** I» Jspringen brannte am Donnerstag mittag 3 Uhr das Doppelhaus der Witwe Wilh. Baier und des Goldarbeiters Matthäus Kunzmaun bis auf die Mauern nieder. Der Schaden wird, da die Gebäulichkeiten in hohem Grad baufällig waren, nur auf ca. 5000 geschätzt. Das Mobiliar der Witwe Baier und des bei ihr zur Miete wohnenden Taglöhners Heribert Sedlmayr ist nicht versichert.
Wurmberg, 28. Juni. Ein Gewitter richtete heute abend großen Schaden an. Es fielen Schloßen wie Taubeneier. Das Obst wurde von den Zäumen gerissen, die Frucht und die Kartoffeln zusammen- geschlagen und manche Fensterscheibe zertrümmert. Der Schaden ist sehr groß.
Kieselbronn, 28. Juni. Heute abend zwischen 1 und 8 Uhr wurde die 31jährige Tochter des Landwirts Jakob Bischofs von hier, als sie mit ihren Angehörigen hinter dem Heuwagen heimwärts ging, vom Blitz erschlagen. Der Vater selbst wurde gleichfalls vom Blitz gestreift und erlitt am Fuß eine unbedeutende Verletzung. Das Unglück geschah etwa 1 Kilometer außerhalb des Ortes. Den Angehörigen wendet sich allgemeine Teilnahme zu.
Neuenbürg, 30. Juni. Dem heutigen Schweine- markt zuaeführte 72 Stück Milchschweine wurden zu 32—42 o^gverkauft.
Letzte Nachrichten u. Telegramms
München, 29. Juni. Aus Nürnberg wird gemeldet: Der Magistrat beschloß die Einsetzung einer gemischten Preisnotiernngskommisfion für den Vieh- und Schlachthof, welche die Vieh- und Fleischpreise ganz objektiv feststellen soll. In die Kommission sollen zwei Viehhändler, zwei Metzger, zwei Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisausschusses und der Schlachthofdirektor berufen werden.
Berlin, 29. Juni. Ueber Berlin und Umgebung ging heute morgen ein schweres Gewitter
nieder, das vielfach Überschwemmungen zur Folge hatte. Nach einer Meldung des „Lokalanz." schlug der Blitz in ein Geschütz der 6. Batterie des 1. Garde-Feldartillerie-Regiments auf dem Schießplatz in Döberitz. Ein Kanonier wurde getötet, ein Hauplmann und zwei Kanoniere schwer verletzt.
Wien, 29. Juni. Ueber die Stadt und die Umgebung ging gestern abend ein wolkenbruchartiges Gewitter mit Hagel nieder-. Das Wasser siand in den Straßen, Feldern und Gärten stellenweise bis zu einem Meter hoch. Der Schaden ist bedeutend. Die diesjährige Ernte ist zum großen Teil vernichtet.
London, 29. Juni. Schwere Regengüsse mit starkem Sturm haben in der vergangenen Nacht ganze Distrikte im Norden Londons unter Wasser gesetzt, so daß der Straßen- und Vorortsbahnverkehr zeitweilig eingestellt werden mußte. In den Gärten und den Feldmarkungen in der Umgegend von London wurde erheblicher Schaden angerichtet.
sEr kennt seine Pappenheimer.j Zimmermieter: „Nun, Herr Gastwirt, was macht denn Ihr Rheumatismus? Sie scheinen vollständig genesen zu sein." — Wirt: „Na, bezahlen S' halt am ersten."
Mit einem recht eigenartigen wohlgelungenen Plakat ist Heuer die Landerer'sche Brunnenverwaltung Göppingen an die Oeffentlichkeit getreten. In wirklich -rigineller Weise ist die Geschichte des Brunnens als Gegen- stand des Plakates verwendet. Der hübsch gezeichnete Brunnen trägt als ältesten historischen Markstein der Quelle die Jahreszahl 1404 (vorh. Urkundei, sowie das Relief des Begründers des Göppinger „Christophsbades, des Herzogs Christoph von Württemberg (1550—1568). Vor demselben kredenzt — in die Tracht der damaligen Zeit gekleidet — eine blühende Jungfrau den Labetrank der Quelle einem wohl matt und müde aus Streit und Kampf zurückgekehrten Ritter als Symbol dafür, daß schon zu damaliger Zeit „edle Grafen, Herrn und Ritter" das Göppinger „Betesda", wie es in einer alten Urkunde heißt, — mit Vorliebe aufsuchten. Der Gedanke, die Jahrhunderte alte
Geschichte der Quelle als Reklame zu benützen, ist jedenfalls neu und dürste auch der erbittertste Gegner der Reklame vor ihm, wenn er in solch malenscher, künstlerischer Weise zum Ausdruck gebracht ist, — Halt machen müssen. Der „Göppinger Sauerbrunnen" hat in dieser langen Zeit eine glänzende Probe bestanden und findet heute täglich mehr Verehrer und Verbreitung. Vor allem wird derselbe in Privat- und Aerztekreisen hauptsächlich hauptsächlich so sehr geschätzt, weil er in reinem Naturzustände — so, wie ihn die Quelle liefert — zum Versand kommt, wozu ihn seine günstige Zusammensetzung wie selten einer befähigt.
Reklameteil.
Immer «lern verianM
fahrene, tüchtige Wäscherinnen das echte Dr. Thompson'» Seifenpulver, mit dem Schwa». Sie wissen eben aus Erfahrung, daß es bis auf den heutigen Tag kein besseres Waschmittel gibt. — Ueberall zu haben.
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LM Hiezu zweites Blatt. —WA
amtliche Bekanntmachungen uns privat-KnzsigLn.
Bekanntmachung,
über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutz- truppen nach dem Gesetze vom 31. Mai 1906.
Nach den Vorschriften des H 45 des Gesetzes vom 31. Mai 1906 haben die nachstehend bezeichneten Invaliden eine Neufcstftellung ihrer Versorgungsgebührnifse zu erwarten:
I. Militärinvaliden.
1. Die Versorgungsgebührnisse der seit dem 1. April 1i905 aus dem aktiven Militärdienst entlassenen Personen werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes festgestellt.
2. Die Versorgungsgebührnisse derjenigen Invaliden, welche an einem der von den deutschen Staaten vor 1871 oder dem Deutschen Reiche geführten Kriege teilgenommen haben und nicht schon «ach dem Kriegsinvaliden, gcsetze vom 31. Mai 1901 höhere Gebührnisse erhalten haben, werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes festgestellt.
3. Die nach dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 (ß 7) zu einer Kriegszulage von 10 ^ monatlich anerkannten Halbinvaliden erhalten die erhöhte Kriegszulage von 15 monatlich.
4. Sämtliche als verstümmelt anerkannten Invaliden erhalten an Stelle der bisherigen Verstümmelungszulage von 18 monatlich eine solche von 27 ^ nach den Vorschriften des tz 13 des neuen Gesetzes.
Die als Pflegebedürftig anerkannten Invaliden er- halten die gleiche Verstümmelungszulage von 27 monatlich, daneben jedoch nur die nach den bisherigen Gesetzen für gänzliche Erwerbsunfähigkeit zustehende Pension.
5. Diejenigen Kriegs- und Friedensinvaliden, welche im Reichs- oder Staatsdienst angestellt sind und deren Pension ganz oder zum Teile ruht, haben eine Neuregelung ihres Penfionsbezugs nur dann zu erwarten, wenn ihre Pension
als Feldwebel oder „ Vizefeldwebel den Betrag von 15
„ Sergeant . . . 12 „
„ Unteroffizier ,. . . 10 „
„ Gemeiner „ , , 9 ,
monatlich überschreitet.
Die im Reichs- und Staatsdienst angestellten ehe- maligen Kapitulanten, welche eine Pension auf Grund acht- zehnjährigerundlängerer Dienstzeit erhalten haben, erfahren eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs, sofern ihr Zivildieust- eiukommeu den Betrag von 2000 ^ jährlich nicht erreicht.
6. Die im Kommunal dien st angestellten Invaliden beziehen ihre bisher bezogene Pension neben dem Zivildiensteinkommen unverkürzt weiter.
7. Die unter Nr. 2 bezeichneten Kriegsteilnehmer, welche aus dem Zivildienste mit einer Zivilpension be
reits ausgeschieden sind und nach den Vorschriften des neuen Gesetzes eine Erhöhung ihrer Gebührnisse erfahren, haben eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs zu erwarten, wenn sie in der zuletzt bekleideten Stelle nicht die Höchstpenston erreicht haben oder ihre Zivilpension den Betrag von 2000 nicht erreicht.
Die unter Nr. 1 bis 4 bezeichneten Invaliden haben ihre Militärpapiere unter genauer Bezeichnung ihres Wohn- orts nebst Straße uno Hausnummer baldigst an den zuständigen Bezirksfeldwevel einzureichen.
Die unter Nr. 5 bezeichneten Invaliden haben die Neu- regelung ihres Penfionsbezugs unter Beifügung ihres Penfions- guittungsbuchs und des Militärpaffes durch ihre Vorgesetzte Dienstbehörde bei der zuständigen Penftonsregelungsbebörde zu beantragen. Pensionsregeluugsbehörde für die Invaliden, welche Angehörige des Württembergischen Kontingents waren, ist die Königliche Korps-Jntendantur in Stuttgart. Die nicht aus dem Württembergischen Militärkontiugent hervorgegaugenen In- validen können die für sie zuständigen Pensionsregelungsbehörden bei den Bezirkskommandos erfragen.
Die unter Nr. 7 bezeichneten Invaliden beantragen die Neuregelung ihres Pensionsbezugs bei derjenigen Kaffe, von welcher sie ihre Zivilpension zuletzt bezogen haben; der Antrag ist jedoch durch Vermittlung derjenigen Behörde vorzulegen, welche die Zivilpension angewiesen hat.
Die Neuregelung sämtlicher Versorgungsgebührnisse beginnt mit Wirkung vom 1. Juli 1906. Nachzahlungen für eine vor diesem Tage liegende Zeit finden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes nicht statt.
II. Marineinvaliden.
Vorstehende Bestimmungen finden auf die Marineinvaliden mit nachstehenden Maßgaben entsprechende Anwendung.
1. Die Versorgungsgebührnifse derjenigen Invaliden, welche im Dienst an einem Schiffbruch oder an einer als Feldzug er- klärten militärischen Unternehmung auf einer dienstlichen Seereise teilgenommen haben, werden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes festgestellt, sofern die Invaliden nicht schon nach dem Kriegsinvalioengesetze vom 31. Mai 1901 neu anerkannt worden sind.
2. Die im Reichs- und Staatsdienste angestellten ehemaligen Kapitulanten, der Marine, welche eine Pension auf Grund einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Jahren erhalten haben, erfahren außer dem Falle der Ziffer I 5 Absatz 2 eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Zivildiensteinkommens, wenn sie beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienste Dienstalter-, Seefahr, oder Fachzulage bezogen haben.
III. Schutztruppeninvaliden.
Eine Nachprüfung der Versorgungsgebührnifse der Invaliden der Schutztruppen nach dem neuen Mannschaftsversorg- ungsgesetze erfolgt ohne besonderen Antrag.
Kgl. Bezirkskommando ßalrv.
K. Forstamt Calmbach.
Weg-Sperre.
Der Knsterersweg bleibt wegen Holzsällung brs auf weiteres gesperrt.
FrkimllP Feuerwehr
Neuenbürg.
Der Einladung zum 25 jährigen Jubiläum AM der Freiw. Feuer« GH wehr Dill-Weitzen« .!/ ^ stein folgend, sammelt - sich das Korps kommenden Sonntag fis12 Uhr vor dem Rathause.
Abmarsch Punkt 12 Uhr, Abfahrt 12.21 Minuten. Die Bahnfahrt ist frei. Anzug: Helm, Rock und Gurte.
Die Chargierten, welche den Uebungen beiwohnen wollen, treffen sich auf dem Bahnhofe vor der Abfahrt des Zuges 7.51 vormittags.
Wir laden zur zahlreichen Beteiligung ein.
Aas Kommando.
Neuenbürg.
Montag, den 2. Juli, abends 7 Uhr
Uekung
des I. Zugs und Abteilung 8 vom
IV. Zug.
Aas Kommando.
Neuenbürg.
Eine kleinere
Wohnung
hat zu vermieten
Emil Gentzle.