auf dem Bienenbuckel. Schutzhütte auf der Hornisgrinde. Die finanzielle Lage des Vereins endlich kann als eine erfreuliche bezeichnet werden, da sich ein Ucberschuß von nicht weniger als 4688,38 ^ ergeben hat. Die Ausgaben beliefen sich auf 32500 Mark und zwar wurden für Wege, Wegweiser, Farbzeichen, Bänke 22 700 für Türme nnd Schutzhütten 9800 l/L ausgegeben.
Mannheim, 13. April. Holz. (Wochenbericht.) Infolge teurer Rohware ist die Wettbewerbsfähigkeit der rheinischen Sägewerke beschränkt. Die süddeutschen Werke holen sich die größer« Aufträge auf Grund billigerer Preise; die meisten sind denn auch gut beschäftigt. Preise für das Festmeter frei Waggon Mannheim: mit üblicher Waldkante geschnittene Bauhölzer in regelmäßigen Abmessungen 37—39 vollkantige 39—41 baukantige 36 bis 38 -A, scharfkantige 41—43 Rauhe süddeutsche Bretter hatten sehr festen Markt. Die Vorräte in trockener Ware sind in vielen Sorten immer noch unzulänglich, der Bedarf aber stärker. Schmale Bretter sind am meisten gefragt. Die 100 Stück 16' 12" 1" Ausschußbretter erzielten frei Schiff Mittelrhein 120 bis 124 ^ Schiffsfracht ab Mannheim nach den mittelrheinischen Schiffsstationen 2,90—3 ^ die 100 Stück 16' 12" 1". Vom Norden nach Amerika lagen hoch gehaltene Angebote in rauher, für Hobelware bestimmte Ware vor. Amerika hat nur wenig verfügbares Pitch Pine für die Ausfuhr übrig, da es an Rohware bei den Sägen fehlt. Bei den Rundholzverkäufen im Walde wurden infolge der guten Kauflust der Händler wie der süddeutschen Sägewerke die forstlichen Einschätzungen überschritten. Der rheinische Rundholzmarkt war letzthin ruhig. Die rheinischen Sägewerke entnahmen dem Markt nur kleinere Posten. Die Langholzhändler sind etwas nachgiebiger geworden. Preise frei hiesigem Hafen für das Fcstmeter Kleinholz 23,25, Mittelholz 25,25, Meßholz 27.25, Holländerholz 29,25 ^ Verkäufe frei Mittelrhein brachten für den Kubikfuß rheinisches Wassermaß 63—63 ft- «f. Die Zufuhren am Oberrhein waren nicht groß. Die meisten Firmen haben mit ihren alten Vorräten geräumt. Neue Ware wird schleunigst herbeizuschaffen gesucht, ist aber zum Versand größtenteils noch nicht geeignet.
Waldshut, 16. April. Ein mächtiges Stein- salzlager ist in den letzten Tagen in dem Waldshut gegenüberliegenden Gebiet der Aare-Mündung, zwischen Koblenz und Klingnou, entdeckt worden. Schon vor 12 Jahren hatte der Zurzacher Bohrunternehmer Vögeli das Lager angebohrt, geologische Gutachten stellten jedoch die Abbauwürdigkeit in Zweifel. Die neuerdings angeordnete Kontrollbohrung hat nunmehr die Richtigkeit der Vermutungen Vögelis ergeben. Die Ablagerung wird von dem Entdecker auf 2 Mill. Kubikmeter geschätzt.
Ueber eine Wanderung auf dem Höhenweg Pforzheim-Basel teilt ein Mannheimer dem „Mannh. Gen. Anz." mit: Ich bin an den zwei Ostertagen einen Teil des Höhenwegs gegangen und zwar die Strecke Pforzheim-Büchenbronn-Wildbad- Kaltenbronn - Forbach- Badenerhöhe-Sand- Gertelbachfälle-Burg-Windeck-Bühl. Bis zu 800 Meter, also Sand rc., war das Gebirge schneefrei, dagegen lag auf der stundenlangen Höhenstrecke von Kaltenbronn und der Badener Höhe (900 bis 1000 Meter) der am Mittwoch und Donnerstag, 8. und 9. April, frisch gefallene Schnee 20—30 ew hoch, der in Verbindung mit dem wässerigen Moorboden eine Wanderung über diese Höhen noch nicht empfiehlt.
Vom Rhein, 17. April. In der Stadt Schaffhausen sind die Pocken neuerdings ausgebrochen. Man hat die strengsten Maßnahmen getroffen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Vom Bodensee, 17. April. Die Stadt St. Gallen führte in den Jahren von 1890—1900 allein nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika Stickereien im Wert von 314 Millionen Frks. aus, die Gesamtausfuhr im angegebenen Zeitraum übersteigt den Wert einer Milliarde.
In Frankreich wird die Vertreibung der katholischen Orden mit konsequenter Schärfe weitergeführt. Infolge der jüngsten Beschlüsse der Deputiertenkammer hat Ministerpräsident Combes ein Rundschreiben an die Bischöfe gerichtet, in welchem angeordnet wird, daß die Kongregationen angehörigen Geistlichen vom Predigtamte vollständig auszuschließen sind.
Ein Unterstaatssekretär des englischen Finanzministeriums. der zugleich Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft war, hat wegen Unregelmäßigkeiten, die in dieser Aktiengesellschaft vorkamen, schleunigst auf sein Amt verzichten müssen. Dieses Vorkommnis ist sehr bezeichnend. Weiß doch alle Welt, daß noch verschiedene andere Mitglieder der englischen Regierung Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sind und daß die ganze englische Politik auf den Geldverdien- ungsstandpunkt zugeschnitten ist. So lange die anderen Aktiengesellschaften sich flott über Wasser halten, ist alles gut, verkracht aber eine solche, so ist das ein unerwarteter Zwischenfall, der dem betr. Staatssekretär oder Minister unangenehm wird; im übrigen bleibt dann alles fröhlich beim alten und nicht einmal im Parlament wird weiter darüber gesprochen.
Die Lage in Mazedonien ist noch immer sehr ernst. Die hauptsächlichsten Führer des Aufstandes sind zwar über die Osterfeiertage nach Sofia gereist, um dort Beratungen abzuhalten, aber zweifellos werden sie bald wieder nach Mazedonien zurückkehren, weil die bulgarische Regierung hinter der ganzen Aufstandsbewegung steckt und demgemäß es unterläßt, diese Bandenführer zu verhaften und unschädlich zu machen. Der russische Konsul Mitrowitza ist seinem
beim Angriff der Albanesen auf jene Stadt erlittenen Verletzungen erlegen. Der zu 15 Jahren Zwangs- arbeit verurteilte Attentäter wird jetzt Wohl von den türkischen Behörden gehängt werden, damit Rußland nicht allzu unangenehm wird.
In Spanien greift die republikanische Beweg, ung in bedenklicher Weise um sich. In mehreren Städten, auch in Madrid selbst, haben während der Feiertage wiederholt große Versammlungen von Republikanern stattgefunden, wobei gegen die Monarchie und für die Republik hitzige Reden gehalten wurden. Salmeron wurde zum Führer der ganzen republikanischen Partei gewählt.
Die Reise des Präsidenten Loubet nach Algerien und Tunesien hat insofern unter ungünstigen Auspizien begonnen, als gleichzeitig Paul Revoil, der General- Gouverneur von Algier, seinen Abschied genommen hat. Dieser Schritt hängt mit einer Skandalgeschichte zusammen, in welcher der Sohn des Ministerpräsidenten Eombes die Hauptrolle spielt. Einen Ersatz für die Unerquicklichkeiten auf dem Gebiete der innern Politik aber dürften Präsioent Loubet die ausländischen Ovationen bieten, da nicht bloß russische, sondern auch englische, italienische und spanische Schiffe zu feiner Begrüßung in Algier eingetroffen sind.
Der Streik in Holland ist im Erlöschen. Die Streikenden der verschiedenen Arbeitskategorieu sind auf der gesamten Linie erlegen.
Zürich, 11. April. Hier wird eine Unter- schriftensammlung in Szene gesetzt, um die Freigabe der arzneilosen Heilweise im Wege der verfasfungs- mäßigen Initiative zu bewirken. Die nötige Anzahl Unterschriften ist beisammen. Doch setzt man die Sammlung fort, um mehr Eindruck zu machen. Der Naturheilverein Zürich beschloß, sich dieser Bewegung anzuschließen.
Zürich, 11. April. Nach neuen Hotelbaute« ist in der Schweiz vorläufig kein Bedürfnis vorhanden. In dem monatlichen Verzeichnis, welches das in Genf erscheinende Blatt „Hotel Office" veröffentlicht, sind nicht weniger als 79 Hotels und Pensionen zum Verkauf ausgeschrieben, 16 aus dem Berneroberland, 7 vom Zürichersee, 6 vom Vierwaldstättersee, 12 vom Genfersee, je 5 im Kanton Graubünden, Wallis und Waadt, 3 im kleinen Kanton Zug.
Einen Wasserfall will die Regierung von Kanada auf der Weltausstellung in St. Louis 1904 anlegen, um die Kraft des Wassers zum Betriebe einer elektrischen Anlage zu verwenden. Das Wasser aber soll, nachdem es die Arbeit hier geleistet hat, noch anderweitig gebraucht werden. Es soll einen Obstgarten in einer ganz neuen Art berieseln und so gleichzeitig der Technik und dem Gartenbau dienen.
DM" Hiezu zweites Blatt. ML
amtliche Bekanntmachungen uns Privat-Slnzeigen.
Neuenbürg.
Bekanntmachung
der orlspolizeilichen Vorschriften zum Schuhe der städtischen Masserteituug.
Mit Zustimmung des Gemeinderats sind am 26. März d. I. zum Schutze der städtischen Wasserleitung die nachstehenden ortspolizeilichen Vorschriften erlassen worden. Das K. Oberamt hier hat am 2. April d. I. diese Vorschriften für vollziehbar erklärt.
1) Jeder Mißbrauch des Wassers ist untersagt. Insbesondere ist verboten, das Fließenlassen des Wassers aus den Privatleitungen für Kühlapparate »oder zum Verschwelten des Kübelgeschirrs, das Offenlassen der Auslaufhahnen, insbes. im Winter zum Zweck der Verhinderung des Einfrierens der Leitung u. s. w.
2) Die in den Straßenschächten untergebrachten Einrichtungen zur Regelung und Kontrollierung des Wasserzuflusses dürfen nur von den hiezu berufenen Personen gehandhabt werden, im Ucbrigen ist das Oeffnen und Schließen der Schächte, das Einsteigen in diese, das Oeffnen und Schließen der Hahnen, Schieber, Hydranten, Ventile, Meßinstrumente u. s. w. mit Ausnahme bei Feuersbrünsten und Feuerwehrübungen, wo die mit den Hydranten vertrauten Personen diese zu benützen haben, streng verboten.
3) Bei Brandunglück sind sämtliche Privatleitungen, welche nicht unmittelbar für Feuerlöschzwecke benützt werden können, geschlossen zu halten, dagegen alle zur Bekämpfung des Feuers dienenden Wasserleitungseinrichtungen der Löschmannschaft zur Verfügung zu stellen.
4) Ueber den Deckeln der Straßenschächte dürfen schwer zu beseitigende Gegenstände (Holzbeigen, Steine, Erde rc.) nicht gelagert werden.
5) Dampfkessel, Vorwärmer oder andere Kessel und geschlossene Behälter mit innerem Ueberdruck dürfen nicht in direkte Verbindung mit den Hausleitungen gebracht werden. Abzweigungen
von den Hausleitungen, welche nach Wasserbehältern geführt sind, müssen in diese Behälter stets oberhalb des Wasserspiegels einmünden. Bei Einrichtung von Wasferaborten muß je in der Zuleitung ein Behälter eingeschaltet werden, welcher nicht unter Druck und bei welchem der Raum über dem Wasserspiegel mit der Außenluft in Verbindung steht. Ist eine Privatleitung undicht geworden, so ist für schleunige Reparatur Sorge zu tragen. Die Weiterbenützung einer defekt gewordenen Leitung ist verboten.
6. Der Anschluß einer neuen Privatleitung an die öffentliche Wasserversorgung ist dem Stadtschultheißenamt anzuzeigen und darf nur nach erfolgter Genehmigung und unter Kontrolle der hiezu bestellten Organe geschehen. Soweit die Leitungen unter den Boden zu liegen kommen, dürfen nur gußeiserne Röhren dazu verwendet werden. Vor der Prüfung der Leitung durch den städtischen Techniker darf dieselbe nicht in Betrieb gesetzt werden. Unbefugtes Anbohren einer öffentlichen Wasserleitung oder heimliches Abzweigen einer Privatleitung ist streng verboten. Findel an einer Hausleitnng eine Erweiterung, Führung derselben in neue Gelasse rc. statt, so ist hievon dem Stadtschultheißenamt Anzeige zu erstatten. Es gelten für solche Erweiterungen dieselben Vorschriften, wie für die ersten Leitungen.
7) Von jeder Veränderung im Besitzstand, welche auf die Benützung einer von einer öffentlichen Wasserleitung gespeisten Privatleitung von Einfluß ist, hat der betreffende Besitzer dem Stadtschultheißenamt sofort Anzeige zu machen.
8) Dem mit der Beaufsichtigung der Wasserversorgung betrauten Personal und deren Vorgesetzten ist der Eintritt in diejenigen Räumlichkeiten, in denen sich Privatleitungen und deren Zubehörden befinden, jederzeit seitens der Hausbesitzer zu gestatten.
Uebertretung dieser Vorschriften werden in Gemäßheit des Art. 23a des Polizeistrafgesetzes mit Geld bis zu 150 ^ oder mit Haft bestraft.
Den 15. April 1903. Ortspolizeibehörde.
Stirn.
Ev. Arbeiter-Verein
Weuenkürg.
Sonntag den 19. April, nachmittags 4 Uhr
Versammlung
im Lokal ^frommer.
Der Vorstand.
Neuenbürg In meinem Neubau am Turnplatz habe auf 1. Juli meine obere
Wohnung
mit 4 Zimmern, Garten rc. zu vermieten.
Gg. Haizman». Höfen.
Suche bei sofortigem Eintritt 3 bis 4 tüchtige und fleißige
ZimmWksclleii
bei guter Bezahlung u. dauernder Beschäftigung.
Joh. Ir. Dürr.
Jeldergips
per Sirnri 28 ist zu haben bei
'UH. Zur. Wäzrrer zur Birkenfelder Mühle.