Metallpatronen von Schneider-Creuzot, die in einem Schuppen lagerten. Der Schuppen stürzte ein und bildet einen Trümmerhafen. Eine Person wird noch vermißt. Man befürchtet, daß sie ins Wasser geschleudert wurde und ertrunken ist.
Bremerhaven, 4. März. Der Dampfer „Stadt Norden" ist in der letzten Nacht bei Norderney mit einer großen Ladung Mehl gesunken. Die gesamte Mannschaft wurde unter sehr schwierigen Umständen durch das Norderneyer Rettungsboot nach Norderney gebracht, wo alle Personen völlig erschöpft und zum Teil erkrankt darniederliegen. Der Dampfer selbst und seine gesamte Ladung sind verloren.
Bad Brückenau bei Kisstngen, 5. März. Der Bürgermeister Peter Reinwald ist unter Hinterlassung von beträchtlichen Schulden, an denen die Gemeinde Brückenau allein schon mit 120 000 Mk. beteiligt ist, verschwunden.
Zarskoje-Selo, 4. März. Der Kaiser, begleitet von dem Großfürst Thronfolger, besichtigte heute nachmittag eine Abteilung von 64 Schneeschuhläufern der Garde mit 3 Offizieren an der Spitze, die soeben den Weg nach dem Gouvernement Archangelsk und zurück, insgesamt 1100 Kilometer, auf Schneeschuhen zurückgelegt batten.
Petersburg, 4 März. Auf den Putilow- werken sind heute 15000 Arbeiter in den Aus- stand getreten, um dadurch gegen die Vorschrift zu protestieren, den heutigen Gedenktag der Befreiung der Bauern nicht zu feiern. In der Schrapnellröhrenfabrik wurde heute früh der Chef der Werkstätte, Gardehauptmann v. Stahl, hinterrücks von einem Meister überfallen und durch zwei Schläge mit einer ei>ernen Stange auf den Kopf getötet. Der Mörder flüchtete und warf sich in eine elektrische Maschine, von der er zermalmt wurde. Es handelt sich um einen persönlichen Racheakt.
Innsbruck, 5. März. Im Ortlergebiet auf dem Wege zur Payerhütte ist gestern abend eine aus 20 MannbestehendemilitärischeSkiabteilung unter eine Lawine geraten. Ein Offizier und vier Mann konnten sich retten. Die übrigen 15, darunter 2 Offiziere und 2 Fähnriche, sind tot.
New-Aork, 4 März. Ein Zug aus Atlantic City liegt seit Sonntag in einer 18 Fuß hohen Schneewehe. Viele Personen sind in den Städten durch die von den Dächern fallenden Schneemassen verletzt worden.
Württemberg.
Stuttgart, 4. März. Die Zweite Kammer beendigte heute die Beratung des Lichtspielgesetzes und nahm mit 43 gegen 42 Stimmen, wobei der Präsident den Stichentscheid gab, zu Artikel 6 einen Antrag es Zentrums an, wonach ausnahmsweise die öffentliche Vorführung eines zugelassenen Bildstreifens in einer einzelnen Gemeinde von der Ortspolizeibehörde verboten werden kann, wenn besondere örtliche Verhältnisse die Annahme rechtfertigen, daß gerade in dieser Gemeinde die Vorführung schädliche Wirkungen auf die Zuschauer ausüben könnte. Die Artikel 9—11 wurden ohne erhebliche Debatte angenommen. dagegen knüpfte sich an Artikel 12 eine längere Aussprache über einen Antrag der Volkspartei auf Einführung der Rechtsbeschwerde gegen ein Filmverbot an den Verwaltungsgerichtshof. Der Antrag des Ausschusses, der die endgültige Entscheidung über derartige Beschwerden dem Ministerium des Innern übertragen wissen wollte, wurde mit 51 gegen 27 Stimmen der Volkspartei und der Sozialdemokratie angenommen. Bei Artikel 13 wurde auf Antrag des Abg. Schaible (BK.) die Bestimmung gestrichen, daß die Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz wissentlich erfolgt sein müssen, um zu verhindern, daß die Kinobesitzer diese Bestimmung als Hintertüre benützen. Weiter wurde der Ausschußantrag betreffend die Bestrafung der Unternehmer von Lichtspielen und deren Angestellten, die wissen oder annehmrn müssen, daß Besucher das 17. Lebensjahr nicht zurückgelegt haben, angenommen, ebenso die Bestimmung, daß jede einzelne Vorführung des Bildstreifens als eine besondere selbständige Üeber- tretung bestraft wird. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes wurde gemäß einem Vorschlag des Ministers v. Fleischhauer der 1. Juli beschlossen. Die Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf wurde auf morgen verschoben.
Stuttgart, 4. März. Die unsicheren Mehrheitsverhältnisse in der württemb. Zweiten Kammer, in der bekanntlich 45 Abgeordneten der Rechten 47 der Linken gegenüberstehen, kamen in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gelegentlich der Beratung des Lichlspietgesetzes bei der Abstimmung über den meist umstrittenen Punkt des ganzen Ge- ^etzes, über die Frage, ob ausnahmsweise eine orts
polizeiliche Filmzensur neben der Zensur der Landesstelle zulässig sein soll, deutlich zum Ausdruck. Ein volkspartrilicher Antrag auf Streichung dieser Bestimmung wurde nämlich mit 42 : 42 Stimmen durch Stichentscheid des der konservativen Partei angehörenden Präsidenten abgelehnt und sodann mit demselben Stimmenverhältnis und ebenfalls durch Stichentscheid des Präsidenten ein Zentrumsantrag auf Belastung der ortspolizeilichen Zensur angenommen. Dieses Ergebnis ist ein reines Zufallergebnis; den Senior des Hauses, der sozialdemokratische Abgeordnete Tauscher, der schon seit einiger Zeit leidend ist, war mit einer Verspätung von wenigen Minuten nach der Abstimmung im Sitzungssaal eingetroffen; durch seine Anwesenheit wäre die Streichung der ortspolizeilichen Zensur erreicht worden. Der Ausfall der Abstimmung ist wesentlich mit eine Folge der Doppelmandate, da durch die Teilnahme an den Reichstagsverhandlungen von der Linken die volksparteilichen Rcichstagsabgeoidneten Haußmann und Liesching. sowie die sozialdemokratischen Abgeordneten Keil und Feuerstein fehlten, von der Rechten dagegen nur die Reichstagsabgeordnrten Gröber (Z.) und Bolz (Z.)
Stuttgart. 5. März. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde zunächst die Gesamtabstimmung über das Lichtspielgesetz vorgenommen. Das Gesetz wurde mit 51 gegen 31 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten die Volkspartei und die Sozialdemokratie geschlossen. Die Volkspartei motivierte ihre ablehnende Haltung gegen das Gesetz, dessen Grunvgedanken sie für richtig halte, damit, daß unterlassen worden sei, die erforderlichen Garantien für eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende Anwendung zu schaffen. Die Sozialdemokratie begründete ihre Ablehnung damit, daß der Entwurf sich zu einem Ausnahmegesetz gegen den Kinematographenbetrieb ausgewachsen habe, der die polizeilichen Befugnisse weit über die der Polizei- gewalt in anderen Gesetzen gezogenen Schranken ausgedehnt habe, so daß die schweren Schädigungen, die der Entwurf bringe, seine auf dem Gebiet des Judendschutzes liegenden Vorteile zu sehr überwiegen. — Dann wandte sich das Haus der Beratung der Eingabe des Deutschen Buchdruckervereins in Leipzig wegen der Konkurrenz im Buchdruckergewerbe durch den Betrieb behördlicher Druckereien zu. Die Eingabe wurde entsprechend dem Ausschußantrag, soweit sie sich gegen die Ausdehnung der bestehenden staatlichen Druckereien und gegen die Uebernahme von privaten Aufträgen aussprach, der Regierung zur Berücksichtigung in dem Sinne überübergeben, daß eine etwaige Ausdehnung die Grenzen des staatlichen Interesses nicht überschreiten soll, im übrigen zur Kenntnisnahme übergeben. Einstimmig angenommen wurde der Ausschußantrag, die Regierung möge bei der Vergebung von Druckm beiten so weit als möglich auch kleinere und mittlere Druckereien des Landes außerhalb Stuttgarts berücksichtigen. Eine Bitte des Vereins württ. Gerichtsvollzieher um Einrechnung der im Gemeindedienst verbrachten Dienstzeit in die pensionsberechtigte Dienstzeit für die in den Staatsdienst übernommenen Gerichtsvollzieher wurde der Regierung zur Kenntnisnahme übergeben. Eine Resolution Rembold-Aalen—Köhler (Ztr.), die die Regierung ersucht, zu erwägen, ob nicht nachdrücklich von dem für die Gerichtsvollzieher zugelassenen Einsetzungsvorbehalt unter Berücksichtigung einer längeren im Gemeindedienst zugebrachten Dienstzeit in weiterem Umfang Gebrauch zu machen ist, wurde einstimmig gutgeheißen. Nachdem noch eine Petition dem Ausschußantrag entsprechend erledigt worden war. wurde abgebrochen. Nächste Sitzung Freitag 9 Uhr.
Stuttgart. 4. März. Den Ständekammern ist eine Denkschrift der württ. Handels kammern zu dem Entwurf eines Gebäudebrandversicherungs- gesetzes zugegangen, die sich eingehend gegen verschiedene grundlegende Bestimmungen des Gesetzes wendet und eine Reihe von Einzelwünschen in bestimmten Abänderungsvorschlägen vorträgt.
Stuttgart, 4. März. Die Beratung der Frage der Abschaffung des Umgelds im Landtag ist wiederum einige Zeit verschoben worden. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses und auf eine Erklärung des Berichterstatters Ströbel. daß er ein Referat über die Eingabe der Wirte in der nächsten Zeit noch nicht ferligftellen könne, hat der Finanzausschuß beschlossen, die Frage bis zum Winter zu vertagen.
Stuttgart, 4. März. Einer der angesehensten Lehrer an der Technischen Hochschule, Prof. Dr. Otto Harnack, hat am Sonntag 22. Februar seine Wohnung ohne Angabe eines Zieles verlassen und wird seitdem vermißt. In einem noch an
diesem Tage an seine Gattin gerichteten Briese sprach er die bestimmte Absicht aus. ihr von einem ruhigen Aufenthalte, den er zu ungestörter Arbeit aufsuchen wolle, sofort Nachricht zu geben. Die Hoffnung der schon seit längerer Zeit durch Anzeichen nervöser Ueberreiztheit beunruhigten Familie, daß er eine solche Nachricht geben oder heimkehren werde, ist von Tag zu Tag weiter gesunken. Man muß vielmehr befürchten, daß der Vermißte schwer erkrankt oder daß ihm ein Unfall zugestoßen ist.
Böblingen, 5 März. Die Gemeindejagd ist um ein jährliches Pachtgeld von 4500 Mk. an Herzog Robert von Württemberg auf die Dauer von 5 Jahren verpachtet worden.
Beutelsbach. OA. Schorndorf. 4. März. Der zum Oltsvorsteher gewählte Oberamlssekretär Ha y er- Cannstatt hat infolge Anfechtung der Wahl die bereits anerkannte Annahme der Octsoorsteherftelle zurückgenommen und will sich einer nochmaligen Wahl unterziehen.
Ulm, 5. März. Wie-verlautet, soll der Beweggrund der Ermordung der drei Kinder durch die Frau Marion darin zu suchen sein, daß sich die Frau wegen eines Holzdiebstahls, dessen sie bezichtigt worden war, sich in einem Zustande höchster Erregung befunden hat und in diesem die Tat verübte. Anscheinend fehlte ihr nachher der Mut, Selbstmord zu begehen.
Weinsberg, 5. März. Das 1?/- Jahre alte Kind des Gipsers Deininger in Willsbach hatte sich mit einem Schürhaken an einem Ofen zu schaffen gemacht. Der Ofen stürzte ein und begrub das Kind unter sich, das so schwere Brandwunden erlitt, daß es starb.
Aus StaSt» Bezirk unS Umgebung.
Neuenbürg. (Eingesandt) Obgleich wir mit dem Eingesandt in Nc. 34 in mehreren Punkten sachlich nicht einverstanden sind, verzichten wir auf eine Weiterspinnung der Debatte im „Enziäler", da die Fortsetzung einer solchen uns zwecklos erscheint und wir uns in die Regelung der Neuenbürger Schuloerhällnisse nicht einmischen wollen.
Calw. 5. März. In Zavelstein hat die Krokusblüte begonnen. Uederall auf den Wiesen trifft man vereinzelte der lieblich?» Frühlingsblumen aufgesproßl; die Entfaltung der Haupiblüte wird in den nächsten Wochen erfolgen. Schon jetzt lohnt sich ein Besuch des allen Bergstädtchens und der Krokuswiesen.
Pforzheim, 4. März. Die Zahl der Stadträte soll von bisher 19 auf 22 erhöht werden. Die Vermehrung erscheint durch die mit dem Wachstum der Stadt verbundene größeie Arbeitslast geboten und soll zugleich den einzelnen Stadtteilen eine gleichmäßigere Vertretung im Verwaltungskörper der Stadt bringen.
WornusficHMeH« Witterung.
Der Hauptstoß des herrschenden Niederdrucks erfolgt von Nordwest her in der Richiung gegen das Odergebiet und Böhmen. Die bei uns dadurch bedingte Nordwestströmung wird aber durch südwestliche bis westliche Winde unterbrochen werden, die unter dem Einfluß eines von Irland heranziehenden Nebenwirbels entstehen werden. Wir werden deshalb zwar zuweilen aufgeheitertes, mehrfach aber doch bewölktes Wetter mit mäßig kaliec Temperatur und vereinzelten Niederschlägen bekommen.
Hinweis.
Kür Haarleideude. Der untrüglichste Beweis für den unschätzbaren Wert von Schneiders weltberühmter „Brennessel-Haariinkiur", sowie Schneiders bewährter Haarpomade „Manisol" ist trotz unzähliger Anpreisungen anderer Haarmittel die ständige Zunahme hervorragender, durch naturgeireue photographische Aufnahmen nachweisbarer Erfolge. Diese beiden sich gegenseitig ergänzenden Mittel sind ebenso wertvoll zur Kräftigung, Stärkung und Wiederbelebung des Haarbodens, wie zur Reinigung särmlicher Unreinheiten der Kopshaut, wie Schuppen, Schärfen und lästigem Jucken. Bei mäßiger aber pünktlicher und anhaltender Anwendung wird sich jedes zurückgebliebene Haar zur Zusiiedenheit entwickeln. Bei erblichen Haarkrankheiten können die bestehenden Haare mit diesen beiden Mitteln bei Befolgung der Schneider'schen Vorschriften erhalten werden. Auch bei Haarausfall nach Geburten hat sich die Behandlung mit Schneiders „Brennessel Haariinkiur" bezw. „Manisol" wiiküch vorzüglich bewährt. Wer also ein Jnieresse an möglichst gründlicher Heilung seiner Haar- und Bariwuchsstörungen, Wiederherstellung seines früheren Haar und Baribestandes, sicherer Vorbeugung gegen drohenden Haar« wuchsschadkN jeder Art hat, lasse sich ,oiort kostenfrei unter Bezugnahme aus diese Zeitung den Belchrungsprospekt Nr. 2 von dem bekannten Haarheilkundigen und Haarspezialisten Georg Schneider, Stuttgart Gymnasiumstraße 2>-1, kommen. Auf Wunsch sieden auch amtlich beglaubigte Zeugnisse über den Erfolg kostenlos zur Verfügung.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: C. Me eh, für das Feuilleton und den Inseratenteil: G. Conradi in Neuenbürg.
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