Neuenbürg.

A« die Nrts»«r-eher,

betreffend die Wahlen für den deutfchen Reichstag.

Die Wahlperiode des gegenwärtig tagenden Reichstags läuft mit dem 16. Juni d. I. ab. Es stehen demnach Neu­wahlen für den Reichstag bevor. Ihr Termin steht noch nicht bestimmt fest; es ist aber angezeigt, jetzt schon in die Vorbeitung der für die Wahlen erforderlichen Geschäfte einzutreten.

Die endgiltigen Anordnungen für die Aufstellung der Wählerlisten können erst nach Bekanntgabe des Tags der Wahlen getroffen werden; inzwischen wollen aber die Ortsvorsteher unter Zuziehung des Gemeindepflegers die Aufstellung der Wähler- listen vorbereiten, insbesondere durch vorläufige Ermittlung der in die Wählerlisten aufzunehmenden Personen und durch Einziehung von Erkundigungen über etwaige Ausschließungsgründe. In die Wählerlisten sind alle Angehörigen des deutschen Reichs aufzunehmen, welche im Gemeindebezirk ihren Wohnsitz haben und nicht nach den Bestimmungen des Reichstagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Reg.-Bl. von 1871 Nr. 1 Anlage S. 1 bis 4 H 3) von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind. Der tz 3 des Reichstagswahlgesetzes lautet:

Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen;

1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen:

2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzu­stand gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens;

3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorangegangenen Jahre bezogen haben;

4) Personen, denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Ist der Vcllgenuß der staatsbürger­lichen Rechte wegen politischer Vergehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollstreckt, oder durch Begnadigung erlassen ist."

Für die zum aktiven Heer gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten ruht das Wahlrecht; Offiziere zur Disposition, welche nicht in einem aktiven Kommandoverhältnis stehen, sind wahlberechtigt. Formulare für die Wählerlisten werden den Ortsvorstehern vom Oberamt später zugestellt werden.

L) Zum Zweck des Stimmabgebens werden vom Oberamt Wahlbezirke abgegrenzt werden (in der Regel der Gemeindebezirk). Für jeden Wahlbezirk ernennt das Oberamt einen Wahlvorsteher, welcher die Wahl zu leiten hat und einen Stellvertreter des­selben für Verhinderungsfälle und bestimmt das Lokal, in welchem die Wahl vorzunehmen ist. Die bezüglichen Anordnungen des Oberamts werden später erfolgen. Inzwischen erhalten aber die Ortsvorsteher den Auftrag, dem Oberamt binnen 1 Woche Per­sonen, welche zur Uebernahme der Funktionen eines Wahlvor­stehers geeignet und bereit sind, sowie das für die Vornahme der Wahl bereit stehende Lokal (für gewöhnlich ein Zimmer im Rathaus) zu bezeichnen. Bemerkt wird, daß die Funktion des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters ein unentgeltliches Ehrenamt ist und daß sie von solchen Personen, welche ein un­mittelbares Staatsamt bekleiden (wie z. B. Ortssteuerbeamten) nicht ausgeübt werden kann. Die Personen, welche die Orts­vorsteher Vorschlägen, find nach Vornamen, Namen, Beruf und Wohnort genau zu bezeichnen; auch sind die öffentlichen Aemter, welche sie etwa bekleiden, genau anzugeben.

Die Personen, welche bei der letzten Reichstagswahl als Wahlvorsteher und Stellvertreter aufgestellt waren, sind aus der oberamtlichen Bekanntmachung im Enzthäler vom 28. Mai 1898 Nr. 83 ersichtlich.

Den 27. März 1903. K. Oberamt.

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K. Amtsgericht Neuenbürg.

Zum Gerichtsvollzieher

für die Gemeinden Gonweiler und Krusenhausen wurde mit Wirkung vom 1. April 1903 bestellt der Gerichtsvollzieher Eduard KaPPler von Neuenbürg mit dem Wohnsitz in Neuenbürg.

Neuenbürg, den 28. März 1903. Oberamtsrichter

Doderer.

Zwangs-Nerflrigerung.

Die dem Ernst Bodamer, Holzhändler und seiner Ehe­frau Rosine Wilhelmine geb. Schempf in Obernhausen, Gde. Gräfenhausen gehörigen, auf Markung Gräfenhausen belegenen Grundstücke:

Geb.-Nr. 80 2 g. 30 gm Wohnhaus, Scheuer und Hof­raum außen im Dorf Obernhausen,

P.-Nr. 1221 65 gm Gemüsegarten allda werden am

Donnerstag den 14. Mai 1003, vormittags 10 Uhr

auf dem Rathause in Gräfenhausen im zweiten und letzten öffentlichen Aufstreich versteigert.

Gemeinderätl. Anschlag 6500 -/L Meistgebot 4900 ^ Neuenbürg, den 27. März 1903.

Kommissär:

Verw.-Aktuar Trofiel.

Dennach.

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