Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos Xlü. (K. W.) Armeekorps.
Am 24. Januar 1917 ist eine Bekanntmachung betreffend beschleunigte Entladung der Eisenbahnwagen in Kraft getreten, wonach bei nicht rechtzeitiger Entladung von Eisenbahnwagen Zwangsentladung und Zwangszuführung der Güter auf Kosten und Gefahr des Säumigen — bei Kohlensendungen unter Umständen Beschlagnahme — eintreten wird. Die Durchführung im Einzelnen erfolgt nach näherer Anordnung der Eisenbahnverwaltung.
Alle näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, der im Staatsanzeiger vom 24. Januar 1917 einzusehen ist.
Stuttgart, den 24. Januar 1917.
K. Oberamt Neuenbürg.
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Meriikg von MMlraben.
Nach tz 6 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Kohlrüben vom 1. Dezember 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 1316 und Staatsanz. Nr. 292) ist Tierhaltern die Verfütterung von Bodenkohlraben nur mit Genehmigung des Kommunalverbands (Oberamts) und zwar nur mit der Beschränkung gestattet, daß sie in je zwei Tagen zusammen höchstens 1"/» ihrer Vorräte in dieser Weise verbrauchen dürfen. Die Verfütterungsgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchhaltung der Viehbestände des Tierhalters es erfordert und dem Tierhalter andere Futterrüben zur Verfütterung nicht zur Verfügung stehen oder durch den Kommunalverband zur Verfügung gestellt werden.
Die Verfütterungsbeschränkungen sind in den Gemeinden «us ortsübliche Weise bekannt zu machen.
Wegen der Beschaffung von Futterrüben wird aus die oberamtliche Bekanntmachung vom 4. Dezember 1916 (Enztäler Nr. 285) verwiesen. Bestellungen auf Futterrüben sind durch die Gemeinden binnen 10 Tagen an die Bezirksgetreidestelle zu richten.
Den 22. Dez. 1916. Oberamtmanu Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
WlMis M HchrMiefkiW.
Der Höchstpreis für Hafer beträgt bis zum 31. Januar 1917 14 Mk., vom 1. Februar 1917 ab 12.50 Mk. für den Zentner.
Es empfiehlt sich daher für die Landwirte die Ablieferung an die Amtskörperschaft (Lagerhaus in Neuenbürg)' bis zum 31. Januar. Für spätere Ablieferungen für das Heer kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (Art. 1 Abs. 3 der Verordnung vom 4. Dezember 1916, Reichsgesetzbl. S. 1327) auf den höheren Preis gerechnet werden.
Den 22. Januar 1917. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
Vordrucke für die Schüleruntersuchungen.
Die Gemeindebehörden werden unter Hinweis auf 8 16, insbesondere Abs. 2, der Vollz.Verf. zum Oberamtsarztgesetz vom 17. März 1913 (Reg.Bl. S. 82) beauftragt, den Bedarf an Vordrucken der Gesundheitsbogen,
Schreiben für Einladung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an den ärztl. Untersuchungen, und Schreiben für Benachrichtigungen über das Ergebnis der Untersuchung
festzustellen und längstens bis 1. Februar ds. Js. hieher anzuzeigen.
Der noch vorhandene Vorrat an Vordrucken ist in Abzug zu bringen.
Den 23. Januar 1917. O.R.A. Gaiser.
Overamtsstadt Neuenbürg.
Die hier wohnhaften
Militärpflichtigen
des Jahrgangs 1897 und früherer Jahrgänge
<1896 und 1895).
über deren Militärverhältnis noch nicht endgültig entschieden ist, haben sich am Freitag den 26. Januar d. Js., abds. 7 Uhr, auf dem Rathaus zur Stammrolle anzumelden.
Den 24. Januar 1917. Stadtschultheißenamt.
Neuenbürg.
Diejenigen Metz Besitzer
hier, welche bisher Milch verkauft haben, rvkrden aufgefordert, im Laufe des morgigen Tages (Freitag, den 26. Januar) hieher ein Verzeichnis der Kunden zu übergeben. Dasselbe ist zum Gebrauch bei der Milchverbrauchsregelung erforderlich.
Den 25. Januar 1917. Ortspolizeibehörde.
Stirn.
Stavt Wildbad.
Stammholz-Verkauf
am Samstag, den 27 Januar 1917,
vormittags 9 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Ausstreich aus Stadtwald III Sommerberg, Abt. 1c Wolfsschlucht:
136 Stück tann. u. sorch. Langholz I—VI. Kl. mit zus. 256,27 Fm.
31 „ „ Sägholz I. ll. Kl. mit zus. 36,57 Fm.
Stadtwald IV an der Linie, Abt. 1 Köpfle:
59 Stück tannenes Langholz I—VI. Kl. mit zus. 96,22 Fm.
4 „ „ Sägholz l -II. Kl. mit zus. 4,79 Fm.
Stadtwald VI Kegeltal, Abt. 8 Hirschweg:
233 Stück tannenes Langholz I—VI. Kl. mit zus. 211,14 Fm. 21 „ „ Sägholz I—II. Kl. mit zus. 2,62 Fm.
Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungslosen, in ganzen und Zentelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Nadelholzstammholz" wollen spätestens bis zu obengenannter Stunde dem Stadtschultheißenamt übergeben werden, der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1917, der Ausschuß ist zu 100°/o der Taxpreise angeschlagen.
Wildbad, den 20. Januar 1917.
Stadtschnltheitzenaml.
Baetzner.
StanMversteiiierung
des Gr. Forstamts Mittelberg in Ettlingen am Montag, 29. Januar 1917, 11 Uhr, in der Marxzeller Mühle aus den Abteilungen 2, 5, 19, 35:
670 Baustangen, 570 Hagstangen, 700 Boumpfähle, 4000 Hopfenstangen, 1400 Rebstecken, 300 Bohnenstecken.
Die Stangen lagern im Moosalbtal, Schneebachtal und an der Bernbacher Steig. Vorzeiger: Hilfshüter Maier in Mittelberg.
Rotes Kreuz.
Schüter-Konzert
Sonntag, den 28. Januar 1917, nachmittags Vs 4 Uhr
im Gasthof zum „Bären" in Neuenbürg
K. Oberamt Neuenbürg.
DieMadt sSchulcheitzenämter
«erden auf die Bekanntmachung der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 20. d. M., betr. Hebung des Anbaus von Reps und Rübsen durch Zuweisung von schwefelsaurem Ammoniak (Staatsanzeiger Nr. 18) aufmerksam gemacht.
Den 24. Januar 1917. O.R.A. Gaiser.
veranstaltet von Frl. Huber-Rotenbach unter gütiger Mitwirkung von Frau Klara Schnepf, Hrn. Reallehrer Widmaier (Gesang) hier, Eduard Hahn (Violine) und Paul Dettinger (Cello) von Pforzheim.
Der Reinertrag ist fürs Rote Kreuz bestimmt. Eintrittspreis beliebig; doch nicht unter 30 Pfg.
Der Mezirksvsr fitzende des Hloten Kveuzes.
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Bezirksgetreidrstelle Neuenbürg.
Abgabe von Nahrungsmitteln.
An Nahrungsmitteln werden an die Gemeinden abgegeben: 74 Ztr. Grieß,
100 Ztr. Graupen,
100 Ztr. Haferflocken.
Die Unterausteilung ist Sache der Gemeinden.
Im Kleinverkauf darf beim Grieß ein Preis von 28 ^ pro Pfund, bei Graupen 30 ^ pro Pfund und bei Haferflocken 44 xZ pro Pfund nicht überschritten werden.
Den 24. Jan. 1917. Oberamtspfleger Kübler.
Für unser Kontor in Höfen suchen wir in dauernde Stellung ein in Stenographie und Maschinenschreiben durchaus geschultes
L Oo.
jüngeres Fräulein
K. Forstamt „Enzklosterle.-
Stammholz-Verkauj ^
im schriftlichen Anfftreich
am Freitag, den 2.Febr. 1917,
vormittags 100- Uhr, im Geschäftszimmer des Forstamts:
-^) Aufbereitetes Stammholz. -
Langholz: Eichen: Fm.: 11II.,
15IV.—VI. Kl.; Buchen: Fm.:
5 III., 12 IV. und 4 V. Kl.; Tannen mit einigen Fichten: Fm.: 186 I.—III., 216IV. bis VI. Kl.; Abschnitte: Tannen: Fm.: 8 I.—III. Kl.;
6) Nadelstammholz auf de« Stock: j
Rotbuchen: Fm.: 705 I. bis : III., 130 IV.—VI.; Tannen: Fm.: 505 I.—III., 220 IV. bis VI. Kl.; Abschnitte: Fm.: 20 I.—III. Kl.
Alles weitere ist aus den Losverzeichnissen ersichtlich, welche von der K. Forstdirektion, Geschäftsstelle für Holzverkauf, Stuttgart unentgeltlich bezogen werden können.
Neuenbürg.
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