Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Anzeigen.

Bekanntmachuust des Millisteriums des Innern über das Brennen von Speisekartoffeln.

Laut Mitteilung der Reichskartoffelstelle ist der Verbrauch von Speisekartoffeln in der Brennerei grundsätzlich verboten worden. Es dürfen nur für die menschliche Ernährung nicht geeignete Kartoffeln in der Brennerei verbrannt werden.

Stuttgart, den 30. Juni 1916.

Für den Staatsminister:

H a a g.

Tie (Stadt-)Schultheißenäinter werden beauftragt, die Brennereibetricbe ihres Gemeindebezirks auf vorstehendes Verbot hinzuweisen und seine Einhaltung zu überwachen.

Neuenbürg, den 3. Juli 1916.

K. Oberamt:

Zicgelc.

K. Oberamt Neuenbürg.

Die Bestimmungen über den Fleischverbrauch sind durch Verfügung der Fleischversorgungsstelle vom 1. Juli 1916 (Staatsanz. Nr. 153) mit Wirkung vom 6. Juli ab wie folgt geändert worden.

I. Die Höchstmenge für Fleisch (rohes Fleisch mit ern- gewachsenen Knochen), die eine über 10 Jahre alte Person ver­brauchen darf, wird bis aus iveiteres aus 560 Gramm für die Woche (2460 Gramm für den Monat, 1230 Gramm für den halben Monat, 110 Gramm für den Tag unter Ausschluß der fleischlosen Tage) festgesetzt. Für Kinder vorn begonnenen 5. bis zum vollendeten 10. Jahr beträgt sie die Hälfte. Kinder bis zum vollendeten 4. Jahre erhalten keine Fleischkarte.

II. Zur Durchführung der in Ziffer 1 verfügten Herab­setzung der Verbrauchshöchstmenge von Fleisch werden bei den für die Zeit vom 6. bis 31. Juli 1916 ausgegebenen Fleisch­karten die einzelnen Fleischarten und Fleischsorten auf den Nenn­wert der Fleischmarken in folgender Weise angerechnet:

Es sind abzugeben:

Marken

beim Einkauf von 100 Gramm im Nenn­

wert von

1. rohes Fleisch jeder Art ohne Knochen, Schinken

und Daucrwuest.150 A

2. Herz, Leber, Kutteln (gekocht), Lunge, Milz, '

gewöhnliche Blut-, Leber-, Salvenat und schwarze

Wurst, Leberkäs.50 §

3. Bries, Hirn und Stieren .90 Z

4. aller übrigen Fleisch- und Wurstwaren, einschl.

Zunge .120 §

III. Bei dem Verkauf von ganzen Rehen, sowie von

ganzem Rot- und Damwild im Fell beträgt das anzurechnende Fleischgewicht V-, des Gesamtgewichts.

IV. Im übrigen bleiben die Bestimmungen in der Bekannt­machung vom 8. Juni 1916 (Enztäler Nr. 133) unverändert, namentlich also auch die Anrechnung von Wild und-Geflügel sowie von Fleischkonserven auf den Nennwert.

Ten 4. Juli 1916. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberaml Neuenbürg.

Erntevorschätzungen 1916.

Tie (Stadt-)Schultheißenämter werden hiemit aus die Min. Verfügung vom 1. Juli 1916 (Staatsanz. Nr. 152) zur genauen Beachtung hingewiesen. Sie haben insbesondere für alsbaldige Aufstellung der erforderlichen Sachverständigen­kommission und für die rechtzeitige Vornahme der zunächst in der Zeit vom 1. bis 20. Juli vorzunehmenden Schätzungen (tz 1 Buchst. 3 der Min. Vers.), sowie für die Vorlage der vorschriftsmäßig ausgesüllten Schätzungsurkunde an das Oberamt längstens aus 21. Juli zuverlässig Sorge zu tragen.

Der Vordruck für die Schätzungsurkunde wird nebst der Ortsliste über die Ernteslächenerhebung demnächst kurzerhand übersandt werden.

Ten 3. Juli 1916. Oberamtmann Ziegele.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Es wird wiederholt daraus aufmerksam gemacht, daß das Umherschweifenlassen von Hunden und Katzen im Wald oder freien Feld bei Strafe verboten ist.

Weiterhin wird die Vorschrift in Erinnerung gebracht, daß Hunde mit Halsbändern versehen sein müssen, die Namen und Wohnort des Besitzers des Hundes ersehen lassen.

Ten 4. Juli 1916. Ortspolizeibehörde:

Stirn.

llerrliodö Litte!

Schon zum dritten Male muß nun in diesem Sommer infolge des Krieges die Aussendung der städt. Ferienkolonien unterbleiben.

Und doch gibt cs in unserer Mitte eine große Anzahl von Kindern, die einer kräftigenden Erholung in gesunder Luft dringend bedürfen: Kinder, deren Väter draußen stehen vor dem Feinde, aber auch andere; Kinder, für welche das einzige Jugendglück oftmals die kurze Spanne Zeit bildet, die sie außerhalb der eigenen engen, ärmlichen und freudlosen Häuslichkeit verleben dürfen.

. Um ihnen die nötige Ferienerholung trotz der Ungunst der Zeit .zu ermöglichen, richten wir die herzliche Bitte um

Regelung des Fleischverbrauchs, z je eines Kindes «Wen» einiger Woche« in, Angtz

an solche Familien, die nicht allzuweit entfernt auf dem Lande oder in sonst geeigneter Gegend wohnen und die so gestellt sind, daß es auf einen Mitesser mehr nickt ankommt.

In erster Reihe ist an kinderlose oder weniger kinderreiche Ehepaare, an alleinstehende Frauen usw. gedacht. Sie könnten sich ohne großes Opfer den heiße» Dank des Kindes, das sie anfnehmen, erwerben, aher auch so manche Mutter von schwerer Sorge vorübergehend befreien, indem sie ihr die unter den heutigen Ver­hältnissen doppelt verdienstliche Erleichterung verschaffen.

Möchte dieser Aufruf darum offene Hilfsbereitschaft überall da finden, wo man die Kriegsuot noch nicht in dem Maße empfindet, wie in den Kreisen, die wir im Auge habsn.

Freundliche Anerbieten wollen unter Angabe des Geschlechts, des beiläufigen Alters und der Religion des oder der anszunehmenden Kinder baldigst gerichtet werden an den

Uerein Kinderschuh Pforzheim.

Holzversteigerung des Forstamts Mittelberg in iMlingm am Montag, 10. Juli 1916 um 10 Nhr in der Marrzeller Mühle. _ '

1. Stangen aus den Abteilungen 5, 25, 35, 83) 105: 400 Baustangen, 230 Hagstangen, 3100 Hopfenstangen und Baumpfühle, 2800 Rebstecken.

2. Brennholz aus den Abteilungen 22, 24 bis 67, 92, 108, 116 : 300 Ster buchenes, 200 Ster tannenes und sorlenes Scheit- und Prügelholz.

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Eisenbahndienstgebäiik in > Neuenbürg gesucht.

Joh. Völlnagel, Mammst.

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