Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke.
Vom 12. Juli 1917.
Der Bundesrat hat folgende Verordnung erlassen:
8 1 .
einzuziehen. . Sie gelten vom als gesetzliches Zahlungsinittel, außer den mit der Einlösung verpflichtet, diese Münzen in
Tie Zweimarkstücke sind 1. Januar 1918 ab nicht mehr Von diesem Zeitpunkt ab ist beauftragten Kassen niemand Zahlung zu nehmen.
8 2.
Bis zum 1. Juli 1918 werden Zweimarkstücke bei den Reichs- und Landeskasseu zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichsbanknoten, Reichskassenscheine oder Darlehenskassenscheine umgetauscht.
8 3.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie aus verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
8 4.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, Ausnahmen zu gestatten.
8 5.
Auf die in Form von Denkmünzen geprägten Zweimarkstücke finden die Vorschriften dieser Verordnung keine Anwendung. Berlin, den 12. Juli 1917.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Gras von Roedern.
K. Oberamt Neuenbürg.
Allerhöchster Anordnung gemäß soll die Feier des
Gkburtsfestes Ihrer Majestät der MW
am Sonntag» den 7. Oktober d. 3.
in der herkömmlichen Weise begangen werden.
Den 2. Okt. 1917. Oberamtmann Ziegel«.
Neuenbürg.
Einladung
zu einer Hindenburgseier am kommenden Samstag, den 6. ds. Mts., abends 6 Uhr
aus dem Lindenplatz.
Den 3. Okt 1917. Namens des Gemeinderats:
Stadtschultheiß Stirn.
K. Oberamt Nenenbürg.
Abdunkelung wegen Fliegergesahr.
Unter Hinweis auf die wiederholten Fliegerangriffe der! letzten Zeit auf Plätze in Württemberg und Baden wird den! (Stadt-)Schultheißenämtern die unverzügliche und wirksame s U Durchführung der oberamtlichen Abdunkelungsanordnungen vom s D 18. 9. 1917 (Enztäler Nr. 219) zur Pflicht gemacht. Diese jM Anordnungen sollen nicht nur zum Schutz der betr. einzelnen Ortschaften selbst gegen Fliegerangriffe beitragen, sondern auch W den feindlichen Flugzeugen die Orientierung auf ihren Fern- A flügen erschweren. Es handelt sich also um die Wahrnehmung W sehr wichtiger Interessen des Landesschutzes. j D
Vollzugsberichte über die Durchführung der Anordnungen, sind bis 8. Oktober 1917 einzureichen.
Den 3. Okt. 1917. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
Verhalten bei Fliegergefahr.
Damit die in der Bekanntmachung vom 23. Juni 1915 (Enztäler Nr. 101) erwähnten Maßnahmen nicht in Vergessenheit geraten, erscheint es angezeigt, daß sie durch die Ortspolizeibehörden und Lehrerschaft den Einwohnern bezw. der Schuljugend von Zeit zu Zeit in geeigneter Weise in Erinnerung gebracht werden.
Ich ersuche hienach, das Weitere zu veranlassen.
Den 3. Okt. 1917. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
Traubentrestersammlung.
Nach Mitteilung des Kriegsausschusses für Ersatzfutter ist s die Brennerei, welche sich vertraglich verpflichtet hat, die im Bezirk Neuenbürg anfallenden freibleibenden Frischtrester aufzukaufen und abzubrennen, die Firma Jakob Jakobi in Stuttgart.
Den 2. Okt. 1917. Oberamtmann Ziegele.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Es wird empfohlen, von der Befugnis, sich an seinem
Kartosfelbedars
2 Ztr. für den Kopf mittelst Bezugsscheins zu verschaffen, zahlreich Gebrauch zu machen, namentlich innerhalb des Bezirks. Diese Bezugscheine — Vordrucke wieder hier zu haben — müssen bis spätestens 10. Oktober eingereicht sein.
Den 3. Okt. 1917. Stadt. Lebensmittelstelle.
Knödel.
ESU«
Liesen Eure EinrichtiuMegeuskäude ans Kupier und Kupserlegierungeu Messing, MM, TaniNK, Bronze) tci der nächste« Sannnelftelle «d!
Sammelstelle in Neuenbürg:
Im Hause des Hrn. Fabrikant Aug. Bleg er.
Langeubraud, den 2 Oktober 1917.
ToSss-kllnzsige.
In tiefem Schmerz teilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten mit, daß mein einziger l. Sohn, unser lieber Neffe
lvilh. Fr. Rentschler
in einem GrenaSier-Regirnent Inhaber Ser Silb. verSienktmeSaille
am 27. August nach 2ftt jähr. treuer Pflichterfüllung durch Herzschuß bei einem Sturmangriff in der Flandernschlacht bei Langhemarke im Kampf fürs Vaterland gefallen ist.
Für die trauernden Hinterbliebenen:
Der schwergeprüfte Vater:
Schultheiß Nentschler.
Feldrennach» 3. Okt. 1917.
D A ZA
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem uns so schweren Verluste unseres l. Sohnes und Bruders
8MtM LLsdrl I'ÄirkLi
sprechen wir alle unseren herzlichen Dank aus. Insbesondere danken wir noch für den schönen Gesang der Schüler und Mitschüler in Begleitung des Hrn. Hauptlehrer Ulrich, sowie dem hiesigen Militärverein.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Friedrich Fauth.
Feldrennach, 3. Okt 1917.
Nachruf
für
Schütze Xarl Fauth
Wie schmerzlich tief traf mich die Kunde,
Der beste Freund, er ist mir mehr,
Erlegen ist er seiner Wunde,
Er ist dahin und kehrt nicht mehr.
Du warst die Hoffnung deiner Lieben,
Ach könnten sie um deine Bahre stehn,
Nur eins ist ihnen noch geblieben, die Hoffnung aus ein Wiedersehn.
Einmal noch, laß ich die frohen Stunden An mir im Geist vorübcrziehn,
Die wir zwei so eng verbunden,
Erlebt ans dusligen Schwarzwaldhöhn.
Auf Wiedersehn, mein Freund, und ruh im Frieden, Träum aus, den ewigen Traum,
Zu früh entrissen deiner Jugendblüte,
Dein Leben war ja nur ein Traum.
Gwidmet von seinem Freund
Fritz Xting» z. Zt. im Felde.
Gküs-Kkckns.
Samstag, de« 8. Oktober»
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Die in der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle betr.
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(Enztäler Nr. 173) vorgeschriebenen Sonderabdrucke (8 6) können einzeln und in jeder Menge bezogen werden von der
Buchdruckerei des Enztitters.
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, Meinen werten Güsten zur ! gefl. Kenntnis, daß ich mein
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infolge Einberufung bis auf weiteres
geschloffen habe.
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Druck und Verlag der E, Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. — Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.