Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Angeigen.

K. Oberamt Neuenbürg.

kivlosung voll vkrMilvhsanerkeynIlllffku.

Gemäß § 21 Abs. 3 des Kriegsleistungsgesetzes werden die Stadtgenreinden Neuenbürg und Wildbad aufgefordert, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen in den Monaten April, Mai und Juni 1915 bei der Oberamtspflege behufs Empfangnahme der Kapitalsummen nebst Zinsen vor­zulegen.

Der Zinsenlauf endigt mit dem Ablauf des Monats Februar ds. Js.

Den 23. Febr. 1916. Oberamtmann Ziegele.

K. Obkramt Neuenbürg.

Wage des Gebaadedrav-lchadkns für das Jahr 1916.

Die Herren Ortsvorsteher werden auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vorn 2. ds. Vits., Reg.Bl. S. 6, hingewiesen und ersucht, die Verzeichnisse über die im Gebäude­kataster vorgekommenen Aenderungen mit den vorn Gemeinderat geprüften und beurkundeten Umlageregistern in tunlichster Bälde dem Oberamt vorzulegen.

Den 23. Febr. 1916. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Da die Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinniöel von den Ablieferungspflichtigen bis jetzt nur langsam erfolgt und das Geschäft sich daher irr den letzten Tagen des Monats März ds. Js. zu sehr hänfen würde, werden hiemit für die Sammelftelle irr Conweiler folgende Ablieferungstage festgesetzt:

Montag den 28. Februar 1916 für die Ablieferungspflichtigen der ganzen Gemeinde Feldrennach mit den Anfangs­buchstaben der Geschlechtsnamen ^I--.

Dienstag den 29. Februar 1916 für den Rest der Gemeinde Feldrennach.

Montag den 6. Marz 1916 für die Gemeinde Dennach. Dienstag den 7. März 1916 für die Gemeinde Ottenhausen. Montag den 13. März 1916 für die Abliesernngspflichtigen mit den Anfangsbuchstaben ^ 6 von Schwann. Dienstag den 14. März 1916 für den Rest von Schwann. Montag den 20. März 1916 für die Ablieferungspflichtigen mit den Anfangsbuchstaben ^ bi von Conweiler. Dienstag den 21. März 1916 für den Rest von Conweiler.

Sämtliche Ablieferungspflichtigen haben die beschlagnahmten Gegenstände zu den hienach festgesetzten Terminen abliefern zu lassen, widrigenfalls sie Bestrafung zu gewärtigen haben.

Die Herren Ortsvorsteher der beteiligten Genreinden haben dies wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Neuenbürg, 22. Febr. 1916. K. Overamt:

Amtmann Häfele.

K. Forstaml Wildbad.

Auf das

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ist den Holzhauern:

1. Christian Müller, Dobel,

2. Ernst Mößinger, Ziegelhütte,

3. Ludwig Hesselschwerdt, Sprollenhaus, -

4. Friedrich Treiber, Wildbad

erfterem wiederholt in Anerkennung ihrer langjährigen, treuen Dienstleistung in den Staatswaldungen je ein Diplom und eine Geldbelohnung von 50 verwilligt worden.

K. Forstamt.

Drescher.

Schömberg OA. Neuenbürg.

Landhaus-Verkauf.

Das der Josef Huy Stiftung in Bingen a. Rh. gehörige Landhaus, die Villa Elisabeth hier, kommt am

Mittwoch den 1. März 1916, nachmittags 3 Uhr,

-- dem Rathaus in Schömberg freiwillig zur Versteigerung. Das Haus, inmitten eines schönen, großen Parks an der geller'Straße gelegen, eignet sich sowohl als Einzel­wohnung wie auch als Fremdenheim. Es ist mit Wasserleitung in allen Gelassen, mit Zentralheizung und elektrischem Licht versehen, wie überhaupt neuzeitlich eingerichtet. Die Zimmer­einrichtungen können miterworben werden. Zahlungsbedingungen günstig.

Den 22. Februar 1916.

Schultheiß und Ratsschreiber

Hermann.

Zmnllsverstkigkruilii.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Wildbad belegenen, im Grundbuch von da, Heft 480, Abteilung I Nr. 4, 5 und 7, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes auf den Namen des Karl Schmid, Malermeisters, Besitzers der Villa Jungborn hier, eingetragenen Grundstücke:

1) P.Nr. 37/1: 3 3 71 qm Wiese im Hasen, mit Scheuern­

anteil ans P.Nr. 37 3,

2) Geb. 6 243 mit 6 243a: 10 a 96 qm Wohnhaus, Bad­

gebäude, Hofraum, Anlagen im Hasen,

3) Geb. 6 243 b: 2 a 72 qm Hühnerhof, Schweinstallgebäude

in Wolfsäckern,

gemeinderätlich geschätzt am 19. Februar 1916, Ziffer 1

zu 3000 ./ft Ziffer 2 zu 72000 -/l und die Zubehörden rc.

zu 9300 und Ziffer 3 zu 500

am Donna A .rg d n 27 -lpril 1916, nachmi"«,lis 2 Nh ,

auf dem Rathause in Wildbad versteigert werden.

Der Verfteigernngsvermerk ist am 1. Februar 1916 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück­sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver­fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Wildbad, den 23. Februar 1916.

Kommissär:

Bezirksnotar Brehm.

Neuenbürg.

Kriegsinvalidrnsürsorgr.

Es besteht die Absicht, einen periodisch erscheinenden Württembergischen Stellenanzeiger für Kriegsinvaliden" herauszugeben. Die Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge in Stuttgart (Falkertstr. 29) richtet bei diesem Anlaß das angelegentliche Ersuchen an sämtliche Arbeit­geber auch des hiesigen Bezirks, die bei ihnen frei werdenden Stellen, für welche Kriegsinvaliden in Betracht kommen, ent­weder dem Unterzeichneten oder unmittelbar der Geschäftsstelle in Stuttgart anzuzeigen.

Den 21. Februar 1916. I. A.: Dekan Uhl.

MiilMe Weil i>er Stadt

Auf der hiesigen Platte decken vom 1. März bis 16. Juni ds. Js. die Landbeschäler:

1) Sorrnettfels, Braun v. Surmite. M.. Landschlag,

2) Jffland, Rappe v. Laudon a. D-, Iphigenie.

Das Beschälgeld betrügt 6 ./ft welche vor dem ersten Decken der Stute zu bezahlen sind, falls kein Freideckschein vorgelegt werden kann. Für den Beschälschein ist eine Gebühr von 40 ^ zu entrichten.

Probiert wird pünktlich zu den nach­stehenden Stunden: im März morgens 7 Uhr, im April, Mai und Juni morgens 6 Uhr, in allen 4 Monaten mittags 11 Uhr und abends 5 Uhr.

Nach dem Probieren sdarf kein Pferd mehr angenommen werden.

An Sonn- und Festtagen wird nicht beschält.

Weil der Stadt, den 22. Februar 1916.

K. Beschälaufsichtsamt.

Grüner.

Rriegs-Chronik

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