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Neuenbürg, Montag den 17. August M4.
72. Jahrgang.
Der Krieg.
Berlin, 15. Aug. ;
Durch kaiserliche Verordnung wird der Landsturm s aufgerufen. Sämtliche Angehörigen des Landsturms - 1. Aufgebots, die ihm überwiesen oder zu ihm ^ aus der Ersatz-Reserve übergetreten sind, werden aufgerusen. Die Aufgerufenen haben sich bei der - Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturm- rolle anzumelden; ferner werden sämtliche Jahres- - klaffen des Landsturms 2. Aufgebots, die aus der - Landwehr und Seewehr 2. Aufgebots zum Landsturm ! übergetreten sind, zum aktiven Dienst ausgerufen. : lieber den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
Berlin, 16. Aug. Der Kaiser hat heute vor- , mittag 8 Uhr in der Richtung Mainz Berlin ver- k lasten. !
Berlin. 15. Aug. Die ausländischen Nach- s richten über große Kämpfe sind falsch. Die Deut- - schen haben eine Reihe kleinerer Gefechte siegreich ^ abgeschlagen. !
Berlin. 15. Aug. Mit Rücksicht auf hier l umlaufende Gerüchte, daß Italien eine wenig-freund- ^ liche Haltung gegenüber Deutschland und Oesterreich- - Ungarn einnehme, hat die italienische Regierung den ; hiesigen Geschäftsträger beauftragt, diesen falschen ! Gerüchten entgegenzutreten. Der italienische Geschäfts- § träger hat in Erfüllung dieser Aufgabe das Aus- ! wärtige Amt ersucht, diese Ausstreuungen für unbe- ; gründet zu erklären. >
Petersburg. Der holländische Gesandte § überreichte dem russischen Minister des Aeußern , eine schriftliche Erklärung, daß die Neutralität - der Niederlande nicht verletzt worden ist und daß l die holländische Regierung beschlossen hat, die Neu- ^ tralität während der ganzen Dauer des gegen- ! wärtigen Krieges aufrecht zu erhalten. j
Ein bei Mlarva stehendes russisches Kavallerie- i korps ist einer deutschen Kolonne nach Süden aus- ! gewichen. Nicht eine einzige feindliche Maßnahme; konnte bisher die deutschen Absichten beeinflussen ' oder aufhalten. ^
Zwei russische Kavallerie-Divisionen unter- Z stützt von Infanterie gingen vor und steckten das i deutsche an der Grenze gelegene Dorf Marggra- j bowa in Brand. Sie sind hierauf wieder zurück- l gegangen. !
Frankfurt a. M., 15. Aug. Die großherzog- ! sich luxemburgische Schloßverwaltung bat das Schloß ? in Bieberich dem Roten Kreuz als Lazarett zur - Verfügung gestellt. !
Berlin, 15. August. Die „Nordd. Allg. Zig. meldet: Die Beförderung von Vieh, Benzin. Benzol und landwirtschaftlichen Maschinen ist von j heute ah auf den Eisenbahnlinien rechts des Rheins f zugelassen. soweit Lokomotiven und Wagen zur Ver- ^ sügung stehen und die Durchführung der Militär- ; transporte nicht gestört wird. Anmeldungen sind an z dir Versandverwaltungen zu richten. !
Gold gab ich für Eisen. In Wien wurde j am Mittwoch dem Hilfskomitee „Gold gab ich für i Eisen" der 5000ste Ehering zum Einschmelzen über- ! geben.
Die Bevölkerungsziffern der kriegsführenden j Staaten. i
Im Kriege stehen auf der einen Seite Deutsch- ^ land und Oesterreich-Ungarn nebst Bosnien und der ' Herzegowina, auf der andern Seite Rußland, Frank- f reich, England, Belgien, Serbien und Montenegro, z Die letzten Volkszählungen fanden statt in Deutsch- s land am 1. Dezember 1910, in Oesterreich-Ungarn ! am 31. Dezember 1910. Es stehen, wenn man t me Ziffern durchschnittlich auf den heutigen Stand ; durch einen einprozentigen Zusatz erhöht, den 118 '
Millionen Deutschen und Oesterreichern gegen 200 ! Millionen Russen. Franzosen, Belgier, Engländer. : Serben und Montenegriner gegenüber. Dabei ist aber in Betracht zu zichen. daß dir Deutschen und - ihre Verbündeten voll engagiert sind, daß dagegen ! von den feindlichen Nationen außer Frankreich. § Belgien, Serbien und Morttenegro die Engländer ' nur mit der Flotte und die Russen wegen der Weitläufigkeit des Reiches höchstens mit 98 Millionen Anteil nehmen. Wenn somit auch der Zahl nach i die Feinde Deutschlands und Oesterreich Ungarns ^ stark überwiegen, so fallen für unsere Sache andere Imponderabilien so schwer ins Gewicht, daß die nackte Ziffer nicht schrecken kann. Vor allem steht aus unserer Seite das Recht, dann die Kriegsbe- geifterung von Stamm zu Stamm und mächtige Freunde, die sich klugerweise noch in der Reserve halten. Der Wille zum Sieg bei Mann für Mann wird die Heerscharen der Feinde dämpfen. Der Anfang ist gemacht, die Probe ist bis jetzt bestanden.
Mür-tlLinbLrg.
Stuttgart. 16. August. Das stellvertretende Generalkommando veröffentlicht folgende Bekanntmachung: Aufruf des Landsturmes ist von Sr. Majestät dem Kaiser ergangen. 1. Landsturmtag: 15. Mob.-Tag (16. Aug.) I. Der Landsturm I — unausgebildet — hat sich zunächst nur zur Aufnahme in die Landsturmrolle bei der Ortsbehörde seines Aufenthaltsortes anzumelden. Nicht betroffen davon sind die Wehrpflichtigen bis zur Erreichung des militärpflichtigen Alters (20. Lebensjahr) und diejenigen, die 1914 das 39. Lebensjahr vollenden. — II. Vom Landsturm II — ausgebildet — hat sich die Jahresklasse 1895 und die 1875 Geborenen anderer Jahresklassen zum 7. Landsturmlag (22. Aug) beim Bezirkskommando zu stellen.
Stuttgart. 15. Aug. Als evangelische Feldgeistliche sind für das wintt. Armeekorps berufen: Pfarrer O. Rie ger-Oberiflingen. Stadtpfarrer H. Zeller-Aalen und Pfarrer W. Gruner-Markt- lustenau Zahlreiche Geistliche wurden für den Sanitätsdienst eingezogen; dazu hat sich ein erheblicher Prozentsatz der unständigen evang. Geistlichen freiwillig für den Dienst in der Linie zur Verfügung gestellt.
Der Chef des Feldeisenbahnwesen hat mit- geteilt, daß er einige weitere Verkehrserleichterungen zulassen könne. Diese werden, der Abwicklung der Militärtransporte entsprechend, in den nächsten Tagen vollzogen werden. Im Personenverkehr handelt es sich um dis Vermehrung der dem öffentlichen Verkehr freigegebenxn Lokalzüge. De: Fahrplan hiefür wird bekannt gegeben und tritt am 15. August in Kraft. Eine Beschleunigung einzelner Züge ist auch jetzt noch nicht möglich. Für den Güterverkehr treten mit Wirkung vom 15. August folgende Erleichterungen ein: Es sind zur Beförderung zugelassen: 1. Nabrungs- und Genußmittel, Bekleidungsmittel, Bedürfnisse der Krankenpflege, sowie Druckpapier. >2. Güter aller Art, wenn sie an Militär- oder Sanitätsbehörden adressiert sind, oder wenn im Fall ihrer Versendung an andere Adressen durch Abstempelung der Frachtbriefe oder Ausstellung einer besonderen Bescheinigung seitens einer Militärbehörde bestätigt wird, daß die Beförderung im militärischen Interesse liegt. Darnach sind für die oben bezeichneten Güter durchweg keine Arwahme- scheine nötig und es fällt auch, soweit sie als Expreßgut befördert werden sollen, die bisher bestehende Gewichtsgrenze weg. Sobald wieder besondere Güterzüge gefahren werden können, was voraus» sichtlich schon in allernächster Zeit der Fall sein wird, werden auch noch weitere Güterarten, so namentlich die wichtigsten Rohstoffs, zur Beförderung angenommen werden können.
Stuttgart, 14. Aug. Das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Zivilpersonen in den Bahn
hofwirtschaften wird vom 15. August an aufgehoben. An Militärpersonen darf nach wie vor kein Alkohol verabreicht werden.
Stuttgart, 16. Aug. Die unwürdigen und beschämenden Szenen, die sich nach Mitteilung verschiedener Tagesblätter beim Einbringen französischer Gefangener namentlich von weiblicher Seite zugetragen haben, veranlassen das stellvertretende General- Kommando bekannt zu geben, daß diejenigen Personen, die sich an die Gefangenen in würdeloser Weise herandrängen, von den Aufsichtsorganen festzuhallen sind und daß ihre Namen dem General-Kommando behufs Veröffentlichung in den Zeitungen milgetsilt werden. Der kornmand. Genera!, gez.: Freiherr v. Hügel. General der Infanterie.
Stuttgart. Hauplmann Kuhn, ein gebor. Stuttgarter, der Sohn des Hofrals Kuhn hier, ist ^ bei den Kämpfen an der Weftgrenze gefallen.
Ulm, 13. Aug. Der Festungsgouverneur macht bekannt, daß mit dem heutigen Tage'die Uebungs- flüge deutscher Flieger wieder ausgenommen wurden und die Anordnung des Schießens auf Luftfahrzeuge aller Art außer Kraft tritt. Dagegen bleiben die Vorschriften über die Behandlung niedergegangener Flieger bestehen. — Dem vor acht Tagen gegründeten Verein zur Linderung der Kriegsübel sind außer vielen Naturalgaben 77 000 Mk in Geld zu- gkslossen. — Die Besitzer des „Russischen Hofes" haben den Namen des Hotels abgeändert in „Hotel Fezer".
Eßlingen, 14. August. Bei mehreren Todesfällen der letzten Zeit haben verschiedene hiesige Familien den Betrag, den sie sonst für Kranzspenden, ausgegebsn hätten, für die Zwecke des Roten Kreuzes bestimmt, was sicher im Sinne der Entschlafenen geschehen ist.
Riedlingen. 15. Aug. Das Kriegererholungsheim Heiligkreuztal wurde dem Württ. Landesverband vom Roten Kreuz zur Verwendung zur Verfügung gestellt.
Oberndorf, 16. Aug. Wie wir hören, sind die von Alfons Mauser in Köln-Ossendorf begründeten „Mauser Waffenwerke" bereits mit Lieferungen für das Militär bedacht worden.
«US StaSt» Bezirk uns Umgebung.
Vom Evangelischen Oberschulrat ist je eine ständige Lehrstelle in Stuttgart dem Schulamtskandidaten in Tübingen Paul Knauer, früher Hauptlehrer in Maisenbach. OA. Neuenbürg, und in Schnait, OA. Schorndorf, dem Unterlehrer Gerhard Beitter in Birkenfeld, OA. Neuenbürg, übertragen worden.
Neuenbürg, 16. Aug. Nach Kaiserlicher Verordnung vom 15. August ds. Js. ist nun der Aufruf des Landsturms erfolgt. Diese Verordnung findet auf die kgl. bayerischen Gebietsteile keine Anwendung. Der Aufruf gilt also allgemein für das deutsche Heer mit Ausnahme des bayrischen. Es ist also auch bei uns in Württemberg der Landsturm aufgerusen. Es ist gewiß von Interesse. Näheres über das Wesen und die Einteilung des Landsturms zu erfahren: Der Landsturm enthält alle diejenigen Wehrpflichtigen, die nicht zum aktiven Heer gehören und zerfällt in zwei Aufgebote. Das erste Aufgebot enthält alle nicht zum Heer gehörenden Wehrpflichtigen vom 17. Lebensjahr bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in dem der Landsturmpflichtige sein 39. Lebensjahr vollendet. Der Landsturm zweiten Aufgebots enthält die Wehrpflichtigen von diesem Zeitpunkt ab bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. In dem ersten Aufgebot befinden sich also nur Leute, die nicht in das Heer eingestellt und deshalb auch nicht mit den Waffen ausgebildet sind. In dem -weiten Aufgebot dagegen befinden sich nicht nur diele Leute, sondern auch die ausgebildeten Mannschaften nach Vollendung ihrer Landwehrdienstzeit. Der größere Teil der zweiten Aufgebots find