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Miftwgte für auswärtige Angelegenheiten in der ersten Münch- »rr Näterepubtik, gegen den ein Verfahren wegen Hochverrats litnoebte, ist außer Verfolgung gesetzt worden auf Grund eines Amtsärztlichen Gutachtens, das seine Zurechnungsfähigkeit für die 8eit seiner Amtstätigkeit in einem Maße zweifelhaft erscheinen läßt daß die Durchführung eines Gerichtsverfahrens aussichtslos
Mruberg. 29. August. Am Donnerstag wurde laut „Frän- Mer Tagespost" in einer Betriebsräteversammlung der Beschluß mr Einigung der sozialistischen Parteien einschließlich der Kommu- Den gefaßt. Das Blatt knüpft daran die Befürchtung, daß das m neuen Versuchen führen werde, die Diktatur des Proletarmrs
Leipzig. 29. August. Die Zahl der zur Leipziger Messe an- Meldeten Ausstellerfirmen hat heute ungefähr 9500 erreicht und las Besucher haben sich bis jetzt 75 000 Personen angemeldet. Besonder» stark wächst die Beteiligung des Auslands, so sind z. B. aus der tschecho-slovakischen Republik nach den bei dem Vertreter bes Leipziger Messeamts in Prag eingelaufenen Onmeldungen M 2000 Besucher zu erwarten. Das starke Interesse der Tsche- cho-Slovakei an der Leipziger Messe läßt daraus schließen, daß mn der Aufrechterhaltung und Erweiterung der wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland großen Wert beimißt.
Berlin, 29. August Entgegen den bisher gehegten Absichten Wid auf jede Zwangsersassung von Herbstobst verzichtet. Der Msernährungsminister hat genehmigt, daß auch für Herbstobst Me Handelsfreiheit bestehen soll. Die Reichsstelle für Gemüse uud Obst und deren Organe werden jedoch, da eine fernere all-, «ine Versorgung der Bevölkerung mit zuckerhaltigen Brcktauf- fiiichmitteln noch nicht als entbehrlich betrachtet werden kann, die Mrmeladefabriken bei der Hereinnahme entsprechender Obst- mngen nach Möglichkeit unterstützen.
Amsterdam, 29. August. „Allgemeen Hande..i>lad" meldet, haß 50000 in Transvall lebende Inder gegen die Behandlung, M die britischen Untertanen in Transvall erfahren, protestiert uiü erklärt hoben, daß sie sich den südafrikanischen bürgerlichen Gesetzen nicht unterwerfen werden, solange die britischen Inder mr dem Gesetz nicht der weißen Bevölkerung gleichgestellt werden.
Versailles, 29. August. Nach dem „Homme Libre" wird der österreichischen Delegation der endgültige Friedensvertragsentwurf in dieser Woche nicht mehr zugestellt werden. Erst im Laufe der rmmenden Woche können alle noch strittigen Fragen gelöst sein. Aach dem „Echo de Paris" wird der Vertrga keinen Passus enthalten, der die Vereinigung Deutsch-Oesterreichs mit Deutschland verbietet, jedoch besteht die Absicht, im Begleitschreiben des Frie- hensvertrages die Grundsätze der österreichischen Politik, wie sie die Alliierten aufgefaßt wissen wollen, festzulegen.
Versailles, 29. August. Nach den Pariser Morgenblättern hinterlassen die Amerikaner auf französischem Boden Einrichtungen aller Art wie Eisenbahnen, Docks, Baracken, elektrische Anlagen, deren Wert man auf 10 Milliarden Franken schätzt.
Versailles, 29. August. Die belgische Regierung hat die Ausfuhr von Kohlen genehmigt und zwar für Frankreich monatlich MM Tonnen, für Italien 50 000 Tonnen und für die Schweiz NM Tonnen monatlich. Mit Holland verhandelt Belgien über eine monatliche Lieferung von 10 000 Tonnen.
London, 29. August. „Daily Herald" berichtet, daß die deutschen Seeleute, die an der Versenkung der deutschen Flotte bei Scagr Flow mitarbeiteten, die englische Regierung gebeten hätten, an jeder Strafe in gleicher Weise teilnehmen zur dürfen, die. dem Admiral v. Reuter wegen seiner Handlungsweise auferlegt würve.
M>-sck, 29. August. Das Testaments Charnegies ist ver- Mntöcht worden. Carnegie schätzt seinen Besitz auf 25 bis 30 Millionen Dollar. Seine Schenkungen während seiner Lebenszeit beliefen sich auf 54 bis 50 Millionen Dollar. Er hinterläßt zahlreiche Stifttmgen für wohltätige Einrichtungen, außerdem Jayres- mten von 10 000 Dollar an Lloyd George, Taft und Lord Mor- ley, sowie Jahresrenten von 5000 Pollar für die Gattinnen der Heren Präsidenten Cleveland und Roosevelt. Der Haupttcil s Vermächtnisses und die Kunstwerke fallen Frau Carnegie zu.
Zu dem Ludwigshafeuer Putsch
Nkd noch gemeldet: Daß die Sonderbündler zu den Drahtziehern gehört haben, beweist die Anwesenheit des Führers der Landauer Verräter, des Dr. Haas. Als feststehend «de gemeldet, daß der Putsch von Franzosen in Zivil ausgeführt wurde. Sie verlangten um 12 Uhr nachts Einlaß in das Hauptpostamt, um die Ausrufung der Republik iu alle Welt zu telegraphieren, wurden aber daran durch den
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Lersügung der Fleischoersorgungsstelle für Württemberg ml> Hohmzollern über die Regelung des Fleischverbrauchs.
In Abänderung der Verfügung der Fleischversorgungs- We vom 25. September 1916 über die Regelung des Fleischverbrauchs (Staatsanzeiger Nr. 225, Kriegsbeilage N S. 132) in der Fassung der Verfügung vom 1. Juni (Staatsanzeiger Nr. 127, Kriegsbeil. XII, S. 170) vird mit sofortiger Wirkung verfügt:
^4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
In dem Fleischbezugschein ist Name und Wohnort des Bezug-berechtigten und des Lieferers, sowie die angewiesene Menge Fleisch nach ihrem Fleischgewichtswert (25 8 Schlacht- viehflkjsch mit eingewachsenen Knochen — 20 8 Schlachtvieh- steisch ohne Knochen, Schinken, Dauerwurst, Zunge, Speck, Rohfeit. Fleischkonserven ohne Dose — 25 8 angeräucherte Mchwurst, Fleischkonserven einschließlich des Dosengewichts - 50 g Wildbret, Frischwurst, Eingeweide), minderwertiges ober bedingt taugliches Fleisch nach dem vom Kommunal- «erband bestimmten Anrechnungssatz anzugeben. Für jeden Mferer ist hienach ein besonderer Bezugsschein auszustellen.
Stuttgart, den 14. August 1919.
J.V.: Mayer.
Verfügung des Eruährungsministeriums über die Regelung des Fleischverbrauchs.
l. Die Verfügung des Ministeriums des Innern über m Regelung des Fleischverbrauchs vom 25. Septbr. 1916 Maatsanzeiger Nr. 225, Kriegsbeilage VIII, S. 108) in der vMng der Verfügung vom 10. November 1917 (Staats- Miger Nr. 265, Kriegsbeilage XII, S. 180) wird in Aus- Mrung der Bekanntmachung deS Reichsernährungsministers Der die Ausgestaltung der Fleischkarte und die Festsetzung vn Abribrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleischwaren vom >0. Juli 1919 (Reichs-Gesetzbl.. S. 684) wie folgt geändert:
8 9 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:
An Stelle von je 25 8 Schlachtviehfleisch mit einge- bachsenen Knochen können entnommen werden: 20 8 Schlacht-
Widerstand der treuen Beamten gehindert. Sämtliche städtischen Gebäude sind gesperrt und die Straßenbahnen verkehren nicht. Heute abend soll der Generalstreik verkündet weroen. — Die Kölner Aktivisten haben ihre Tätigkeit jetzt an den Niederrhein verlegt. In München-Gladbach fand eine Versammlung' von Anhängern eines rheinischen Freistaates statt. In Cleve sprach der Vorsitzende der Kölner Aktivisten, Dr. Müller.
Zum Wiederaufbau der zerstörte« Gebiete in Frankreich.
Berlin, 30. Aug. Dem „Berliner Tageblat" zufolge ist dieser Tage aus Vertretern der Gewerkschaften, aus Kreisen der Arbeiter, Architekten und Arbeitslosen ein Volksarbeitsamt gebildet worden, das sich mit der Frage des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete in Frankreich zu beschäftigen haben wird.
Eine Nachrichtenstelle erfährt hierzu, daß nach einer Berechnung des Volksarbeitsamts die Arbeiten für den Wiederaufbau auf 40 Milliarden Mark veranschlagt werden. Die gesamte Materialbeschaffung soll in eigene Regie genommen werden. Das Volksarbeitsamt habe seine Pläne bereits in großen Umrissen den Ministerien mitgeteilt. Im Laufe der nächsten Woche werde eine Sitzung stattfinden, an der außer dem Arbeitsminister auch der Reichskanzler teilnehmen werde.
Aufhebung von Verordnung«« über Enteignungen «nd Beschlagnahmungen.
Berlin, 29. August. Die vom Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Wolle vor kurzem beschlossene Aufhebung der Beschlagnahme von Torf-Faserstoffen tritt, nachdem die Reichsstelle für Textilwirtschaft die erforderliche Zustimmung erteilt hat und auch vom Reichswirtschaftsministerium kein Einspruch erhoben ist, mit dem 2 Septbr. in Kraft. Einzelbeschlagnahmungen und Enteignungen von Wolle, Wollgarnen, Halbwollgarnen, welche bis zu diesem Zeitpunkt von der Reichsstelle für Textilwirtschaft, einer Reichswirtschaftsstelle oder den Beauftragten einer dieser Stellen eingeleitet sind, behalten ihre Gültigkeit.
Berlin, 29. Aug. Der Reichsanzeiger veröffentlicht eine Verordnung über die Enteignung und vorläufige Sicherstellung von Betriebsstoffen, Bekanntmachungen über die Aufhebung der Bezugsscheinpflicht für Web-, Wirk- und Strickwaren und der Schuhbedarfsscheinpflicht, sowie eine Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle betreffend Aufhebung der Bezugsscheinpflicht, sowie der Vorschriften über Einkaufsbureaus, der Stoffverbrauchsbeschränkungen, des Verwendungsverbots für Gastwirtwäsche und der Waschmittelbekanntmachung.
Berlin, 29.Aug. Nach der Aufhebung der Bekanntmachung über Beschlagnahme und Höchstpreise von Häuten und Leder unter dem 15. August werden in diesen Tagen auch diejenigen Verordnungen aufgehoben werden, die die Herstellung und den Absatz des Schuhwerks, die Nachprüfung der Schuhwarenpreise und so weiter regeln. Der Reichswirtschaftsminister hat zu diesem Zweck eine Reihe von Verordnungen erlassen. Zunächst wurde die Verordnung vom 4. Januar 1917, die den Verkehr mit Ersatzsohlen, Sohlenschonern und Lederersatzstoffen regelt, aufgehoben. Aufgehoben wurde ferner die Bekanntmachung über den Verkehr mit Treibriemen vom 17. August 1918. Der Ueberwach- ungsausschuß und die Schuhwarenherstellungs- und Ver triebsgesellschaften sowie der Hauptverteilungsausschuß für Schuhsohlen und die Schuhhandelsgesellschaften treten in Liquidation. Die Zwangsregelungen, denen die Hersteller von Schuhwerk sowie der Handel mit Schuhwaren unterlagen, fallen in Zukunft aus. Bestehen bleibt dagegen ebenso wie die Reichslederstelle die Reichsstelle für Schuhversorgung.
Die deutschen Kriegsgefangen Lehren zurück!
Endlich hat es französische Rücksichtslosigkeit und Unmenschlichkeit über sich vermocht, wohl auf das Drängen der anderen
viehfleisch ohne Knochen, Schinken, Dauerwurst, Zunge, Speck, Rohiett, Fleischkonserven ohne Dose oder 25 8 an- geräucherte Fl ischwurst, Fleischkonserven einschl. des Dosengewichts oder 50 8 Wildbret, Frischwurst, Eingeweide.
1l. Die Verfügung tritt sofort in Kraft.
Stuttgart, den 14. August 1919.
—I. V.: Mayer.
Obera.»t Neuenbürg.
AktiMMlage i« T A in Loffenau.
Direktor Karl Hetze! in Kehl, Besitzer der unteren Mühle T 51 in Loffenau, beabsichtigt das schadhafte Wasserrad durch eine Turbinenanlage zu ersetzen.
An Stelle des Wasserrads soll eine Francisturbine in Spirslgehäuse mit liegender Welle eingebaut werden.
An den bestehenden Stauverhaltnissen soll nichts geändert werden.
Das Wasser wird der Turbine in einer eisernen Rohrleitung von ca. 15 m Lange und 300 MM Lichtweite zugeführt werden.
Etwaige Einwendungen gegen das Gesuch find binnen 14 Tagen, vom Tag der Ausgabe dieses Blattes an gerechnet, hier anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschreibung und Pläne der Anlage sind in der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.
Den 28 August 1919.Rilling, Reg.-Ass.
Mehrere tüchtige
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werde« für sofort gesucht.
Fabrikneubau Altburg, OA. Calw. Die Bauleitung.
Verbündeten hin, in der Gefangenensrage das erlösende Wort zu sprechen. Der Rücktransport der deutschen Gefangenen ist nunmehr in Bälde zu erwarten. Die immer stürmischer werdenden deutschen Vorstellungen im Verein mit Stimmen des neutralen Auslandes und sogar aus feindlichen Lagern dürften ja auch ihr Teil dazu beigetragen haben. Welches dentsche Herz begrüßt nicht mit Inbrunst die Nachricht: „Die deutschen Gefangenen kehren zurück!" Die Leiden unserer unglücklichen deutschen Brüder werden bald ein Ende nehmen. Wir dürfen es, wie die Meldung sagt, als ein besonderes Wohlwollen unserer Feinde betrachten, daß sie si chendlich entschlossen, nach unerhörten Drangsalierungen unserer deutschen Brüder de mRufe der Menschlichkeit endlich Folge zu leist.en Man geht gewiß nicht fehl, daß es nicht der letztere Grund war, der die Feinde bestimmte, sich endlich eines besseren zu besinnen, lieber das Wohlwollen erübrigt sich jedes Wort; denn schon kommt der Pferdefuß zum Vorschein: Dkse wohlwollende Haltung könne nur von Dauer sein, wenn die deutsche Regierung und das deutsche Volk alle ihnen obliegenden Pflichten erfüllen. Diese letztere Möglichkeit wird nicht zriletzt von dem Verhalten unserer Feinde abhängen. Die Meldung hat folgenden Wortlaut:
Versailles, 29. August. Der Oberste Rat der Alliier- leu veröffienllchl folgende Rote:
Am so rasch wie möglich die durch den Krieg verursachten Leiden zu mildern, haben die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttreten des Ariedensvertrags mit Deutschland, soweit er den Rücktransport der deutschen Kriegsgefangenen betrifft, vorzudatieren. Die Vorbereitungen zum Rücktransport werden sofort beginnen und zwar durch eine interalliierte Kommission, der ein deutscher Vertreter angegliedert werden soll, sobald der Vertrag in Kraft getreten ist. Die alliierten und assoziierten Möchte weisen aber ausdrücklich daraus hin, daß diese wohlwollende Haltung, von der die deutschen Soldaten so großen Vorteil haben, nur daun von sein kann, wenn die deutsche Regierung und das deutsche Volk alle ihnen obliegenden Pflichten erfüllen.
Pressestimmen zur Rückbeförderung der Kriegsgefangenen.
Zu dem Beschluß des Obersten Rates der Alliierten zur Rücksendung unserer Gefangenen schreibt der „Berliner Lokalanzeiger": Wenn die Entente sich selbst wohlwollender Haltung rühmt, so muß dem entschieden widersprochen werden, denn was sie heute zu tun beginnt, hätte sie nach Recht und Gerechtigkeit längst vollendet haben müssen. Wahrlich sehr spät beginnt sie sich auf ihre Menschlichkeit und schreitet zü einer Erfüllung ihrer Pflicht.
Die „Dossische Zeitung" sagt: Wie soll es nun den 800 000 Mann ergehen, die aus bitterer Gefangenschaft heimkehren? Will man auch sie eine Beute der Agitatoren des Hungers und dre Verbitterung werden lassen? Mit Fahnen und grünen Kränzen ist es nicht getan. Der allgemeine Wirtschaftsaufbau muß beginnen. Das sei der Willkommensgruß für die Heimkehrenden.
Das „Berliner Tageblatt" bemerkt: Der Rücktransport unserer Gefangenen soll nur dann von Dauer sein, wenn das deutsche Volk alleihm obliegenden Pflichten erfüllt. Darunter dürfte die Entente vor allem die Lieferung der uns aufgegebenen Kohlenmengen und die Bereitstellung deutscher Arbeiter für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Frankreichs verstehen. An den deich yen Arbeitern wird es also in erster Linie liegen, ob sie ihren Kriegsgefangenen Brüdern Lurch neue Streiks oder durch passive Resistenz eine neue Enttäuschung beeilen, oder ob sie durch Bereitwilligkeit zu ernsten, ununterbrochener Arbeit die unsäglichen Leiden der Kriegsgefangenen beenden wollen.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Sicherlich werden viele Arbeiter, soweit sie sich nicht gänzlich gewissenloser Agita- toni verschrieben haben, sich der Verantwortung ihren gefangenen Brüdern gegenüber bewußt sein und nichts tun, was das so mühsam in Gang gebrachte Werk der Befreiung wieder aufhalten könnte.
Lugano. 29. August. „Coriere della Sera" erklärt, daß der Beschluß des Obersten Rates der Alliierten, sofort mit der Rücksendung der Kriegsgefangenen zu beginnen, hauptsächlich durch die Mitteilung Italiens veranlaßt wurde, daß tJalien als erste Macht die Gefangenen heimsenden werde, ohne die Ratifikation des Fcie- dsvertrages abzuwarten.
Oberamt Neuenbürg.
An die (Stadt-) Schultheißenämter.
Mit Runderlaß vom 9. Juli ds. Js. hat die Landesgetreidestelle den Zeitraum für die Brotkartenausgabe mit dem vom 16. des einen Monats bis zum 15. des nächsten Monats reichenden Versorgungszeitraum der Reichsgetreidestelle in Uebereinstimmung gebracht. Die Brotkartenausgabe erfolgt daher zur Herstellung des Uebergangs vom 1. bis 15. September und vom 16. September bis 15. Oktober ds. Js.; Fleisch-, Butter- und Zuckerkarten werden am 1. September auf 1Monate ausgegeben.
Den 29. August 1919. I. V.: Reg.-Ass. Rilling.
Oberamt Neuenbürg.
Viehzählung am 1. September 1919.
Die Herrn Ortsvorsteher werden auf die am 1. September 1919 vorzunehmende Viehzählung (Staatsanzeiger Nr. 188) aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß die Ortsliste von dem Ortsvorsteher unter Beachtung der ihr aufgedruckten Bestimmungen abzuschließen und spätestens am" 9. September an das Oberamt einzusenden ist.
Die Zählung erstreckt sich wiederum auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Geflügel (Gänse, Enten, Hühner) und Kaninchen (Stallhasen).
Den 28. August 1919. I. V. Rilling, Reg.-Ass.
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