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Aber in trostloser alle; das Leben fordert Bedanken an den Tod
Aus Braunschweig ging der Kartoffelstellen ;s Herzogtums Braun- tevisionskommando an- serung der vorhandenen usreichende Lieferungen Da infolge des Kar- erstürzte Schlachtungen r befürchten sind, hat chhandelsverband bereit llädten des Verbands- >0 Einw. zum Preise tner Lebendgewicht zu ehmen.
üschultheißenamt fordert wegen die Einwohner- nöglichst mit Kraut, ben u. a. Gemüsen n frostfreien Gelaffen Nonate gehalten werden, den Winterbedarf den ausgiebig zu benutzen.
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Maschiuengewehrseuers. Kaum ist er vorne, da fliegen ihm auch schon die englischen Handgranaten entgegen. Aber keine kann unseren todesmutigen Helden an seiner Arbeit hindern; sein Mut scheint im Gegenteil zu wachsen. Eine Granate nach der andern schleudert er hinüber, alle sitzen im Graben; später dringt er in ihn ein und die feindlichen Schützen, durch sein gewandtes Werfen kampfunfähig gemacht, überlassen ihm das Maschinengewehr. Noch ist das Werk nicht vollendet, der Hauptteil des Grabens ist noch englisch. Der tapfere 126 erschaut sich um und sieht gerade im rechten Augenblick, wie ein englischer Offizier ein zweites Maschinengewehr in Stellung bringt, um das weitere Vordringen der Deutschen aufzuhalten. Rasch hat er erkannt, daß hier die höchste Gefahr droht. An der Spitze seiner Gruppe säubert er den Graben; endlich hat er einen guten Stand und rasch reißt der mutige Schwabe sein Gewehr an die Wange. Schuß auf Schuß kracht. Obwohl verwundet, kennt er keine Ruhe, bis der Offizier und die Bedienung am Boden liegen. Erst nachdem das Gefecht beendet und der Stützpunkt in deutschem Besitz ist, kümmert sich unser Held um seine Verwundung. Für solch' wackeres Verhalten schmückt seine Brust das Eiserne Kreuz I. Klasse, Seine Majestät der König aber verlieh ihm die Goldene Militär-Verdienstmedaille.
Vermischtes.
Der Nobel-Friedenspreis. Eine Mitteilung aus Kopenhagen will wissen, der Friedenspreis der Nobelstiftung (nicht zu verwechseln mit dem wissenschaftlichen Preis derselben Stiftung), werde in diesem Jahre dem König Konstantin von Griechenland zuerteilt werden. — Bisher war nicht bekannt, daß der Nobelpreis auch als Anerkennung für Charakterstärke verliehen wird.
Die Direktoren Brandsch und Böhnheim von dem Mg. Deutschen Metallwerk in Oberschönweide wurden wegen Ueberschreitung der Höchstpreise um 420000 Mk. zu 1 Jahr Gefängnis und 30000 Mk Geldstrafe, bezw. 3 Monate Gefängnis und 10000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Durch Zuschlägen der Wagentür wurde dem Sanitätsrat Dr. Levy in Bromberg bei der Abfahrt eines Zuges die Schädeldecke zertrümmert, so daß Dr. Levp auf der Stelle tot war.
Russisches, Allzurussisches. Ein echt russisches Stückchen erzählt die in Wilna erscheinende „Zeitung der 10. Armee". Um die noch im Privat- besih des russischen Volkes vorhandenen Goldmünzen in die Staatskassen zu leiten, hatte die Verwaltung
der russischen Eisenbahnen bekannt gemacht, daß diejenigen Reisenden, die beim Lösen ihrer Fahrkarten ein Goldstück zur Umwechslung ablieferten, bei der Aushändigung der Fahrkarten bevorzugt würden. Da die Reisenden oft tagelang auf ihre Fahrkarten warten müssen, hat eine solche Bevorzugung eine außerordentliche Bedeutung und es war zu erwarten, daß die Anordnung einen erheblichen Goldzufluß für die Staatskassen zur Folge haben werde. Allein diese Erwartung erfüllte sich merkwürdigerweise nicht, und als die oberste Behörde der Sache auf den Grund ging, stellte es sich heraus, daß die Kassierer der Eisenbahnen die eingezahlten Goldmünzen sofort durch Zwischenpersonen an die draußen harrenden Reisenden mit hohem Aufschlag weiterverkauften, so daß ein Kreislauf stattfand, an welchem die Kassierer eine ganz bedeutende Summe für ihre eigene Tasche verdienten. Die Reisenden, die es mit ihrer Fahrt eilig hatten, bezahlten jeden verlangten Preis, nur um zu ihren Fahrkarten zu gelangen. Die Eisenbahnverwaltung hat sich infolgedessen genötigt gesehen, die erlassene Verfügung wieder aufzuheben, da bei der Eigenart der russischen Beamten wohl diesen, aber nicht dem Staate geholfen wurde.
Herbktnachrichten
Cannstatt, 31. Okt. Wein wird gefaßt. Verkauf lebhaft. Preise 500—520 für 3 Hktl.
K. Weingut Eilfingerberg. Maulbronn. Bei dem am 30. Okt. vorgenommenen 2. Weinmostverkauf wurden erlöst je für ein Hektol. Trol- linger 215 -235 Mk., Rotgemischt 200- 208 Mk., Weißgemischt 194—220 Mk., W.-Riesling 225 bis 251 Mk., Nachlese 173—228 Mk.
Heilbronn, 31. Okt. Die Weingärtner-Ge- sellschaft, erzielte bei ihrer heutigen Weinversteigerung folgende Preise: Schwarzriesling mit Clevner (zirka 60 KI) 167—176 Mk., Trollinger (70 kl) 178—180 Mk. Mk., Weißwein I mit Weißriesling (150 KI) 156—166 Mk., Weißriesling (IM KI) 168—172 Mk. für je 1 KI.
LrlZtc Nachrichten rr. Telegramme.
Berlin, 2. Nov. Aus Rotterdam geht dem „Bert. Tgbl." die Meldung zu, aus Paris werde berichtet, seit dem 25. Oktoher erneuerten die Deutschen die Beschießung von Reims. Am ersten Tag feuerten sie 250 Granaten auf die Stadt ab. Das Bombardement wurde am 26. Oktober den ganzen Tag fortgesetzt und begann auch am Morgen des 27. Oktober wieder.
Bern, 2. Nov. (WTB.) Das Pariser Journal meldet aus Marseille: Die englischen Dampfer „Cluden" und „Nerkneß" sind versenkt worden.
London, 2. Nov. (WTB.) Lloyds melden: Die britischen Dampfer „Meroe" und „Torino" sind versenkt morden.
Berlin, I.Nov. (WTB.) Wie das „Berl. Tagblatt" erfährt, sind zwischen den Kabinetten der Ententemächte Verhandlungen eingeleitet, um in Paris eine große Sitzung der Ententegeneralstäbe abzuhalten und einen dauernden Ersten Kriegsrat einzusetzen, der über ein mit reichlicher Artillerie ausgestattetes Reserveheer zu verfügen hat, daneben soll vielleicht der politische Entente-Ausschuß arbeiten.
Berlin. (Priv.-Tel.) Der „Neue Rotterdamsche Courrant" schreibt nach einer Meldung der „Vos- fischen Zeitung" aus dem Haag: Der Verbrauch der Verbündeten an Artilleriemunition war in den letzten 2 Monaten der Sommeschlacht ebenso groß, wie im ganzen ersten Jahr des Krieges. Zur Auffüllung der englischen und französischen Munitionsvorräte bei Beginn der Offensive trafen in den Monaten Juli und August neben Sendungen aus England 32 große mit Munition beladene Dampfer in Le Havre ein. Nach einer Feststellung des englischen Munitionsministeriums sind jetzt der gesamten Munitionserzeugung der Welt in den Dienst des Verbandes gestellt, was jedoch für den ungeheuren Bedarf immer noch nicht ausreiche.
Berlin. (Priv.-Tel.) Nach einer Genfer Meldung der „Tägl. Rundsch." berichten Londoner Blätter aus Bukarest, daß der bisherige Mitarbeiter des russischen Oberbefehlshabers Alexejew, General Bielajew, im rumänischen Hauptquartier eingetroffen ist, wo er die rumänische Heeresleitung als Berater unterstützen soll. 6 weitere französische und englische Flieger sind in Rumänien eingetroffen.
Bern. (Priv.-Tel.) Die kürzlich in Freiburg gewählten Delegierten der schweizerischen Munitionsund Maschinenfabrikanten erhielten, lt. „Frkf. Ztg.", vom Bundespräsidenten vorgestern die gewünschten Auskünfte über die Tragweite des deutsch-schweizerischen Handelsabkommens, soweit es ihre Industrie betrifft; sie überzeugten sich, daß zwar der Bundesrat selbstverständlich entschlossen ist, die Verpflichtungen, die er für die Ausfuhr des aus deutschem Material oder mit deutschen Maschinen hergestellten Kriegsmaterials eingegangen ist, genau einzuhalten, daß aber andererseits Sendungen französischer Kohle eingetroffen, sowie Stahl- und Eisensendungen unterwegs sind, so daß Arbeitseinstellungen vermieden werden können. Uebrigens darf aus deutschem Material hergestellte Munition selbstverständlich auch vor Abschluß des Abkommens nicht in Ententeländer ausgeführt werden.
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Bekanntmachung.
Die Zwischeuscheine für die 5 ° ° Schuldverschreibungen und 4 Schatzauweisuugerr der iv. Kriegsanleihe können vom
H. November S. Is. ab
in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden.
Der Umtausch findet bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin >v 8, Behrenstraße 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbankanstalten mit Kasseneinrichtung bis zum 17. April 1917 die kostenfreie Vermittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen" in Berlin umgetauscht werden.
Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen sind, während der Vormittagsdienststunden beiden genannten Stellen einzureichen. Für die 5°/» Reichsanleihe und für die 4'/-°/» Reichs- ftatzanweisungen sind besondere Nummernverzeichnisse auszufertigen; Formulare hierzu sind bei En Reichsbankanstalten erhältlich.
Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts oberhalb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.
Von den Zwischenscheinen für die I. und III. Kriegsanleihe ist eine größere Anzahl noch immer nicht in die endgültigen Stücke mit den bereits seit 1. April 1915 und 1. Oktober d. Js. fällig gewesenen Zinsscheinen umgetauscht worden. Die Inhaber werden aufgefordert, diese Zwischenscheine in ihrem eigenen Interesse möglichst bald bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin 8, Behrenstraße 22, zum Umtausch einzureichen.
Berlin, im November 1916.
RÄchsbank-virektorium.
Havenstein. v. Grimm.
Bekanntmachung
über Verarbeitung von Kartoffeln auf Branntwein in Kleinbrennereien.
Vom 26. Oktober 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des H 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 i
Bis auf weiteres ist die Verarbeitung von Kartoffeln auf Branntwein in Kleinbrennereien (8 15 des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909, Reichs-Gesetzbl. S. 661) verboten. Die Hauptämter sind ermächtigt, für Kleinbrennereien, die bereits in einem der letzten drei Betriebsjahre als solche betrieben sind und Kartoffeln verarbeitet haben, im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses Ausnahmen von diesem Verbote zuzulassen, soweit es sich um Kartoffeln eigener Ernte handelt oder um solche Kartoffeln, die zur menschlichen Ernährung nicht tauglich sind.
8 2
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des 8 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann der verbotswidrig hergestellte Branntwein eingezogen werden.
8 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft.
Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 26. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.