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^ 7. Amts- und AnzeigeblaLt für den Mezirk Galw. 78. Ighrgang.
Erscheimmgstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Dienstag, den 13. Januar 1903.
Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Träqerlohn, im Nachbarortsverkehr einschließl. Zustellungsgebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. 1.30.
Amtliche Bekanntmachungen.
Die Ortsbehörden
haben, soweit dies noch nicht geschehen ist, die Berichte über Bürgerausschußwahlen (Namen rc. rc. der neugewählten und ausgetretenen Mitglieder) unverzüglich vorzulcgen.
Calw, 10. Januar 1903.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Ripp mann.
Die K. Standesämter
werden hiemit beauftragt, die Auszüge aus dem Letchenregister vom verflossenen Jahr mit
den Uebersichten über Geburts- rc. Fälle an das Oberamt einzusenden.
Soweit die Uebersichten schon ohne die Auszüge eingetroffen sind, werden die Standesbeamten beauftragt, die fraglichen Auszüge alsbald als
portopflichtige Dienstsache anher zu senden. Calw, 12. Januar 1903.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Rippmann.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Ab- haltüng von Unterrichtskursen über Obst- banmzucht.
Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unterrichtskurs über Obstbaumzucht am K. landwirtschaftlichen Institut in Hohenheim und an der K. Weinbaufchule in Wemsbcrg, sowie erforderlichen Falles noch an anderen geeigneten Orten abgehalten
Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zwecke sind dieselben verpflichtet,
nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuchs die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch 110 bis 125 betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden.
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tage eine tägliche Vergütung von 35 Pf.
Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes siebzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskursus sind bis längstens 20. Februar d. I. an „das Sekretariat derK. Zentral- stelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. DenAufnahme-Gesuchen sind beizulegen:
1) ein Geburtsschein,
2) ein Schulzeugnis,
3) ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaftlichen Arbeiten und etwaige Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht,
4) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird,
5) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber, bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen,
6) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahme-Gesuches zu geschehen Hai, ein gemeinderätkiches Zeugnis über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürworten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers von dem einen oder dem andern Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht gezogen.
Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gemeinde-Baumwärtern besonders aufmerksam gemacht. mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesem Kursus zu veranlassen.
Stuttgart, 2. Januar 1903.
v. O w.
Feuilleton.
WerjähvL.
Roman von Albert Schmidt.
(Fortsetzung.)
Doktor Mahlmann schaute auf ihn nieder. Ihn jammerte des Armen doch. „Herr Kramer," begann er endlich milden Tones, ich habe ihnen gesagt, daß durch mich niemand erfahren wird, was wir miteinander gesprochen haben. Dabei bleibt es. Reisen Sie ab; möge Lenzheim glauben, daß Sie Mister Grant sind, möge es Ihnen Segenswünsche Nachrufen, weil Sie Claus Kramers Schulden bezahlt haben — was geht's mich an. Ich schweige. Aber zeigen wollte ich Ihnen, wie Sie dastehen im Auge eines Wissenden. Alles Weitere ist Ihre Sache. Aber das sage ich Ihnen, von diesem Augenblick an werden Sie nicht eher Ruhe wieder finden, als bis Sie Ihre Schuld noch anders getilgt haben als durch Hingabe des kalten, fühllosen Goldes."
„Und Sie nehmen mir das Geld nicht wieder ab?" sagte Mister Grant.
„Nein!" Der Staatsanwalt verbeugte sich leicht und wandte sich zum Gehen. Mister Grant wollte ihm die Hand zum Abschied reichen. Jener beachtete die Bewegung nicht und verließ das Zimmer.
Mister Grant blieb lange an derselben Stelle stehen, eine Bildsäule. Starr haftete sein Auge an der geschloffenen Thür. Endlich kam wieder Leben in die Gestalt. Die Hand fuhr über das Antlitz. Die Augen schauten wie weltfremd um sich. Dann lösten sich die Züge.
„Besiegt!" Zischend entrang sich das Wort den zitternden Lippen. „Geschlagen auf der ganzen Linie, elendiglich geschlagen — ich — von diesem erbärmlichen, kleinbürgerlichen Bettelpack — ich!"
In die Sophaecke lehnte er sich zurück. Die Erlebnisse der letzten Tage zogen vor seinen Gedanken vorüber. Er wollte nichts sehen, er deckte die Augen zu. Aber die Gestalten verschwanden nicht, und schaudernd erlebte er alles noch einmal wieder.
„Ah, wer ist denn schon wieder da und stört mich? Nimmt es heute kein Ende? Herr Rechtsanwalt — Sie! Freut mich, daß Sie kommen."
Rechtsanwalt Thorbeck öffnete eine Mappe und legte eine Menge Papiere auf den Tisch. „Hier sind sämmtliche Quittungen. Was bezahlt werden konnte, ist bezahlt — Herr Kramer in Milwaukee hat in Lenzheim keine Schulden mehr." Er sprach langsam und gemessen, eine gewisse Feierlichkeit lag über ihm. Von der freundlichen Liebenswürdigkeit, die ihn sonst umgab, war nichts zu bemerken.
„Das ist mir sehr angenehm, mein lieber Herr Rechtsanwalt," entgegnete Mister Grant freudig und wollte ihm die Hand schütteln, aber der Rechtsanwalt hatte in der Mappe noch etwas zu suchen, und so kam Mffter Grant nicht zu seinem Ziel. „Es soll in Chicago mein Erstes sein, alle diese wertvollen Papiere nach Milwaukee zu schicken. Ich freue mich, daß diese unbequeme Geschichte erledigt ist, und bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Schnelligkeit, denn ich reise morgen Mittag. Trinken Sie ein Gläschen Rotwein oder haben Sie Sekt lieber?"
„Ich danke," wehrte Rechtsanwalt Thorbeck kühlen Tones ab; ich trinke um diese Tageszeit nie." Er kramte noch immer in der Mappe und sah den Amerikaner gar nicht an. Ich habe auch die Abrechnung bereits aufgestellt. Darf ich sie Ihnen vorlegen? Ich habe einige tausend Mark übrig behalten — bitte." Er sckob die Abrechnung vor Mister Grant hin und legte Banknoten und Gold- und Silbermünzen daneben. Wollen Sie so gütig sein, die Abrechnung zu prüfen, Herr Grant, eS hat für mich keine Eile."
„Ich nehme sie ohne weiteres als richtig an, mein lieber Herr Rechts«»-
Nachdruck verboten.