jeweils die Möglichkeit der rechtzeitigen Lohnzahlung in ganzen Industriezweigen, wie auch die Aufrechterhaltung ihrer Betriebsführung abhängig erschien. Der Antrag auf Indemnität liegt jetzt vor. Er ist dem Reichstag zugleich mit der Denkschrift zugegangen.

nenminister Schiele ließ sich aus eine Polemik mit der Linken nicht ein. Er begnügte sich wohlweislich damit, die juristische Seite der Frage in klarer und sachlicher Weise zu erläutern, und kürMgte schließlich einen Gesetzentwurf an, durch den der Reichsregierung unter bestimmten Voraussetzungen ein Not der ordnungsrecht zustehen soll für Zeiten, in denen der Reichst^ nicht in Tätigkeit ist. In den Fällen, die ausschließlich daj Land selbst betreffen, soll den Länderregierungen mehr Spiel raum für eigene Maßregeln gelassen werden. Auf allen Seit« war man bereit, im Ausschuß sich eingehender mit der Meters zu befassen. Als man dann in der Beratung des Reichshaus Haltes fortfuhr, und sich dem Verkehrsmimsterinm zuwandt« ereignete sich ein kleiner Zwischenfall. Schon im Ausschuß wo: es unangenehm ausgefallen, daß die Reichsbahn Verwaltun, keinen Vertreter entsandt hatte, auch heute im Plenum st cm! Herr Dr. Krohne allein auf weiter Flur, und mußte betrütz konstatieren, daß seine Anregung bei der Reichsbahn-Gesell­schaft, während der Plenarverhandlungen sich vertreten zu las­sen, unbeachtet geblieben ist. Dr. Krohne hatte seine liebe Not, Las höchst erzürnte Haus zu beschwichtigen. Er konnte ab« wenigstens in Aussicht stellen, daß die Reichsbahn-Gesellschaft künftighin einen Delegierten in den Ausschuß schicken werde. Nach diesem Intermezzo konnte der neue Verkshrsminister sch Programm entwickeln, das ja nach Loslösung der Eisenbahn aus dem Etat, auf ein verhältnismäßig kleines Gebiet be­schränkt ist.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 16. Febr. Nicht weniger als drei Minister haben am Montag im Reichstag debütiert. Schiele, von «chlieben und Dr. Krohne. Die beiden ersten hielten es für geboten, der Opposition entgegenzutreten, die sich sehr ungehalten zeigte über die Haltung des Artikels 48. Es ist ja nicht das erste­mal, daß man sich deswegen in den Haaren liegt. Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung gibt ^m Reichspräsidenten das Recht zu Ausnahmeverordnungen. Diesen Weg hat man auch beschritten, um die Aufnahme von Auslandskrediten für die Ge­meinden zu regeln und zwar, wie Finanzminister von Schlieben auseinander setzte, lediglich aus dem Grunde, weil man die Währung zu gefährden fürchtete, wenn allen Gemeinden freie Betätigung ans dem Anleihemarkt gestattet norden wäre. Tie Linke freilich, der sich als Außenseiter seiner Partei auch Dr. Wirth anschloß, wollte diese Erklärung nicht gelten lassen. Sie vertrat Len Standpunkt, daß der Artikel 18 nur angewandt werden dürste, wenn wirklich es sich um die Aufrechlerhallung von Sicherheit und Ordnung im Staate handelt. Diese aber sei im vorliegenden Fall, in dem es sich um rem wirtschaftliche Maßnahmen gehandelt habe, keineswegs ernstlich bedroht ge­wesen. Minister Schiele sah sich in die eigentümliche Lage versetzt, das Vorgehen der Regierung gegen die Gemeinden verteidigen zu müssen. Ein Vorgehen, das Dr. Wirth als eine Ueberspannung des Zentralisationsgedankens bezeichnet?. Jn-

Der Schlntzbericht wird veröffentlicht.

London, 16. F«br. Der Bericht der interalliierten Militär­kontrollkommission über die Entwaffnung Deutschlands wird morgen veröffentlicht werden. Der uriprünglich sestgelegte Text hat einige Veränderungen erfahren, Loch stellt das Aus­wärtige Amt ausdrücklich fest, daß es nicht in 2?r Absicht Eng­lands liege, Köln zu räumen, ehe nutzt Deutschland alle Ver­tragsbestimmungen erfüllt und Einwände und Vorstellung«, entkräftet oder aus der Welt geschafft habe, welche in der vor einigen Wochen übermittelten Entwaffnungsnore enthalten waren.

Deutschen-Ausweisungen aus Rumänien.

Aus Rumänien kommen täglich Reichsdeutsche in großer Zahl über die Grenze, die von den rumänischen Behörden unter! dem Titel vonRepressalien gegen Deutschland" ausgewieses s werden. Sie werden von den rumänischen Behörden brutal und rücksichtslos von ihren Familien getrennt, oft nachts aus dem Bett geholt, eingesperrt und in wenigen Stunden an die ungarische Grenze gebracht. Es werden ihnen alle Ausweis­papiere abgenommen, womit die rumänischen Behörden errei­chen wollen. Laß die Ausgewiesenen als verdächtige Fremde oder Landstreicher und Diebe ins Zuchthaus gesperrr werden Man läßt den Ausgewiesenen nicht einmal Zeit, ihre finan­ziellen und Familienangelegenheiten zu ordnen oder sich mit Geld für -die Reise zu versehen. Haben sie zusälliz Geld bei

sich, so wird es ihnen abgenonnnen. Die ungarischen Behörden überweisen die so nach Ungarn kommenden Deutschen auf dem kürzesten Wege der deutschen Gesandtschaft, die sie gleichfalls mit Umgehung aller behördlichen Umwege rasch in die Heimat befördern.

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München, 17. Fei Landtags hat gestern stischen, die sozialdem völlige Aufhebung de des beschlagnahmten bote der Verbände Stütze!, erklärte, «ruck wenn sie auf Len Am neu. Die Aushebung sei in dem Bewußtsei wesentliche Stärkung tei würde aber bei c wieder verboten wer durch die neue Berori

Berlin, 17. Febr. verlegen, aber er wi führlich als Zeuge ve legenheit auch hören ihn selber ein Ermitt bis er nicht mehr de Lange-Hegermcknn ist laments geblieben. 3 oder weniger zarten ! sen, ganz deutlich. I bisher unbestrittenen! scheu Geschäfte vertr Grundsätzen, die jeder Leben zu beobachten daß ein Abgeordneter genehmen Affären in Oeffentlichkeit so Pein Verschiebung der erste

Wie man aus P der Steuerausschuß i zahlungsrate auf di« lich sah das bisher« termine am 15. Febri vor. Es wäre also mit Schonfrist bis z aber dem Reichsrat mögenssteuevges etzes mit ganz neuen Best Wurf sieht Vorauszak vor. Nach endgülth die Steuerschuld endj Eine Verschiebung vi erwünscht, weil in de Steuerzahlungen zuj ist, daß daraus eine Wirtschaft sich ergib! einigen Tagen entsch mit den Zahlungen Ablauf der Schonfris

Paris, 17. Febr. tiert die englische M dem Saargebiet zur:

London, 17. Feb trag Macdonalds zu Stimmen abgelehnt.

Helsingfors, 16. 109 Stimmen, die ai schen Republik gewä lander ist 41 Jahre und war zuletzt La: Republikaner und re Sofia, 17. Febr. bulgarische Regiernr: Mileff. Es wurde l ten aus dem Parlam revolutionärer Schri Mileffs fand gestern »Die Gesa London, 17. Fel des Unterhauses, Si Studienreise nach D>