Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

Verfügung des Misteriums des Innern über dieZuttermarken.

Der Einlösungswert r für den Monat Januar zur Ausgabe gelangenden drei Etermarken wird auf je

10; Butter

oder

80 § atterschmalz

festgesetzt. Wo es die örtlin Verhältnisse notwendig machen, können die Kommunalverbce oder die Gemeinden den Ein­lösungswert der Buttermar! herabsetzen.

Fleischhauer.

K. Oberlt Neuenbrüg.

Die Stanunrolle für 07, enthaltend die im Jahr 1897 geborenen Militärpslichtigetzind nach Vorschrift des § 46 der Wehrordnung (zu vergl. auErl. v. 30. 11. 14, Enzt. Nr. 192) anzulegen und bis 1. Febrr 1917 nebst etwaigen Auszügen aus den Geburtsregistern v sonstigen Belegen dem Oberamt einzureichen.

Bei jedem Militärpflügen sind die auf Grund des § 361 Ziffer 18 R.Str.G.B. azesprochenen polizeilichen, sowie alle gerichtlichen Bestrafungen eutragen (Vers, des Min. des Innern vom 1. Oktober 1903, MAmtsbl. Seite 505).

Am Schlüsse der Rutierungsstammrolle ist diese durch den Standesbeamten bezüch der richtigen und vollständigen Nebertragung der Namenämtlicher im Jahre 1897 in der betreffenden Gemeinde gebenen und noch lebenden männlichen Personen aus dem Gebuyauptregister für 1897 in die Re­krutierungsstammrolle zu Urkunden, auch mit der weiteren nach Ziffer 1. u. 2 der Nist.-Verf. vom 16. Februar 1876 (Minist.-Amtsbl. S. 67) meschriebenen Beurkundung des Orts­vorstehers zu versehen.

Die noch nicht ausgobenen Militärpflichtigen des Jahr­gangs 1897 und der älter Jahrgänge sind aufzufordern, sich nach Maßgabe der Beflmungen im 8 25 Z. 1 u. 7 W.O. zur Rekrutierungsstammrr anzumelden.

Den 28. Dez. 191k Oberamtmann Ziegele.

K. Oknnt Neuenbürg.

Verkehr uff Bodenkohlraben.

I. Auf Grund deVerordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vvm 1. 5,ember 1916 und der Ausführungs­bestimmungen des K. Msteriums des Innern vom 12. Dez. (Staatsanzeiger Nr. 29Lwird verfügt:

11 Rodenkoblrab en dien die Landwirte nur an den Kommunal- verbänffoder 'mi'w Aufkäufer der Landeskartoffelstelle absetzen. Der fre, Handel mit Bodenkohlraben, auch in Mengen bis zu 3 Ztnern, ist infolge der Beschlagnahme der Bodenkohlrabe in Wegfall gekommen.

2) Für den Verbrüh der Bodenkohlraben, welche durch die Landeskartoffeelle und den Kommunalverband zu­geteilt werden, Han die oberamtl. Vorschriften über die Regelung des Verauchs von Kartoffeln vom 20. No­vember/28. Dezenrr 1916 (Enztäler Nr. 274 und 304) entsprechende GelLg mit der Maßgabe, daß zwei Teile Kohlraben einem eil Kartoffeln gleichstehen.

II. Aus früheren Zordnungen wird bei dieser Gelegenheit wiederholt:

1) Tierhalter dürfen ie von ihnen erzeugten Bodenkohlraben nur mit oberamtlErlaubnis verfüttern und zwar in je 2 Tagen höchsten-1"/» ihrer Vorräte.

2) Nur die Auskäufe der Landeskartoffelstelle dürfen Boden­kohlraben aus da Oberamtsbezirk ausführen; andere Personen bedürfe: zur Ausfuhr aus dem Oberamtsbezirk oberamtl. Erlaubis.

3) Aus Württemb'g dürfen Bodenkohlraben nicht aus- gesührt werden.

Den 31. Dez. 195. Oberamtmann Ziegele.'

K. Neramt Neuenbürg.

Der Bedarf de: dem Ministerium des Innern unter­stellten Behörden an (rdöl für die nächsten 2 Monate ist hier bis spätestens 10. d. I. anzumelden, worauf der gemeinsame Bezug von hier aus vrmittelt werden wird.

Das Oberamt niamt auch Anmeldungen des Erdölbedarfs von den übrigen staatichen Behörden, welche im Bezirk ihren Sitz haben, bis 10. d.M. entgegen.

Den 2. Januar .917. O.R.A. Gaiser.

Stadt Neuenbürg.

iederholter Stangen-Verkauf.

Die imEnztäkr" Nr. 298 (1916) näher beschriebenen Stangen: Los 122 kommen am

Donnerstag, den 4 Januar d. I., vormittags 11 Uhr,

wiederholt aus dem Rathause zum Verkauf.

Den 2. Januar 1917. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Bei der am 30. v. Mts. von den bürgerlichen Kollegien hier vorgenommenen Wahl dreier Abgeordneten zur Amtsver­sammlung für die Kalenderjahre 1917, 1918, 1919 wurden gewählt:

Als Abgeordnete: .

a) Stadtschultheiß Stirn .mit 13 Stimmen,

d) Gemeinderat Olpp . 11

c) Bürgerausschuß-Obmann Pfister 8

Als Stellvertreter:

31 Gemeinderat Gollmer .mit 12 Stimmen,

b) Kaiser .11

c) Bürgerausschuß-Mitglied Mahler,, 11

Den 2. Jan. 1917. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Donnerstag, den 4. Januar, von 9 Uhr vormittags ab Abgabe von 16 Sack

Zuckerrübschnitzel

per Ztr. 14 (Leere Säcke mitbringen.)

Von ff, 10 Uhr ab

Kutter-Abgabe

für die Inhaber der Fleischkarten Nr. 431689 (Buttermarke I violett.)

Von 11 Uhr ab

Abgabe am Tracktmagnmlih

(ohne Karten).

Stadt. Lebensmittelstelle.

W

Engelsbrand, 2. Januar 1917.

0ÄGS-^.L2SLZS.

Meine liebe Frau, unsere gute treu­besorgte Mutter und Großmutter

SiWMlisWliklikkM

geb. Reichstetter

ist heute mittag ff, 1 Uhr nach längerem Leiden im Alter von nahezu 73 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen.

In tiefer Trauer:

Jakob Bohnenberger mit Kindern.

Beerdigung findet Donnerstag, den 4. Januar, nach­mittags 2 ff, Uhr statt.

Wildbad.

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Zur Jahreswende!

Nun ist amb dieses Jahr geschieden Mit seinen Nöten, seinem Leid! >>H Es brachte wieder nicht den Frieden,. Aul den man sich so sehr gefreut. Die Festtagsfreuden sind verflogen, Die Weihnachtslieder sind verrauscht, Der Alltag ist schon eingezogen Hat neue Mühen eingetauscht!

Das alte Jahr, es ist entschwunden. Hinab in die Unendlichkeit!

Noch klaffen viele offne Wunden,

Die heilen muß die Friedenszeit! Die Menschheit sehnt sich nach dem Frieden,

Er ist der Menschheit höchstes Gut; Bis dieser Weltkrieg ist entschieden, Fließt leider noch viel edles Blut!

Laßt nun das alte Jahr entfliehen. Mit seinem blinden Sorgengeist; Den Frieden laßt dafür einziehen Wie den Gott selber uns verheißt! Den Frieden kann man uns nicht rauben,

Er ist ein göttliches Geschenk;

Mag unser Erzfeind noch so schnauben Wir bleiben Gottes eingedenk!" Backnang. G. Ulshöser.

Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. - Verantwortlicher Redakteur C. Mech in Neuenbürg