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Reisende, die von ; die russischen angekommen sind, end Mann. Es Wladiwostok ge- Saloniki bestiinint
Wie der Berliner estern der amerik- er von Bethinann Lage. Eine end- che Note betreffend Jerard noch nicht sse der Konferenz telegraphisch nach 1 deutschen Korre- imweg begegneten, über seine Unter-
Wie die Vossische er Quelle erfahren r in Marseille ge- 10. Die russischen ommen. Rußland h verfüge dagegen stünde. Der größte n würde nick)t in
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I „groß,, verdienen. 25. April 1916. Aus Berlin mel- elle Rückkehr des rartier erklärt sich ck hier am Sitze
Stellen und Per- ;u beraten, welche , macht. In allen i übereinstimmend ch die amerikanische das zu geschehen Krieg erleichtern >s was diesen Sieg st. Den Glauben, ich auf ehrenvolle n nicht aufzugeben, die dazu führenden >ffentliche Meinung, ier der verschiedenen Vertrauen zu den Kaiser und seine nenwirkend treffen. Amsterdam meldet mer Morning-Post Washington Begeist- atschland zeigt sich n der Presse noch >e von der deutschen scharf angegriffen, rerika würde durch werden und seine welt griff Wilsons !, daß Amerika in rmen würde. Von greisen besonders 3 :r Republikaner im agt: Wilson wolle um seiner eigenen il er die Deutschen Republikaner, der Wahrheit vorwirft, ms Mississippi, ein
II nennt, weil er »orzuge. Aehnliches lütter melden. Alle >ller Besprechungen
K. Oberault Neuenbürg.
Auf die Bundesratsverordnung über den
Verkehr mit Verbrauchszulker
10 Avril 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) und die vom Reichs- tmnler erlassenen Ausführungsbestimmungen v. 12. April 1916 "Ä g:,.nit besonders aufmerksam gemacht. Dieselben sind im Staatsanzeiger Nr. 93 v. 20. April 1916 zum Abdruck gebracht.
Hur Durchführung der daselbst vorgeschriebenen Bestandsaufnahme ist vom K. Ministerium des Innern unterm 19. April 1916 folgendes verfügt worden:^
Wer mit Beginn des 28. April 1916 Zucker (Verbrauchszucker) in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, bis zum
26 April 1916 den Vorrat, sofern er nicht erfragt wird, nach Mengen (in Kilogramm) und Eigentümern unter gleichzeitiger Angabe der Zahl der Haushaltungsangehörigen dem Ortsvor- steher — oder der von dem letzteren bezeichneten Stellen — derjenigen Gemeinde schriftlich oder mündlich anzuzeigen, in deren Bezirk der Vorrat lagert.
Anzeigepflichtig sind hienach insbesondere alle Familienhaushaltungen und Einzelpersonen, ferner alle Bäckereien und Konditoreien, alle Gast-, Schank-, Speisehäuser, Stadtküchen, Kasinos, Kantinen, Kaffee- und Teehäuser, Fremdenheime, Vereins- und Erfrischungsrüume, Anstalten (Kranken- und Siechenhäuser, Genesungsheime, Erziehungsanstalten, Gefängnisse, Arbeitsanstalten usw.), alle Kleinhändler (Inhaber von Ladengeschäften, die unmittelbar an Verbraucher abgeben) und sonstigen Händler, alle anderen gewerblichen Betriebe (einschließlich derjenigen landwirtschaftlichen Betriebe, stn denen Nahrungs-, Genuß- und Heilmittel zum Zwecke der Weiterveräußerung bereitet werden), ausgenommen die Zuckerfabriken (siehe unten Z 2 Ziffer c), alle Lagerhalter, Spediteure usw., welche Zuckervorräte haben.
Vorräte im Gewahrsam von Gemeinden und Kommunalverbänden oder sonstigen vom Kommunalverband eingerichteten Lebensmittelverteilungsstellen sind gleichfalls anzuzeigen.
8 2 .'
Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf g) Zucker, der im Eigentum des Reichs oder eines Bundesstaates, insbesondere im Eigentum der Heeresverwaltung, steht;
d) Zucker, der im Eigentum der Zentral-Einkaufsgesellschaft steht
c) Zucker, der im Gewahrsam von Zuckerfabriken ist; ck) Zuckervorräte, die insgesamt 10 Kilogramm nicht übersteigen.
8 3.
Vorräte die in fremden Speichern, Lagern, Schiffsräumen und dergleichen Lagern, sind vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschlüsse hat. Hat er sie nicht unter eigenem Verschlüsse, so sind die Vorräte von deni Verwalter der Lagerräume unter Bezeichnung von Name und Wohnort des Eigentümmers anzugeben.
Vorräte, die sich mit Beginn des 25. April 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang anzuzeigen.
8 4.
Die Durchführung der Erhebung liegt den Ortsvorstehern ob. Die Aufforderung zur Erstattung der Anzeige hat durch öffentliche Bekanntmachung zu erfolgen.
Die Ortsvorsteher können die Vorräte auch mittels Er- fragens von Haus zu Haus durch Zähler erheben.
8 5.
Die Ortsvorsteher haben die von dem Anzeigepflichtigen EsftEeten Anzeige über die vohandenen Vorräte, soweit mög- uch, auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und dafür zu sorgen, daß die Anzeigen von allen ihnen bekannten Anzeigepflichtigen gemacht werden.
Die ausgefüllten Anzeigen sind unter fortlaufender Numerierung m der Orts liste unter Beachtung der der Ortsliste auf- gedruckten Bemerkungen zusammenzustellen. In die Ortsliste Md auch die dem Örtsvorsteher zugekommenen Anzeigen über 25. April 1916 unterwegs gewesenen Vorräte (siehe oben 8 -Matz 2) sowie die im Eigentum der Gemeinde selbst befindlichen orratsmengen (siehe oben § 1 Absatz 3) aufzunehmen.
^ ^ ^^geschlossene Ortsliste ist bis zum 28. April 1916 an das Oberamt einzusenden.
öei dem Ortsvorsteher nach Abschluß und Ab- am M .^sliste noch Anzeigen über die Vorräte, welche dies? ft 1916 unterwegs gewesen sind, einlaufen, so sind Anzeigen unverzüglich an das Oberamt einzusenden.
sind b^ .^Asvorsteher oder die von ihnen beauftragten Beamten Ermittlung richtiger Angaben, die Räume der den Ges2s^u M betreten, Aufschlüsse einzuholen und von lastsaufzeichnungen Einsicht zu nehmen.
8 8
gesekt^^»mA^tzlich die vorgeschriebene Anzeige innerhalb der vollständi»° m erstattet oder wissentlich unrichtige oder un- Bundesrat? '"acht, wird nach ß 19 Abs. 1 Nr. 2 der
oder Mt ch s^ftdnung mit Gefängnis bis zu sechs Monaten Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.
stieben der Strafe kann Zucker, der bei der Bestandsaufnahme nicht oder nicht richtig angegeben worden ist, cingezogen werden.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, alle Beteiligten zu gewissenhafter Erfüllung der Anzeigepflicht anzuhalten.
Die für die Erhebung erforderlichen Ortslisten werden vom Oberamt den Ortsvorstehern zugesandt werden.
Den 20. April 1916. Oberamtmann Ziegele.
Zwangsversteigerung.
Auf Antrag des Verwalters in dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Paul Wolfinger, gewes. Goldarbeiters in Birkenfeld sollen die auf Markung Birkenfeld belegenen, im Grundbuch von Birkenfeld, Heft 1202, Abteilung I Nr. 7, 8, 9, 10, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Paul Wolfinger, Goldarbeiters in Birkenfeld eingetragenen Grundstücke:
Parzelle Nr. 69: 91 qm Wohnhaus und Hofraum unten im Dorf hinter dem Hauptortsweg,
Parzelle Nr. 173/6: 94 qm Oede mitten im Dorf,
Parzelle Nr. 175: 86 qm Baumwiese in Nahwiesen,
Parzelle Nr. 4828: 8 a 47 qm Acker und Oede in Brötzinger Kelteräckern,
gemeinderätlicher Anschlag vom 4. Dezember 1915, von Gebäude Nr. 69, Parz. Nr. 173/6 und 175 zu
sammen . 6000 ^
Parzelle Nr. 4828 . 50 ^
am Mittwoch, dön 14 Juni 1916, nachmittags 2 Uhr
auf dem Rathause in Birkenseld versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 4. April 1916 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Schömberg O/A. Neuenbürg, den 22. April 1916.
Kommissär
stv. Bezirksnotar Pieper.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Falls in Zukunft wieder von irgend einem hiesigen Geschäftsinhaber
Bedarfsartikel
die er vorrätig hat, nicht oder nur bei Mitabnahme auch von andern Waren abgegeben werden wollen, bitte ich dies sofort hier anzuzeigen.
Den 22. April 1916. Stadtschultheißenamt.
Knödel, Stv.
Metz Verkauf.
Am Mittwoch den 26. April 1916,
von vormittags 8 Uhr ab
haben wir
in Calw im Gasthaus zum „Löwerr"
einen sehr großen Transport
rkkstlasstger starker junger Milchkühe (SchnWhe), trächtiger Kühe, trächtiger Knldiuneu, sehr großer Auswahl starker Zagstiere uud Lerastiere <aach Paarweise), sowie großer Aaswahl schöner Jacht- ««!> Mstellriader
zum Verkauf, wozu Liebhaber freundlichst einladen
kübln u. stikax Iiövengarät
LvxinKvi».
K. Forstamt Neuenbürg.
Reisig Uerkauf
am Mittwoch, 26. April 1916
vorm. 80- Uhr, am Dreimarkstein aus den Abt. Hagelwald, Scherer, Rothau, Köhlerhüttle, Schlößle, Hohriß, Gsüßberg,Bocksrainu. Roßtann: 12 Rm. buch. Reisprügel; 290 gebund. Nadelhozwellen, ferner Reisig herumliegend geschätzt zu 1800 Wellen Nadelholz u. 300 Laubholz.
S a l m b a ch.
Auf dem Weg von Salmbach nach Langenbrand ist vorige Woche ein
größerer Geldbetrag
gefunden worden und kann gegen Ausweis abgeholt werden beim Schultheißenamt.
finden am Neubau der Militärkuranstalt in Wildbad sofort Beschäftigung.
Albert Hangleiter,
Baugeschäst.
Arnbach.
Wegzugshalber verkaufe ich einen
Schleifstein
mit gußeisernem Gestell und Schutzkappe, Tropfbecher mit Tretvorrichtung, sowie einen
ein Nuserslhwkm.
Franz Bauer.
Gesucht
kräftiges ev. Allein-Mädchen, nicht unter 16 Jahren, in kl. Herrschastshaushalt.
Frau Dir. P. Hummel, Spinnerei, Ettlingen, Baden.
Höfen a. E.
Eine gute
Kuh
hat zu verkaufen
Karl Wurster, Säger.
2 Monate alter
Knabe
wird sofort bei guter Bezahlung in liebevolle Pflege gegeben.
Offerten sind zu richten an die Exped. ds. Blattes.
Wegener:
Der Wall von Eisen u. Feuer.
Fendrich:
Mt dem Auto an der Front.
Blatna:
Der letzte Deutsche.
Höcker:
An der Spitze meiner Kompanie.
Zu haben in der
Buchhandlung von C.Meeh.