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Amtlich« Vskanntmachungsn unS Privat-Knzeigen.
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Neuenb ü r g
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Umzulegen sind einschließlich der Amtsvergleichungskosten 50000 ^
Der Maßstab für die Umlage ist: g) Die Staatssteuer aus den zu allen Anlagen Pflichtigen Gütern 23 539 - E 68 .fl
Gefällen 750 . 17
Gebäuden 31395 „ 61 „
Gewerben 42664 „ 05 „
98349^51 L b) die fingierte Staatssteuer aus den nur zu Amts- und Gemeindeanlagen Pflichtigen Gütern 14 788^ 14 fl Gefällen 35 „ 18 ,
Gebäuden 1256 , 38 „
Gewerben 248 „ 63 .
16 328 ^33
zusammen: 114677 ^ 84 fl Auf 1 Staatssteuer kommen somit 43,6004 .fl Amtsschaden.
Hienach entfallen an Amtsschaden auf die Gemeinden:
Neuenbürg
4205
^ 26
st
Kapfenhardt
341
19
Arnbach
545
„
09
Langenbrand
745
66
„
Beinberg
278
56
Loffenau
Maisenbach
l614
„
35
„
Bernbach
605
„
90
396
27
„
Bieselsberg
Birkenfeld
469
95
Neusatz
331
48
„
2123
78
Oberlengenhardt 386
„
70
„
Calmbach
3295
„
50
„
Oberniebelsbach 322.
63
Conweiler
882
58
Ottenhausen
668
35
„
Dennach
2337
69
Rudmersbach
137
44
Dobel
1127
40
Rothensol
228
64
Engelsbrand
677
„
91
Salmbach
297
34
Enzklösterle
360
„
57
Schömberg
1975
28
Feldrennach
946
37
Schwann
872
80
„
Gräfenhausen
2214
„
63
„
Schivarzeitberg
272
„
29
Grunbach
588
„
14
Unterlengenhardt 227
71
Herrenalb
3649
„
83
Unterniebelsbach 226
54
Höfen
3407
85
Waldrenn ach
505
62
Jgelsloch
603
81
Wildbad
12128
43
zus.
50000
—
Die Gemeindebehörden
haben für alsbaldige vorschrifts-
mäßige Umlage Sorge zu tragen und die Beiträge pünktlich an die Oberamtspflege abzuliefern.
Eine Hilfstafel für die Berechnung des Amtsschadens wurde durch Druck vervielfältigt und es wird jeder Gemeinde 1 Exemplar per Post zugesandt werden.
Ueber den Vollzug der Steuerumlage ist von den mit derselben beauftragten Beamten spätestens bis zum 1. Februar 1903 Bericht hierher zu erstatten.
Spätestens bis zum 25. Januar 1903 ist von denselben zum Zweck der Berechnung des durchschnittlichen Gemeindeschadens des Oberamtsbezirks behufs der Kommunalbesteuerung des Hausiergewerbebetriebs in Gemäßheit des tz 19 Abs. 1 der Min.- Verfügung vom 18. Dezember 1899 (Reg.-Bl. S. 1185)
1. der auf 1 ^ Staatssteuer entfallende Gemeindeschaden,
2. die Summe der auf die Gewerbe-Staatssteuer umgelegten Gemeindeschadensbeträge und
3. den Betrag der Staatsgewerbefteuer hierher anzuzeigen.
Den 13. Januar 1903. K. Oberamt.
Kälber.
Neuenbürg.
Den Ortsbehörden sur die Arbeiter-Nerßlherung
läßt man mit der nächsten Post die Listen über die fingierten Steuerkapitalien behufs Eröffnung des Ergebnisses der Einschätzung an die Betriebsunternehmer zugehen. Die Eröffnung ist unter Beifügung des Datums in Spalte 7 von den Betriebsunternehmern unterschriftlich zu bescheinigen und von der Ortsbehörde zu beurkunden.
Den 14. Januar 1903. K. Oberamt.
Knapp, Amtmann.
Neuenbürg.
Au die K. Pfarrämter.
Denselben gehen heute die Formulare betr. Aeußerungen des kirchlichen Lebens im Jahre 1902 zu mit dem Auftrag, dieselben auszufüllen und das eine Exemplar der Registratur des Pfarramts (Rubrik III, Ziff. 26) einzufügen, das andere spätestens bis 1. Mai d. I. hieher einzusenden.
Die zur Erledigung des Kons.-Erlasses vom 5. Dez. 1902, Abs. 3, erforderlichen Notizen sind pünktlich einzutragen.
Den 15. Januar 1903. K. Dekanatamt.
Uhl.
Im Vereinsregister wurde heute unter Nr. 9 eingetragen:
Turnverein Grunbach, Sitz in Grunbach.
Satzung vom 6. Dezember 1902.
Der Vorstand darf nur nach Maßgabe der Beschlüsse des Türnrats thätig werden; über Bewilligung von Geldern im Betrag von über 100 kann nur die Hauptversammlung entscheiden.
Vorstand: 1) Gottlieb Rometsch, Goldarbeiter,
Vorsteher: 2) Gottlieb Merkte I, Goldarbeiter, Kassier beide in Grunbach.
Den 14. Januar 1903. *
Oberamtsrichter
Doderer.
An die OrtsbeWkk für die Arbtjtttvkrßchkruug.
Den Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung gehen mit der nächsten Post
1 > je 2 Formulare zu den gemäß tz 16 ff der Ministerial- versügung vom 18 Juni 1891 (Reg-Bl. S. 154) und Mini- sterialerlaß vom 3. Dezember 1902 (Min.-Amtsblatt S. 458) zu fertigenden Katasternachweisungen für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Schwarzwaldkreis,
2) die Formulare zum Verzeichnis der Betriebsbeamten und Facharbeiter, für welche besondere Zuschläge zu den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Berufsgenossengeichaft zu entrichten sind,
3) je 1 Exemplar des neuen Statuts der Berufsgenossenschaft mit dem Auftrag zu. das Statut zum ständigen Gebrauch aufzubewahren und die Katasternachweisungen nebst Beilagen spätestens bis 1. Februar 1903 hierher einzuseuden.
Neuenbürg, den 14. Januar 1903. K. Oberamt.
Amtmann Knapp.
Ottenhausen.
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