Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzsigen.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die K. Weinbauschule in Weinsberg.
Auf den 1. Januar 1908 sind für die Jahre 1908 und 1909 zehn Zöglinge in die Weinbauschule aufzunehmen.
Diejenigen Jünglinge, welche um Aufnahme sich bewerben wollen, werden daher aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem Vorstand der Weinbauschule in Weinsberg schriftlich sich zu melden. Die Bewerber werden sodann zu einer Vorprüfung einberufen, welche anfangs Dezember stattsinden wird.
Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund, für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen Arbeiten in Feld und Weinberg bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Bortrag gehörig auszufassen.
Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei; dagegen haben sie alle vorkommenden Arbeiten unentgeltlich zu verrichten. Bei Fleiß und Wohlverhalten wird Aussicht auf Prämien gegeben. Die Neueintretenden sind verpflichtet, den vorgeschriebenen Lehrkurs bis zum Schluß des Jahres 1909 durchzumachen.
Die aufzunehmenden Zöglinge erhalten während des zweijährigen Kurses einen auf gründliche berufliche Ausbildung berechneten Unterricht. Neben der Befestigung und Weiterführung in den gewöhnlichen Bolksschulfächern wird Unterricht in der ebenen und praktischen Geometrie, im Zeichnen, in den Elementen der Chemie, Physik, Mechanik, sowie theoretische und praktische Unterweisung im Feld-, Wein-, Gemüse- und Obstbau, sowie in der Viehzucht erteilt.
Falls einer der Zöglinge während des Lehrkurses an der Weinbauschule in das militärpflichtige Alter eintreten sollte, so kann er nach § 32 Ziff. 2 Lit. t der deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888/18. Febr. 1901 (Reg.-Bl. von 1901, Seite 275 ff.) bis nach vollendeter Lehrzeit zurückgestellt werden.
Um den Zöglingen fortwährend praktische Anschauung zu sichern, ist mit der Anstalt ein Grundbesitz von 40 Hektar verbunden, der in Gärten, Weinbergen, Ackerfeld u. Wiesen besteht.
Mit den Eingaben sind ein Geburtsschein, Impfschein, sowie ein Zeugnis des Gemeinderats über den Stand und etwaigen Grundbesitz des Vaters, über dessen Einwilligung zu dem Vorhaben seines Sohnes, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ein Staatsangehörigkeitsausweis vorzulegen.
Stuttgart, den 12. September 1906.
I. V.: Krais.
. K. Hberarnt Weuenbürg.
Krkanutmachung.
Allerhöchster Anordnung gemäß wird die
Fein des Gebucksestes Ihrer Mj. der KW«
am Sonntag, den 6. Oktober d. I.
stattsinden. — Hievon werden die Bezirks-Angehörigen in Kenntnis gesetzt.
Den 21. September 1907.
Oberamtmann Hornuna.
Neuenbürg
Au die HA Nemaltnngsakluare,
8 betreffend
vorgeschriebenen Abzüge zu Grunde liegende Kataster der
stehenden Gewerbe.
2) Die auf dieses Katastcr entfallende Gemeinde-Umlage
a) im Gesamtbetrag und
b) in Prozenten des Katasters.
Gleichzeitig wolle der Vollzug der Steuerumlage berichtet werden.
Den 20. Sept. 1907. K. Oberamt.
Hornung.
den 23. Zeptember 1907.
Teilnehmenden Breunden und Bekannten §eben wir die schmerzliche Nachricht, dass unser 1. Vater
Hermann keelünger
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8onnta§ abend 8 ldsir von Oott durch einen schnellen sanften Tod abAeruten wurde. ^
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«1» di« Mit« Oktober
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vr. I-ayer.
Arnbach.
Danksagung.
Den Feuerwehren von
hier und Gräfenhausen , sowie allen, welche uns anläßlich des letzten Brandes an die Hand gingen, sagen wir für gerne geleistete Hilfe
herzlichen Dank.
Schullehrer Bierman«
und Frau.
Kkdanntma-uug.
Auf der Schweinezuchtstation in Sindlingen sind wieder angekört worden 22 männliche und 23 weibliche Ferkel.
Bestellungen seitens der Mitglieder des landw. Bezirks- Vereins nimmt Hr. Vereinskassier Böpple entgegen. Der Preis pro Ein-Monat-Alter und pro Stück beträgt 16 <46 für die männlichen und 13 ^ für die weiblichen Tiere.
Neuenbürg, den 21. Sept., 1907.
Der Vorstand des landwirtsch. Bezirksvereins.
Hornung.
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