Zweiter Kandeswahlkreis

(Schwarzwald- und Donaukreis).

vberamt Neuenbürg. Abstimmungsdistritt Nr. 1.

Die Wahl der acht Abgeordneten im zweiten Landes- Wahlkreis (Lchwarzwald- und Douaukreis), die nach dem Grund­satz der Listen- und Verhältniswahl vorznuehmeu ist, ist dnrch Ver­fügung des K. Ministeriums des Innern vom 17. Nov. 1912 auf

Mittwoch -e« 18. Dezember 1912

auberaumt worden. Die Wahlhandlung beginnt au dem ge­nannten Tage vormittags 10 Uhr und wird um 7 Uhr abends geschloffen.

Die Wahl findet in dem Abstimmungsdistrikt Nr. 1 an dem genannten Tage in demselben Wahlraum, wie die Wahl des Abgeordneten des Oberamtsbezirks, nämlich auf dem Rat­hause zu Neuenbürg, statt.

Die Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungsbezirken und bei gleicher Besetzung der Wahlkommissionen wie die erste Wahl vorgenommen.

Zur Abstimmung wird nur zugelassen, wer in die Wähler­liste ausgenommen ist.

Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimm­abgabe der Wahlberechtigten.

Jeder Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt von dem in der Nähe des Eingangs zu den Absonderung^ Vorrichtungen ausgestellten Umschlagverteiler einen gestempelten Umschlag in Empfang und begibt sich an den abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel in den Umschlag steck«; er tritt sodann an den Tisch, an dem die Distriktswahlkommission sitzt und nennt seinen Namen. Hat der Protokollführer den Namen des Abftimmenden in der Wählerliste aufgefunden, so legt der Wähler selbst den Umschlag unverschlossen in die Wahlurne.

Wähler, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauens­person bedienen.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

Stimmzettel, die nicht in einem amtlich gestempelten oder die in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag oder die von Wählern abgegeben werden wollen, die sich nicht zuvor an den abgesonderten Tisch begeben haben, hat der Wahlvor­steher zurückzuweisen.

Die Diftriktswahlkommisfion entscheidet über sich ergebende Anstände; sie handhabt bei dem Wahlgeschäfte die Ordnung, erforderlichenfalls durch Verhängung von Geld- oder Haftstrafen.

Die Wähler können nach Belieben die Namen der von ihnen zu wählenden Personen den verschiedenen von der Landes- Wahlkommission öffentlich bekannt gemachten Wahlvorschlägen des zweiten Landeswahlkreises entnehmen. Auf jedem Stimm­zettel dürfen acht Bewerber benannt sein. Innerhalb der Zahl von acht Stimmen darf der Wähler den von ihm Gewählten durch Wiederholung der Namen oder Beifügung von Zahl­zeichen bis zu drei Stimmen geben.

Während der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Stimmzählung steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahl­raum offen. Es dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distriktswahlkommission, die durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Beratungen stattfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt, noch Stimm zettel aufgelegt oder verteilt werden.

Um 7 Uhr abends erklärt der Wahlvorsteher, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die im Wahlraum bereits anwesend sind. Die in diesem Falle noch zuzulassenden Wähler werden von den übrigen im Wahl raum anwesenden Personen in geeigneter Weise getrennt gehalten; erforderlichenfalls werden die Türen des Wahlraums auf kurze Zeit, jedoch höchstens bis zur Beendigung der Abstimmung, abgeschlossen.

Die Ermittelung des Wahlergebnisses findet am Donners­tag de« 1». ds. Mts. vorm. S Uhr im Wahlraum statt.

Als Wahlvorsteher ist bestellt: Stadtschulheiß Stirn, als dessen Stellvertreter im Verhinderungsfall: Oberamtspflrger

Kübler.

Neuenbürg, den 11. Dez. 1912.

Stadtschnltheiß Stirn.

L«

ahlverfamnilungen

f« Gunsten der Proporfkandidate« der Uationalliberaleu Kartei

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I. Calmbach: Sonntag den 15. Dezember, 4 Uhr imWaldhorn",

II- Wttdbad: Sonntag den 15. Dezember, 7 Uhr imGraf Eberhardt", Referent für I und ll: Fabrikant Kübel-Cannstatt, Landesvorstand der Partei: m. Gräfenhausen: Sonntag den 15. Dezember, 3'/2 Uhr imRößle",

IV. Neuenbürg: Sonntag den 15. Dezember, 5 V, Uhr in derSonne",

Referent für III und IV: Reichstagsabgeordneter Keinath- Stuttgart:

V. Loffenau: Sonntag den 15. Dezember, 3 Uhr in derSonne",

VI. Herrenalb: Sonntag den 15. Dezember, 5 Uhr in derSonne",

VII. Dobel: Sonntag den 15. Dezember, 7 Uhr in derSonne",

Referent für V, VI und VII: Stadtpfarrer Lamparter- Stuttgart, Verbandsvorsitzender der Evang. Arbeitervereine.

Das Wahlkornilee.

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In Wildbad in derSonne" ^4 Uhr, Calmbach in derSonne" 6 Uhr.

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