Verfahren bei Znrückstellnngsgesuche«.

I. Nachdem neuerdings die sachliche Prüfung sämtlicher Gesuche u« Zurückstellung und derjenigen um längere als vier- »öchige Beurlaubung auch der Offiziere mit alleiniger Uasnahme der Gesuche wegen rein häuslicher Verhältnisse «« die Abteilung Weka des Kriegsministeriums übergegangen ist, muß eine teilweise Aenderung des bisherigen Verfahrens bei Zurückstellungsgesuchen eintreten. Künftig sind folgende Grund­sätze maßgebend, deren genaue Beachtung allein eine rasche Er­ledigung der Gesuche ermöglicht.

II. Die Prüfung der einlausenden Gesuche erfolgt beim Krie-sministerium bei der gewerblichen Gruppe, (Kriegsarbeits- strlle; W. K. 10) oder bei der landwirtschaftlichen Gruppe (Zandwirtschafts- und Volkswirtschaftsstelle; W. K. 11).

a) Die gewerbliche Gruppe umfaßt Angehörige der Industrie, des Handwerks, der freien Berufe, des Handels und Ver­kehrs, H»f-, Staats- und Gemeindebeamte und -angestellte, des gesamten Forstpersonals mit Ausnahme des von Pri­vatbetrieben (Rentämtern) reklamierten, Angehörige öffent­lich-rechtlicher Körperschaften und kriegswirtschaftlichen Ein­richtungen, Wohltätigkeitsanstalten und ähnl.

b) Die landwirtschaftliche Gruppe umfaßt alle Angehörige

der Landwirtschaft, sowie das in Privatbetrieben tätige Forstpersonal, insbesondere Betriebsleiter, Aufsichtspersonal und Arbeiter, Obst-, Wein- und Gemüsegärtner, ferner landwirtschaftliche Facharbeiter, wie Pflug- und Dresch­maschinenführer, für landwirtschaftliche Zwecke beschäftigte Schmiede und Wagner, sowie Angehörige landwirtschaftlicher Nebenbetriebe wie Molkereien, Käsereien, Müllereien, Brennereien und dergl. i

III. Die Einreichung der Gesuche hat zu erfolgen

a) für Gesuche gewerblicher Art:

1) für Personen, die noch nicht eingezogen oder z. Zt. aus dem Heere oder der Marine entlassen sind, durch das Bezirkskommando;

2) für Personen, die eingezogen sind und im Lande stehen, durch den Ersatztruppenteil

je mit dem Ersuchen um unmitttelbare Weiterleitung an die Kriegsarbeitsstelle (Stuttgart, Dorothenftr. 24);

3) für Personen, die eingezogen sind und dem Feldheer, der Marine oder der Etappe angehören;

4) bei Sammelgesuchen für mehrere Personen, die für eine nennenswerte Steigerung der vorliegenden kriegswirt­schaftlichen Aufgaben erforderlich werden;

5) für Angehörige verbündeter ausländischer Staaten un­mittelbar bei der Kriegsarbeitsstelle.

b) für Gesuche landwirtschaftlicher Art: allgemein durch die Schultheißenämter an die bei den einzelnen Oberämtern errichteten Kriegswirtschaftsstellen, welche nach Vor­prüfung die Gesuche weitersenden:

1) für Personen, die noch nicht eingezogen oder z. Zt. aus dem Heere oder der Marine entlassen find, an das Be­zirkskommando;

2) für Personen, die eingezogen sind und im Lande stehen,

an den Ersatztruppenteil

je «it dem Ersuchen um unmittelbare Weiterleitung an die Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle (Stuttgart, Dorothen- straße 24).

3) für Personnen, die eingezogen sind und beim Feldheer, der Marine oder in der Etappe stehen, sowie für Ange­hörige verbündeter ausländischer Staaten unmittelbar bei der Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle.

Für sämtliche Gesuche mit Ausnahme von lila Ziffer 4 sind Formulare nach bestimmtem Muster zu verwenden und genau auszufüllen; Vordrucke sind für die gewerbliche Abteilung bei der Firma Stähle u. Friede!, Buchdruckerei, Tübingerstr. 57, für landwirtschaftliche Abteilung bei den Kriegswirtschaftsstellen der K. Oberämter erhältlich. Für Angehörige der Marine und der verbündeten ausländischen Staaten sind besondere Muster vorgeschrieben; Auskunft Hiewegen geben die Kriegs­arbeitsstelle oder die Landwirtschaft- und Volkswirtschaftsstelle (Stuttgart, Dorothenftr. 24). Bei Gesuchen um Zurück­stellungsverlängerung sind etwaige Listen in dreifacher Ausfer­tigung für jedes Bezirkskommando getrennt einzureichen. Die «ehrpflichtigen Angestellten und Arbeiter, welche für einen Be­trieb erforderlich sind, müssen auch tatsächlich reklamiert werden.

Eingaben für Offiziere sind getrennt von denjenigen für Mannschaften zu behandeln.

VI. Uebedingt zu vermeiden ist die Einreichung von Ge­suchen an mehreren Stellen, um Mißverständnis und Mehr­arbeit zu ersparen, ebenso die Inanspruchnahme der »ichtivürt- tembergischen Stellen oder der Beschaffungsbehörden, da dieser Weg nur Verzögerung, keinesfalls einen Verzicht der zu­ständigen württembergischen Stellen auf eine sachliche Prüfung der Gesuche zur Folge hat.

V. Abweichend von den vorgenannten Bestimmungen find nur zu behandeln:

1) Gesuche wegen rein häuslicher Verhältnisse; Behandlung auf dem Reklamationsweg durch die Schultheißenämter und Oberämter.

. 2) Gesuche um Beurlaubung bis zu 4 Wochen, namentlich z. B. zur Saat oder Ernte; Einreichung an das ftellv. Generalkommando oder bei Angehörigen von Feld- und Ersatztruppenteilen unmittelbar an letztere.

Stuttgart, den 9. Mai 1917.

v. Marchtaler.

Bekarmtmichung

der MV. Generalkommandos Xl!I. (K.W.) Armeekorps.

3VÜV Mark Belohnung.

Unsere Feinde sind am Werk im Deutschen Volke Unzu­friedenheit und Zwietracht zu erregen.

Deutschland soll um die Früchte seiner mit großen Opfern an Gut und Blut errungenen Erfolge gebracht werden.

Selbstverständliche Pflicht jedes Deutschen ist es, zur Ent­larvung solcher Agenten im feindlichen Solde beizutragen. Sie treiben im Gewände bürgerlicher Biedermänner, politischer Agi­tatoren, ja auch in feldgrauer Maske ihr hochverräterisches Handwerk.

Wer einen solchen Verbrecher zur Bestrafung bringt, erhält obige Belohnung.

Stuttgart, den 8. Mai 1917.

Der ftellv. kommandierende General v. Schäfer.

K. Oberamt Neuenbürg (Kriegswirtschaftsstelle).

Heranziehung der städtischen Schuljugend zu landwirtschaftlichen Arbeiten.

Unter Hinweis auf den Aufsatz über dieVerwendung der städtischen Jugend auf dem Lande" in Nr. 18 des Wochenblatts für Landwirtschaft werden die Landwirte auf die Bedeutung der Schülerhilfe für den einzelnen landw. Betrieb, wie für die Volks­ernährung im Ganzen aufmerksam gemacht und wiederholt auf­gefordert, ihren Bedarf bei dem Schultheißenamt anzumelden. Die Schultheißenämter hätten die Anmeldungen hierher weiter zu leiten (zu vergl. Enztäler Nr. 87).

Den 11. Mai 1917. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Uivhmarkt.

Für den Viehmarkt in Teldrennach am 15. ds. Mts., werden folgende Anordnungen erlassen:

1. Die Zufuhr von Vieh aus Bezirken, in denen die Maul­und Klauenseuche herrscht (u. a. Bez. Calw, Herrenberg, Nagold) ist untersagt.

2. Der Viehmarkt und der Austrieb von Vieh darf nicht vor 9 Uhr vormittags beginnen.

3. Das Feilbieten von Vieh auf dem Marktplatz darf erst beginnen, wenn die Tiere zuvor außerhalb des Markt­platzes durch den beamteten Tierarzt untersucht und für seuchenfrei erklärt worden sind.

4. Händlern ist der Austrieb von Vieh zu dem Markt nur unter Mitführung tierärztlicher Gesundheitszeugnisse ge­stattet, welche am Herkunftsort der Tiere unmittelbar vor Beginn des Transports ausgestellt sein müssen.

5. Außerhalb des Marktplatzes ist der gewerbsmäßige Handel mit Vieh verboten.

Im übrigen gelten die Vorschriften der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1912 (Reg.Blatt S. 293 ff.), betr. Ausführung des Viehseuchengesetzes.

Den 10. Mai 1917. O.R.A. Gaiser.

Metallamt Neuenbürg.

Wiederholte Aufforderung zur

Anmeldung und Ablieferung von beschlag­nahmten Gegenständen aus Aluminium

wird erlassen, da bei der großen Zahl kleinerer und größerer Gegenstände noch nicht die entsprechende Anzahl Meldungen eingelaufen ist.

Meldevordrucke sind auf jedem Rathaus erhältlich. Die Ablieferung der Gegenstände an die Sammelstelle kann jeweils Mittwoch nachmittags erfolgen.

Die Entschädigungen sind nun erhöht und betragen für 1 Aluminium ohne Beschläg 12.

1 mit 9.60 -v/l.

Den 11. Mai 1917. Verw.-Aktuar Trostel.

Schömberg.

Stammholz-Verkauf.

Die Gemeinde bringt aus ihrem Hausackerwald im Wege des schriftlichen Aufstreichs zum Verkauf:

73 Forchen Hl.-V. Kl. mit 71,77 Fm.,

10 Tannen II.V. 9,59

8 Fichten III.-V. 5,89

Die verschlossenen, bedingungslosen, in ganzen und */lo-Prozenten ausgedrückten Angebote sind bis Samstag» den 19. Mai 1917, nachmittags 8 Nhr, hier einzureichen.

Den 11. Mai 1917. Schultheitzenamt.

Hermann.

K. Forstamt Hirsau.

Radelholz-

Stammholz-Verkauf

am Dienstag d. 22. Mai 1917,

nachm. l'/i Uhr im Hirsch u. Lamm in Hirsau aus Staatswald Ottenbronner- Serg, Lützenhardt u. Mecken­hardt 108 Fichten, 1288 Tan­nen, 1093 Forchen mit Fm.: Langholz (normal und Aus­schuß) : 988 I., 1010 II., 765 III., 228 IV., 149 V., 47 VI. Klaffe;

Sägholz (normal und Aus­schuß): 92 I., 66 II., 1 III. Kl. Losverzeichnisse unentgeltlich von der K. Forstdirektion, Geschäst- stelle für Holzverkauf in Stutt­gart

Tierarzt-Stellv. Klink

Dobel TelefonAmt­gibt bekannt, daß er vom 13. ab gegen Rotlauf der Schweine impfen wird. Die Schweinehalter, welche impfen lassen wollen, möchten sich recht­zeitig melden.

Neuenbürg.

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