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VerirwW -es Slaatsonuisimnins mm ri. Avril lW betreffend MerordeMche Mvtz- mhmu z«r WiedecherftellMg der Wvtlichev Sicherheit und LrdvW.
Auf Grund des Art. 48 Abs. 4 der Verfassung des Deutschen Reichs wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet des Freistaats Württemberg folgendes verordnet:
8 1 .
Mit Gefängnis nicht unter einer Woche, neben dem auf Geldstrafe bis zu einer Million Mk. erkannt werden kann, wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine kältere Strafe verwirkt ist, bestraft:
1. wer in eine öffentliche Versammlung, zu einem öffentlichen Aufzug oder einer öffentlichen Kundgebung ein gefährliches Werkzeug mit sich führt oder während einer solchen Veranstaltung zur Hand nimmt;
2. wer nichtverbotene Versammlungen, Aufzuge oder Kundgebungen mit Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen verhindert oder sprengt oder in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Versammlungen, Aufzügen oder Kundgebungen Gewalttätigkeiten begeht. Der Versuch ist strafbar;
3. wer zur Erreichung politischer oder wirtschaftlicher Ziele oder zur Unterstützung politischer oder wirtschaftlicher Bestrebungen nach Art der Hundertschaften, Sturmtrupps, Stoßtrupps, des Saalschutzes und dergleichen organisierte Verbünde bildet oder an solchen Verbünden teilnimmt oder zur Bildung solcher Verbände auffordert.
8 2
Bestehende Verbünde der in 8 1 Aff. 3 genannten Art werden hiemit aufgelöst.
8 3.
Diese Verordnung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Stuttgart, den 24. April 1923.
Das StaalSminlsterinm:
Hieber. Bolz. Keil. Schall.
Warnung!
Wir möchten die verehrte Einwohnerschaft von Calmbach dringend warnen, die Gerüchte über die Fahrraddiebstähle, die über uns in Verbreitung sind, zu unterlassen, andernfalls wir rücksichtslos gerichtlich Vorgehen werden.
Hermann Seyfried, Schlosser.
Fritz Hanlelmann.
Neuenbürg.
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Reueubürg, 30. April 1923.
vÄNKSÄAUNA.
Heimgekehrt vom Grabe unseres so lieben Entschlafenen
Lviunvliuunir
sagen wir allen von ganzem Herzen Vesten Dank, besonders danken wir für den erhebenden Grabgesang, seinen Schulkameraden, der Freiw. Feuerwehr Neuenbürg, dem Deutschen Metallarbeiterverband und seinen Mitarbeitern von Fa. Hepp- Pforzheim, sowie allen denen, die ihn während seiner Krankheit besuchten und erquickten.
In tiefer Trauer:
Luise Heiurelman« und Kinder.
Neuenbürg. Die nächste
MteMMW- stmlde
findet Montag, den 7. Mai, von 2—Vn4 Uhr, statt.
Neuenbürg.
s*' Sprechzeit -ME
der BtjirWrstrgerm:
Jeden Samstag vorm, von
9—12 Uhr in der Wohnung am Turnplatz, Haus Biegert, sonst nach vorheriger Anmeldung. Uber.
Böhmische
eingetroffen bei
Carl Pfister.
Neuenbürg, den 1. Mai 1923.
Achtung!
Derjenige Turnfreund, welcher bei dem am Sonntag stattgefundenen Stafettenlauf eine Jacke in Aufbewahrung genommen hat, wird um Mitteilung an den Tnru-Verein Wildbad gebeten, zwecks Rückgabe.
Neniw, Senket s ^ Vssckl- anä VIeickr-8ockL; altdevAirt kür V/äsctie unä ÜLlillputr.
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Dobel-Windhof.
Verlaufen
hat sich ein weißer Spitzer.
Um Rückgabe des Hundes wird gebeten.
Eugen König.
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Aufklärung!
Wir machen unsere werte Kundschaft darauf aufmerksam, wir unseren Betrieb lediglich nach der Gymnasiumstraße Nr. verlegt haben, daß wir aber im übrigen unsere Firma in änderter Weise weiterführen.
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