K. Oberamt Neuenbürg.

Regelung des Verbrauchs uo» Kutter.

I. Um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Vorräte

des Landes an Handelsbutter herbeizuführen und dem unerlaubten Versand nach nichtwürttembergischen Orten durch Private ent­gegenzuwirken, sind durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 1. März d. I. (Staatsanzeiger Nr. 51), die am 9. März in Kraft tritt, Buttermarken eingeführt und die be­stehenden Bestimmungen für die Hersteller von Butter und für den Butterhandel Min.Verf. v. 28. Januar 1916, Beil, zu Nr. 23 des Staatsanzeigers und Nr. 29 des Enztälers erweitert ^ worden. s

Im Allgemeinen wird auf die in der Sonderbeilage zu Nr. 56 des Enztälers abgedruckte Min.Verf. vom 1. März selbst! verwiesen. !

II. Im einzelnen ist dazu folgendes zu bemerken: !

Zu 8 3: Bezugsberechtigte für Mehl- und Brotmarken!

müssen sich für die Butterverforgung nicht besonders amnelden,! wohl aber die butterbezugsberechtigten Selbstversorger (8 2 Abs. 2 der Min.Verf.) und zwar für sich und ihre Familienmitglieder, Dienstboten, Naturalberechtigten. Keinen Bezugsanspruch haben sie aber für Personen (z. B. Taglöhner), die entweder selbst zu den nicht butterbezugsberechtigten Selbstversorgern gehören oder für ihre eigene Person Buttermarken erhalten.

Zu § 4: Für den Rest des Monats März 1916 werden nur 3 Buttermarken für jeden Bezugsberechtigten 'ausgegeben.s

Zu 8 6: Mit der Buttermarkenausgabe an die Bezugs-: berechtigten für Mehl- und Brotkarten wird diejenige an die! etwa butterbezngsberechtigten Selbstversorger verbunden. Dies Ausgabe erfolgt jeweils uuf den Monatsersten für den ganzens Monat. !

Zu 88 8 und 20: An Butterhändler dürfen Buttermarken! ohne gleichzeitigen Bezug einer entsprechenden Buttermenge, weder entgeltlich noch unentgeltlich abgetreten werden; die Händler > dürfen sich solche nicht abtreten lassen. !

Zu 8 11: Die Buttermarken werden von der Amtskörper­schaft zusammen mit den Brotkarten beschafft und geliefert.

88 12 und 13: Für Selbstversorger, die ausnahmsweise Buttermarken beziehen, sind besondere Äbgabekarten zu führen; bei Aufenthaltsänderungen sind ihnen Abmeldescheine auszustellen.

Zu 8 l4 Abs. 8: Wirte, die zu den Selbstversorgern ge­hören, erhalten auch für ihren Gewerbebetrieb regelmäßig keine Buttermarken. Nur wenn sie trotz der Selbstversorger-Eigen­schaft nach 8 2 Abs. 2 der Min.Verf. Anspruch auf Buttermarken haben, erhalten sie solche auch für ihren Wirtschaftsbetrieb.

Zu 8 15: Für sonstige Gewerbetreibende kann die Landes­versorgungsstelle Bestimmungen über den Bezug von Butter­marken treffen. Keine Buttermarken jedoch können Bäcker und Konditoren für die Zwecke ihres Gewerbebetriebs erhalten.

Zu 8 16: Landbutter kann ohne die Gegengabe von Buttermarken verabfolgt werden.

Zu 8 21: Die Butterhändler dürfen beispielsweise der Landesversorgungsstelle am 7. Mai nur die für April giltigen Marken einsenden, dagegen keine mehr von März und noch keine vom Mai.

Zu 8 22: Die Landesversorgungsstelle kann die wirklichen Kleinhandelsanteile der Händler entsprechend den Verkauss- mengen, welche durch die von ihnen abgelieferten Buttermarken nachgewiesen werden, neu festsetzen. Die Händler haben also allen Grund, ihre Ware nur gegen Buttermarken abzugeben, sonst wird ihr Handelsanteil gekürzt werden und wird ihnen künftig die Möglichkeit zum Bezug von Mengen fehlen, die den Handelsanteil wesentlich übersteigen. Der Handelsanteil gründet sich aus den Friedensabsatz der Händler. Für Händler, die durch Einsendung von Buttermarken einen wesentlich größeren Absatz Nachweisen, kann die Landesversorgungsstelle den Handels­anteil erhöhen, wenn die Absatzvermehrung aus allgemeinen Gründen zweckmäßig oder geboten erscheint, z. B. mit Rücksicht aus Lazarettlieferungen u. dergl.

III. Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und die Kartenabgabe­stellen mit entsprechender Anweisung zu versehen. Auch sind die Bevölkerung und die Händler, zu denen auch die zum Klein­handel zugelassenen Hersteller gehören, auf diese Vorschriften hinzuweisen, insbesondere hinsichtlich des Markenzwangs (88 7 und 18 der Min.Verf.), der teilweisen Markenfreiheit (8 24) und der Aushangpflicht (8 27). Die Einhaltung der Vorschriften ist zu überwachen. Beobachtungen über Mißbräuche sind, ab­gesehen von den Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwalt­schaft, der Landesversorgungsstelle unmittelbar oder durch Ver­mittlung des Oberamts anzuzeigen.

Den 5. März 1916. Oberamtmann Ziegele.

MehlverlettuugssteUe Neuenbürg.

An die Orlsvorstrher.

Die Kriegsmaßnahmen über die Streckung des Brot­getreides machen einen vermehrten Gebrauch des Kartoffelmehls notwendig und es findet das Kartoffelmehl mehr und mehr auch in Privathaushaltungen Eingang.

Da die Bedeutung des Kartoffelmehls als Ernährungs­objekt in bürgerlichen Kreisen noch wenig bekannt ist, erscheint es wünschenswert, die Kenntnis davon in weitere Kreise zu tragen. Zu diesem Zweck lassen wir den Herren Ortsvorstehcrn in den nächsten Tagen 2 Flugblätter über die Bedeutung des Kartoffelmehls als Nahrungsmittel, sowie Rezepte für Back­waren und Speisen zugehen, mit dem Ersuchen, für eine geeignete Verbreitung der Flugblätter sorgen zu wollen.

Den 6. März 1916. Oberamtspfleger Kübler.

Die Obe-r«mlsspsrkaff-- Nenkrrbü g nimmt bis spätestens 22. März, mittags 12 Uhr, von jedermann Zeichnungen entgegen.

Hiebei wird vorausgesetzt, daß diejenigen, welche zu den Einzahlungen auf die Anleihe Spareinlagen abheben wollen, ihre Zeichnungen auch bei der Sparkasse vornehmen.

-

Neuenbürg, den 6. März 1916. ^

ToHLZ-AnZSigL. W

Verwandten und Bekannten die schmerzliche Mit- M teilung, daß meine liebe, treubesorgte Frau, unsere M gute Mutter, Tochter, Schwester, Schwägerin, M und Taute W

Unterlengenhardt.

^ der hiesigen GriMttUUIW

aus drei Jahre bezw. auf sechs Jahre findet am Montag, den 13. März 1916, nachmittags 2 Uhr im hiesigen Rathaus statt, wozu Liebhaber eingeladen werden. Den 6. März 1916. Gemein berat.

ged. Bosch

nach langem, schwerem Leiden heute vormittag ^ 9sti Uhr verschieden ist. ^

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: M

Der Gatte: Ludwig Gmrtz. W

Beerdigung: Mittwoch nachmittag 3 Uhr. ^

Ä

W

D AK.

Gaistal, den 6. Mürz 1916.

: m A U 'N U«

Für die zahlreichen Beweise herzlicher Teilnahme beim Ableben meiner lieben Gattin, unserer Mutter, Großmutter, Schwiegermutter und Urgroß­mutter

KSd.

sprechen wir hiemit unseren herzlichen Dank aus.

Die üestraiiernden Hinterbliebenen.

Höfen a. E.

Zum Todestag meines im 'vorigen Jahr seiner schweren Verwundung in den Vogesen erlegenen teuren Gatten

Gustav Koch

von seiner Gattin in treuer Liebe gewidmet.

Schon ist nun ein Jahr ver­schwunden.

Seit Du Teurer Deinen Wunden. Die Du Dir im Kugelregen Zuzogst, leider bist erlegen. Dankbar habe ich's empfunden. Daß ich in den letzten Stunden Dir noch durch mein Nahesein Lindern durite Deine'Pein.

(O! wie ging's der Seele nah', Als ich so Dich leiden sah.)

Doch ich durfte Dich erquicken, Noch ins treue Aug' Dir blicken. Deine fieberheiße Hand

A. K. und

Die mir nun der Tod entwand Durst' ich liebevoll Dir drücken, Sanft die schwülen Kissen rücken, Dafür will ich Gott noch preisen. Will auch mich und meine Waisen Nun getrost auf den verweisen, Der der Waisen Vater ist.

Und uns nimmermehr vergißt.

Dir doch wünsch ich süßen Schlummer Teurer Gatte! Frei von Kummer Ruhst Du nun im Kämmerlein, Bis wir alle Deine Lieben,

Die noch hier zurückgeblieben,

Uns des Wiedersehens freu'n! seinen Eltern.

Dom alten Fritz

Anekdoten für unsere Soldatm 20 L

Schwabeubüchlein fürs Kelb

20 L

Stein, Unterhaltungsschrifte» für deutsche Soldaten 15 L

Heffclbacher, Im härteste» Streit 15 L Rätselbüchlkin für die deutschen Soldaten

20 L

Egelhaaf. Theobald v. Veth- mann-Hollweg 25 L Hassel, General-FeldmarschM von Mackensen 20^

empfiehlt

C. Meeh, Buchhandlung.

empkiaklt in 8«llöuer ^nsivschl

6. !V?66^, StiLkifiauchtmg,

Kote Kreuz

Kose

s 1 Mk.

Ziehung am 12. Mai 1916

Hauptgewinne

A 5000., 1000. u. 500.- zu haberr in der

C.Meeh'schenBuchhandlmlg.

auf nicht vorrätige

nimmt zur pünktlichen Besorgung entgegen

C. Meeh, Buchhaudluug,

Gedicht-Sammlung znsammengestellt auf Veranlass­ung I. K. H. der Großherzogi« Luise von Baden ä 1.60 ^ zu haben in C. Meeh'schen Buchhandlung

Der Letzte!

Vorwärts, vorwärts das Bataillon Zum blut'gen Waffentanze;

Bin meiner Mutter letzter Sohn Und heute geht's um's Ganze!

Hurra, Hurra es geht zum Stur» Heraus aus euren Gräben;

Ich glaub', ihr wollt als Erdenwnw Ewig im Graben leben!

Vorwärts, vorwärts mit frischem M, > Wer denkt denn gleich ans Sterbe«: Wir wollen heut' mit welschem! Die Erde tiefrot färben.

Meine Bruder sind gefallen,

Ein.r r»hi im Grund der See; Und >n einer Väter Hallen Trägt die Mutier still ihr Weh!

Und falle ich im Höllensturm,

Was hat das zu bedeuten;

Ich will nicht wie ein Erdenwum Kampflos den Tod erleiden!

In dem allen Ahnenhauss Liegt der Mutter letzter Sohn! ^ Aus dem Kampf und SlurmgebE Trug er die Todeswund' davon- Bckg. G. Ms Höst''

Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.

^ Preis vierteljäh in Neuenbürg ^ Durch die Post bezc im Grts> und Nack orts-verkehr 1 im sonstigen inlänl Verkehr ^ l.6> hiezu 30 ^ Bestell

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