K. Oberamt Neuenbürg.

Kartoffel-Versorgung.

Nach den Anordnungen des Bundesrats und des K. Ministeriums des Innern ist den Kommunalverbänden (Amts- körperfchasten) die Verpachtung zur Sicherstellung des Kartoffel­bedarfs der Bersorgungsberechtigten Bevölkerung auferlegt. Der freie Verkehr mit Kartoffeln ist beschränkt und jeder freihändige Ein- und Verkauf ohne amtlichen Bezugsschein untersagt.

Nachdem nunmehr die Kartoffelernte in der Hauptsache beendigt und bei uns besser ausgefallen ist, als erwartet wurde, werden für den Bezirk Neuenbürg zur Vermeidung der um­ständlichen Vermittlung durch einen amtlichen Aufkäufer und im Interesse der Kosten-Ersparnis bis auf weiteres folgende Er­leichterungen für den Kartoffelbezug zugelassen:

1. Der unmittelbare Einkauf von Kartoffeln durch die Verbraucher bei Erzeugern des Bezirks Neuenbürg wird im Wege amtlicher Bezugsscheine gestattet. Jeder Käufer, der davon Gebrauch machen will, hat vor der Lösung des Bezugsscheins sich einen Liefe­ranten zu sichern und sich von diesem ein schriftliches Anerkenntnis geben zu lassen, daß so und so viele Zentner von Kartoffeln bestellt oder gekauft seien. Dieses Anerkenntnis bringt der Käufer der Gemeinde­behörde seines Wohnorts, läßt sich einen Bezugsschein ausstellen und nimmt die zugelassene Menge Kartoffeln ab.

2. Die Gemeindebehörde hat vor Ausstellung der Bezugs­scheine nachzuprüfen, welche Kartoffelmenge dem Käufer für den Winterbedars (bis 15. April 1917) zusteht. Die zu beziehende Höchstmenge darf von jetzt an 2'/- Ztr. für den Kopf eines Haushalts nicht übersteigen und es sind davon noch etwaige Vorräte zu kürzen. Weniger darf gekauft werden, aber nicht mehr. Erst nach diesen Feststellungen dürfen die Bezugsscheine ausgestellt und abgegeben werden.

3. Die Gemeindebehörde hat jeden Bezugsschein doppelt auszufertigen; ein Stück erhält der Käufer als Ausweis- ein zweites ist dem Oberamt einzufenden. Als Vordruck' für die Bezugsscheine wird das bisherige Formular der Landesversorgungsstelle benützt.

Die Gemeindebehörde hat die ausgestellten Bezugsscheine in ein fortlaufendes Verzeichnis nach dem seitherigen Vordruck der Landesversorgungsstelle einzutragen.

4. Der Höchst-Preis beim Verkauf durch den Erzeuger in Mengen von mehr als 10 Zentnern beträgt bis 15. Februar 1917: 4 für den Zentner. Nicht inbegriffen sind da­bei die Säcke und etwaige Bemühungen für Zufuhr und Einlagerung. Unberührt bleibt ferner das Recht der Ge­meinden zur Festsetzung von Kleinhandelshöchstpreifen bis zur Höhe von 4^H90 ^ für den Ztr. (oberamtl. Bekannt­machung vom 18. 9. 16 Enztäler Nr. 220).

5. Den Kartoffel-Verbraucher^ wird dringend empfohlen, von dem unmittelbaren Einkauf mittelst Bezugsschein Gebrauch zu machen. Sie leisten damit den Gemeinden und dem Kommunalverband einen Dienst, indem sie diesen die Sorge für die Beschaffung des Kartoffelbedarfs erleichtern.

6. Die Kartoffel-Erzeuger werden im Hinblick auf den Ernst

der Zeit dringend ermahnt, alle in der eigenen Wirtschaft nicht unbedingt erforderlichen Kartoffeln der Bevölkerung des Bezirks restlos zur Verfügung zu stellen. Die Volks­ernährung erfordert ein bereitwilliges Entgegenkommen. Jede Zurückhaltung der Kartoffeln verstößt gegen das vaterländische Interesse, ist strafbar und führt zur Ent­eignung, wobei nur 2 50 I für den Zentner bezahlt

werden dürfen. Auf eine Preiserhöhung kann bestimmt nicht gerechnet werden. Unstatthaft ist die Abgabe von Kartoffeln nach Orten außerhalb des Bezirks.

Den 19. Okt. 1916. Oberamtmann Ziegele.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Unter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 17. Okt., Enztäler Nr. 246, wird die Einwohnerschaft zur

LlMNllW m Weckern

auch iu den Staatswaldungen hiesiger Markung, dringend auf­gefordert. Sammellohn und Ablieferungsstelle werden noch bekannt gegeben.

Den 20. Okt. 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

Unterrcichcnbach.

Am nächsten Montag, den 23. Oktober

findet hier

Weh- mb Aweiie-Mekt

statt, wozu einladet

der Gemci«derat.

^ Conweiler, 21. Oktober 1916. ^

M Morgen Sonntag den 22. Oktober 1916, nach- «8 mittags 2 Uhr, findet für den im Alter von 26 Jahren ^ ^ auf dem Felde der Ehre gefallenen ^

I Reservisten HklMIlll LWHliltt D

W Sohn des verst. Karl Schönthaler, Bäckers dahier W

D Trauerfeier statt. D

Die trauernden Angehörigen: ^

Ä Familien Schönthaler-Vischer, Conweiler. ^

Ä Die Braut: Anna Keller, Schwann. M

Metz Uerkurrf.

Wir haben

am nächsten Montag, den 23. Oktober

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