Stadtgemeiude Reuenbürg.
Kotz-Werkcruf.
Am Donnerstag den 20 . Januar,
vormittags S Uhr
kommen auf hiesigem Rathaus aus dem Stadtwald Distr. I Jlgenberg Abt. 7 Ob. hint. Berg und Abt. 9 Mißebene zum Verkauf:
Langholz-Laubholz: Eichen: 1 St. mit Fm. 1,59 II. Kl.,
Rotbuchen: 5 St. mit Fm. 1,59 IV., 0,84 V. KI. und 2 buchene Hauklötze;
Nadelholz: 740 St. mit Fm. 1,79 III., 11,41 IV., 57,55 V., 68,57 VI. Kl.;
Stangen:
Buchen: Derbst.: 17 I. Kl.;
Nadelholz: Baust.: 107 I.a, 562 I.b, 492 II., 135 III. Kl., Hagst.: 325 I.. 740 II., 295 III. Kl.,
Hopfenst.: 14651., 600II., 60III., 490IV., 195 V. Kl., Rebst.: 145 I., 10 II. Kl.;
Brennholz: Eichen 2,5 Rm., buchen 46 Rm., Nadelh. 34 Rm., Reisprügel: buch. 7,5 Rm., Nadelh. 1 Rm.
Den 11. Januar 1910. Gemeinderat.
Vorstand Stirn.
Calmbach.
Aekannlmachung,
betr. die Meldepflicht neu anziehender nnd die Wohnnng wechselnder Personen, eintretender Dienstboten, Arbeiter, Gehilfen usw.
Die Einwohnerschaft wird auf nachstehende Vorschriften hingewiesen: !
1. Neuanziehende Personen, welche das 16. Lebens-^ fahr zurückgelegt haben, sind verpflichtet, sich bei der Polizeibehörde hier binnen 6 Tagen von dem Tage ihres Anzugs an unter Vorlegung einer Abmeldebescheinigung der Polizeibehörde ihres bisherigen Wohn- oder Aufenthaltsorts anzumelden.
2. Bon hier wegziehende Personen sind verpflichtet, sich vor ihrem Wegzug bei der Polizeibehörde hier unter Angabe des neuen Wohn- oder Aufenthaltsorts abznmelde«.
Arbeitgeber, Lehrherren und Dienstherrschaften sind gehalten, den Ein- und Austritt von Arbeitern, Lehrlingen, Gewerbegehilfen oder Dienstboten der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, und zwar hat die Anzeige von der Kranken- und Jn- validenversicherungspflicht unterliegenden Personen innerhalb der für die Anmeldung zur Kranken- bezw. Invalidenversicherung vorgeschriebenen Frist, in allen übrigen Fällen innerhalb 6 Tagen nach dem Beginn der Beschäftigung zu erfolgen.
Die Verpflichtung zur Meldung bei der Polizeibehörde besteht neben der Pflicht zur Meldung für die Zwecke der Kranken- und Invalidenversicherung.
4. Personen und Anstalten, welche Wohnungen, Ge- fchäftslokale, Wohngelaffe oder Schlafstellen vermiete«, Schüler und Kostkinder bei sich aufnehmen, sind verpflichtet, den Ein- und Auszug der auf Grund des Miet- oder Kostvcrtrags aufgenommenen Personen binnen 6 Tagen der Polizeibehörde hier anzuzeigen.
In gleicher Weise haben auch die Hauseigentümer die ihre eigene Person betreffenden Wechsel der Wohnungen und der Geschäftslokale zur Anzeige zu bringen.
Die Unterlassung oder Verspätung der gesetzlich vor- geschriebenen Anzeigen ist strafbar und wird infolge eingrtretener Unregelmäßigkeiten künftighin auf die Einhaltung vorstehender Vorschriften strengstens gesehen.
Formulare zu den An- und Abmeldungen sind auf dem Rathaus unentgeltlich zu haben.
Die An- und Abmeldungen sind nur auf dem Rathaus abzugeben und nicht, wie seither, bei der örtlichen Verwaltungsstelle der Bezirkskrankenkafse.
Den 12 . Januar 1910. Schultheißenamt.
Hoern le.
Neuenbürg.
Akkord.
Am nächsten Samstag, 15. Jan., vormittags 10'/s Uhr werden auf dem Rathause nachstehende Arbeiten —zunächst für 1 Jahr — vergeben:
Das Reinige« der Hydranten, u. Dohlenschächte, der Bruuuen- tröge, der Ouerdohlen und das monatliche Oeffnen der Hydranten.
Die Bedingungen - liegen zur Einsicht auf.
Den 11. Januar 1910.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.
Merkt«; NeueMrz.
Sonntag, 16. Jan.,
nachmittags 3'/- Uhr
findet die jährliche
Keimal-Nttsminliiiig
im Lokal („Schwanen") statt. Tages-Ordnung:
1. Berichte des Vorstandes, Schriftführers u. Kassiers,
2. Neuwahlen,
3. Verschiedenes.
Wichtiger Besprechungen halber werden die HH. Sänger um vollzähliges und pünktliches Erscheinen dringend ersucht.
Der Borstanv.
Neuenbürg.
!«r „S«»»e".
eute Freitag
Calmbach, 13. Januar 1910.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei ^ dem Hinscheiden unserer l. Mutter, Schwiegermutter, ^ Großmutter und Tante
Fr«MM.Mngeustck'
_ Oberlehrers Witwe, ^
sowie für die schönen Blumen- und Kranzspenden / ^ und die zahlreiche Begleitung zu ihrer letzten Ruhe- ^ stätte sagen herzlichen Dank
die trauernden Hinterbliebenen. ^
3 bis 4 Vovden verreist.
Most vertritt Hr Vr. O«VZL8«II»Lvi8vr,
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E. Lustnauer.
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aucii 3cbmerr:Io8.
Neuenbürg.
2 ineinandergehende, möblierte
Zimmer
hat bis 1. April zu vermieten Bäcker Malmsheimer.
Arnbach.
me ZMlki-
setze ich dem Verkauf aus.
Ludwig Buchter,
Metzger.
Bieselsberg.
UVULÄ
^ (Rottweiler) zugelaufen. Abzuholen gegen Einrückungsgebühr und Futtergeld.
Jak. Bäuerle.
Calmbach.
Eine hochträchtige
Kal bin
hat zu verkaufen
Zimmermeister Barth.
Neuenbürg.
Empfehle mich im
Schleifen
von Aexten, Hauen, Ma- schinen-Meffern, Messern, Scheeren usw.
6 dr. KvL 88 l 6 .
Conweiler.
Zu meinem Neubau habe ich noch die
Gipserarbeit
zu vergeben.
Offerte sind bis längstens 20. Januar bei mir einzureichen.
Mit der Arbeit kann sofort angefangen werden.
Wilhelm Frey,
Zimmermann.
Calmbach. ^
Wir erlauben uns. Verwandte, Freunde und M Bekannte zur W
I Frier unserer Hochzeit 8
auf Sonntag den 16. Januar 1910 M
in das Gasthaus z. „Waldhorn" in Calmbach D
freundlichst einzuladen, mit der Bitte, dies als ^ persönliche Einladung annehmen zu wollen. M
Kugen Wfaich, Säger, D
Sohn des Will). Blaich, Fabrikarbeiters von Neuenbürg. W Marie Seyfried, d
Tochter des f Fr. Seyfried, Maurermstrs. in Calmbach.
Kirchgang 1k Whr.
Kickklsschile SlhWttt,
Pforzheim, JspringeHtr. 6 a.
Gewisseuhafte, gründliche Ausbildung in allen
kaufm.Jächern.
Größter Erfolg garantiert!
Damen und Herren werden jederzeit ausgenommen.
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L. Meeh
Redaktion, Druck und Verlag von C. Meeh in Reuenbürg.