für das Proporzwahlverfahren. Es ist nämlich hier verschiedentlich vorgekommen, daß in einem Wahl­kuvert zwei Wahlzettel enthalten waren, wovon der eine sechs und der andere 3 Namen enthielt; die übrigen Namen waren gestrichen. Diese Zettel sind in einzelnen Wahldistrikten für ungültig erklärt worden, während man sie in anderen als gültig be- zeichnete. Die amtliche Wahlkommission stellte sich jedoch heute, dem Vorschlag des Vorsitzenden ge­mäß, auf den Standpunkt, daß zwei Wahlzettel in einem Wahlkuvert auch in diesem Zusammenhang den Bestimmungen des Wahlgesetzes nicht ent­sprechen und daher als ungültig zu erklären sind. Diese Ansicht wurde zu Protokoll gegeben. Es wurde hiebei jedoch bemerkt, daß es öfters vorkam, daß zwei Wahlzettel, die in der geschilderten Weise Streichungen enthielten, aber zusammengeklebt wurden, als gültig zu erklären sind. Der schwerste Ver­stoß gegen eine der wichtigsten Bestimmungen des Wahlgesetzes kam in Wachbach OA. Mergentheim vor. Dort waren nämlich am Wahltag für 191 Wahlberechtigte nur 160 Wahlkuverte vorhanden. Es kamen ab:r 167 Wähler zur Urne und für die fehlenden amtlichen vorgeschriebenen blauen Kuverts wurden nun den 7 Wählern kurzerhand graue Amtskuverte überreicht, in denen die Wahlzettel in die Urne gelegt wurden und damit selbstverständlich ungültig waren. Außerdem war ein blaues Wahl­kuvert ungestempelt, so daß auch dieser Zettel keine Gültigkeit hatte. Wäre nun die Verteilung der Sitze bei irgend einem Kandidaten des ersten Landes­wahlkreises von einer ganz geringen Stimmenzahl abhängig, so müßte infolge dieses Verstoßes das ganze Wahlergebnis für ungültig erklärt werden. Regierungsdirektor v. Scheurlen betonte hierbei, daß an sämtliche Gemeinden die vorgeschriebenen Um­schläge in genügender Anzahl hinausgesandt worden seien und daß auch an die Ortsvorsteher die Weis­ung ergangen sei, sich rechtzeitig mit den Wahl­kuverts in genügender Anzahl zu versehen. Es handle sich hier um einen sehr ernsten Verstoß gegen die Vorschriften des Wahlgesetzes.

Stuttgart, 18. Jan. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, hat folgende Verfügung zu den Reichstagswahlen er­lassen:Die Dienststellen haben dafür Sorge zu tragen, daß den hei ihnen verwendeten Beamten und Arbeitern bei den bevorstehenden Reichstags­wahlen zur Ausübung des Wahlrechts an den Tagen der Haupt-, Stich- und Nachwahlei: die nötige dienstfreie Zeit gewährt wird. Eine Lohnkürzung findet wegen der durch die Ausübung, des Wahl­rechts bedingten Abwesenheit vom Dienst nicht statt."

Aus dem 8. Wahlkreis (Oberndorf-Freuden­stadt) meldet derSchw. Merk.":Eine Dienstag nachmittag in Sulz gehaltene Vertrauensmänner­versammlung des Bundes der Landwirte, der der Abgeordnete Th. Körner aus Stuttgart an­wohnte, hat einstimmig beschlossen, im 8. Wahlkreis als Kandidaten des Bundes der Landwirte den ge­wesenen Landtagskandidaten Wilhelm Treiber, Gutspächter in Hopfau OA. Sulz, aufzustellen. Die Parole für die zu erwartende Stichwahl wurde ebenfalls schon ausgegeben: Unter keinen Umständen direkte Unterstützung des Volksparteilers. Dieser Beschluß könnte eine Stichwahl zwischen Zentrum und Sozialdemokratie und damit den Verlust des Bezirks für die Reichstagsmehrheit herbeiführen. Das elftere dürste nach den Proporz-Ziffern wohl kaum der Fall sein, aber eine Stichwahl zwischen den liberalen Parteien und dem Zentrum erscheint nunmehr sehr wahrscheinlich und da ist die Gefahr

nicht gering, daß die Sozialdemokratie Hand in Hand mit dem Zentrum geht.

Stuttgart, 17. Jan. Heute wurde bei den Garnisonlazaretten Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm, Weingarten und Heilbronn eine Anzahl Ersatz­reservistenkrankenträger zur ersten (lOtägigen) Uebung einberufen. Um den wahlberechtigten Mann­schaften die Ausübung des Reichstagswahlrechts zu ermöglichen, endet für diese die Uebung schon am 24. ds. Mts. Auch wurde mit Rücksicht auf die Reichstagswahl die beabsichtigte Einberufung von Krankenwärtern der Landwehr rückgängig gemacht.

7. evangelische Landessynode. Den wich­tigsten Gegenstand der Beratungen am Donnerstag den 17. Jan. bildete die Frage der Gestaltung des Religionsunterrichts in dem neuen Normal­lehrplan für die evang. Volksschulen, welche von Prof. Fischer-Blaubeuren angeschnitten wurde. In seiner Antwort auf diese Frage teilte Konsistorial- präsident I). v. Sandberger u. a. mit, daß der neue Normallehrplan für die Volksschulen nach langen und wiederholten Beratungen im Konsistorium, im Synodus und in einer aus Geistlichen und Lehrern zusammengesetzten Kommission nunmehr so weit gefördert sei, daß er mit dem neuen Schuljahr, d. h. mit dem 23. April ds. Js., in Kraft treten könne. Der Entwurf für die Reform des Religions­unterrichts werde dem eigentlichen Normallehrplan als Anhang beigegeben werden, wie dies auch bei dem Normallehrplan von 1870 der Fall war. In­soweit diese Reform, die hauptsächlich eine einfachere Gestaltung und Behandlung des Religionsunterrichts bezwecke, sich auf den Wochengottesdienst beziehe, werde sich die Synode noch damit zu befassen haben. Im übrigen bemerkte Hr. v. Sandberger gegenüber Amtsdekan Kopp-Stuttgart, der sein Bedauern aussprach, daß der Synode keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Reform gegeben worden sei, daß es nicht zu den Kompetenzen der Synode gehöre, zu einem Normallehrplan Stellung zu nehmen, daß dies vielmehr ausschließlich Sache der Verwalt­ung sei. Ein von Dekan Planck und Amtsdekan Kopp eingebrachter dringlicher Antrag, daß die ge­plante Reform des Religionsunterrichts vor ihrer Veröffentlichung dem Synodalausschuß zur Einsicht­nahme mitgeteilt werden soll, fand nicht die zu einer Unterstützung erforderliche Zweidrittelmehrheit, war also abgelehnt. Der schon erwähnte Antrag Sch airer, betreffend die Fürsorge für entlassene Straf­gefangene, wurde nach längerer Debatte einstimmig angenommen. Der Antrag Herzog auf Aender- ung der Perikopenordnung wurde ohne Debatte der Kommission für Lehre und Kultus überwiesen, ebenso ein Antrag Schnitzer betr. die Pension der Geistlichen bei Versetzung auf eine Stelle mit niederem Grundgehalt an die ökonomische Kommission. Zum Schluß wurden noch die Wahlen zum Syno- dal-Ausschuß vorgenommen, worauf die Synode bis auf weiteres, d. h. bis zum Herbst, vertagt wurde.

Stuttgart, 17. Jan. Der Bürgerausschuß lehnte heute nach längerer Debatte, in welcher zum Ausdruck gebracht wurde, daß durch den Ver­such der Abgabe eines warmen Frühstücks an Schulkinder die Bedürftigkeit der einzelnen Schüler nicht festgestellt sei, die Verwilligung der vom Ge­meinderat genehmigten 3000 Mk. zur Fortsetzung dieses Versuchs mit großer Mehrheit ab.

Cannstatt. Zugunsten einer neuen Kirche in Cannstatt ist gegenwärtig eine Lotterie veranstaltet, deren Ziehung bereits 31. Januar stattfindet. Diese von Generalagent I. Schweickert in Stuttgart aus­

gegebene Lotterie ist überaus günstig eingeteilt, in­sofern als auf nur 100 000 Lose s 2 Mk. 3011 Gewinne mit 80 000 Mk. in Bar-Geld kommen, darunter Hauptgewinne mit 40 000 Mk. und 10000 Mk. Wie wir hören, finden diese Lose recht guten Absatz, wir empfehlen deshalb dem spielenden Publikum recht baldige Bestellung.

Sulzgries O.A. Eßlingen, 18. Januar. Bei dem Lösen der Keller-Verschalung in einem Neubau stürzte die Decke ein und begrub unter sich 3 Ar­beiter. Zwei, die Gebrüder Wagner, wurden ge­tötet einer wurde schwer verletzt.

Letzte Nachricyten u. Telegramm-

Berlin, 18. Januar. Der Vorstand des Bundes der Industriellen hat an sämtliche direkte und indirekte Mitglieder des Bundes die dringende Aufforderung gerichtet, von ihrem Wahl­recht ohne Ausnahme Gebrauch zu machen. Die unabweisbare Forderung, die von jedem deutschen Industriellen au die zu unterstützenden Kandidaten unter allen Umständen gestellt werden müsse, sei die, daß die Kandidaten bereit sind, die zur Aufrecht­erhaltung der politischen Macht des Reiches er­forderlichen Mitteln für Heer, Flotte und Kolonien zu bewilligen.

Havanna, 18. Jan. Einer drahtlosen Depesche des Admirals Evans zufolge ist der kubanische Konsul in Kingston bei dem Erdbeben getötet worden. Soweit bekannt, seien keine anderen Be­amten umgekommen.

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Sonntag, 27. Januar, non abrnds 7 /2 Uhr an im KastHof zurSonne" hier ein

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Den 19. Januar 1907.

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I. Die Euz von der Tannenfurt und den 3 Landes­grenzsteinen oberhalb Birkenfeld bis zur Auerbrücke in Pforz­heim mit 5 Kanälen;

II. Die Nagold von der württ. Landesgrenze bis zum Bleichwehr (Rennfelder Wehr) in Pforzheim mit 5 Kanälen; .

III. Die Würm von der württ. Landesgrenze bis zum Ausfluß in die Nagold beim Kupferhammer, Gemarkung Pforz­heim, mit 10 Kanälen.

Pforzheim, den 4. Januar 1907.

Oroßh. Kauptsteueramt.

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