neter Lehrkräfte Bedacht zu nehmen. Die Beratung des Art. 3 wird mit der von Art. 12 verbunden werden. Art. 4 sieht für Eltern und Erzieher Geldstrafen wegen ungerechtfertigter Schulversäumnisse der Kinder vor. Sie sollen betragen in leichteren Fällen, besonders bei der ersten Versäumnis, 50 Pfg., in schwereren Fällen, besonders bei Wiederholungen innerhalb eines Jahres, 1—20 Mk. Die Geldstrafen von einer Mark aufwärts können in Haft bis zu drei Tagen umgewandelt werden. Der Artikel wurde angenommen, desgleichen mit 43 gegen 39 Stimmen ein Antrag Löchner, wonach die Strafbestimmungen gegen Fortbildungs- und Sonntagsschüler selbst zur Anwendung gebracht werden können, wenn sie die Schule durch eigene Schuld versäumen. Ein sozialdemokratischer Antrag auf Umwandlung der Polizeistrafe in eine Ordnungsstrafe und gegen die Zulassung von Haftstrafen wurde abgelehnt. Es bleibt also bei den vorgesehenen Geldstrafen: 50 Pfg. bei leichteren, namentlich erstmaligen Fällen, 1—20 Mk. Geldstrafe in schweren Fällen, namentlich bei Wiederholungen innerhalb eines Jahres. Der folgende Artikel 4a, der von den Bezirksschulen handelt, wurde ohne erhebliche Debatte genehmigt und darauf abgebrochen.
Zur Postscheckordnung wird von amtlicher Seite mitgeteilt: „In einem Eingesandt wurde berichtet, daß Anträge von offenen Handelsgesellschaften auf Eröffnung eines Postscheckkontos vom Postscheckamt mit der Begründung zurückgegeben werden, der Antrag dürfe nicht von der Firma ausgehen, sondern müsse mit dem bürgerlichen Namen irgend eines Gesellschafters unterzeichnet sein, und auf dessen Namen, nicht auf den der Firma, werde das Konto geführt, — Diese Mitteilung beruht wohl auf einem Mißverständnis. Zur Teilnahme am Postüberweisungs- und Scheckverkehr werden alle Handelsfirmen zugelassen; das Konto wird auch bei offenen Handelsgesellschaften auf den Namen der Firma geführt. Zur Sicherung, daß die Ueber- weisungs- und Scheckhefte, sowie die Erklärung, wer zur Ausstellung von Ueberweisungen und Schecks befugt sein soll, nur an einen zur Vertretung der
Firma berechtigten Teilhaber ausgehängt werden, hat das Postscheckamt die Sendungen mit solchen Heften usw. mit dem Vermerk „Einschreiben und Eigenhändig" zu versehen und in der Adresse den persönlichen Namen eines Teilhabers anzugeben. Dieser Umstand scheint das Erwähnte Mißverständnis veranlaßt zu haben."
Stuttgart, 19. Dez. Die Handelskammer Stuttgart teilt mit: „Einem oft geäußerten Wunsch entsprechend hat die Kammer einen „Lokalgüter- taris für Stuttgart (Hauptbahnhos)", aufgestellt von Stationskassier Fr. Stetter (Stuttgart 1908, Selbstverlag, gedruckt von Rud. Me eh, Buchdruckerei in Ellwangen), herausgegeben. Der Tarif enthält nicht nur die Stückgutfrachtsätze, sondern auch sämtliche Frachtsätze für Eilgut und Wagenladungen, sowie die Ausnahmetarifsätze für Holz- und Rohstoffe. In einem Anhang sind ferner die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation aufgeführt. Der Preis des Tarifs beträgt 7 Mk."
Stuttgart, 21. Dez. Der gestrige „goldene" Sonntag brachte einen außerordentlich starken Verkehr, der sich besonders auf dem Hauptbahnhof bemerkbar machte. In der Königstraße wogte bis in die späten Nachtstunden eine große Menschenmenge auf und nieder. Die Geschäftshäuser waren glänzend beleuchtet und es herrschte in ihnen ein reges Leben und Treiben. Auch auf der Weihnachtsmesse herrschte ein starker Verkehr.
Stuttgart, 21. Dez. Die beim hiesigen Landgericht anhängige Anklagesache wegen Verbrechens gegen das keimende Leben nimmt täglich einen größeren Umfang an. Fast täglich finden Verhaftungen statt. Außer der Hauptbeteiligten befinden sich jetzt zwölf Mädchen und verheiratete Frauen in Untersuchungshaft. Ein auswärtiger Fabrikant ist gleichfalls in die Sache verwickelt.
Besigheim, 21. Dezbr. An der Straße von hier nach Kirchheim ist am Samstag der zweite der beiden Luftballons, die vormittags in Straßburg aufgestiegen waren, glatt gelandet. Es entstiegen ihm 4 Herren. Der andere Ballon ist bekanntlich bei Pforzheim niedergegangen.
In Beilstein O/A. Marbach brannte Sonntag Nacht von dem Schloßgut des Kommerzienrats R. Vollmöller das Burggebäude vollständig nieder. Das Gebäude ist erst vor einigen Jahren gebaut worden. Brandstiftung wird angenommen.
Gmünd, 21. Dezbr. Der in die Köhler'sche Goldschnipfelei-Affäre verwickelte und seiner Zeit mitverhaftete Josef Arnold ist am Samstag aus der Untersuchungshaft, in der er sich seit 4 Wochen befand, entlassen worden, nachdem sich seine Unschuld herausgestellt hat.
Stuttgart. lLandesProdukteubörse.l (Bericht vom 21. Dez.) Temperatur und Witterung haben auch in dieser Berichtsperiode sowohl die Vegetation wie den Wasserstand günstig beeinflußt. Die Tendenz auf den maß. gebenden Plätzen des Weltmarkts war trotz der Abnahme der sichtbaren Vorräte in Nordamerika und Kanada und trotz der Abnahme der Getreide- und Mehlabladungen nach Europa weiterhin matt bei abermals etwas ermäßigten Preisen, wobei indessen nicht ausgeschlossen ist, daß sich in absehbarer Zeit wieder ein Stimmungswechsel vollzieht. Was das Getreidegeschäft in Württemberg, welches be- kanntlich ausschließlich der Bedarfsdeckung dient, betrifft, so wird dasselbe zurzeit von dem schleppenden Mehlabsatz einerseits und von dem verminderten Bierkonsum anderseits nachteilig beeinflußt. — Mehlpreise per IVO Kilogramm inkl. Sack: Mehl Nr. 0 : 32 Mk. 50 Psg. bis 33 Mk. 50 Psg., Nr. 1: 3t Mk. 50 Pfg. bis 32 Mk. 50 Pfg., Nr. 2: 30 Mk. 50 Pfg. bis 31 Mk. 50 Pfg., Nr. 3: 29 Mk. 50 Pfg. bis 30 Mk. 50 Psg., Nr. 4: 28 Mk. 50 Psg. bis 27 Mk. 50 Pfg. Kleie 9 Mk. 50 Pfg. bis 10 Mk. — Pfg. (ohne Sack.)
Briefkasten d. Red.
Oottkrieck I>.-Besten und schönsten Dank für das
feiste Redaktionshäschen diesjährigen Jahrgangs, ebenso für die so herrlichen Aepfel, die so schön, rotbackig und feinschmeckend, wie wir solche überhaupt noch nicht bekommen haben. Solch ein „Christkindls" kann sich der „Enztäler" gefallen lassen, da möchte er gerne auch so ein dauerndes Abonnement nehmen. Grüße an das gesegnete Land! Wir bleiben die Alten!
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INV"" Wege» Stoffandrangs mußten mehrere Artikel für die nächste Nummer zurückgelegt werden, welche morgig. Donnerstag erscheint.
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Neuenbürg.
K. Höeramt Weuenöürg.
Durchschnittliche IahresxrdeitsmLiri-e Ln land-j^riiällen schnibiir.it mid s-rßmrtschostlichcn Weiter. WIYVM
Die durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter sind für den Zeitraum vom 1. Januar 1909 bis 31. Dezember 1913 festgesetzt worden:
1) für erwachsene männliche Arbeiter auf 680
2) für erwachsene weibliche Arbeiter auf 480
3) für jugendliche männliche Arbeiter auf 450
4) für jugendliche weibliche Arbeiter auf 300 Den 21. Dezember 1908.
Oberamtmann Hornung.
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Im Güterrechtsregister wurde am 19. Dezember 1908 eingetragen:
Die Eheleute Friedrich Eisele, Flaschnermeister und Elisabethe, geb. Wackenhut in Birkeufeld haben auf Grund notariellen Ehevertrags vom 1. Dezember 1908 vereinbart, daß für ihre im Jahr 1898 in Birkenfeld ge- fchlofsene Ehe das Güterrecht der Gütertrennung Platz greifen solle.
Den 21. Dezember 1908. Oberamtsrichter
Doderer.
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Im Güterrechtsregister wurde am 21. Dezember 1908 bei den Eheleuten' Wilhelm Grüner, Schreinermeister und Karoline Fanny, geb. Rotfuß in Kullenmühle, Gemeinde Herrenalb eingetragen:
Die Ehefrau hat im Konkurs ihres Ehemannes die weiblichen Freiheiten angerufen, die bisher zwischen den Ehegatten bestehende landrechtliche Errungenschaftsgesellschaft hat damit aufgehört. Mit notariellem Vertrag vom 26. Oktober 1908 haben die Eheleute Gütertrennung nach Maßgabe der 1426/31 B.G.B. vereinbart. Die Rechtsvermutung des Z 1429 B.G.B. soll, soweit das Stammvermögen der Ehefrau in Frage steht, ausgeschlossen fein, ebenso ist jedes Verwaltungs- und Nutznießungsrecht des Ehemanns am gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen.
Neuenbürg, den 22. Dezember 1908.
Oberamtsrichter Doderer.
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R. Hagmayer.
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Neuenbürg.
Dekanntumchimg
des Ergebnisses der Bürgeransschutzwahl.
Nach dem Ergebnis der am 21. Dezember 1908 vorgenommenen Wahl sind zu Mitgliedern des Bürgerausschusses gewählt auf 4 Jahre die Herren:
1) Hagmayer, Rudolf, Bäckermeister mit 182 Stimmen,
2) Bogt, Franz, Magazinier mit 154 Stimmen,
3) Frautz, Christian, Sensenschmied mit 134 Stimmen,
4) Hartman«, Christian, Schlosser mit 126 Stimmen,
5) Bleyer, August, Fabrikant mit 122 Stimmen,
6) Lutz» Martin, Kaufmann mit 121 Stimmen.
Den 21. Dezember 1908.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.
Neuenbürg.
Da sich die Verfehlungen gegen die Bestimmungen der hiesigen
Wochenmarkt-Ordnung
mehren, wird der Inhalt derselben wiederholt zur Nachachtung bekannt gemacht:
1) Jedes Stück Butter, welches auf dem Wochenmarkt zum Verkauf gestellt wird, muß ein bestimmtes abgerundetes Gewicht, mindestens von 250 A (— Vs Pfund) haben. Stücke, die bei einer polizeilichen Nachwiegung zu leicht befunden werden, werden durch Zerkleinern kenntlich gemacht.
2) Alle Lebensmittel (namentlich Milch), welche auf den Markt gebracht werden, dürfen weder verfälscht, noch verdorben sein.
Entsteht hierüber ein begründeter Verdacht, so können die Lebensmittel zur sofortigen Untersuchung durch einen Sachverständigen in Beschlag genommen werden. Bestätigt sich der Verdacht, so unterliegen solche Waren der Konfiskation.
Im entgegengesetzten Falle werden die Waren dem Eigentümer zurückgegeben, ohne daß diesem ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.
Wer die Bestimmungen der Marktordnung Übertritt, wird nach Z 149 Z. 6 der Reichsgewerbeordnung mit Geldbuße bis zu 30 ^ oder mit Hast bis zu 8 Tagen bestraft.
Den 19. Dezbr. 1908. Stadtschultheitzeuamt.
Stirn.