Verfahren bei Znrückstellnngsgesuche«.
I. Nachdem neuerdings die sachliche Prüfung sämtlicher Gesuche u« Zurückstellung und derjenigen um längere als vier- »öchige Beurlaubung — auch der Offiziere — mit alleiniger Uasnahme der Gesuche wegen rein häuslicher Verhältnisse «« die Abteilung Weka des Kriegsministeriums übergegangen ist, muß eine teilweise Aenderung des bisherigen Verfahrens bei Zurückstellungsgesuchen eintreten. Künftig sind folgende Grundsätze maßgebend, deren genaue Beachtung allein eine rasche Erledigung der Gesuche ermöglicht.
II. Die Prüfung der einlausenden Gesuche erfolgt beim Krie-sministerium bei der gewerblichen Gruppe, (Kriegsarbeits- strlle; W. K. 10) oder bei der landwirtschaftlichen Gruppe (Zandwirtschafts- und Volkswirtschaftsstelle; W. K. 11).
a) Die gewerbliche Gruppe umfaßt Angehörige der Industrie, des Handwerks, der freien Berufe, des Handels und Verkehrs, H»f-, Staats- und Gemeindebeamte und -angestellte, des gesamten Forstpersonals mit Ausnahme des von Privatbetrieben (Rentämtern) reklamierten, Angehörige öffentlich-rechtlicher Körperschaften und kriegswirtschaftlichen Einrichtungen, Wohltätigkeitsanstalten und ähnl.
b) Die landwirtschaftliche Gruppe umfaßt alle Angehörige
der Landwirtschaft, sowie das in Privatbetrieben tätige Forstpersonal, insbesondere Betriebsleiter, Aufsichtspersonal und Arbeiter, Obst-, Wein- und Gemüsegärtner, ferner landwirtschaftliche Facharbeiter, wie Pflug- und Dreschmaschinenführer, für landwirtschaftliche Zwecke beschäftigte Schmiede und Wagner, sowie Angehörige landwirtschaftlicher Nebenbetriebe wie Molkereien, Käsereien, Müllereien, Brennereien und dergl. i
III. Die Einreichung der Gesuche hat zu erfolgen
a) für Gesuche gewerblicher Art:
1) für Personen, die noch nicht eingezogen oder z. Zt. aus dem Heere oder der Marine entlassen sind, durch das Bezirkskommando;
2) für Personen, die eingezogen sind und im Lande stehen, durch den Ersatztruppenteil
je mit dem Ersuchen um unmitttelbare Weiterleitung an die Kriegsarbeitsstelle (Stuttgart, Dorothenftr. 2—4);
3) für Personen, die eingezogen sind und dem Feldheer, der Marine oder der Etappe angehören;
4) bei Sammelgesuchen für mehrere Personen, die für eine nennenswerte Steigerung der vorliegenden kriegswirtschaftlichen Aufgaben erforderlich werden;
5) für Angehörige verbündeter ausländischer Staaten unmittelbar bei der Kriegsarbeitsstelle.
b) für Gesuche landwirtschaftlicher Art: allgemein durch die Schultheißenämter an die bei den einzelnen Oberämtern errichteten Kriegswirtschaftsstellen, welche nach Vorprüfung die Gesuche weitersenden:
1) für Personen, die noch nicht eingezogen oder z. Zt. aus dem Heere oder der Marine entlassen find, an das Bezirkskommando;
2) für Personen, die eingezogen sind und im Lande stehen,
an den Ersatztruppenteil
je «it dem Ersuchen um unmittelbare Weiterleitung an die Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle (Stuttgart, Dorothen- straße 2—4).
3) für Personnen, die eingezogen sind und beim Feldheer, der Marine oder in der Etappe stehen, sowie für Angehörige verbündeter ausländischer Staaten unmittelbar bei der Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle.
Für sämtliche Gesuche mit Ausnahme von lila Ziffer 4 sind Formulare nach bestimmtem Muster zu verwenden und genau auszufüllen; Vordrucke sind für die gewerbliche Abteilung bei der Firma Stähle u. Friede!, Buchdruckerei, Tübingerstr. 57, für landwirtschaftliche Abteilung bei den Kriegswirtschaftsstellen der K. Oberämter erhältlich. — Für Angehörige der Marine und der verbündeten ausländischen Staaten sind besondere Muster vorgeschrieben; Auskunft Hiewegen geben die Kriegsarbeitsstelle oder die Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle (Stuttgart, Dorothenftr. 2—4). — Bei Gesuchen um Zurückstellungsverlängerung sind etwaige Listen in dreifacher Ausfertigung — für jedes Bezirkskommando getrennt einzureichen. Die «ehrpflichtigen Angestellten und Arbeiter, welche für einen Betrieb erforderlich sind, müssen auch tatsächlich reklamiert werden.
Eingaben für Offiziere sind getrennt von denjenigen für Mannschaften zu behandeln.
VI. Uebedingt zu vermeiden ist die Einreichung von Gesuchen an mehreren Stellen, um Mißverständnis und Mehrarbeit zu ersparen, ebenso die Inanspruchnahme der »ichtivürt- tembergischen Stellen oder der Beschaffungsbehörden, da dieser Weg nur Verzögerung, keinesfalls einen Verzicht der zuständigen württembergischen Stellen auf eine sachliche Prüfung der Gesuche zur Folge hat.
V. Abweichend von den vorgenannten Bestimmungen find nur zu behandeln:
1) Gesuche wegen rein häuslicher Verhältnisse; Behandlung auf dem Reklamationsweg durch die Schultheißenämter und Oberämter.
. 2) Gesuche um Beurlaubung bis zu 4 Wochen, namentlich z. B. zur Saat oder Ernte; Einreichung an das ftellv. Generalkommando oder bei Angehörigen von Feld- und Ersatztruppenteilen unmittelbar an letztere.
Stuttgart, den 9. Mai 1917.
v. Marchtaler.
Bekarmtmichung
der MV. Generalkommandos Xl!I. (K.W.) Armeekorps.
3VÜV Mark Belohnung.
Unsere Feinde sind am Werk im Deutschen Volke Unzufriedenheit und Zwietracht zu erregen.
Deutschland soll um die Früchte seiner mit großen Opfern an Gut und Blut errungenen Erfolge gebracht werden.
Selbstverständliche Pflicht jedes Deutschen ist es, zur Entlarvung solcher Agenten im feindlichen Solde beizutragen. Sie treiben im Gewände bürgerlicher Biedermänner, politischer Agitatoren, ja auch in feldgrauer Maske ihr hochverräterisches Handwerk.
Wer einen solchen Verbrecher zur Bestrafung bringt, erhält obige Belohnung.
Stuttgart, den 8. Mai 1917.
Der ftellv. kommandierende General v. Schäfer.
K. Oberamt Neuenbürg (Kriegswirtschaftsstelle).
Heranziehung der städtischen Schuljugend zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
Unter Hinweis auf den Aufsatz über die „Verwendung der städtischen Jugend auf dem Lande" in Nr. 18 des Wochenblatts für Landwirtschaft werden die Landwirte auf die Bedeutung der Schülerhilfe für den einzelnen landw. Betrieb, wie für die Volksernährung im Ganzen aufmerksam gemacht und wiederholt aufgefordert, ihren Bedarf bei dem Schultheißenamt anzumelden. Die Schultheißenämter hätten die Anmeldungen hierher weiter zu leiten (zu vergl. Enztäler Nr. 87).
Den 11. Mai 1917. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
Uivhmarkt.
Für den Viehmarkt in Teldrennach am 15. ds. Mts., werden folgende Anordnungen erlassen:
1. Die Zufuhr von Vieh aus Bezirken, in denen die Maulund Klauenseuche herrscht (u. a. Bez. Calw, Herrenberg, Nagold) ist untersagt.
2. Der Viehmarkt und der Austrieb von Vieh darf nicht vor 9 Uhr vormittags beginnen.
3. Das Feilbieten von Vieh auf dem Marktplatz darf erst beginnen, wenn die Tiere zuvor außerhalb des Marktplatzes durch den beamteten Tierarzt untersucht und für seuchenfrei erklärt worden sind.
4. Händlern ist der Austrieb von Vieh zu dem Markt nur unter Mitführung tierärztlicher Gesundheitszeugnisse gestattet, welche am Herkunftsort der Tiere unmittelbar vor Beginn des Transports ausgestellt sein müssen.
5. Außerhalb des Marktplatzes ist der gewerbsmäßige Handel mit Vieh verboten.
Im übrigen gelten die Vorschriften der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1912 (Reg.Blatt S. 293 ff.), betr. Ausführung des Viehseuchengesetzes.
Den 10. Mai 1917. O.R.A. Gaiser.
Metallamt Neuenbürg.
Wiederholte Aufforderung zur
Anmeldung und Ablieferung von beschlagnahmten Gegenständen aus Aluminium
wird erlassen, da bei der großen Zahl kleinerer und größerer Gegenstände noch nicht die entsprechende Anzahl Meldungen eingelaufen ist.
Meldevordrucke sind auf jedem Rathaus erhältlich. Die Ablieferung der Gegenstände an die Sammelstelle kann jeweils Mittwoch nachmittags erfolgen.
Die Entschädigungen sind nun erhöht und betragen für 1 Aluminium ohne Beschläg 12.—
„ 1 „ mit „ 9.60 -v/l.
Den 11. Mai 1917. Verw.-Aktuar Trostel.
Schömberg.
Stammholz-Verkauf.
Die Gemeinde bringt aus ihrem Hausackerwald im Wege des schriftlichen Aufstreichs zum Verkauf:
73 Forchen Hl.-V. Kl. mit 71,77 Fm.,
10 Tannen II.—V. „ „ 9,59 „
8 Fichten III.-V. „ „ 5,89 „
Die verschlossenen, bedingungslosen, in ganzen und */lo-Prozenten ausgedrückten Angebote sind bis Samstag» den 19. Mai 1917, nachmittags 8 Nhr, hier einzureichen.
Den 11. Mai 1917. Schultheitzenamt.
Hermann.
K. Forstamt Hirsau.
Radelholz-
Stammholz-Verkauf
am Dienstag d. 22. Mai 1917,
nachm. l'/i Uhr im Hirsch u. Lamm in Hirsau aus Staatswald Ottenbronner- Serg, Lützenhardt u. Meckenhardt 108 Fichten, 1288 Tannen, 1093 Forchen mit Fm.: Langholz (normal und Ausschuß) : 988 I., 1010 II., 765 III., 228 IV., 149 V., 47 VI. Klaffe;
Sägholz (normal und Ausschuß): 92 I., 66 II., 1 III. Kl. Losverzeichnisse unentgeltlich von der K. Forstdirektion, Geschäst- stelle für Holzverkauf in Stuttgart
Tierarzt-Stellv. Klink
Dobel Telefon „Amtgibt bekannt, daß er vom 13. ab gegen Rotlauf der Schweine impfen wird. Die Schweinehalter, welche impfen lassen wollen, möchten sich rechtzeitig melden.
Neuenbürg.
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