Tarif bei Eisenerzen, Roheisen, Abfalleisen, Stahlschienen und noch anderen Positionen unter „Eisen". Kleine Erhöhungen sind u. a. eingetreten für fertigen Baustahl, für Rasiermesser und für verschiedene Sorten Zangen.
MÜfttLMbLI-g.
Stuttgart, 31. Juli. Die Volksschulkommission der Zweiten Kammer führte am letzten Freitag vormittag die Beratung der abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer zur Volksschulnovelle zu Ende. Zu Art. 80 und 81. beschloß die Kommission, den abweichenden Beschlüssen des andern Hauses beizutreten, jedoch zufolge der zu Art. 74 gefaßten Beschlüsse das Wort „Bezirksschulaufseher" in Abs. 2 des Art. 80 und den von der Ersten Kammer in Art. 81 Abs. 1 eingefügten Zusatz „soweit ihm (dem Bezirksschulaufseher) nicht als Mitglied eines Ortsschulrats weitergehende Befugnisse zustehen" zu streichen. Zu Art. 81 gelangte noch folgende, vom Abg. Haußmann (V.) beantragte Resolution mit 9 gegen 6 Stimmen zur Annahme. Die Kammer der Abgeordneten spricht die Erwartung aus, die K. Regierung werde bei Berufung der Bezirksschulaufseher die Auswahl nach der Tüchtigkeit der Bewerber treffen. Zu Art. 82 (Oberschulbehörde) wurde auf Antrag Hildenbrand (Soz.) mit 8 gegen 7 Stimmen beschlossen, gegenüber der von der Ersten Kammer beschlossenen Zustimmung zum Regierungsentwurf, der zwei konfessionell getrennte Oberschulbehörden vorsieht, auf den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu beharren, nach denen eine einheitliche Oberschulbehörde mit zwei konfessionell getrennten Abteilungen geschaffen werden soll. Zu Art. 82a wurde entsprechend dem Antrag des Berichterstatters Dr. Hieber (D.) die Fassung der Ersten Kammer mit 11 gegen 4 Stimmen unverändert angenommen, während zu Art. 83 in Konsequenz zu Art. 82 gefaßten Beschlusses auf der von der Zweiten Kammer beschlossenen Fassung zu beharren war. Zu Art. 84, der über die Leitung und Beaufsichtigung des Religionsunterrichts Bestimmungen trifft, geht der Beschluß der Zweiten Kammer auf gänzliche Streichung, der der Ersten Kammer auf unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs. Die Kommission lehnte einen Antrag Heymann: 1. Die staatsrechtliche Kommission der Kammer der Abgeordneten zur Erstattung eines Gutachtens darüber aufzufordern, ob es rechtlich zulässig ist, die Tätigkeit staatlich angestellter Beamter einer anderen Leitung und Beaufsichtigung als der durch rein staatliche Instanzen zu unterstellen. 2. Die Entscheidung über Art. 84 bis zur Erstattung dieses Gutachtens auszusetzen mit 13 gegen 2 Stimmen ab und nahm den Antrag des Berichterstatters auf Zustimmung zu dem Beschluß der Ersten Kammer, d. h. unveränderte Annahme des Regierungsentwurfes mit 9 gegen 6 Stimmen an. Daneben gelangte die folgende, vom Abg. Löchner (V.) beantragte Resolution: „Die Kammer der Abgeordneten wolle beschließen, die K. Regierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß etwaige kirchliche Visitationen des Religionsunterrichtes, insoweit sie nicht von Mitgliedern der Oberkirchenbehörden selbst abgehalten werden, nicht von dem Ortsschulrat angehörenden Geistlichen, sondern in bestimmt abgegrenzten größeren Bezirken nur je von einem Geistlichen vorzunehmen sind und der Bezirksschul- inspektor hievon zu benachrichtigen ist, mit 11 gegen 4 Stimmen zur Annahme. Hierauf wurden die Art. 13 bis 15 nach den Beschlüssen der Ersten Kammer angenommen und in Art. 14 als Tag des
z Inkrafttretens des Gesetzes der 1. April 1910 angesetzt.
Stuttgart, 2. Aug. Die Zweite Kammer begann heute nachmittag die Beratung der abweichenden Beschlüsse des andern Hauses zur Volksschulnovelle. Dem Beschluß der Ersten Kammer, wonach ein Zwang zum Eintritt in die Hilfsschulen nicht stattfinden soll, wurde nicht beigetreten, aber ausgesprochen, daß ein solcher Zwang allgemein nicht gewünscht werde. Auch bezüglich der Höchstschülerzahlen wurde mit 49 gegen 39 Stimmen das Festhalten an dem früheren Beschluß betr. die Verminderung dieser Zahlen beschlossen. Morgen Fortsetzung.
Stuttgart, 3. Aug. Die Zweite Kammer setzte heute die Beratung der abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer zur Volks schulnovelle fort. Längere Erörterungen prinzipieller Art wurden namentlich von sozialdemokratischer Seite an die Frage geknüpft, ob der Geistliche als Mitglied des Ortsschulrats an erster Stelle aufgeführt werden solle und der Ortsvorsteher erst an zweiter. Das Haus stimmte dieser Voranstellung des Geistlichen, > die nach Erklärung des Ministers für den Entwurf ! entscheidend ist, mit 50 gegen 37 Stimmen der Sozialdemokraten und der Volkspartei zu. Ein Antrag Hieber, dem Beschluß der Ersten Kammer zuzustimmen, wonach der Bezirksschulaufseher in großen und mittleren Städten Mitglied des Ortsschulrats sein soll, wurde abgelehnt. Dem Beschluß des andern Hauses, daß zum Geschäftskreis des Ortsschulrats auch die Kenntnisnahme von dienstlichen Verfehlungen der Lehrer gehören soll, wurde mit 55 gegen 33 Stimmen der Rechten nicht beigetreten. Ein Antrag der Kommission, wonach die örtliche Aufsicht im Sinne der Schulpflege der Geistliche und in Schulen mit mehr als sieben Klassen der Rektor haben soll, wurde mit 46 gegen 39 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Einen Antrag Remb old-Aalen betreffend die Beauftragung von Ortsschulratsmitgliedern mit Schulbesuchen, lehnte das Haus mit 61 gegen 27 Stimmen des Zentrums ab. Morgen Fortsetzung und Steuererhöhung. Schluß der Sitzung 1 Uhr.
Friedrichshafen, 3. Aug. Das Luftschiff 2 III ist durch Inanspruchnahme aller verfügbaren Kräfte im Gerippe fertiggestellt. Es wurde heute vormittag st-8 Uhr von der Landhalle auf Flößen in die schwimmende Reichsballonhalle übergeführt. Die Ueberführung ging glatt von statten. Bald wird auch dieser Wundervogel dann das Nest verlassen — auf eigenen Schwingen. —
2 III ist bekanntlich das Ausstellungs-Luftschiff der „Jla"; bevor es aber dort stationiert wird, macht es eine Reise nach Berlin; nach seiner Rückkehr paradiert es in Bregenz vor dem Kaiser Franz Joseph von Oesterreich und am 4. Sept. findet die Besichtigung des Luftschiffes durch die Reichstagsabgeordneten statt. — Die Dimensionen und Pferdestärken des Luftschiffes sind die gleichen wie bei 2 II.
Älus ^t«sr. BrItrn uns U^rgeduns.
Neuenbürg, 3. Aug. Am 6. August wird der an der Bahnlinie Wildbad—Pforzheim errichtete Haltepunkt Neuenbürg-Stadt für den Personenverkehr eröffnet werden. In dem Inseratenteil sind nun die näheren Angaben des Haltepunkts ersichtlich.
* Neuenbürg, 4. Aug. In den Tagen vom 28. Juli bis 3. August fand in Barmen-Elberfeld der 17. Weltkongreß Evangelischer Jüng
lingsvereine statt. In Gegenwart des Oberbürgermeisters dieser Schwesterstädte wurde die Konferenz durch Lord Kinaird-London feierlich eröffnet. Außer den nach vielen tausend zählenden Gästen waren 970 Delegierte aus 26 Ländern erschienen. — Diese fröhlich grünende, über Länder und Meere sich erstreckende Gemeinschaft ist ein bedeutsames Zeichen von der Lebenskraft unseres alten Evangeliums, ein Zeichen, das jedem ehrlichen Gegner zu denken geben muß.
Wildbad, 2. Aug. Die heutige Generalversammlung der Bergbahngesellschaft und die gleichzeitig tagende Sitzung der Gemeindekollegien hatten das Ergebnis, daß die Stadtgemeinde auf 1. Jan. 1910 die Aktien der Bergbahn zum Nennwert übernimmt, die Bahn also in die Verwaltung der Stadt übergeht. Den Aktionären kommt hienach noch das ganze heurige Erträgnis der Bahn zu, das nach den in der Generalversammlung erfolgten Mitteilungen auf 16°/» geschätzt wird. Ueberdies will die Stadt die Gründeraktionäre dadurch ehren, daß sie ihnen auf Lebenszeit freie Fahrt auf der Bergbahn gewährt.
Letzte Nachrichten u. Telegramme
Swinemünde, 3. August. Die Kaiserjacht „Hohenzollern" ist mit ihren Begleitschiffen um 4 Uhr 15 hier eingetroffen und hat an dem gewohnten Liegeplatz angelegt. Eine große Menschenmenge brachte dem Kaiser, der auf der Kommandobrücke stand, lebhaft Ovationen dar.
Swinemünde, 3. Aug. Reichskanzler von Bethmann-Hollweg traf heute abend um 9 Uhr 57 Min. hier ein und wurde auf dem Bahnhof von dem Gesandten v. Treutler empfangen. Gleichzeitig traf auch der Chef des Militärkabinetts, Generalleutnant Frhr. v. Lyncker, ein. Beide Herren nehmen auf der „Hohenzollern" Wohnung.
Caracas, 3. Aug. Der deutsch-venezolanische Handelsvertrag ist nunmehr auch von der Deputiertenkammer in 2. und 3. Lesung angenommen worden.
London, 3. August. In Barcelona sollen nach hier eingetroffenen Privatmeldungen seit dem Ausbruch der Revolution etwa 3000 Personen gelötet worden sein.
Melilla, 3. Aug. Amtlich wird gemeldet, daß die Mauren in der vergangenen Nacht einen Angriff unternommen haben, jedoch von den Spaniern zurückgeworfen worden sind. Spanischerseits wurde 1 Offizier getötet und 14 Mann verwundet. Aus Alhucemas ist die Nachricht eingegangen, daß die vor dem Platze stehende Harka neue Verstärkungen erhalten habe. Die Truppen sind moralisch und materiell in ausgezeichnetem Zustande. Die Lebensmittelzufuhr erfolgt regelmäßig.
Petersburg, 3. Aug. Seit gestern sind an Cholera 31 Personen neu erkrankt und 7 gestorben. Die Gesamtzahl der Erkrankten beträgt 516. Die Städte Riga und Witebsk sowie das Gouvernement Kowno sind für cholerabedroht erklärt worden.
Briefkasten d. Red.
'Aach Eltville I Herzt. Dank für Ihre Telegramm- Mitteilung über die Rückfahrt von 2 II, welche unsere bereits erhaltene Nachricht bestätigte.
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Amtliche Bekanntmachungen uns Privat-Knzeigen.
Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Veranstaltung eines Uuterrichtskurfes über Eifenbetonbau für Oberamtsbanmeister und Gemeindetechniker.
Da zu dem im Mai ds. Js. abgehaltenen Unterrichtskurs über Eisenbetonbau wegen der mit dem Unterricht verbundenen zeichnerischen Uebungen nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelafsen werden konnte, beabsichtigt das Ministerium für die genannten Techniker in der zweiten Hälfte des Monats September einen weiteren Unterrichtskurs über Eifenbetonbau zu veranstalten. Zulassungsgesuche sind bis spätestens 3 0. August ds. Js. durch Vermittlung der Oberämter bei der Ministerial- abteilung für das Hochbauwesen einzureichen.
Das Nähere siehe in der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Nr. 172.
Stuttgart, den 21. Juli 1909. Pischek.
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Kekauntmachung.
Das kirchliche Umlageregister für das Jahr 1909/10 ist vom 5.—11. August ds. Js. im Amtszimmer des Vorsitzenden des hiesigen Teilkirchengemeinderats zur Einsichtnahme der Steuerpflichtigen aufgelegt. Die Einsichtnahme des einzelnen Umlagepflichtigen beschränkt sich auf die Gesamtsumme der Umlage, den Umlagebetreff des Beteiligten und die der Berechnung zu Grunde gelegten Verrnögensverhältnisfe desselben.
Dies wird gemäß Artikel 70 des staatlichen Gesetzes vom 22. Juli 1906 mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß Einsprachen gegen den Ansatz und die Höhe der Beiziehung, welche nicht binnen der Auflegefnst bei dem Kirchengemeinderat vorgebracht werden, ausgeschlossen sind, soweit die Einsprachen nicht bei den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden wollen.
Den 3. August 1909. Ev. Stadtpfarramt.
Uhl.